Interpretation der Dienst-/Anwesenheitspflicht bei Corona

  • Hallo zusammen,


    In Bayern besteht für Lehrkräfte Dienstpflicht und kein Betretungsverbot für die Schulen für die Lehrkräfte. Schulleitung und Verwaltung muss da sein.


    Es steht bei uns ein neuer Lehrplan an. Hier gibt es irre viel zu tun. Jetzt haben wir 3 Wochen Zeit, auch daran zu arbeiten und sehr viele Treffen, die bis zum Schuljahresende anstünden, zu ersparen. Nach Corona kommen mit Sicherheit viele unvorhergesehene Zusatzarbeiten auf uns zu.


    Haltet ihr es vertretbar, dass wir Lehrer uns an der Schule treffen und dort unsere AGs weiterführen? Klar unter Berücksichtigung der Kinderbetreuung usw.


    Wie ist das bei euch gehandhabt? Sind alle grundsätzlich zuhause? Werdet ihr auch für Arbeiten in der Schule herangezogen?


    Vielen Dank für einen konstruktiven Austausch👍🏻

    • Offizieller Beitrag

    Nicht in By, aber die Anweisung ist ähnlich:


    ja, ich gehe davon aus, dass wir zum Dienst in die Schule herangezogen werden dürfen, entsprechend dem Stundendeputat.


    Wir geben den Schülern Arbeitsaufträge, die kommentiert, korrigiert und benotet werden können. Dennoch wird das nicht dieselbe Zahl an Arbeitsstunden erfordern wie sonst. Den Rest darf man in der Schule erscheinen. fachkonferenzen z.B. betreffen ja keine große Personengruppe.


    bei kompletter Ausgangssperre sähe das natürlich anders aus ;)

  • NRW:

    Das Schulministerium schreibt sinngemäß, dass auch Schulgebäude betreten werden dürfen, um dort zu arbeiten / sich zu treffen im Kollegiumskreis, solange sichergestellt ist, dass dieses Zusammenkommen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.

    Die Schulleitung könne eine Anwesenheit im Schulgebäude anweisen (sicherlich soll dann nicht gleich das ganze Kollegium im gleichen Raum hocken. Aber genug Räume hat man ja dann.


    Gleichzeitig hat das Schulministerium gesagt, dass wir größtenteils homeoffice machen sollen. Lehrplanarbeit und Co kann man sich ja ggf. auch aufteilen. Mit der Umstellung auf G9 ist es ja nicht so, als ob wir in NRW nix zu tun hätten.

  • Bei uns ist bisher schriftlich mitgeteilt worden, dass wir alle jeden Tag zu erscheinen haben, die Gewerkschaften und Personalvertretungen sind dran den Unsinn zu unterbinden.

    Zumal in Berlin ein Versammlungsverbot für über 50 Personen herrscht und auch unter 50 Anwesenheitslisten geführt werden müssen (mit Telefonnummer usw.)

  • NRW:

    Das Schulministerium schreibt sinngemäß, dass auch Schulgebäude betreten werden dürfen, um dort zu arbeiten / sich zu treffen im Kollegiumskreis, solange sichergestellt ist, dass dieses Zusammenkommen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.

    Die Schulleitung könne eine Anwesenheit im Schulgebäude anweisen (sicherlich soll dann nicht gleich das ganze Kollegium im gleichen Raum hocken. Aber genug Räume hat man ja dann.


    Gleichzeitig hat das Schulministerium gesagt, dass wir größtenteils homeoffice machen sollen. Lehrplanarbeit und Co kann man sich ja ggf. auch aufteilen. Mit der Umstellung auf G9 ist es ja nicht so, als ob wir in NRW nix zu tun hätten.

    In der 4. Schulmail steht unter 4. :[...]

    Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.[...]


    Das hört sich für mich so an, als ob das nicht die Schulleitung alleine entscheidet.

    Und ich würde da durchaus anmerken, dass wir 80 Kollegen sind, die dann auf 8 Computertastaturen rumpatschen dürfen....

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Da steht aber auch

    "Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4."


    und


    "Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst."


    Wenn mal in einem "schlimmen" Fall die halbe Stufe in 5 und 6 betroffen sind, dann hätten wir da noch über 100 Schüler.

    Mit ~30 Räumen könnten wir also entweder:

    a) 30 Lehrer in der Schule arbeiten lassen, jeder mit 3 Kindern zur Betreuung

    b) 3 Lehrer arbeiten lassen mit je 33+ Kindern (was aber meiner Meinung nach absurd wäre)

    c) Ein Zwischending machen (also evtl. max 10 Schüler -> 10 Lehrer für Betreuung)


    Und die Betreuung wird, denke ich zumindest, auch den Nachmittag betreffen, da die Schüler dort sonst auch ein Übermittagsangebot haben.

  • Hat jemand von euch schon Informationen wie es bezüglich der Kinderbetreuung geregelt wird, wenn der Partner/die Partnerin in einem 'systemrelevanten Beruf‘ arbeitet?
    In dem Fall müsste ich als Lehrer ja zu Hause bleiben. Und dann? Wie wird das bei Beamten geregelt? Davon war bisher ja nichts zu lesen. Minusstunden, krankschreiben lassen (also offiziell zur Kinderbetreuung), Kind mit in die Schule nehmen (was ich nicht möchte)...

  • Wenn es NRW wäre:

    Ich vermute einmal, dass es Schulleitersache ist und da gäbe es viele Möglichkeiten und eine feste Vorschrift wird dazu bestimmt nicht kommen. Dafür gibt es viel zu viele unterschiedliche Situationen an den verschiedenen Schulen. Das müssen die Schulleiter mit Sicherheit einfach mit gesundem Menschenverstand selbst entscheiden.

    z.B:

    a) zu Hause bleiben

    b) zu Hause bleiben und dort x Stunden am Lehrplan arbeiten (je nach Alter der Kinder kann das ja mehr oder weniger sein.)

    c) Wenn man eh schon die Notbetreuung in der Schule machen soll, dann machst du mit deinen Kinder die Notbetreuung in der Schule (ggf. zusammen mit 1, 2 oder x anderen (fremden) Kindern)

    ...

    Das kann man aber nur, wenn man weiß wie viele Kollegen überhaupt bei euch in der Schule gebraucht werden.

  • Baden-Württemberg

    Klär mit deiner SL inwiefern es möglich ist, dass du dienstliche Aufgaben wahrnimmst, die du von zuhause aus neben der Kinderbetreuung erfüllen kannst bzw. klär deine Gründe dafür dein Kind/deine Kinder nicht im Rahmen der schulischen Notbetreuung mitzubetreuen. Einen Anspruch auf eine Betreuung von Kindern zuhause wirst du nicht per se haben, vielmehr ist es ja so, dass insbesondere im Hinblick auf systemrelevante Berufe die Notbetreuung in der Schule gewährleistet sein muss. Individuelle Gründe wird deine SL abwägen im Rahmen dessen, was an deiner Schule erforderlich ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mir graut es ja ein wenig davor, wie diese Betreuung aussehen soll. Normales Durchunterrichten ist ja sicherlich nicht angesagt, weil es ein deutlicher Vorteil gegenüber den nicht anwesenden Mitschülern wäre. Drei Wochen kreative Kinderbespaßung in der Unterstufe wäre jetzt wiederum mein ganz persönlicher Corona-Alptraum.. bin gespannt, was da angedacht ist.

  • Hat jemand von euch schon Informationen wie es bezüglich der Kinderbetreuung geregelt wird, wenn der Partner/die Partnerin in einem 'systemrelevanten Beruf‘ arbeitet?
    In dem Fall müsste ich als Lehrer ja zu Hause bleiben. Und dann? Wie wird das bei Beamten geregelt? Davon war bisher ja nichts zu lesen. Minusstunden, krankschreiben lassen (also offiziell zur Kinderbetreuung), Kind mit in die Schule nehmen (was ich nicht möchte)...

    Hallo svwchris,
    wir haben in BaWü keine Anwesenheitspflicht in der Schule während der Unterrichtsstilllegung.
    Einzig am Montag findet (bei uns bis auf den Sportuinterricht) überwiegend Unterricht nach Plan statt.
    Ab dann dürfte das mit der Kinderbetreuung kein großes Problem sein, wenn ein Elternteil Lehrer ist.
    Sollten GLKs in den drei Wochen stattfinden, wird die Schulleitung ggf. verfahren wie unter normalen Umständen während des Schuljahrs auch und dich vermutlich beurlauben.

    Gruß!

  • Danke für die Antworten. Heute kam eine Mail der Schulleitung, dass das Ganze in Baden-Württemberg wohl recht locker geregelt ist und auf 'Heimarbeit' hinausläuft, damit auch die Kinderbetreuung geregelt ist.

    Es sollen sich wohl nur die Schulleitung in der Schule befinden, der Rest soll von zu Hause aus arbeiten.

  • Ich komme ja aus Hessen und bin an einer Berufsschule, also werden (bislang ist das der aktuelle Stand) die ganzen Abschlussprüfungen durchgeführt. Das bedeutet, dass wir wegen der Prüfungen Aufsichten in der Schule etc. haben.

    Morgen haben wir Lehrer in Hessen Anwesenheitspflicht an der Schule für Absprachen mit Schülern. Schüler dürfen kommen, müssen aber nicht. Wie die Email unserer SL klang, werden Konferenzen (mit geringer Teilnehmerzahl, nicht Gesamtkonferenzen etc.) stattfinden, Sammlungen aufgeräumt, Arbeitsgruppentreffen einberufen, sprich einige Präsenzzeit in der Schule.

    Weder mein Mann noch ich als Lehrerin gehören zu der Gruppe an, die ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können, d.h. unser Kleinkind muss 5 Wochen betreut werden. Homeoffice geht im Beruf meines Mannes nicht.


    Ich vertraue nun darauf, dass unsere SL sich an die Worte unseres Kultusministers hält: Dieser forderte nämlich Arbeitgeber von Eltern kleiner Kinder dazu auf, solidarisch zu sein und sofern es geht, den Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen. Morgen werde ich mein Kind mit in die Schule nehmen müssen und dann abwarten, wie der weitere Plan ist. Irgendwie wird es schon werden!

    • Offizieller Beitrag

    Anwesenheit der Kolleginnen bei uns:


    Aktueller Stand an unserer Schule - es sind wohl nur 2-3 Kinder in der Notbetreuung.

    Ich sitze eh von 8 - 12 "auf der Brücke", da es meine Aufgabe ist, erreichbar zu sein. (Okay, dass ginge auch am Handy. Aber damit kann ich nicht ans Telefon in der Schule gehen.)


    Also kann ich auch ein Auge auf die 2-3 Kinder werfen. Für den Rest gilt dann "Homeoffice".


    kl. gr. frosch


    P.S.: wobei ich jetzt schon weiß, dass meine Kolleginnen darauf bestehen werden, dass ich auch mal im Home Office bleibe. Nettes Kollegium. ;)

  • P.S.: wobei ich jetzt schon weiß, dass meine Kolleginnen darauf bestehen werden, dass ich auch mal im Home Office bleibe. Nettes Kollegium. ;)

    Finde ich auch, wobei meine Kollegen das auch gleich mitgeteilt haben, dass erst meine Kinder kommen, aber ob das die Schulleitung interessiert usw. müssen wir erstmal abwarten. Aber es tut sich was zumindest nach der letzten Mail.

  • Hier hat die gute Schulsenatorin dann doch wieder etwas zurückgerudert ;)

    Zitat

    Bis auf weiteres müssen sich Schulleitungen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal auf ihren Dienststellen einfinden. Über die Einsatzzeiten entscheiden die Schulleitungen nach jeweiliger Erfordernis

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