Beiträge von chemikus08

    Es ist nicht die Aufgabe der GEW sich zur Inklusion zu äußern, zu Flüchtlingen aus der Ukraine oder zur

    Was die Aufgabe der GEW ist, bestimmen die Mitglieder. Und hier gibt es nun Mal zu bestimmen Themen auch offizielle Positionen, die nach außen vertreten werden. Ich muss als Mitglied nicht mit jeder Position übereinstimmen. Das klappt weder in einer Gewerkschaft noch in einer Partei. Wenn der Dissenz jedoch erheblich wird, ja dann bin ich möglicherweise in der falschen Gewerkschaft. Genau das ist der Grund, warum man sich meist auch zwischen mehreren Vertretungen entscheiden kann.

    Und ja, die GEW ist kein Freund des viergliedrigen Schulsystems, jedoch kommt jetzt ein ganz großes Aber. Solange es noch Gymnasien gibt, bedarf es auch nach Ansicht vieler GEW Mitglieder der anderen drei Schulformen. Auch wenn innerhalb der GEW an der Stelle die Meinungen auseinandergehen, setzen sich die Kolleg:innen, die nicht an einer Gesamtschule tätig sind, intensiv für die Interessen ihrer Schulform ein, solange wir ein mehrgliedriges Schulsystem haben.

    Wie man auf das schmale Brett kommt, die GEW könne einen Dissenz zu anderen gesellschaftlichen Gruppen oder dem Ministerium nicht aushalten bleibt unklar. Der Einsatz für die Inklusion war i m m e r verbunden mit einem deutlichen Hinweis, dass das aber nur funktioniert, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind (20:5:2).

    Die GEW gehört im Übrigen auch mit zu den Vorreitern von Musterfeststellungsklagen. Daher verstehe ich diese Vorhaltung genausowenig.

    Und wem die GEW nicht gefällt, es gibt auch andere Interessensvertretungen. Ich hoffe daher inständig, dass die meckernden KuKs dafür woanders ihr gewerkschaftspolitisches zu Hause gefunden haben

    Dafür fehlt es der GEW an Führungskräften, die wissen auf welcher Seite sie stehen.

    Das kann ich so nicht bestätigen. Mir ist auch nicht so ganz klar, wie man zu solch einer Behauptung kommt. Vielleicht sollte man an dieser Stelle einmal sagen, dass Tarifverhandlungen ein kompliziertes Geschäft sind. Bevor man mit den Arbeitgebern verhandelt, muss auf Arbeitnehmerseite erstmal klar sein, für was man eintritt. Hier sind wir als Lehrer die kleinste Kerze, die auf der Torte brennt. Nun könnte man auf die Idee kommen, alleine zu verhandeln und für die Lehrer alleine zu verhandeln. Dafür ist unsere Streikmacht schlichtweg zu klein. Gerade bei dem anstehenden Streit um Inflationsausgleich können wir froh sein, die Kolleg:innen aus den anderen Bereichen mit an unserer Seite zu haben. Wer da eine bessere Idee hat, ran an die Buletten. Gute Vorschläge sind herzlich willkommen. Leider folgt auf so einem Gewerkschaftsbashing, wenn es um konstruktive und zielführende Alternativstrategien geht meist nur ein langes Pffff......

    Im Zweifel greift auch die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Das darf nämlich auch der Arbeitnehmer. Ob die Aussicht auf eine bestimmte Stelle einen wichtigen Grund darstellt, bitte mit einem Arbeitsrechtler abklären. In NRW jedenfalls ist es Behördenintern so geregelt, dass Auflösungsverträgen in solchen Fällem immer zu entsprechen ist. Frag daher bitte unbedingt bei Euren PRs nach, ob da eine ähnliche Regelung besteht.

    Der Mitschüler, der das Mädchen betreut wohnt bei mir in der Nachbarschaft, daher muss ich sagen, dass ich den gesamten Vorgang betreffend befangen bin Außerdem ist das Verfahren nach wie vor schwebend. Nachdem das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Damit kann die nächste Instanz von vorne orüfen.

    Interessanterweise gibt es immer noch Schulen die derzeit Klassenfahrten nach UK unternehmen.

    Ganz ehrlich? Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen muss man immer wieder mit Streiks des NHS rechnen. Der Fall wo eine Schülerin während einer Klassenfahrt ums Leben gekommen ist, sollte Euch allen noch in Erinnerung sein. Natürlich muss nicht bei jeder Klassenfahrt ein Rettungsdienst gerufen werden. Auszuschließen ist das aber auch nicht. Ich möchte nicht in der Situation eines Kollegen sein, dem ein Kind unter den Händen wegstirbt, weil kein RTW gekommen ist. Daher würde ich bedenken anmelden und auch remonstrieren. Im Falle eine juristischen Aufarbeitung wäre ich wenigstens in dem Punkt abgesichert.

    Das mit dem in den Papierkorb schmeissen war eine nicht so kluge Entscheidung. Nach sechs Wochen hättest Du Anspruch auf ein BEM. (Betriebliches Eingliederungsmanagement) In diesem Gespräch hättest Du, zusammen mit einem Personalratsmitglied auf die Notwendigkeit angemessener Arbeitsbedingungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung hinweisen können.

    Mobbing sehe ich da nicht. Auch nicht in der Zeiteinteilung.

    Da kann man zu unterschiedlichen Wertungen kommen. Mobbing muss nicht geplant erfolgen, sondern kann sich auch in speziellen systemischen Konstrukten verselbständigen. Auffällig ist jedoch, dass von fünf Handlungsgruppen die Leymann beschreibt, drei tangiert werden:

    1.) Angriff auf soziale Beziehungen

    Es wird nur noch das Nötigste mit ihm gesprochen. Das zum Versetzungsverfahren nichts gesagt wird ist ok. Das b edeutet aber nicht, dass man sich ansonsten kommunikativ auf minimal einstellt.

    2.) Angriff auf das soziale Ansehen

    Ergibt sich daraus, dass der Kollege auf Aushilfstätigkeiten beschränkt wird. Grüner Frosch fragt sich selber, warum er nicht mit seinen Kernkompetenzen eingesetzt wird (uns sei es als Doppelbesetzung) und er fragt sich das zu Recht. Auch wenn das vielleicht nicht die Absicht des SL ist und aus Unsicherheit passiert, der Angriff auf das soziale Ansehen ist da. Die psychologischen Auswirkungen sind die gleichen wie bei einem beabsichtigten Mobbing.

    3.) Angriff auf die Qualität der beruflichen Tätigkeit

    Darüber brauchen wir jetzt gar nicht zu diskutieren, der MA wird weiter unter seinen Möglichkeiten eingesetzt, das ist soweit erfüllt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch, um welche Aushilfstätigkeiten es sich genau handelt und ob diese wenigstens zu den sonstigen Aufgaben nach ADO gehören.

    Da die Handlungen kontinuierlich erfolgen und mehrere Bereiche tangiert sind, würde ich der Leymannschen Definition folgend durchaus von Mobbing sprechen. Zumindest aber handelt es sich um eine psychische Belastungssituation.

    Um in der Angelegenheit auch inhaltlich weiter zu kommen, solltest Du jedoch verinnerlichen, dass die Zeiten mit Homeoffice usw. vorbei sind. Bei einer vollen Stelle wirst Du zukünftig einen engeren Rahmenplan haben. Du solltest die Zeit jetzt nutzen, proaktiv Dich nach möglichen Einsatzstellen umzusehen und ggf. bei in Frage kommenden Schulen Dich vorstellen. Das wären dann Einsatzvorschläge, die Du Deinem RA mit auf den Weg geben kannst. Wenn dann die in Frage kommende Einsatzschlule bei der Bezreg Dich auch noch anfordert (und natürlich dort ein Stellenunterhang besteht) sollte es schneller und einfacher gehen. Es muss ja keine Gesamtschule im Brennpunkt sein, sondern ggf. eine Gesamtschule mit mittlerem Sozialindex?

    Ok einen Hinweis habe ich noch. Was Du beschreibst erfüllt, wenn es über Wochen passiert, die Kriterien für Mobbing nach Leymann. Dies ist ein Zustand, der in vielen Fällen krank macht. Auch, wenn Du Dich jetzt noch gesund fühlst, ist diese Gesundheit auf längere Zeit gesehen gefährdet. Nachfolgend ein Auszug aus den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzte, der m.E. hier zutrifft. Insoweit ist ein Gespräch mit einem Facharzt für Psychiatrie durchaus indiziert.

    "Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes,

    der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung

    der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die

    Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen."

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