Wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt. Nachdem Gott und alle Welt über die Dame her zieht ohne nähere Details zu kennen, mache ich jetzt Mal auf Advotatus Diaboli, auch ohne die tatsächlichen näheren Umstände zu kennen.
Da ist jemand psychisch erkrankt und zwar so, dass eine Rückkehr in den Schuldienst undenkbar ist, weil dann das Ganze Drama von vorne beginnt. In so einem Fall ist man zunächst einmal krank geschrieben. Normalerweise bekommst Du dann nach sechs Wochen ein BEM vorgeschlagen. Passiert da nichts kommt nach drei Monaten oder auch etwas länger die Amtsarztankündigung und der sieht das so wie der Psychiater und hält die Person für dienstunfähig. Dann erfolgt die einstweilige zur Ruhe Setzung. Wenn sich die Dienststelle aber nicht meldet was dann? In dem Fall ist man weiter krank geschrieben .
Man wäre mit dem Klammerbeutel gepudert schlafende Hunde zu wecken . Und auch jeder Rechtsanwalt würde sagen halten sie die Füße still. Die müssen sich melden.
Was die Nebentätigkeit anbelangt. Es stand nur im Zentralorgan der Empörten "Bild" das sie eine Heilpraktikerausbildung mitgemacht hat um sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Solange sie keine Heilpraktikerpraxis betrieben hat, hat sie auch keine Nebentätigkeit ausgeübt. Das man die Fühker ausstreckt für den Fall , dass man aufs Ruhegleis geschoben wird ist in diesen Fällen normal. Frau Probst verdient damit richtig Asche und hat schon zehn hauptberufliche Mitarbeiter.
Der Arzt hingehen handelt vollkommen korrekt, wenn er eine berufsunfähige Person weiter krank schreibt. Denn sie kann die geschuldete Tätigkeit ja nicht erbringen.
Was bleibt übrig, es ist irgendwio im Verwaltungsgetriebe hängen geblieben. Bei einer Behörde die mit viel zu wenig Mitarbeitern, begrenzten EDV Ressourcen tausende von Mitarbeitern verwaltet .
Aus meiner Sicht entschuldbar.🤷