Beiträge von chemikus08

    Das ist erheblich effektiver, als über Elternhäuser und deren unzureichende Erziehung zu lamentieren, die wir als einzelne Schulen nicht ändern werden.

    Chapeau, genauso sehe ich das auch. Und hier müssen wir uns wirklich an die eigene Nase packen. Ja, es ist ein verdammter Verwaltungsaufwand der betrieben werden muß, um die im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen Gerichtsfest umzusetzen. Aber genau das müssen wir machen, wenn die Maßnahme bei der Bezirksregierung Bestand haben soll. Und der Sachbearbeiter bei der Bezreg will auch niemanden von uns ärgern, sondern uns alle davor bewahren, dass das Verwaltungsgericht uns den Fall um die Ohren haut. Und das wird passieren sobald Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Also dürfen wir keine machen. Nur so können wir das Kollegium und auch Schüler wirksam schützen.

    Das müsste es an jeder Schule geben. Ein Sozpäd pro 100 Schüler. Wären an der Schule meines eigenen Kindes 15 Sozpäds ;)

    Und dann bräuchte es noch ein Jugendamt, dass so ausgestattet ist, dass nicht nur Einsätze bei Bränden in voller Ausdehnung erfolgen sondern bereits bei Schwelbränden und Familien mit Problemen rechtzeitig auch durch die Jugendhilfe unterstützt werden. Diese müsste unbedingt auch mit der Schule zusammen arbeiten.

    Mehr Personal, verschiedene Professionen, kleinere Klassen, eine Schulleitung, die hinter den Lehrkräften steht, angemessene Ausstattung...

    So der berechtigte Wunsch. Nun gibt es aber gerade in den Brennpunkten Schulen die eine Ausstattungsquoten von unter 80% haben. Es will aber keiner hin und wenn ich da kleinere Klassen mache, benötige ich noch mehr Lehrkräfte die ich nicht habe. Es ist ja nicht so, als würden diese Schulen die Stellen nicht ausschreiben. Die laufen nur leer. U d dennoch, wenn eine LK dadurch so krank wird, dass ich sie dort nicht mehr einsetzen kann, dann ist ein Einsatz an eine weniger problematische Schule der bessere Weg als ganz auf die Lehrkraft zu verzichten.

    Ok, doofe Frage: Wie kann man die Bedingungen realistisch verändern?

    In manchen Fällen eben durch Versetzung. Wenn z.b. das Vertrauensverhältnis zwischen SL und Lehrkraft nachhaltig so geschädigt ist, dass man von einer Zerrütung spricht, dann werden auch Meditationen an der Situation nicht wesentlich etwas ändern. Da auch die Schuldfrage für die Zerrüttung meist nur eindeutig zu bestimmen ist, ist die Schaffung einer Distanz zwischen den Streitvögeln die einzig verbleibende Möglichkeit. Ohne eine Versetzung bleibt der Beamte dienstunfähig. Ihn ohne Versetzung in den Ruhestand zu versetzen wäre eine optimale Voraussetzung für ein verwaltungsrechtlichen Klageverfahren. Und hier dürfte es der Dienststelle verdammt schwer fallen dem Gericht glaubhaft zu vermitteln, wieso eine Umsetzung nicht möglich ist

    Also das wehren gegen die amtsärztliche Untersuchung ist etwas was bei drohender Zwangszuruhesetzung jeder halbwegs versierte Rechtsanwalt empfiehlt. Ganz egal wie lange die Dienststelle gewartet hat. Warum empfiehlt er das ? Nun eine zur Ruhesetzung erfolgt immer erst nach dem Votum des Amtsarztes. Wenn ich dies durch Rechtsmittel noch en halbes Jahr hinaus zögere, dann gibt es nicht nur sechs Monate mehr Geld, sondern Monat für Monat erhöhen sich auch die % Punkte für die Pension. Das mag sich sehr rücksichtslos anhören, aber das ist ein Begriff den es in der Juristerei nicht gibt. Wenn Du also in dieser Situation Deinen RA fragst, gibt's genau den Ratschlag.

    Wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt. Nachdem Gott und alle Welt über die Dame her zieht ohne nähere Details zu kennen, mache ich jetzt Mal auf Advotatus Diaboli, auch ohne die tatsächlichen näheren Umstände zu kennen.

    Da ist jemand psychisch erkrankt und zwar so, dass eine Rückkehr in den Schuldienst undenkbar ist, weil dann das Ganze Drama von vorne beginnt. In so einem Fall ist man zunächst einmal krank geschrieben. Normalerweise bekommst Du dann nach sechs Wochen ein BEM vorgeschlagen. Passiert da nichts kommt nach drei Monaten oder auch etwas länger die Amtsarztankündigung und der sieht das so wie der Psychiater und hält die Person für dienstunfähig. Dann erfolgt die einstweilige zur Ruhe Setzung. Wenn sich die Dienststelle aber nicht meldet was dann? In dem Fall ist man weiter krank geschrieben .

    Man wäre mit dem Klammerbeutel gepudert schlafende Hunde zu wecken . Und auch jeder Rechtsanwalt würde sagen halten sie die Füße still. Die müssen sich melden.

    Was die Nebentätigkeit anbelangt. Es stand nur im Zentralorgan der Empörten "Bild" das sie eine Heilpraktikerausbildung mitgemacht hat um sich ein zweites Standbein aufzubauen.

    Solange sie keine Heilpraktikerpraxis betrieben hat, hat sie auch keine Nebentätigkeit ausgeübt. Das man die Fühker ausstreckt für den Fall , dass man aufs Ruhegleis geschoben wird ist in diesen Fällen normal. Frau Probst verdient damit richtig Asche und hat schon zehn hauptberufliche Mitarbeiter.

    Der Arzt hingehen handelt vollkommen korrekt, wenn er eine berufsunfähige Person weiter krank schreibt. Denn sie kann die geschuldete Tätigkeit ja nicht erbringen.

    Was bleibt übrig, es ist irgendwio im Verwaltungsgetriebe hängen geblieben. Bei einer Behörde die mit viel zu wenig Mitarbeitern, begrenzten EDV Ressourcen tausende von Mitarbeitern verwaltet .

    Aus meiner Sicht entschuldbar.🤷

    Wieso Mehrarbeit? Du hast mit 25,5 an einer Gesamtschule eine volle Stelle. Auf einer einwöchigen Klassenfahrt mitzufahren ist daher keine Mehrarbeit. Zumindest nicht in dem Sinne wie man Mehrarbeit an Schulen definiert. Allerdings ist möglicherweise die Vertretungskette verletzt und das könnte ein Grund sein, sich auf eine feste Stelle einzuklagen.

    Nicht zu vergessen, dass das im Regelfall Honorarverträge sind. Der Betrag ist also zu versteuern und ggf. müssen auch noch Pflichtbeiträge an die deutsche Rentenversicherung zu leisten.

    Denn die Tätigkeit als selbständiger Lehrer unteuegt der Pflichtversicherung bei der DRV. Viel Spaß dabei.😂

    Eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel immer dann erforderlich, wenn

    1.) Die psychosoziale Belastung am derzeitigen Arbeitsplatz so hoch ist, dass eine Genesung nicht möglich ist bzw. davon ausgegangen werden muss, dass bei Wiederaufnahme der Tätigkeit es zur erneuten Arbeitsunfähigkeit führt.

    2.) in der Gesamtbetrachtung die Rahmenbedingungen nicht so geändert werden können, dass die in 1.) beschriebene Problematik nicht mehr Auftritt.

    3.) mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass nach einer Versetzung der Problematik abgeholfen ist

    Alle anderen Kriterien die das System Schule und die Auswirkung von Versetzungen auf das System betreffen sind nicht Untersuchungsauftrag des Amtsarztes, denn er ist Arzt und kein Unternehmensberater. Sind die Bedingungen wie oben erfülkt, so kann der Amtsarzt nur konstatieren, dass bei Verbleib der LK am jetzigen System mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Bei einer Versetzung diese DU jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichlichkeit verhindert werden kann.

    Wenn aufgrund dieses Gutachten die Dienststelle auch für die zur Ruhesetzung entscheidet wünsche ich ihr viel Spaß bei dem nachfolgenden Gerichtsverfahren.🤷

    CDL

    Wir versuchen auch immer zunächst auf dem Verhandlungswege das Optimum für die Kollegen herauszuholen. Aber manchmal ist das System so unflexibel wie eine Bahnschwelle und man bekommt nichts bewegt. Kaum ist ein Anwalt im Spiel gehen auf einmal Dinge die vorher unmöglich erschienen. Ich wünsche Dir die erforderliche Nervenstärke das alles durchzustehen.

    Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat und wenn sich zwei Parteien nicht einig werden können, dann macht es einfach Sinn, in diesem Fall die Rechtsprechung anzurufen. Mitarbeiter haben dabei häufig ein schlechtes Gefühl, nur bitte versetzt Euch in die Lage der Dienststelle. Da sitzen Volljuristen, die sind gewohnt, dass im Zweifel Gerichte die Entscheidungen fällen. Teilweise legen sie es auch teilweise darauf an, denn wenn ein Gericht die Entscheidung trifft kann später ein Rechnungsprüfungsamt dem Entscheider keine leichtfertige Entscheidung vorwerfen. Also habt da kein schlechtes Gewissen holt Eure wie auch immer Card aus der Tasche und holt Euch Rechtsschutz 🤷

    Eugenia

    Die Tatsache der Schwerbehinderung gereicht Deinem Mann eher zum Vorteil. Hierdurch ist die Dienststelle verpflichtet bezüglich aller Personalentscheidungen auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Diese kann auch viel direkter vermitteln als es beispielsweise der Personalrat kann. Bitte lasst Euch da unbedingt beraten.

    Beachte auch die Hinweise von CDL man muss in der Tat für seine Rechte auch kämpfen.

    Völkerrechtswidriges Verhalten einer rechtsgerichteten Regierung, die fremdes Staatsgebiet annektiert - und annektieren will - muss man verurteilen dürfen ohne sofort als Feind des russischen oder israelischen Volkes diffamiert zu werden.

    Genauso ist es. Und natürlich kann man immer an der sachlichen Richtigkeit von Meldungen aus dem Gaza Streifen heraus seine Zweifel hegen, denn da sind mit Sicherheit Sachen dabei wo die Hamas ihre Deutungshoheit zurückgewinnen möchte. Jedoch halte ich Berichte aus der dem Bereich "Ärzte ohne Grenzen" für authentisch. Sogar das Rote Kreuz, was für seine Zurückhaltung (wegen der selbstverpflichtenden Neutralität) bekannt ist, hat dringend um eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung Betroffener gebeten.

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