Beiträge von chemikus08

    Irgendwo haben die öffentlich rechtlichen ja auch einen konkreten Auftrag, insoweit ist es mit einer einfachen Abfrage nach Hitparade oder Fernsehgarten nicht getan. Letztlich müssen diejenigen, die in irgendeiner Form daran als Bürger mitwirken auch aktiv mit dem Auftrag auseinandersetzen und können nicht nur nach dem Motto Pippi Langstrumpf (Ich mache mir die Welt....) verfahren, wie dies mit einer plebiszitären Mitwirkung funktionieren soll, bleibt mir schleierhaft und sollte von den Befürwortern konkretisiert werden, den öffentlichen rechtlicher Rundfunk ist nicht nur Unterhaltung, dies sollte m.E. sogar die weniger wichtige Baustelle sein.

    Am schönsten ist, wenn ich ihn mit arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Fragestellungen quäle🤣🤣. Da kommt so richtig heisse Luft raus. Sowie: die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben sind nochmal genau zu prüfen. Im Regelfall ist jedoch davon ausgegangen......

    Ich vermisse noch das bei Juristen so beliebte: Ich neige zu der Auffassung...., Jedoch.....

    Seph

    Wer redet hier von einer vorgekaukelten AU?

    Versetzungen stellen einen psychosozialen Belastungsfaktor da. In diesem Fall kommen aber noch weitere Belastungen hinzu. Insbesondere die Umstellung auf ein komplett neues System, ist hierbei ein erheblicher Faktor, der erhebliche Auswirkungen hat. Es ist auch eine nicht unbekannte Tatsache in der Sozialmedizin, dass Menschen im mittleren Alter, zumindest in Teilen, erheblich umstellungserschwert sind. Ich stimme daher der Vermutung zu, dass dies zu einer signifikanten Erhöhung der AU-Zeiten führen wird, in einigen Fällen auch zu langfristigen Erkrankung. Anders als mancher meiner Mitschreiben gehe ich hier in den meisten Fällen nicht von einem rechtswidrigen Missbrauch des Gesundheitssystems aus, sondern wie bereits geschildert, von der ganz natürlichen Auswirkung unsinniger Personalmaßnahmen auf die Gesundheit der KollegInnen. Diesen nun im Vorfeld Angst machen zu wollen, mit dienstrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich krankmelden, halte ich für nicht zielführend. Das die Leidensfähigkeit in solchen Fällen erheblich sinkt und man vielleicht wesentlich früher zum Arzt geht, als man dies früher getan hätte mag sein. Der Fehler liegt aber dann eher darin begründet, dass man früher zu lange gewartet hätte, nur um dem System nicht zu schaden. Darüber hinaus bin ich auch davon überzeugt, dass unter den erkrankten Kollegen vielleicht auch welche sind, die im Einzelfall tatsächlich "Rache" üben. Das Problem dürfte aber hier der gerichtsfeste Nachweis sein, der im Normalfall erst dann gelingt, wenn der Betreffende das auch öffentlich zugibt. Ansonsten reicht es nicht aus, den betreffenden während der AU bei Freizeitaktivitäten zu beobachten, da Du während einer AU nun Mal alles machen darfst, was Deiner Gesundung nicht zuwider läuft

    So wäre das in Ordnung

    Na dann stimmen wir doch am besten demnächst im Matheunterricht darüber ab, ob wir die komplizierten Themen nicht erst Mal streichen?? Oder doch lieber Filmchen gucken?

    Das ist eigentlich genau die Form von Demokratie, die ich nicht möchte,

    Anfängerin

    Verträge bei Beamten? Individuelle Verträge gibt es bei Beamten nicht. Alle Aspekte sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Zumindest gilt dies für normale Lehrer, was so in den B Besoldungsstufen los ist, ist nicht meine Baustelle. Gerade als Beamter bist Du beliebige Verfügungsmasse des Arbeitgebers. Allerdings hast Du Anspruch nicht nur auf eine amtsangemessene Besoldung sondern auch auf die amtsangemessene Beschäftigung. Abweichungen hiervon sind nur im Falle gesundheitlicher Einschränkungen denkbar. Was amtsangemessene Beschäftigung bedeutet ist eine Einzelfallentscheidung und so einfach nicht zu beantworten. Genau dies ist der Grund, weswegen ich in den hier geschilderten Fällen, ich mir juristische Expertise einholen würde.

    state_of_Trance

    Abordnung ist eine Sache, aber es war auch von " mit Ziel der Versetzung" die Rede. Das wäre nochmal eine andere Baustelle. Ist zwar theoretisch machbar, aber dazu müsste das Kapitel aus dem der Kandidat kommt ja überbesetzt sein, was ich mir nicht vorstellen kann. Außerdem wäre dann auch zu prüfen, inwieweit der Kollege für die neue Laufbahn weiterzubilden, damit er im Vergleich keine schlechteren Chancen im weiteren beruflichen Werdegang hat. Ob das bei jemand, der auf die neuen Herausforderung so ganz und gar keinen Bock hat zielführend ist, bezweifle ich. Ganz davon ab, wäre das so spâtestens der Punkt an dem ich das ganze einem Anwalt übergeben würde.

    Ich kenne die Bestimmungen in NDS nicht. Generell ist zu unterscheiden zwischen Anerkennungszeiten, das sind Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung, die hast Du nicht vorzuweisen. Alles andere sind f9rderliche Zeiten, die können im Einzelfall anerkannt werden, müssen es aber nicht. In NRW werden förderliche Zeiten sehr restriktiv behandelt.

    wobei diese Angabe ziemlich schwammig ist. Es ist ein Unterschied, ob ich am linken NJederrhein 50 km in einer halben Stunde erledige oder meine Fahrstrecke über den sogenannten Ruhrschnellweg führt, der eigentlich in Schleichweg umbenannt werden sollte.

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