Beiträge von chemikus08

    Es gibt ein gutes Buch "Am Ende der Geduld" Hier beschreibt eine Berliner Jugendrichterin (leider wegen Suizid verstorben) wie es geht. Enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendamt, Schule und Jugendgericht in Verbindung mit beschleunigten Verfahren. Da wo man es ausprobiert hat, war es zielführend. Allerdings haben alle erwähnten Beteiligten im Moment keine hinreichend Ressourcen, aber da müssen wir wieder hin.

    Dies betrifft aber jetzt alles nur die Kommentare zu den Vorfällen zum Jahreswechsel. Was den Vorfall in Ibbenbüren anbelangt, so sollte man dies nicht mit den anderen Vorfällen in einen Topf werfen. Hier vertraue ich jedoch Mal Staatsanwaltschaft und Justiz das Ganze aufzuarbeiten, wobei mich wirklich interessiert was in dem konkreten Fall nun wirklich zu dieser Tat geführt hat

    Klassenfahrten gehören in SH überdies zu den unteilbaren dienstlichen Pflichten, steht im Schhulgesetz. Ausgleich ist nicht vorgesehen.

    Das ist zumindest für die Tarifbeschäftigten rechtswidrig, da wir hier von der GEW aus ein Grundsatzurteil erstritten haben.

    BAG Urteil v. 22.08.2001 - 5 AZR 108/00

    Klingt fast so als hättet ihr alle für den sinngemässen Kauf einer Waschmachine unterschrieben

    Klingt fast so, als wenn man bei Euch Details verhandeln könnte. In Deutschland, zumindest in NRW, sind die Verträge flexibel wie eine Bahnschwelle. Das geht streng einheitlich noch vom Ministerium vorgegeben Muster

    Wenn ein Dienstherr über die Möglichkeit nachdenkt, jemanden bei schlechter ÖPNV Anbindung über 50 km abzuordnen, dann sollte er prinzipiell in solchen Fällen über Dienstfahrzeuge nachdenken 🤷

    Also Leute jetzt Mal ehrlich, Ihr jagt seit 20 Forumsseiten einem roten Hering hinterher.

    Es geht doch nicht darum einen Kollegen dauerhaft in eine Schulform abzuschieben für die er nicht geeignet ist. Es geht, zumindest in NRW, darum extreme Mangelsituationen zu verwalten. Einen Überschuss auf der einen Seite gegenüber einem extremen Mangel auf der anderen Seite. Hier geht es um kurzfristige Abordnungen für einen begrenzten Zeitraum.Selbstverständlich mit allen Widerspruchsmöglichkeiten, die das LPVG hergibt. Ich hab keinen Bock auf Förderschule ist eine denkbar schlechte Formulierung, da bei so einer Formulierung und selbst als Personslräte die Spucke wegbleibt. Ansonsten muss eine Abordnung realistisch und machbar sein. Geht das mit dem ÖPNV nicht in einem vernünftigen Zeitrahmen, so ist dies eine Begründung wo uns nicht die Spucke wegbleibt, denn die Fürsorgepflicht wäre in der Argumentationen ein wichtiger Grund. Also alle Mal auf dem Teppich bleiben. Gucken ob es passt und wenn nicht setzt Euch mit den Interessenvertretungen zusammen. Gemeinsam wird man eine Lösung finden. Denn es hat niemand was davon, wenn jemand ins Burnout getrieben wird. In diesem Fall fällt der Kollege (m,w,d) für ein halbes Jahr aus, geht zum Amtsarzt und der bescheinigt, dass die Wiedereingliederung stufenweise an der Stammschule erfolgen soll. Wem wäre damit geholfen? Also setze ich auf Vernunft auf beiden Seiten und hört auf Euch gegenseitig hoch zu Puschen🙈

    plattyplus

    Auch da gibt es Spielregeln, die von der Krankenkasse abgefragt werden. Wenn die Mutter über JAE versichert ist und der Vater pflichtversichert ist, wre die Mutter verpflichtet das Kind mit auf zu nehmen. Bei bestimmten Gehaltskombinationen gibt es ein Wahlrecht🤷

    Susannea

    Für NRW gilt 74 und 64 LBG. Hiernach gibt es während der Freistellung nur dann Gesundheitsleistungen von der Beihilfe, wenn kein Anspruch auf Familienmitversicherung besteht. Da ihr Mann in der gesetzlichen ist, hat sie nach Paragraph 10 SGB V einen Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung in der GKV ihres Mannes. Wäre ihr Mann privat versichert, hâtte sie auch während der Freistellung einen eigenen Anspruch gegenüber der Beihilfe.

    Ich als Angestellte, die in die Rentenversicherung einzahlt, frage mich gerade sehr ernsthaft, weshalb die Rentenversicherung den Verdienstausfall der Beamten während einer Reha zahlen sollte

    Weil es eine Leistung für die Kinder ist, diese sind über den Vater mitversichert. Die Übernahme des Verdientausfalls ist eine Entschädigungsleistung, die dazu dient den Kindern die Reha zu ermöglichen.

    Also eigentlich sollte Dir unbezahlter Sonderurlaub für die Pflege des Kindes zustehen. Den Lohnausfall muss der Träger der Massnahme genauso zahlen, wie Deine Unterbringung. (ggf. Klageandrohung manchmal sträuben die sich). Noch eins, wenn Dein Mann gesetzlich versichert ist, beachte bitte dass für die Dauer der Freistellung der Beihilfeanpruch wegfällt , da Du für die Dauer der Freistellung bei Deinem Mann in der gesetzlichen über die Familienversicherung mitversichert bist.

Werbung