Rückwirkend geht gar nichts
Beiträge von chemikus08
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Die Dienststelle (nicht der SL) kann eine Attest Pflicht vom ersten Tag an anordnen. Das geht aber nur für in die Zukunft gerichtete Krankheitsfälle und nicht im laufenden Krankheitsfall, denn zu einem rückwirkenden Attest ist der Arzt nicht verpflichtet. Eine Begründung ist im Arbeitsrecht prinzipiell nicht vorgesehen, jedoch ist die Dreitagesfrist (in NRW) als Regefall in der ADO festgelegt, daher ist die Dienststelle gehalten,auch zu begründen. Eine Häufung einzelner Krankheitstage reicht hier schon aus.
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Die Motive warum ein Mensch einen Job macht, sind sehr unterschiedlich. Insoweit hilft der Vorschlag von O.Meier vielleicht machem aber definitiv nicht jedem weiter
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Backfisch hin oder her
Ich habe Leute erlebt, die waren im Realschulsystem komplett unglücklich und kurz vor der zur Ruhesetzung und sind im Gesamtschulsystem komplett aufgeblüht und jetzt total glücklich, den umgekehrten Fall habe ich genauso erlebt. Ein Systemwechsel von Gymnasium zur Förderschule wird bei inneren Widerständen kaum funktionieren. Als Abordnung für ein halbes Jahr vielleicht, aber als Zwangsabordnung gegen den Willen, da friert eher die Hölle zu.
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Ohne Bundesland geht gar nichts, da Ländersache
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Offiziell kann ich noch nichts sagen,aber Du scheinst ein ziemlich gutes Gespür entwickelt zu haben🤣.
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Viele Stellen im Sek 1 Bereich werden immer wieder ausgeschrieben, weil es unter den Sek 1 Bedingungen keiner machen will
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Lehrerzimmer im Container 🤣
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Ende September läuft der TvL Vertrag aus!
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Die Tarifverhandlungen für uns müssten Ende diesen Jahres beginnen
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Interessant, aber wenn die KI erfindet und imitiert, dann hat sie eine erstaunliche Trefferquote in der sachlichen Richtigkeit.
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Irgendwo haben die öffentlich rechtlichen ja auch einen konkreten Auftrag, insoweit ist es mit einer einfachen Abfrage nach Hitparade oder Fernsehgarten nicht getan. Letztlich müssen diejenigen, die in irgendeiner Form daran als Bürger mitwirken auch aktiv mit dem Auftrag auseinandersetzen und können nicht nur nach dem Motto Pippi Langstrumpf (Ich mache mir die Welt....) verfahren, wie dies mit einer plebiszitären Mitwirkung funktionieren soll, bleibt mir schleierhaft und sollte von den Befürwortern konkretisiert werden, den öffentlichen rechtlicher Rundfunk ist nicht nur Unterhaltung, dies sollte m.E. sogar die weniger wichtige Baustelle sein.
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Die Quelle wird's geben, da die Formulierung irgendwo rausgezogen würde, nur ohne Quellenangabe. Copy und Paste. im großen Stil.
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@golum
Die meisten der genannten Auffälligkeiten beobachte ich auch bei SuS🤣🤷.
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Am schönsten ist, wenn ich ihn mit arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Fragestellungen quäle🤣🤣. Da kommt so richtig heisse Luft raus. Sowie: die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben sind nochmal genau zu prüfen. Im Regelfall ist jedoch davon ausgegangen......
Ich vermisse noch das bei Juristen so beliebte: Ich neige zu der Auffassung...., Jedoch.....
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Wer redet hier von einer vorgekaukelten AU?
Versetzungen stellen einen psychosozialen Belastungsfaktor da. In diesem Fall kommen aber noch weitere Belastungen hinzu. Insbesondere die Umstellung auf ein komplett neues System, ist hierbei ein erheblicher Faktor, der erhebliche Auswirkungen hat. Es ist auch eine nicht unbekannte Tatsache in der Sozialmedizin, dass Menschen im mittleren Alter, zumindest in Teilen, erheblich umstellungserschwert sind. Ich stimme daher der Vermutung zu, dass dies zu einer signifikanten Erhöhung der AU-Zeiten führen wird, in einigen Fällen auch zu langfristigen Erkrankung. Anders als mancher meiner Mitschreiben gehe ich hier in den meisten Fällen nicht von einem rechtswidrigen Missbrauch des Gesundheitssystems aus, sondern wie bereits geschildert, von der ganz natürlichen Auswirkung unsinniger Personalmaßnahmen auf die Gesundheit der KollegInnen. Diesen nun im Vorfeld Angst machen zu wollen, mit dienstrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich krankmelden, halte ich für nicht zielführend. Das die Leidensfähigkeit in solchen Fällen erheblich sinkt und man vielleicht wesentlich früher zum Arzt geht, als man dies früher getan hätte mag sein. Der Fehler liegt aber dann eher darin begründet, dass man früher zu lange gewartet hätte, nur um dem System nicht zu schaden. Darüber hinaus bin ich auch davon überzeugt, dass unter den erkrankten Kollegen vielleicht auch welche sind, die im Einzelfall tatsächlich "Rache" üben. Das Problem dürfte aber hier der gerichtsfeste Nachweis sein, der im Normalfall erst dann gelingt, wenn der Betreffende das auch öffentlich zugibt. Ansonsten reicht es nicht aus, den betreffenden während der AU bei Freizeitaktivitäten zu beobachten, da Du während einer AU nun Mal alles machen darfst, was Deiner Gesundung nicht zuwider läuft
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So wäre das in Ordnung
Na dann stimmen wir doch am besten demnächst im Matheunterricht darüber ab, ob wir die komplizierten Themen nicht erst Mal streichen?? Oder doch lieber Filmchen gucken?
Das ist eigentlich genau die Form von Demokratie, die ich nicht möchte,
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Verträge bei Beamten? Individuelle Verträge gibt es bei Beamten nicht. Alle Aspekte sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Zumindest gilt dies für normale Lehrer, was so in den B Besoldungsstufen los ist, ist nicht meine Baustelle. Gerade als Beamter bist Du beliebige Verfügungsmasse des Arbeitgebers. Allerdings hast Du Anspruch nicht nur auf eine amtsangemessene Besoldung sondern auch auf die amtsangemessene Beschäftigung. Abweichungen hiervon sind nur im Falle gesundheitlicher Einschränkungen denkbar. Was amtsangemessene Beschäftigung bedeutet ist eine Einzelfallentscheidung und so einfach nicht zu beantworten. Genau dies ist der Grund, weswegen ich in den hier geschilderten Fällen, ich mir juristische Expertise einholen würde.
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