Nö ich wunder mich überhaupt nicht, wir leben in einer Zeit wo Unternehmen um ihre Fachkräfte buhlen. So habe ich letztens die Anzeige einer Arztpraxis gesehen, die suchten eine MTA für die Nachtschicht. Neben der Zulage wurde wenig Arbeitsaufwand und Netflix in Aussicht gestellt. Und was haben wir? Das Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, mit allen bitteren Pillen, die aus der Presse hinreichend bekannt sind. Unter diesen Voraussetzungen hätte man sich die letzte Image Kampagne auch schenken und das Geld dafür als Kamelle unters Volk werfen können.
Beiträge von chemikus08
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Auszug aus dem TV L:
Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz:
1Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung
über mehr als eine Entgeltgruppe“:
- Lehrkräfte nach Abschnitt 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 5 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13.Für Dich bedeutet das, das von 10/4 direkt auf 12/3 geschaut wird, ob allerdings hierbei dem Bruttogehalt von 10/4 noch Deine Zulage hinzugefügt wird ist strittig. Falls die Zulage mitzählt würdest Du stufengleich von 10/4 nach 12/4 gehen, falls nicht von 10/4 nach 10/3.
Allerdings: Falls Du in 12/3 weniger als 180 Euro mehr ehältst, wird der Differenzbetrag aufgestockt. Da 180 Euro der Garantiebetrag ist.
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Und ich dachte die Leibeigenschaft ist in Deutschland abgeschafft?
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Zum Thema "Höhergruppierung durch überspringen"
Hier gibt es eine Protokollnotiz, die mittlerweile erweitert wurde, so dass die meisten Sprunggruppierungen im Lehrerbereich, also von Eg 11 nach 13, von 10 nach 12 u.a. als eine Höhergruppierung betrachtet werden!
Was die Hinzurechnung der Zulagen anbelangt, so kommt es derzeit zu unterschiedlichen Lesarten. Das hängt auch mal wieder an der Formulierung der Protokollnotiz. Ich gebe das nochmal an die Kollegen vom Tarifausschuß.
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Das hat mir doch jetzt keine Ruhe gelassen. Die 11 stündige Ruhezeit gilt auch für Beamte. Nur die Vorschrift ändert sich. In NRW ist dies der § 5 der ArbeitszeitVO NRW.
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Na ja es gibt aber immer auch Tarifbeschäftigte im Kollegium und für die sind die 11h Ruhezeit auf jeden Fall verbindlich.
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OK, ich glaube da muss man dann auch nochmal differenzieren. Da gibt es dann innerhalb der Hartz IV Bezieher tatsächlich nochmal zwei Gruppen
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Schickt das mal Herrn Krötz, der macht bestimmt ein Video draus.

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Ach was, wer von Hartz IV lebt, kauft keine 3 Handys pro Kind. Allein das Guthaben ist für viele Familien gar nicht leistbar.
Der Beitrag ist hoffentlich ironisch gemeint? Kann man ja heutzutage nur schwer unterscheiden, da Realität häufig Satire überholt.
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24 Wohnungen an einem Einrohrsystem? Wer denkt sich so etwas aus?!
Trifft auf die meisten Altbauten aus den 64ern zu
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Richtig. Wärmepumpe oder Klimaanlage prinzipiell ähnliche FunMotion, jedoch ein entscheidender Unterschied. Die Wärmepumpe Lösung wäre eine Luft Wasser Wärmepumpe. D.h. die außenliegende Wärme wird in ein Wasserreservoir gepumpt, das dann die Heizungen in den Wohnungen mit warmem Wasser versorgt. Vorher wurde diese Wärme eben durch die Ölheizung bereitgestellt. Da es sich um ein Einrohrsystem handelt,muss eben auch der letzte Heizkörper noch mit Wärme versorgt werden, so dass ziemlich hohe Vorlauftemperaturen erforderlich. Und jetzt kommt die Thermodynamik ins Spiel Je höher ΔT ist (Unterschied zwischen Außentemperatur und der Temperatur des Wasserreservoirs) desto geringer wird der Wirkungsgrad der Anlage (Carnotscher Wirkungsgra), desto mehr Strom benötige,ich also zum Wärmetransport. Bei der Klimaanlage ist ΔT weitaus geringer,da hier die Wärme an die Wohnungsluft übertragen wird. Sind es draußen 10 Grad und ich möchte 20 Grad in der Wohnung habe ich 10 Grad Unterschied. Die Wärmepumpe muss aber das Wasser auf 60 Grad Hoch-Puschen. Da bin ich schon bei 50 Grad Unterschied. Somit ist die Klimaanlagenlösung möglicherweise effizienter. Ob da was mit Solar machbar ist, grosses Fragezeichen. Es müssen 24 Wohnungen unter einen Hut gebracht werden. Wird also spannend. Den Aussentauscher könnte man auf dem Balkon platzieren. Problem ist die relativ komplizierte Kostenregelung. Sind zwei Drittel für die Sanierungsmaßnahme, müssen alle Zahlen. Ist die einfache Mehrheit dafür ohne zwei Drittel zu erreichen, dann müssen nur die Zahlen, die dafür gestimmt haben. Da einige Wohnungen sowieso schon diese Anlagen verbaut haben, wird das eine interessante Diskussion.
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Irgendjemand hier der vielleicht eine Eigentumswohnung hat und die Eigentümergemeinschaft auch vor der Anschaffung einer neuen Heizung steht:
Konstellation:
Altbau
Einrohrsystem
Vorlauftemperatur größer 60Grad Celsius
Hier überlege ich ernsthaft, ob nicht die wohnungsweise Bestückung mit einer Split Anlage Klima die bessere Alternative ist.
Hinzu kommt hier noch die eigentumsrechtliche Situation, die sich für Sanierungsmaßnahmen gar nicht so einfach gestaltet.
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Bolzbold das eine ist ein Konto bei der Bank und das andere ein Unterkonto in Schips. Oder habe ich hier was falsch verstanden?
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In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Genauso. Und Versicherungsvertreter werben gerne damit, wie preisgünstig ihr Produkt ist, besonders wenn sie merken, dass ein Kunde Preisvergleiche anstellt. Auf das Manko ihres Angebots im Vergleich zur GKV kommen sie indes nicht zu sprechen. Auf der anderen Seite kann der Leistungsumfang der Gesetzlichen jederzeit erweitert oder eben auch eingeschränkt werden. Der private Anbieter bleibt indes an die Leistungen gem. Police gebunden.
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Im Regelfall erfolgt die Versetzung in den Ruhestand auf Zeit. Üblich ist so zunächst ein Zeitrahmen von ein oder zwei Jahren je nach Erkrankung. Hiernach erfolgt eine erneute amtsärztliche Beurteilung. Aber auch dann, wenn die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht auf Zeit erfolgte, hat derdie Bemt:in die Möglichkeit auf Reaktivierung. Einfach formloses Schreiben an die Dienststelle und schon erfolgt eine erneute Begutachtung.
Letzen Endes richtet sich die Entscheidung der Dienststelle nach dem was beim Amtsarzt festgestellt wurde. Ich habe es bislang noch nicht erlebt, dass eine Reaktivierung wieder Willen erfolgte, denn dies führt erfahrungsgemäß nur zur erneuten Krankschreibung, Wiedereingliederung und zur Ruhesetzung. Btw eine interessante Möglichkeit ist hierbei die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit. D.h. im Extremfall arbeite ich nur mit einem Deputat von 14/28 erhalte aber 75% Besoldung. Hier würde jeder Tarifbeschäftigte Luftsprünge machen. (Allerdings sind nur die 14/28 hierbei Ruhegehlatsfähig!)
Ich wüßte übrigens nicht, wo das Tabu liegt??
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Zur Ausgangsfrage zurück:
Was ist für Dich denn ein guter Lehrer? Die Frage beantwortet jeder für sich anders.
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Es werden nur die Tabellenentgelte berücksichtigt. Die bisherigen Zulagen werden für den Vergleich nicht bemüht.
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einem BK? Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen.
Ich bin auch eher von der Realschule ausgegangen. Die Schulform hat die Fragestellerin offen gelassen
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Jetzt mal ohne Spaß,
auch die Rechsanwaltsfachangestellte hätte in NRW derzeit Chancen einen unbefristeten Vertrag zu ergattern, vorausgesetzt sie hat wenigstens Abitur und kann die SL überzeugen, "es fachlichl drauf zu haben". Es gibt zwar zunächst auf diesem Weg nur befristete Verträge, jedoch nach 10 Verträgen und sieben Jahren kann man sich dann bequem entfristen lassen. Allerding muss man dann bis zum bitteren Ende auc 9b als Vergütungsgruppe akzeptieren.
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Spontane Idee: Was ist mit den Rechtsberufen wie Rechtsanwaltsfachangestellter?
Hier schlage ich doch gleich vor, sich als Schulminister(in) zu bewerben.

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