Ein achtsames Monitoring des eigenen Gesundheitszustandes ist auch eine wichtige Empfehlung l. Die meisten KuKs arbeiten über die vom eigenen Körper oder auch der eigenen Psyche hinaus. Erste Anzeichen, wie z.b. Schlaflosigkeit werden gerne verdrängt. Wenn man diessorgsamer beobachtet und auch fachärztlich bewerten lässt, ist man unter Umständen erstaunt, wie nah man am endgültigen Zusammenbruch war.
Beiträge von chemikus08
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Bewerben würde ich mich auf alle Fälle. Hol aber bereits im Vorfeld den Personalrat mit ins Boot! Wenn die jemanden entsenden, hast Du einen Zeugen da sitzen, ob die Auswahlkommission Dich haben will. Wenn dann das Einstellungsbüro nein sagt, wird eine Klage einfacher, da die jetzt nicht einfach sagen können, dass bei bei der Auswahl der Kandidat x halt besser war.Danach wird es spannend, entweder gibt man Die ohne weitere Schulungsvereinbarung den Vertrag oder man lässt eine Ausnahme zu. Über die Hilfskrücke des 1.3 (der ja nur ein Erlass ist), dir endgültig den Zugang zu versperren dürfte so ohne weiteres nicht gehen
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Man widerspricht der Abordnung indem man ein entsprechendes formloses Schreiben über den Dienstweg an die Dienststelle schickt. Diese muss dem Widerspruch ja nicht folgen, wird aber dem Personalrat hierzu Rechenschaft ablegen und auf ggf. vorhandene Gegenargumente eingehen müssen.
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Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel. Der wiederum stammt nicht von mir
Die zwingen einen mit Geld🤣
Nein jetzt ernsthaft, jede unfreiwillige Abordnung ist natürlich irgendwo mit Zwang vverbunden, da niemand sein Arbeitsverhältnis oder sogar eine Verbeamtung so einfach in die Tonne hauen möchte, was als ultima ratio natürlich möglich wäre.
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Jeder von uns hat unterschiedliche Talente und sich wahrscheinlich in dieser Richtung ausgebildet und fortgebildet. Letztlich kann ich den Wunsch verstehen, dann auch in dieser Richtung eingesetzt zu werden. Ein anderweitiger Einsatz kann eine interessante Erfahrung sein, kann aber auch unheimlich belastend sein. Dies hat eben auch mit der persönlichen Motivationslage zu tun, aber auch mit der persönlichen Lebenssituation. Wer vielleicht zu Hause noch Angehörige pflegen muss, für den kann alleine der etwas weitere Fahrweg eine Zumutung sein. Ich rate jedem, seiner SL gegenüber sehr deutlich zu signalisieren, wenn man sich mit einer Abordnung, aus welchem Grund auch immer, überfordert fühlt. Kann die SL nicht abhelfen, müsst Ihr der Abordnung widersprechen, das Recht steht Euch zu. In diesem Zusammenhang dann bitte nicht vergessen, den Personalrat zu beteiligen, denn nur sprechenden Menschen kann auch geholfen werden. Falls gesundheitliche, familiäre oder Gründe wie es Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, führt dies bitte unbedingt an, da auch Fürsorgeasoekte berücksichtigt werden müssen. Falls Ihr einen GdB habt, setzt Euch bitte unbedingt mit der SbV in Verbindung, da auch eine Schwerbehinderung adäquat bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus ist es auch noch wichtig zu Wissen ob Ihr mit voller oder halber Stelle abgeordnet werdet. Bei einer vollen Stelle greift die Deputatstundenregelung der Zielschule. Wer also vom Gymnasium mit voller Stelle zur GS oder Realschule abgeordnet wird, hat dann auch ein Deputat von 28h. Daher ist es vielleicht interessanter statt einer vollen Abordnung zwei Teilabordnungen durchzuführen, dann behaltet Ihr nämlich die 25,5 Stunden und habt wenigstens zur Hälfte noch die Tätigkeit, die Ihr eigentlich machen wollt
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Im Dezember ist jetzt die offizielle Info rau gekommen, wie es mit den Angestellten Lehrkräften weitergeht.
Ergebnis: Erfüller (LK mit passendem zweiten Staatsexamen) und beste Nichterfüller (unpassendes zweites Taatsexamen) erhalten jetzt schon eine jährlich steigende Zulage. Je nach Einstellungsdatum ist ein Antrag zu stellen (siehe Merkblatt Ministerium).
Alle anderen bekommen erst 2026 die neue Einstufung und wandern von EG 10 nach 11 oder 12 je nach Qualifikation. Gilt jedoch nicht für MPT Kräfte.
Da kann man nur raten, keine Mehrarbeit für Lau zu machen und seine Arbeitszeit streng zu Monitoren. Die freiwerdende Zeit kann man (falls finanziell erforderlich) nutzen um 2h die Woche in der VHS zu unterrichten. Dann ist man auf dem gleichen Niveau als wenn man die Zulage bekommen hätte. 🤷
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Selbstverständlich bin ich mir dessen bewusst. Allerdings gibt es dort auch eine äussere Differenzierung indem man Schülern Kurse mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen zuweist. Die KuKs dort sind auch trainiert zwischen diesen beiden Leistungsmodi umzuschalten. Die anderen sind es nicht gewohnt und haben z.t. eben auch ihre persönlichen Schwierigkeiten damit, weswegen sie sich ja vielfach auch bewusst für das gegliederte Schulsystem entschieden haben. Da jetzt zwischen den Schulformen zu wechseln kann im Einzelfall funktionieren, kann aber auch ins Auge gehen. Übrigens gibt es auch den umgekehrten Fall, dass Kollegen die im bestehenden System total unglücklich ins Burnout schlittern beim Wechsel zu einer Gesamtschule total aufblühen.
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Ein Gymnasiallehrer hätte umgekehrt auch an der Realschule Schwierigkeiten. Wie sagte mir eine Hauptseminarleiterin Mal, man müsse die SuS da abholen wo sie stehen. In den meisten Realschule würden sich 80% der SuS mental verabschieden, wenn man auf gymnasialem Niveau unterrichtet.
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Ich kann die Zwangslage des Ministeriums und die Motivation, die hinter dieser Entscheidung steht zwar verstehen. Aber spâtestens wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt, sollte ich mir die Frage stellen, ob das Ganze unter dem Strich zielführend ist. Wenn der Kollege in seiner neuen Rolle sich nicht wohl fühlt tut man mit dieser Maßnahme niemandem einen Gefallen. Wenn dann der Kollege schlussendlich in ein Burnout steuer, unterrichtet der die nächsten sechs Monate niemanden mehr.
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Und sich eine Versetzung zur Polizei ist nicht so ohne weiteres möglich. Es sei denn sie setzen einen als Lehrkraft für die Polizeischule ein. Du hast Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Eine Beschäftigung in der Förderschule dürfte hierbei sehr wohl noch als amtsangemessen durchgehen. Verwaltungsrichter haben da andere Kriterien als das Wohlfühlgefühl der Gymnasiallehrkraft, den in beiden Fällen handelt es sich um eine Tätigkeit die mit A13 bewertet wird also gleichwertig ist
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Nein, die BezReg würde sich rechtswidrig verhalten, wenn sie die Maßnahme ohne Zustimmung durchführt. Aber! Sie kann natürlich wenn wir ablehnen die Verfügung zurückziehen und eine neue Verfügung für ein halbes Jahr Abordnung schreiben, dann ist es nicht mehr zustimmungspflichtig. Insofern ergibt sich in der Praxis nur eine Aufschiebung um einige Wochen.
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Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.
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Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.
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Wir sind derzeit froh, wenn sich überhaupt grundstândige Lehrkräfte auf eine Sek1 Stelle bewerben, Die Zeiten, wo Bewerber ab einer bestimmten Notengrenze nicht eingeladen werden, sind rund um Düsseldorf derzeit vorbei. Diese Aussage gilt nicht für Gymnasien.
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Es sollte nicht der Regelfall sein, aber auch für solch kurzfristigen Ausfälle muss es eine Lösung geben. Wenn ich kurz vor der Schule einem rein fahre, muss ich ggf. auch erst auf die Polizei warten usw. Da ist dann auch eine kurzfristige Entschuldigung fällig.
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Puhh, also egal jetzt Mal wie die Rechtslage ist, ich würde mich in dieser Situation sehr unwohl fühlen, da es möglicherweise durch die Weitergabe an die Eltern mehr Schaden als Nutzen erzeuge. Daher würde mich wirklich interessieren was Schulrechtler dazu sagen. Für mich bedeutet dies in letzter Konsequenz, dass ich den Schüler bei einem solchen Gespräch direkt das Stop Schild hinhalte und informiere, dass alles was wir besprechen aus rechtlichen Gründen im Zweifel nicht unter uns bleibt. Dann kriege ich solche Infos zwar nicht mehr, muss aber auch nicht gegen mein Gewissen handeln🤷
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Und wo war der Herr SL?🤣
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3 - 10 Leute ein Traum 🤣
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Ich würde Mal sagen in Analogie zu den niedsächischen Kollegen (m,w,d);die mit freiwilliger Selbstaufschreibung und Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine weitere Erhöhung des Deputats verhindern könnte.
Werbeblock: GEW sei Dank🤣
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