Beiträge von chemikus08

    So wäre das in Ordnung

    Na dann stimmen wir doch am besten demnächst im Matheunterricht darüber ab, ob wir die komplizierten Themen nicht erst Mal streichen?? Oder doch lieber Filmchen gucken?

    Das ist eigentlich genau die Form von Demokratie, die ich nicht möchte,

    Anfängerin

    Verträge bei Beamten? Individuelle Verträge gibt es bei Beamten nicht. Alle Aspekte sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Zumindest gilt dies für normale Lehrer, was so in den B Besoldungsstufen los ist, ist nicht meine Baustelle. Gerade als Beamter bist Du beliebige Verfügungsmasse des Arbeitgebers. Allerdings hast Du Anspruch nicht nur auf eine amtsangemessene Besoldung sondern auch auf die amtsangemessene Beschäftigung. Abweichungen hiervon sind nur im Falle gesundheitlicher Einschränkungen denkbar. Was amtsangemessene Beschäftigung bedeutet ist eine Einzelfallentscheidung und so einfach nicht zu beantworten. Genau dies ist der Grund, weswegen ich in den hier geschilderten Fällen, ich mir juristische Expertise einholen würde.

    state_of_Trance

    Abordnung ist eine Sache, aber es war auch von " mit Ziel der Versetzung" die Rede. Das wäre nochmal eine andere Baustelle. Ist zwar theoretisch machbar, aber dazu müsste das Kapitel aus dem der Kandidat kommt ja überbesetzt sein, was ich mir nicht vorstellen kann. Außerdem wäre dann auch zu prüfen, inwieweit der Kollege für die neue Laufbahn weiterzubilden, damit er im Vergleich keine schlechteren Chancen im weiteren beruflichen Werdegang hat. Ob das bei jemand, der auf die neuen Herausforderung so ganz und gar keinen Bock hat zielführend ist, bezweifle ich. Ganz davon ab, wäre das so spâtestens der Punkt an dem ich das ganze einem Anwalt übergeben würde.

    Ich kenne die Bestimmungen in NDS nicht. Generell ist zu unterscheiden zwischen Anerkennungszeiten, das sind Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung, die hast Du nicht vorzuweisen. Alles andere sind f9rderliche Zeiten, die können im Einzelfall anerkannt werden, müssen es aber nicht. In NRW werden förderliche Zeiten sehr restriktiv behandelt.

    wobei diese Angabe ziemlich schwammig ist. Es ist ein Unterschied, ob ich am linken NJederrhein 50 km in einer halben Stunde erledige oder meine Fahrstrecke über den sogenannten Ruhrschnellweg führt, der eigentlich in Schleichweg umbenannt werden sollte.

    Wenn der Dezernent innerhalb von zwei Tagen die Zustimmung vom Personalrat hat?! Also wir Tagen nur einmal die Woche und Abordnungen über ein halbes Jahr sind zustimmungspflichtig.Setze Dich bitte unbedingt vorab mit Deinem PR in Verbindung, damit die Wissen, dass Du dagegen bist. In einem solchen Fall kann der PR nämlich erst einmal Informationsbedarf anmelden, dann muss der Dezernent nämlich erst einmal in der nächsten Sitzung aufschlagen.

    Am besten Du schreibst Dein Bundesland noch dazu, darüber hinaus wäre wichtig, ob Du Berufserfahrung vorweisen kannst. Im Zweifel fängst Du mit Stufe 1 an.

    Hmm, wenn ich auf Fazenbook auf einmal Nasen entdecke, die ich vor 10 Jahren in der 10 hatte und sehe, dass Sie ihren Platz im Leben gefunden haben, dann hatte ich schon öfter dieses Gefühl, ja die Anstrengung hat sich gelohnt. Als Angestellter Lehrer übrigens, bin mir aber sicher, dass ich mich auch als Beamter gefreut hätte.🤷

    Palim

    Du beschreibst die Situation vollkommen richtig. Ich bin davon überzeugt, dass man bei einer grossflächigen Arbeitszeitprotokollierung zu folgendem Ergebnis kommt; Vollzeitkräfte überschreiten im Durchschnitt ihre Soll Arbeitszeit mässig. Die Teilzeitkräfte überschreiten ihre Soll Arbeitszeit deutlich.

    Damit hätten wir in der Personalratsarbeit aber belastbares Zahlenmaterial mit dem wir die Verantwortlichen unter Druck setzen könnten. Denn im Ergebnis müssten die Teilzeitkräfte deutlicht entlastet werden ohne jedoch eine Mehrbelastung der Vollzeitkollegen zu generieren. Die Politik käme letzten Endes um eine Absenkung der Stundentafel in der derzeitigen Situation nicht umhin, könnte das aber ebenfalls gegenüber der Öffentlichkeit belastbar rechtfertigen🤷

    Zitat aus der allgemeinen Dienstordnung in NRW

    § 11

    Fortbildung

    (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.

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