Ja stimmt, das kostet alles. Leider hat von den ganzen Beschaffen keiner diese Kosten auch nur ansatzweise bedacht. Gleichzeitig möchte man aber auf hohem Niveau digitale Bildung vermittelt haben. Mir scheint, als wären die ganzen Millionen, die vermeintlich in digitale Bildung geflossen sind nichts anderes als digitale Rohrkrepierer.
Beiträge von chemikus08
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Als Risikopatient habe ich mir vor drei Monaten schon Nummer vier geholt, bisher noch keine Infektion. Da meine Apotheke sagt, dass sie den Omikron Impfstoff schon verspritzen, überlege ich den auch noch zu nehmen.
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Es ist nicht nur ziemlich unlustig, sondern auch rechtlich problematisch (Aufsichtspflicht).In absoluten Ausnahmefällen kann man sich darauf einlassen (man kennt die Klasse, sie ist zuverlässig und die Râune liegen nahe beieinander). In allen anderen Fällen würde ich remonstrieren. Im Schadensfall klopft der Staatsanwalt dann am richtigen Büro an.
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Müssen oder nicht müssen. Ich habe im Kollegenkreis zwei Fälle mitbekommen, wo Kollegen trotz Impfung nach drei Monaten noch massiv rumeiern. Nein, will ich nicht haben, schon gar nicht als Vorerkrankter.
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Ab einer Inzidenz von 1000 dürfte es sich lohnen, zum Eigenschutz eine ffp2 zu tragen. Das Risiko in einer Klasse zu unterrichten, in denen jemand infiziert ist, dürfte da jeden Tag bei 100 % liegen.
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Also wenn meine Schule weder über Fax noch über E-Mail zu erreichen würde, dann bekäme die E-Mail zur Fristwahrung die Dienststelle (mit genüsslicher Schilderung warum) und das Original wie gehabt an die Schule. OK, gebe zu als PR Mitglied hat man in der Beziehung Hofnarr Status. Aber genau sowas bleibt bei den Beteilgten hängen und ich wette, wie der Zufall will, hat der Schulträger zwei Wochen später alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
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Ab dem 01.01.23 ist das neue Krankschreibung Verfahren übrigens angekündigt
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Der Arzt muß gar nichts, man faxt oder mailt selber und zwar solange bis der Arzt sagt, das es nichts mehr gibt, weil alles elektronisch geht. Diese elektronische Einsicht wird aber nur die Dienststelle, also die Bezreg haben. Da wird man dann wohl zwischen Schule und BezReg was umstellen müssen, was dann aber nicht das Problem des erkrankten Kollegen ist🤷
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Das Problem der Deckelung ist aber hausgemacht. Also ein Abrechnungsystem, dass die kriminelle / äh sorry kassenärztliche Vereinigung selbst verursacht hat. Es ist nicht vom Staat so vorgegeben.
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Also ich bin gesetzlich versichert und habe innerhalb einer Woche den Termin gekriegt. Gibt wohl da eine unterschiedliche Versorgungsdiche. Die haben gar nicht nach der Versicherung gefragt.
P.S.: Wenn mich einer fragt, sag ich immer, ich bin Lehrer. Alles andere ist dann Unterstellung der Sprechstundenhilfe🤷
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, was meinst du, wann die entsprechende Hardware- und Softwareausstattung an den Schulen ankommt? Noch vor 2050 oder eher danach?
Als, ich kenne jetzt Deine Schule nicht, aber ich war in den den vergangenen in zahlreichen Schulen zur Regelbegehung. Wirklich alle hatten die Möglichkeit E-Mails zu empfangen oder auch ein Fax zu empfangen.
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Wenn man es ganz hart nimmt, steht im Gesetz, daß die AU am dritten Tag beim Arbeitgeber sein muß, wenn der Kollege ein angestellter Lehrer ist. Beim verbeamteten Kollegen reicht der dritte Werktag, aber Achtung, Samstag ist per Gesetz ein Arbeitstag. Da könnte es schon richtig interessant werden, wie die AU vom Freitag am Montagmorgen auf dem Schreibtisch des Schulleiters kommt. Mit der Post verschicken dürfte nicht reichen, wenn es die SL mit den Fristen genau nimmt.
Wenn es denn einer auf die harte Tour möchte. Zur Fristwahrung reicht es die AU vorab via Fax oder Email zu versenden. Das Original darf dann in der üblichen Postlsufzeit eintrudeln. Mit dem Quatsch ist eh bald Schluss, wenn das Ganze nur noch vom Arzt aus elektronisch auf den Weg gebracht wird und die Arbeitgeber dies dann selbst am PC nachschauen können und müssen.
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Na dann gut mindestens alle 20 Minuten für fünf Minuten das Fenster auf. Und damit keiner friert ein paar Gymnastikübungen🤷und dann langsam wieder Ruhe rein kriegen, damit Ihr noch das 20 Minuten Ergebnis sichern und abschreiben könnt.
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Die Sek1 Schulen, die nicht nur primär auf das Abitur vorbereiten, haben aber ebenfalls (sollten sie zumindest) die Notwendigkeit SuS Skills zu vermitteln, die im täglichen Arbeitsleben relevant sind. Daher würde ich mir hier durchaus die Bestückung mit den einschlägigen Programmen von Microsoft wünschen.
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Du selbst hast an anderer Stelle doch (zu Recht) darauf hingewiesen, dass man rechtzeitig Nein sagen soll🤷
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Deswegen hat ich ja gepostet, erst um schriftliche Anweisung beten, was ich nutzen darf. Ohne mach ich gar nichts mehr und kann das als PR auch niemandem mehr empfehlen, weil es einfach zu bekloppt geworden ist. zum Glück bin nur Eg 11🤣
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Die Gedanken muss sich auch der SL machen seine Zuständigkeit, seine Gehaltsklasse🤷
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Da bleibt eigentlich nur, den Kolleg:innen zu raten ihr SL um schriftliche Anweisung zu beten, welche Programme wofür im Distanzu terricht genutzt werden dürfen. Wenn da außer Lego nichts kommt, heißt das eben Arbeitsblatt und gut ist🤷
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Lehrer sind keine Juristen
genau das ist es nämlich. Obwohl ich mich für die Thematik interessiere, bin ich bislang davon ausgegangen, das das Anschauen von Youtube Videos kein Problem ist. Beim Anschauen auf privaten Geräten (falls durch mich veranlasst) aber jetzt wohl doch🤷. Gilt aber dann wohl auch für das googeln. Soll ich dann (zumindest offiziell) die SuS beauftragen zur Bücherei zu gehen zwecks Recherche?
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