Als Eltern kriegst Du eh nur das zu sehen, was Du sehen sollst.
Beiträge von chemikus08
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Also in so einem Fall würde ich mich an den kassenärztlichen Notdienst wenden und hier auch ganz klar formulieren, dass mein ehemaliger Hausarzt sich weigert zu behandeln.
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Mit dem rechtswidrig liegst Du richtig, das betrifft aber weniger die Einstellung als den Erlass selber.
Arbeitsgerichte sind nämlich zu der Auffassung gelang, dass das endgültige Nichtbestehen kein Grund für eine Nichteinstellung sein kann, wenn eben das zweite Stastsexamen gerade für die Stelle nicht erforderlich ist. Von der Rechtslogik her verständlich.
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Im Übrigen gilt, eine Ablehnung nie einfach schlucken, sondern Beratung einholen, Widerspruch einlegen. Notfalls, je nach Beratungsergebnis, klagen.
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Außerdem bedeutet Kontrahierungszwang nicht, dass die KV keinen Aufschlag nehmen darf. Bis zu einem gewissen Umfang ist der m.W. Nach erlaubt.
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Kannst mich bezüglich BEM gerne privat kontaktieren
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Nach fünf Versetzungsanträgen in Folge ist eine Sperre danach nicht mehr zulässig
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240 km pro Tag, geht das nicht auf die Substanz? Ich meine jetzt Deine Substanz, nicht das Auto. Ich fand 80 km hin und zurück schon als anstrengend.
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Was ist mit Klassenlehrertätigkeit, die schlägt doch vom Zeitbedarf in der Sek 1 richtig zu
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Ja stimmt, aber das ist die Mindestzeit für Brot und Butterstunden. Hin und wieder möchte man das Angebot ja auch etwas verbessern.
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Also ich glaube Ihr habt einiges noch nicht berücksichtigt. Ihr behauptet locker vom Hocker, ja wenn ich über ein gewisses Repertoire verfüge, dann dauert die Vorbereitung nicht mehr so lange. Really? Selbst wenn ich nach fertigem Konzept unterrichte, quasi wie einen Erste-Hilfe Kurs nach Leitfaden, muss ich:
- meine Unterrichtsstunde verwalten (Mitteilungszettel für versäumten Unterricht für die Klassenlehrer, Reaktion auf Unterrichtsstörungen z.B. mit Eltern telefonieren usw)
- Kopien erstellen
- den Beamer auf- und abbauen
- Versuche vorbereiten
- Versuchsaufbauten abbauen
Alles das kostet alleine schon 20 Minuten, darüber hinaus ist bei den unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Kurse teilweise mitbringen eine Um- oder Neuplanung von Unterrichtseinheiten häufig unumgänglich. Letzten Endes kann ich bei Doppelstunden sagen, dass da Vor- und Nachbereitungszeiten mindestens 30 Minuten (Durchschnitt) je Doppelstunde in Anspruch nehmen. Tests und Klausuren sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Ergänzung:
Nicht zu vergessen, dass ich immer noch eine Schulform mit einem Deputat von 28 Stunden angehöre
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Das BEM ist übrigens nicht mit der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zu verwechseln. Die Wiedereingliederung kann innerhalb eines BEM erfolgen oder auch ganz ohne BEM. Die Wiedereingliederung wird vom Patienten bei seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse beantragt, der Wiedereingliederungsplan wird formal vom Arzt erstellt. Allerdings sollte man sich vorher vom Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen. Die Ärzte sind meist froh, wenn der Patient bereits konkrete Ideen hat.
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Ja als halbgare Lösung ist so etwas möglich, ohne dass den Beteiligten Schwierigkeiten erwachsen. Im Prinzip ist es keinem Arbeitnehmer verboten, trotz Krankschreibung trotzdem stundenweise zu arbeiten. Ausnahme jedoch, wenn Du bereits im Krankengeld bist, dann ginge dies nur mit Einverständnis der Krankenkasse, da sonst der Krankengeldanspruch erlischt. Wenn der Arzt einen entsprechenden Kommentar drauf geschrieben hat, so gibt das dem Arbeitgeber die Sicherheit, dass die Unfallkasse ihn nicht in Regress nimmt, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht(ich bin jetzt beim Arbeitsverhältnis nicht beim Beamten). Das Ganze ist für beide Vertragsparteien mit juristischen Fallstricken verbunden, weshalb der öffentliche Dienst häufig auf solche Konstrukte verzichtet oder aber zumindest eine ärztliche Bescheinigung verlangt. Normalerweise wäre eine solche Bescheinigung kostenpflichtig, da das SGB V so etwas nicht vorsieht. Es besteht von Seiten des Patienten auch kein Anspruch auf eine derartige Vorgehensweise.
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Es gibt bei der Bundessehr zivile Laufbahnen. Innerhalb dieser gibt es Beamte und Angestellte.
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Ich kenne jetzt Dein Baujahr nicht, aber ja für die, die jetzt 58 und älter sind sind solche sogenannten inneren Antreiber noch tief im Unterbewusstsein vorhanden. Ich nenne da Mal ein Beispiel. Wenn ich zur Arbeit fahre, ist es für mich selbstverständlich pünktlich zu sein. Ich fahre also rechtzeitig los. Gerate ich hierbei aber in eine Vollsperrung, nützt mir auch das früheste losfahren nichts mehr. Ich laufe Gefahr mich zu verspäten. Früher hätte eine solche Situation mich so gestresst, dass es zu körperlichen Reaktionen kommt. Der Anruf bei der Dienststelle war für mich unangenehm. Und ja, ich musste wirklich lernen, dass man (bei hinreichender Einplanung von Verspätung), ich durch den Anruf die Verantwortung berechtigt abgebe und entspannt weiter fahren kann. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Menschen, die 20 Jahre jünger sind, diese Verinnerlichung meist nicht mehr haben.
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Verbeamtung habt Ihr in der Schweiz nicht? Aber bestimmt eine Personalvertretung? Was sagt die dazu.
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Das erste was man in der Reha lernt, was sind meine Probleme, was die Probleme anderer. Die Probleme der SuS nehme ich ernst, während meiner Arbeitszeit, außerhalb (AU ist nicht Arbeitszeit), ansonsten sind diese Probleme Arbeitgeberprobleme. Wenn dieser unzureichende Vertretungsreserven vorhält, hat er auch die moralische Verantwortung, nicht meine Baustelle. Aber ich gebe zu, dass ich anfangs auch anders gedacht habe. Ich persönlich kann eben nur jedem empfehlen seine innere Haltung zu überprüfen, bevor es zu Gesundheitsschäden kommt.
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Als Seiteneinsteiger schaue ich immer wieder staunend aus die im System Schule stattfindenden Diskussionen (obwohl ich schon 14 Jahre im System bin). Man stelle sich bitte Mal vor, die Arzthelferin meines Hausarztes würde Patientendaten auf ihrem privaten Rechner verarbeiten. Ein jeder würde sich fragen, ob die Beteiligten noch alle Latten am Zaun haben. Datenrechtlich ist dies aber durchaus vergleichbar. Als Personalräte raten wir generell von der Nutzung privater Rechner ab. In NRW dürfte mittlerweile jede Lehrkraft über einen Dienstrechner verfügen. Datenverarbeitung auf Privatgeräten ist daher eigentlich verboten. Nur in absolut begründeten Ausnahmefällen kann die SL zeitlich befristete Ausnahmen zulassen. Solange mit den Daten nichts passiert gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Fliegt das auf, rettet Dich kein höreres Wesen, das musst Du dann schon selber tun. 🤷 Ist es das Wert?
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Moralische Verpflichtung? Wem gegenüber?
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Nun ja, da gebe ich Dir in Teilen Recht. Aber dann stellt man das etwas einfühlender an und lädt nicht während einer Erkrankung zum Gespräch. Darüber hinaus ist ja nicht jeder Erkrankung durch Schule verursacht. Mitunter liegt es einfach an der Erkrankung selbst und nicht jeder hat das Vertrauensverhältnis zu seiner Schulleitung, die gesundheitlichen Verhältnisse besprechen zu wollen. Insbesondere erlebe ich dies bei Erkrankungen im psychischen Bereich. Hier wird immer noch eine gewisse Stigmatisierung befürchtet , weshalb KuKs hierüber häufig den Mantel des Schweigens zu legen, manchmal sogar gegenüber sich selbst. Wenn man merkt, dass man da als Vorgesetzter vor eine Mauer läuft muss man auch stehen bleiben. Einladungen zu einem Gespräch in Behördensprache, sind der beste Weg eine solche Mauer aufzubauen.
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