Es ist schon sehr Kafkaesk was ich so an Schulen beobachte. Zum einen gibt es da den Umgang mit Schülerdaten. Hier halte ich den Datenschutz für sehr wichtig, da hier teilweise sehr persönliche Informationen gespeichert sind. Vielfach höre ich von vielen KuKs aus verschiedenen Schulen, dass der Zugang zu diesen Daten teilweise nur suboptimal geschützt ist. Im Rahmen von Distanzunterricht gibt es dafür eine Riesendiskussion ob nun die IP Adresse schützenswert ist oder nicht. Falls ja darf ich noch nicht Mal Schüler auffordern sich ein Youtube Video anzuschauen Unter dem Gesichtspunkt ist BYOD für Schule dann aber überhaupt nicht mehr machbar, denn darf ich noch nicht einmal auffordern irgendwas zu googeln, da ja Google auch alles protokolliert. Das hat aber dann mit dem was SuS in den Betrieben erleben gar nichts mehr zu tun. Da wird gezoomt,gegoogelt und über Teams gearbeitet das es nur so rappelt. Eine Frage hätte ich dann doch noch. Kennt jemand einen Fall, wo ein KuK eine Strafe bekommen hat wegen eines Verstosses gegen die DSGVO oder ist das nur ein Schreckgespenst?
Beiträge von chemikus08
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Ich habe genau aus einem solchen Grund den entsprechenden Klassenraum statt Fachraum genutzt. Versuche gab es dann leider nur aus der Videokonserve. In der Zeit kann man sich dann gute Notizen zur Mitarbeit machen🤷
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Wenn ich die Tabletts so einrichten würde, dass IP Adressen verschleiert werden, wäre ich dann bei der Speicherung der IP Adressen fein raus aus dem Thema Datenschutz?
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Dazu kämen ggf. noch Entlastungstunden falls Du einen GdB hast
Ist das nicht der Fall wird's eng, denn für Beamte liegt die Untergrenze nun Mal bei 50%, danach würdest du wahrscheinlich ganz für dienstuntauglich erklärt und zur Ruhe gesetzt.
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Teildienstfähigkeit NRW
Der Amtsarzt muss hierzu feststellen, dass Du nur einen bestimmten Prozentsatz der Pflichtstunden leisten kannst. Es müssen jedoch noch mindestens 50% leistbar sein
Deine Besoldung setzt sich dann wie folgt zusammen:
1) Die Besoldung, die Dir für eine entsprechende Teilzeittätigkeit zustehen würde
2) Eine Zulage, die die hälftige Differenz zur vollen Stelle beträgt.
Damit steht man sich wesentlich günstiger, als wenn man einfach auf Teilzeit geht🤷
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Links und rechtsdrehende Milchsäure
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Dieser Rechtsgrundsatz sollte auch unseren SL bekannt sein. Sollte es da Ärger geben, einfach den Personalrat anrufen
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Wenn ich das alles lese, bin ich jetzt doch ganz froh darüber das Warmeasser nicht zentral im Haus zubereitet wird, sondern jeder seinen eigenen Durchlauferhitzer hat.
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Dann kann man den Kolleg:innen halt nur dringend empfehlen, sich auf ihre Kernkompetenzen und Aufgaben zu konzentrieren und jeglichen zeitlichen Mehraufwand strikt zu unterbinden. Damit kann man dann die Freizeit intensiver gestalten, oder aber einer Nebentätigkeit nachgehen. Mit vier Ustd. die Woche an der VHS holt Ihr die Zulage ganz gut ein🤷
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Bezüglich Deiner Aussage, das sind die Regelungen des TVL wäre aber auch die Lösung möglich gewesen, das Eingangslehramt A13'mit sofortiger Wirkung für alle Neueinstellungen zu vollziehen und dementsprechend die Angestellten auch mit sofortiger Wirkung zu bezahlen und für VW die Altbeamten die Stufenregelung zu vollziehen. Wären zwar auch Ungerechtigkeiten drin, jedoch sozial ausgewogener🤷
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Keine Sorge die GEW weiß um die Problematik. Allerdings werden wir ja nur gehört. Ich habe allerdings grosse Angst, dass wir Tarifbeschäftigten Mal wieder die Dummen sind. Insbesondere dass keine Informationen kommen, lässt darauf schließen das da noch einiges in der Schwebe ist.
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Wo hast Du dieses Info genau her. Ich laufe schon das gesamte Wochenende hinter weiteren Infos hinterher und dies ist die präziseste Info die ich bislang von meiner Gewerkschaft gelesen habe. Möglicherweise ist das auch das Info, welches für heute angekündigt war🤷
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Es sei denn, es findet sich noch eine Möglichkeit den Angestellten ebenfalls bis zur Höhergruppierung eine Zulage zu gewÄhren. Bei der Berlinzulage hat die TdL ja auch beide Augen zugedrückt.Gleiches Recbt für alle.
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Egal meine Frau ist auch Schnitzel, habe nichts zu befürchten 🤣🤣
Die Welt wird immer bekloppter l.
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Bevor Du das mir anhängst 🤣, die Dienststelle wollte in der Tat schon von Kollegen im Zusammenhang mit der Gesundmeldung die ärztliche Bescheinigung hierüber
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Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.
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Du darfst alles machen, was Deiner Gesundung nicht entgegen läuft. Also beim Bandscheibenvorfall, Sackhüpfen eher nicht, Vorstellungsgespräch ja😀
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Die Rechtsprechung hat sich nun Mal geändert. Mittlerweile gibt es nun Mal die Beweislastumkehr. Danach reicht es eben nicht mehr, dass man ein höheres Risiko für eine vorzeitige zur Ruhesetzung hat, vielmehr muss der Arzt den Nachweis erbringen, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, das der Bewerber die Pensionsgrenze nicht erreicht. Das reine Vorliegen einer Adipositas reicht mit unter nicht aus. Liegt außerdem eine Behinderung vor, so kommt eben noch dazu, das jetzt nur noch ein Beurteilunhszeitrsum von fünf Jahren zu berücksichtigen ist.
Das war der rechtliche Part. Über diesen hinaus ist das ganze aus ethischer Sicht ein sehr fragwürdiger Vorgang. Hier betreibt der Staat Rosinenpickerei, entfernt die wahrscheinlich nicht so kostenintensiven Bewerber aus dem gesetzlichen System (welches davon abhängig ist, das eben auch die gesünderen Menschen in das Sysrem einzahlen) und überlässt die weniger gesunden Kandidate dafür den sozialen Sicherungssystemen. Diese Vorgehensweise ist an sich schon ziemlich fragwürdig.
Dann gibt es noch den medizinischen Part in der Darstellung von State of Trance. Ich habe so den Eindruck, dass Du in Bezug auf die Adipositas Forschung nicht so ganz auf der Höhe der Zeit angekommen bist. Vermittelst Du doch den Eindruck, als sei es rein die persönliche Entscheidung Adipositas zu haben oder nicht. Hier ist die Lage wesentlich komplizierter. Und es ist auch mehr als fraglich, ob Menschen mit einem hohen Adipositasgrad (2 und 3) überhaupt noch auf normalem Wege abnehmen können, selbst wenn sie es wollten. Meist gelingt dies nur unter zu Hilfenahme operativer Massnahmen (Magenverkleinerung etc). Die Entscheidung ob man das macht ist wirklich nicht einfach, da das Ganze kein Spaziergang ist. Es gibt hierbei auch gewisse Risiken und Nebenwirkungen, die man abwägen muss. Besteht dann auch noch eine Depression als CoErkrankung, was hâufig der Fall ist, stecken wir ganz tief in der ....., da dann eine OP zunächst nicht möglich ist. Die Depression ist mit eine Ursache von Essstörungen, gleichzeitig verstärkt die Adipositas die Depression. Um es gleich vorweg zu sagen. Diskussionen zu diesem medizinischen Teil in Richtung, es handle sich um Schutzbehauptungen oder dergleichen, würde ich ziemlich unsanft abwürgen, mit dem Hinweis sich den Stand der Forschung sowie die Leitlinien zur Therapie anzuschauen in der Intensität wie ich es getan habe, danach können wir gerne weiterdiskutieren.
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Was jetzt , eine Interessensvertretung für Schwerbehinderte ist sozial völlig inakzeptabel? Oder der Nachteilsausgleich bei Einstellung?
Egal. Wenn wir in unserer Gesellschaft Inklusion leben wollen, dann sollten wir als öffentlicher Dienst mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir das nicht wollen und diese Werte auch den uns anvertrauten Kindern nicht vermitteln wollen, dann sollten wir nochmal überprüfen, ob wir wirklich den richtigen Beruf ergriffen haben
Es muss schon einiges zusammen kommen, damit Du überhaupt einen hinreichenden GdB anerkannt bekommst. Das Betroffene dann Nachteilsausgleiche bekommen, das gehört in einer sozialen Gesellschaft zu den Selbstverständlichkeiten. Nur auf diesem Wege ist im beruflichen Bereich eine Teilhabe am sozialen Leben möglich. Und um das Mal ganz deutlich zu machen, auch mit dem Status "schwerbehindert" muss Du körperlich und geistig den beruflichen Anforderungen gewachsen sein. Lediglich der Prognosezeitraum wird verkürzt. Wâhrend beim Regelbewerber der Amtsarzt nachweisen muss, dass der Kandidat höchstwahrscheinlich vor der Pensionsgrenze ausscheiden wird, muss er beim schwerbehinderten Kolleg*in den Nachweis erbringen, dass die betroffene Person nicht in der Lage sein wird, die nächsten fünf Jahre ohne vorzeitige Pensionierung zu bestehen. Das halte ich durchaus für einen vertretbaren Nachteilsausgleiche.
Wer da mit Sozialneid drauf schielt, dem würde ich gerne anbieten, dass er diesen Nachteilsausgleiche auch bekommt, aber nur wenn er die dazugehörige Beeinträchtigung auch nimmt. Die meisten würden unter diesen Umständen auf den Deal verzichten.
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