Beiträge von chemikus08

    Ich komme nochmal zurück auf das Sehr Sehr Sehr unglücklich.

    In dieser Form schwer zu beurteilen. Jetzt muss ich fragen, einfach nur unglücklich oder so unglücklich, dass sich bereits gesundheitliche Folgen einstellen, wie z.B.

    - über längere Zeit (mehr als 2 Wochen) bestehende Schlafstörungen

    - Unglücklich im Sinne einer Depression (sozialer Rückzug, kein Interesse etwas mehr zu unternehmen, unglücklich auch nach Ende der Arbeiszeit...)

    Falls letzteres der Fall ist empfehle ich eine psychiatrische Abklärung. Sollte dieser zu einer F Diagnose kommen und auch den derzeitigen Arbeitsplatz als ursächlich ansehen, hast Du gute Gründe, Dich aus dienstlichen Gründen versetzen zu lassen. Hier wäre der Arbeitgeber dann aus Fürsorgegründen gehalten Dich zu versetzen. Für diesen Weg ist jedoch ein ärztliches Attest sowie ggf. auch eine amtsärztliche Stellungnahme erforderlich.

    Ergänzend zu Bolzbolds Angaben nochmal ein Auszug aus dem SGB V, §45 Abs. 2a

    "2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 besteht der Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 für das Jahr 2022 für jedes Kind längstens für 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 130 Arbeitstage."

    Für 2022 gilt also eine entsprechend höhere Anzahl an Kindkrankentage

    Die Beschränkungen kommen aus dem Arbeitszeitgesetz. Du darfst eine tägliche regelmässige Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschreiten. Wenn Du jeden Abend 2 UE hast, dann wären mit Vorbereitungszeit die 10 Stunden voll. Mehr als 5x2=10 Unterrichtseinheiten dürften es daher auf keinen Fall sein. Gleichzeitig würde ich die Dienststelle darauf hinweisen, dass Du die Vorbereitungen am Samstag durchführst. Damit sollte das Ganze (bei Wohlwollen der Genehmigungsbehörde) mit 10 UE machbar sein. 12 UE dürften jedoch definitiv zu viel sein.

    Oh hier werden ja Dinge erzählt:dollar:

    Ich sehe der Kollege ist Sek 1 und NRW

    Die Tätigkeit ist bei Sek 1 in NRW leider nicht mit einer höheren Eingruppierung verbunden. Es gbt vielmehr eine Fuktionszulage die nicht Pensionswirksam ist.

    Das nur mal so als Hintergrund für NRW, A 15:dollar: schön wäre es für die Kollegen

    Bei den Sek 2 Fachleitern sieht das anders aus

    Keine Sorge, nach sechs Wochen bekommst Du Krankengeld von der Krankenkasse. Die holt sich das vom Unfallverursacher zurück. Dein Anwalt sollte darauf achten eine wahrscheinlich bestehende Differenz zum bisherigen Netto geltend zu machen. Gleiches gilt für eventuelle steuerliche Nachteile. Das Ga ze zusätzlich zum Schmerzensgeld. Sollten Schāden bleiben, muss Du mit Deinem Anwalt besprechen, wie Ihr damit umgeht.

    Wenn das zu kalt wird - Überlastungsanzeige oder in dem Fall besser formuliert Gefährdungsanzeige und wenn nichts passiert je nach Beschäftigungsstatus beim Landesamt für Arbeitsschutz oder der zuständigen Unfallkasse beschweren. Bei Krankheitssymptomen ab zum Arzt, diesen unbedingt über die Rahmenbedingungen der Tätigkeit informieren.

    Karl-Dieter

    Gemeint sind zeitweilige Absenkungen auf 15 Grad, natürlich muss sich das auch wiedercaufheizen. Aber ich will mich da jetzt auch nicht auf eine bestimmte Temperatur festlegen, das ist Sache der Unfallkassen und des Arbeitsschutzdezernat es. Es ging mir nur um den Hinweis, dass es gegen die eine Bedrohung weitergehende technische Schutzmaßnahmen gibt und gegen die andere Bedrohung eher nicht. Ich kann auch mit 19 Grad leben, dann ist eben fünf Monste lang Distanzunterricht🤷

    Ja beisst sich, die Frage was ist das kleinere Übel. Eine geringfügige Temperaturunterschreibung kann ich kleidungstechnisch korrigieren. Eine übermâssige Aerosollast nicht. Wenn wir es also weniger eng sehen bis 15 Grad geeignet. Ansonsten Raum schließen🤷 wenn sich die jeweils andere Seite beschwert macht die UK den Raum eben dicht, vielleicht wird der Träger dann Mal aktiv. Und betreibt bauliche Änderungen.

    Karl-Dieter

    Ich kann im Moment nicht zuordnen aus welcher Perspektive Du das siehst? Im Prinzip gehören die Veröffentlichungen der Unfallkassen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert diese einzuhalten. Die Messung der CO2 Konzentration ist ein wirksames Instrument, um zu prüfen, ober der gewählte Lüftungsgrad den arbeitsmedizinischen Erfordernissen entspricht oder nicht. Im Normalfalle sind alle Beteiligten für eine solche Hilfe dankbar, da sie einen Orientierungsrahmen bietet und man die Maßnahmen auch verständlich begründen kann. Dies ist gegenüber vorkerkrankten Kolleg:innen oder auch den älteren KuKs aber auch gegenüber den SuS und deren Eltern nicht mehr als fair. Insoweit ist dieses Verfahren weit verbreitet und akzeptiert, aus welchem Standpunkt heraus Du Dich da jetzt irgenwie sträubst ist mir nicht ganz verständlich.

    Und was macht euer Personalrat?

    Erst mal muss Du die Frage stellen, ob das Kollegium den Personalrat überhaupt beteiligt hat. Wenn es, wie in NRW an vielen Schulformen, keinen öftlichen Personalrat gibt, dann muss man den auf Bezirksebene natürlich informieren und um Unterstützung bitten. Das erfolgt vielfach nicht, da die meisten Kollegien sich einfach wegducken, weil niemand was sagen möchte. Das Prinzip "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" funktioniert hier aber nicht.

    Die 20 Minuten sind eine Empfehlung, die in ausrechend großen Klassenräumen meist passt. Stopfe ich jedoch zuviele Menschen in eine Klasse, dann steigt natürlich auch die Aerosolbelastung sehr schnell und bei uns haben die 20 Minuten definitiv nicht gereicht. Und die Unfallkasse war auch da und hat das bestätigt.

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