Beiträge von chemikus08
-
-
-
-
und frag bitte bei Eurem Personalrat nach. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn die Amtsarztkosten nicht übernommen werden.
-
Nur Mal zur Klarstellung: Kosten??
Die übernimmt doch wohl hoffentlich die Dienststelle. Ansonsten unbedingt Kontakt zum Personalrat aufnehmen, dass der sich kümmert!
-
Und jetzt aufgepasst:
Weiß Du ob die Kollegin sich geweigert hat. Oder kam sie im Moment vielleicht gar nicht an ihre Unterlagen wegen Reha oder Klinik? War sie vielleicht tatsächlich auch gar nicht in der Fassung sich darum zu kümmern? Du weißt schon, dass beispielstweise bei einer schweren Depression die Betroffenen möglicherweise über Wochen schon Schwierigkeiten haben, mprgens aus dem Bett zu kommen?
-
Das war mal wieder höchst intererssant alles zu lesen. Insbesondere wenn dann angefangen wird alles mutmassliche zu interpretieren und zu unterstellen. Im Prinzip stingt der Fisch aber immer vom Kopf zuerst. Schule muss organisatorisch auf solch eine Situation vorbereitet sein. Die Kollegin hätte auch tot umfallen können und auf Anhieb sind keine Verwandten erreichbar, die nach Notizen schauen könne. Wie bitte soll dann ein anderer Kollege, auf welcher Grundlage eine Note festlegen. Gnau diese Frage, würde ich als SL an die übergeordnete Behörde weiterleiten. Oder hat er Angst mit genau dem o.g. Vorwurf konfrontiert zu werden.
Mal ein Beispiel, wie es laufgen kann. Kolleg:in x erkrankt plötzlich und kommt ins Krankenhaus. Nach zwei Wochen ist eine Anschlussheilbehandlung angesagt die irgendwo in Pusemuckel stattfindet. Kolleg:in hat keine Schulsachen dabei und kann auch keinen anrufen der zu Hause irgendwelche Unterlagen sucht.K. wird angerufen wegen Zeugniskonferenz und man bittet um Noten. Jeder der aus dem Kopf heraus eigentlich noch nicht mal vier stehen konnte hat die vier gekriegt, wer aus dem Kopf als überdurchschnittlich hängengblieben ist die eins oder zwei und alle anderen eine drei. War etwas besser als würfeln. Korrekterweise muss man aber sagen, dass auch hier Schule versäumt hat, ein Verfahren festzulegen, wie auf solche Daten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Eigentlich hätte der/die KuK antworten müssen: "Tut mir leid, Angabe erfolgt in zwei Wochen". Die wären ausgetickt auf der Zeugniskonferenz. Un wenn Ihr mal ganz ehrlich seid,dass Problem besteht an den meisten Schulen. Was aber auch damit zu tun hat, das uns keine Arbeitszeit zur Verfügung steht um in den Feinschliff zu gehen. Das mach mal wieder deutlich wie wichtig Überlastungsanzeigen sein können!
-
-
Schöne Ferien allerseits und erholt Euch gut!
Und bleibt
-
wenn wir bei den Plänen des Koalitionsvertrages sind, da stösst mir eine bittere Pille auf und die heisst 132c Schulgesetz.
Es taucht der Eindruck auf, dass man den 132 c zur Regel machen will. Also Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs und das ab Klasse 5. Aber nicht in einer gesonderten Klasse, das wird zu teuer. Dann hab ich also 32 Nasen da sitzen, wovon 5 nicht zielgleich unterrichtet werden wegen Hauptschulbildungsgang, 2 Autisten von denen sich einer immer unter dem Tich versteckt, die werden auch nicht zielgleich unterrichtet. In Ermangelung eines Förderschulkollegen schreibt man deren Förderplne selber, am besten während man mit Ihnen unter dem Tisch hockt.
Nein im Ernst. Die meisten psychischen LangzeitausFälle kommen aus diesen Schulen. Das führt im Ende dazu, dass sich keiner mehr erntgenommen fühlt. Wir können nicht jeden Exgymnasiasten auffangen, weil die Gesamtschule keinen mehr aufnehmen will. Und jetzt sollen wir auch noch die mit Hauptschulgang nehmen. Hier brâuchten wir mehr und auch sonderpädagogisch geschultes Personal. Mehr geeignete Räume, weil wir ja dann au h kochen wieder regulär anbieten müssen. Damit werden nach dem Sterben der Hauptschulen wir zur Resrschule und zum Sterben verurteilt. Zum Sch?USS gibt's dann nur noch Gesamtschulen. Mal gucken was ihr mit denen macht, die sich durch solche grossen Systeme durchmoggeln. Die kommen dann wieder in die neu zu bauenden Förderschulen.
-
Obgleich das Fallbeispiel irgendwie nicht "rund" wirkt.
-
Leute bitte,
Wenn ich nach Österreich in den Urlaub fahre und mir dann die Haxen breche, dann gibt's sowohl für die Hubschrauber Rettung als auch für die Krankenhausbehandlung eine saftige Rechnung. Diese wird nur zum Teil von meiner gesetzlichen KV übernommen Glücklicherweise habe ich jedoch eine Zusatzbezeichnung die den ganzen Quatsch bezahlt. Wenn Ihr mit SuS ins Ausland Fahrt, dann habt Ihr hoffentlich dieses Risiko mit einer Reisekostenkrankenversicherung abgedeckt. Das ist auch wirklich nicht erst seit gestern so, sondern allgemein bekannt.
-
Da bin ich Mal gespannt, wann der auf den Markt kommt. Hoffe noch vor November.
-
Ich würde das locker sehen. Du hast si gehandelt, wie es an Eurer Schule üblich ist. Du hast Dich rückversichert. So jetzt sollte der SL hinter Dir stehen. Tut er es nicht, soll er sagen wie zukünftig zu verfahren ist und dann wartet die Entscheidung der Behörde ab. Wenn die dem nicht folgen, dann muss Du halt die O Punkte streichen. Der Rheinländer würde sagen et kütt wie et kütt.
-
Das Ding heißt übrigens Rettungsschwimmabzeichen Silber und ist nicht nur über die DLRG sondern auch über die DRK Wasserwacht zu erlangen.
-
Was interessiert die jetzigen Politiker, welche Folgekosten in 10 Jahren anstehen. Da müssen dann andere mit klarkommen.
-
Es gibt so Fälle, da gestehe ich, dass ich hier wahrscheinlich eine fünf gegeben hätte. Rein formal juristisch hilft mir da meist die nicht abgesicherte negative Zukunftsprognose, die bei einer 6 ja zwingend hinzukommt (zumindest in NRW)
-
Mit dem Ergebnis könnte ich glatt leben aus gewerkschaftlicher Sicht, da der Einsatz der Lehrkräfte in keinster Weise gewürdigt wird und zudem den Lehrkräften darüber hinaus massive Nachteile aufgebürdet werden
-
Nachtrag:
Der Inhalt von Heft 1033 "Sicherheitsförderung im Schulsport" wurde durch Verfügung für verbindlich erklärt. Hierin wird auch in beaufsichtigen Schwimmbädern explizit die Begleitung durch Lehrkräfte mit Rettungsfähigkeit als notwendig definiert .(NRW)
-
Mit der Auslegung wäre ich vorsichtig. Falls ich als BPR Mitglied gefragt werde, gebe ich grundsätzlich raus, dass SuS nur dann ins Gewässer dürfen, wenn eine Lehrkraft mit Rettungsfähigkeit begleitet. Dies gilt auch in Schwimmbädern, die mit Bademeistern "bestückt" sind.
Werbung