Ich würde das locker sehen. Du hast si gehandelt, wie es an Eurer Schule üblich ist. Du hast Dich rückversichert. So jetzt sollte der SL hinter Dir stehen. Tut er es nicht, soll er sagen wie zukünftig zu verfahren ist und dann wartet die Entscheidung der Behörde ab. Wenn die dem nicht folgen, dann muss Du halt die O Punkte streichen. Der Rheinländer würde sagen et kütt wie et kütt.
Beiträge von chemikus08
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Das Ding heißt übrigens Rettungsschwimmabzeichen Silber und ist nicht nur über die DLRG sondern auch über die DRK Wasserwacht zu erlangen.
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Was interessiert die jetzigen Politiker, welche Folgekosten in 10 Jahren anstehen. Da müssen dann andere mit klarkommen.
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Es gibt so Fälle, da gestehe ich, dass ich hier wahrscheinlich eine fünf gegeben hätte. Rein formal juristisch hilft mir da meist die nicht abgesicherte negative Zukunftsprognose, die bei einer 6 ja zwingend hinzukommt (zumindest in NRW)
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Mit dem Ergebnis könnte ich glatt leben aus gewerkschaftlicher Sicht, da der Einsatz der Lehrkräfte in keinster Weise gewürdigt wird und zudem den Lehrkräften darüber hinaus massive Nachteile aufgebürdet werden
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Nachtrag:
Der Inhalt von Heft 1033 "Sicherheitsförderung im Schulsport" wurde durch Verfügung für verbindlich erklärt. Hierin wird auch in beaufsichtigen Schwimmbädern explizit die Begleitung durch Lehrkräfte mit Rettungsfähigkeit als notwendig definiert .(NRW)
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Mit der Auslegung wäre ich vorsichtig. Falls ich als BPR Mitglied gefragt werde, gebe ich grundsätzlich raus, dass SuS nur dann ins Gewässer dürfen, wenn eine Lehrkraft mit Rettungsfähigkeit begleitet. Dies gilt auch in Schwimmbädern, die mit Bademeistern "bestückt" sind.
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Interessant dürfte auch sein, wie sich das auf die Tarifbeschäftigten auswirkt. Solange man mit Zulagen arbeitet mangelt es an einer Rechtsgrundlage für eine höhere Entlohnung.
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Wobei die Lehrkräfte, wenn sie organisiert sind oder eine Diensthaftpflicht haben auch nicht zahlen.wenn der Dienstherr sie in Regress nimmt.Allerdings werden die das bei der Summe auch nur machen, nachdem sie vorher vor Gericht gezogen sind. Mit dem Dienstherrn natürlich.
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Der Scherz ist oft das Loch aus dem die Wahrheit pfeifft. Leider zeigen Eure letzten Beiträge sehr deutlich,wie es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen bestellt ist.
Wenn man Kollegen fragt, was habt ihr in der ersten Ferienwochegemacht?
- krank geworden
- nur geschlafen und Ruhe nachgeholt
- erst Mal runter gekommen
Nu denn
schönen Urlaub
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Die Geschichte mit den 99 SuS und 8 Begleitrrn die aus Bergnot gerettet wurden ist noch nicht vorbei. Der Schule liegt jetzt eine Rechnung von 18000 Euroaus Österreich für die Rettungskosten vor. Mal schauen,wiedas weiter geht.
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Aber eines möchte ich doch noch wissen. Diese Zustände haben Eltern und KuKs über Jahre hingenommen? Sind keine Beschwerden bei der BezReg aufgelaufen? Und falls doch, haben die Überwachungssysteme komplett versagt?
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Hast Du in der Angelegenheit Dich Mal an den für Dich zuständigen BPR gewandt?
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Das schlimme ist, dies hängt vom nicht immer wissenschaftlich geprägten Weltbild des Beurteilers ab. Du kannst einen BMI von 40 haben und ich behaupte, dass von 20 Gutachtern Dich mindestens zwei Durchwinkeln. Mit einem BMI von 35 und einer Top Fitness findest Du trotzdem noch zwei von 10 die im Weg rumstehen. Alleine schon diese Beliebigkeit ist unglaublich. Angesichts der eklatanten finanziellen Verluste empfiehlt sich bei einer Ablehnung daher immer und grundsätzlich anwaltliche Hilfe einzufordern.
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Ich kann 500 m gehen bis ich mich setzen muss. Ursache ist nicht mein Übergewicht sondern eine Wirbelkanalstenose, die vermutlich auch bei Normalgewicht eingetreten wäre. (so mei Neurochirurg)
Darüber hinaus kenne ich zahlreich andere KollegInnen, die aus diversen Gründen in ihrer Wegstreckenfähigkeit eingeschränkt sind. Die Tatsache, dass man im Lehrerberuf (wie von Kris24 beschrieben) eine erhebliche Schrittzahl zurücklegen muss, muss durch die SL bei den persönlichen Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden
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In NRW gilt eigentlich immer noch, dass wenn nur ein positiver Fall in der Schule getestet wird, schwangere Lehrkräfte 14 Tage für den Präsenzunterricht gesperrt sind. Wo nicht mehr getestet wird, kann man nur schätzen. Bein den derzeitigen Zahlen ist davon auszugehen, dass Schule kontinuierlich COVID Fälle beherbergt. Eigentlich bedeutet dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht 🤷
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Genau das wollte ich wissen. Ich Versuche mein persönliches Risiko abzuschätzen, da ich vorerkrankt bin. Wenn ich das jetzt so höre, ist das Tragen der ffp2 für mich aber wohl weiterhin alternativlos. Zumindest dann, wenn mehrere Personen in einem Raum sind und Abstânde von mindestens zwei Meter nicht dauerhaft gehalten werden können. Hatte gehofft, dass zumindest für geboosterte auch das Risiko für langwierige Verläufe deutlich reduziert sind. Danke für die Info!
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Was mich interessieren würde, ist sie in dieser Situatio trotz Impfung?
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Sachlich ist aber nur: der Amtsarzt entscheidet.
Na ja. Er gibt eine Begutachtung ab und hiernach trifft die Dienststelle eine Entscheidung gegen die ich Widerspruch einlegen kann. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Gericht. Die Rechtslage ist hierbei nicht einfach. Insoweit empfehle ich immer einen sachkundigen RA zu beauftragen. Der RA sollte wirklich in diesem Bereich kundig sei, also kein Wald und Wiesen RA
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Tätigkeiten im Rahmen des LPVG nicht zu vergessen.
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