Beiträge von chemikus08

    Susannea

    Du hast noch ein paar Sachen vergessen:

    - PC s im Computerraum neu verkabeln, weil verhaltensoriginelle SuS das System zerlegt haben.

    - Salamischeiben aus Laufwerken entfernen

    - Laufwerke austauschen, da Leiterbänder zerschnitten

    - jede Woche mindestens 30 vergessene Passwörter zurücksetzen

    - Durchführung von Fobis für KuKs damit auch diese sich in Videokonferenzen einwählen können und auch Mal eine Präsentation in eine VK einspielen bzw. eine selbige überhaupt erst Mal in einem elektronischen Format erstellen können

    Wenn ich weiter überlege fällt mir bestimmt noch was ein.

    mjisw

    Nada! Auch mit Überschreitung der Altersgrenze kann man die OBAS machen. Du wirst dann nur nicht verbeamtet.

    In der Sek 1 bist Du mit OBAS in Eg11, alternativ macht man die pädagogische Einführung mit Eg10 plus Zulage. Nur die OBAS ermöglicht die Bewerbung auf Beförderungsstellen.

    CluelessLabDog

    930 Euro hört sich sehr viel an, ich komme grob überschlagen auf unter 150 Versorgungspunkte und das wären dann 600 Euro. Unter dem Strich ergibt sich auf jeden Fall ein Plus für Beamte Lehrkräfte .

    Lediglich bei Sonderkonstellationen wird's interessant. Beispiel: jemand arbeitet sein ganzes Berufsleben nur hälftig. Dann macht sich möglicherweise die dann teure Privatversorgung bemerkbar.

    Dennoch ergibt sich selbst bei wohlwollender Rechnung am Eines Berufslebens ein Nettounterschied von mindestens. 150000 ,,Euro.

    Mathemann

    Ja für diese Zusatzversorgung wird mir aber auch ein nicht unerheblicher Teil von meinem Lohn abgezogen, die zählt nur zu Teil der Arbeitgeber. Außerdem gleicht sie die Versorgungslücke im Vergleich zu einer Pension bei Weitem nicht aus. Leider beinhaltet sie ebenfalls keinen besonderen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit .

    Man kann sich in NRW auch an Realschulen bewerben. Dabei gilt man formal als Quereinsteiger. Aber das sollte bei den vielen leer laufenden Stellen kein Problem sein. Zunächst wirst Du dann als Tarifbeschäftigter eingestellt (Eg11) und besuchst einmal die Woche einen Kurs, der Dich für die Laufbahn Sek 1 qualifiziert (für wie bescheuert ich das halte ist ein anderers Problem aber so ist die Rechtslage). Ansonsten steht Deiner Verbeamtung nichts mehr im Wege, sofern die anderen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Und eins käme noch hinzu, der Unterschied zwischen zu erwartender Pension und der zur erwartenden Regelaltersrente. Möchte ich den und das Risiko bei Berufsunfähigkeit absichern, kann ich gut und gerne nochmal zwei bis dreihundert Euro netto hinzurechnen, die ein Beamter quasi als geldwerten Vorteil einstreicht. Ich gebe zu der Vergleich ist schwierig, da die Schwankungsbreite im individuellen Einzelfall riesig ist. Aber im Schnitt ist um die 1000 Euro für alles zusammen schon eine passende Größenordnung.

    Mantik

    Gerade Teilzeitkräfte sind häufig bin den verlängerten Rücken gekniffen. Habt Ihr ein Teilzeitkonzept? Gibt es zumindest einen Vorschlag hierzu vom Ministerium? (In NRW gibt es ein Musterkonzept, viele Schulen versäumen es jedoch, ein solches in ihrer Schule zu beschließen) . Hierzu Mal vom PR beraten lassen. Dann könnte man auf einen Teil der Konferenzen verzichten, vorausgesetzt man informiert sich über den Inhalt. Was ist mit der Klassenleitung? Die könnte man sich mit zwei Teilzeitkräftenn teilen. Das waren meine Ansätze bei uns. Für Hessen bitte nochmal konkret bei den PRs nachfassen.

    wossen

    ja stimmt, nach § 44 TVl haben sich die Gewerkschaften leider ü er den Tisch ziehen lassen und vereinbart, dass die beamtenrechtliche Regelung gilt. Aber was bedeutet dies ? Für NRW kann ich die Frage beantworten. Nach §60 Landesbeamtengesetz bedeutet dies eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Das ganze teilt sich auf in einen durch den Arbeitgeber festgelegten Bereich (zu erteilender Unterricht, Aufsichten, Konferenzen...) und in einen frei disponierbaren Bereich (Unterrichtsvorbereitung, Zusatzaufgaben...). Desto kleiner mein Spielraum im disponablen Bereich wird, desto weniger Arbeitszeit kann ich folgerichtig in diesen Bereich stecken. Wenn ich jetzt KuKs empfehle, drauf zu achten, dass diese 41 h eingehalten werden, vermag ich nicht, eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung zu erkennen. Oder meintest Du, dass es nicht erlaubt ist auf die 39,irgendwas der sonstigen Tarifbeschäftigten abzustellen? Das ist leider richtig, umso genauer sollte man daher (zumindest als Tarifbeschäftigter) darauf achten, keine zeitliche Mehrarbeit zu leisten.

    Leute, ja das Thema ist aktuell und ein verbeamteter Lehrer hat am Ende deutlich mehr Geld in der Tasche als ein Angestellter Kollege. Hinzu kommt eine deutliche Besserstellung, wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze schafft. Auch die Pensionen sind deutlich höher. Insoweit stimmt die Behauptung, dass man schon E15 bekommen müsste, um in etwa sich mit einer A13 Stelle gleichzustellen.

    ABER

    Das trifft letztlich alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten. So kann ein Diplom-Chemiker bei der Stadt in der unteren Wasserbehörde eine Beamtenstelle bekommen und erhâlt A13. Ein anderer Kollege mit den gleichen Beschäftigungsmermalen bekommt Eg13. Die Gehaltsunterschiede sind die Gleichen wie beim Lehrerbeispiel. Sind die Kollegen von Schall wirklich so naiv, dass sie auch nur in Erwägung ziehen das bei Lehrern ein anderer Maß Stab angelegt wird, als bei den anderen Landesbediensteten? Jeder Akademiker der Eg13 bekommt, würde doch sofort sagen, dass ihm auch die Eg15 zusteht. Insofern ist dies eine vollkommen unrealistische Vorstellung, dies im Alleingang als Berufsgruppe durchzukriegen. Dann kann man auch gleich bei der nächsten Tarifrunde 20% fordern, um die Unterschiede gegenüber verbeamteten Kollegen auszugleichen.

    Ggf. kann man aber auch gesundheitliche Gründe anführen. Dies gilt insbesondere bei Schwerbehinderung oder Erkrankungen mit einer Dauer von länger als sechs Wochen. Die tägliche Fahrerei kann nämlich zu einer extremen Belastung werden. Ich bin jahrelang jeden Tag 40 km hin und 40 km zurück gefahren. Das hat mir sogar Spaß gemacht und damals Entspannung gebracht. Nach meinem Herzinfarkt war dann alles anders. Ich konnte keine Fahrhektik mehr vertragen, jeder auffahrende LKW, jeder Stau führte zu einem höheren Stresslevel bis hin zu Panikattacken, die mich zwangen rechts auf die Standspur zu fahren. Ich habe mich daher gesundheitsbedingt versetzen lassen und das war gut so. Diese entspannende Wirkung des Fahrens kann nach gravierenden gesundheitlichen Einschnitten nämlich kippen.

    Zunächst einmal wird den unterschiedlichen Schulformen der Bewerbungsadäquate Anteil an Plätzen zugewiesen. Anschließend wird geschaut, ob es dann bei den einzelnen Schulformen bevorrechtigte Bewerber gibt. Bevorrechtigt ist, wer in Zusammenhang mit seiner Einstellung sich zu einem Zertifikatskurs verpflichtet hat sowie KuKs die sich bereits mehr als einmal beworben haben. Danach wird meist gelost. Außerdem achtet zumindest die Bezreg Düsseldorf darauf, dass Kurse mit Überhang nach Möglichtkeit dann auch verstärkt angeboten werden.

    Ach Leute das ist gut, ich hatte extra schon zwei Aufgaben durch eine etwas leichtere ersetzt und fand die Arbeit dann aber ehrlich gesagt etwas zu einfach. Freut mich, dass ihr dann noch etwas mehr Lernzeit habt, dann kann ich Euch wenigstens die ursprüngliche Fassung austeilen. Gefällt mir auch besser:teufel::teufel:

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