SchaLL fordert E 15 für angestellte Lehrer

  • Leute, ja das Thema ist aktuell und ein verbeamteter Lehrer hat am Ende deutlich mehr Geld in der Tasche als ein Angestellter Kollege. Hinzu kommt eine deutliche Besserstellung, wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze schafft. Auch die Pensionen sind deutlich höher. Insoweit stimmt die Behauptung, dass man schon E15 bekommen müsste, um in etwa sich mit einer A13 Stelle gleichzustellen.

    ABER

    Das trifft letztlich alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten. So kann ein Diplom-Chemiker bei der Stadt in der unteren Wasserbehörde eine Beamtenstelle bekommen und erhâlt A13. Ein anderer Kollege mit den gleichen Beschäftigungsmermalen bekommt Eg13. Die Gehaltsunterschiede sind die Gleichen wie beim Lehrerbeispiel. Sind die Kollegen von Schall wirklich so naiv, dass sie auch nur in Erwägung ziehen das bei Lehrern ein anderer Maß Stab angelegt wird, als bei den anderen Landesbediensteten? Jeder Akademiker der Eg13 bekommt, würde doch sofort sagen, dass ihm auch die Eg15 zusteht. Insofern ist dies eine vollkommen unrealistische Vorstellung, dies im Alleingang als Berufsgruppe durchzukriegen. Dann kann man auch gleich bei der nächsten Tarifrunde 20% fordern, um die Unterschiede gegenüber verbeamteten Kollegen auszugleichen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Leute, ja das Thema ist aktuell und ein verbeamteter Lehrer hat am Ende deutlich mehr Geld in der Tasche als ein Angestellter Kollege. Hinzu kommt eine deutliche Besserstellung, wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze schafft. Auch die Pensionen sind deutlich höher. Insoweit stimmt die Behauptung, dass man schon E15 bekommen müsste, um in etwa sich mit einer A13 Stelle gleichzustellen.

    ABER

    Das trifft letztlich alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten. So kann ein Diplom-Chemiker bei der Stadt in der unteren Wasserbehörde eine Beamtenstelle bekommen und erhâlt A13. Ein anderer Kollege mit den gleichen Beschäftigungsmermalen bekommt Eg13. Die Gehaltsunterschiede sind die Gleichen wie beim Lehrerbeispiel. Sind die Kollegen von Schall wirklich so naiv, dass sie auch nur in Erwägung ziehen das bei Lehrern ein anderer Maß Stab angelegt wird, als bei den anderen Landesbediensteten? Jeder Akademiker der Eg13 bekommt, würde doch sofort sagen, dass ihm auch die Eg15 zusteht. Insofern ist dies eine vollkommen unrealistische Vorstellung, dies im Alleingang als Berufsgruppe durchzukriegen. Dann kann man auch gleich bei der nächsten Tarifrunde 20% fordern, um die Unterschiede gegenüber verbeamteten Kollegen auszugleichen.

    Eben, es ist ein grundlegendes Problem des Systems, welches den gesamten öffentlichen Dienst betrifft.

  • Eben, es ist ein grundlegendes Problem des Systems, welches den gesamten öffentlichen Dienst betrifft.

    Individuell lösbar ist das Problem eben nur über die Anpassung des persönlichen Einsatzes, um auf den gleichen Stundensatz wie ein Beamter zu kommen. Vor allem bei Teamaufgaben (z. B. der gemeinsamen Erstellung von Prüfungen) sollte man das tun und auch offen kommunizieren.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Individuell lösbar ist das Problem eben nur über die Anpassung des persönlichen Einsatzes, um auf den gleichen Stundensatz wie ein Beamter zu kommen. Vor allem bei Teamaufgaben (z. B. der gemeinsamen Erstellung von Prüfungen) sollte man das tun und auch offen kommunizieren.

    Das ist wenig zielführend. Zum Einen fußt die Bezahlung der Angestellten gerade auf der Vergütung der geleisteten Arbeit, während die Besoldung der Beamten aus dem Alimentationsprinzip folgt. Zum Anderen unterscheiden sich die (aus AG-Sicht entscheidenden) Bruttowerte kaum voneinander. Das Nettoeinkommen hingegen ist so individuell unterschiedlich (z.B. aufgrund verschiedener Steuerklassen, individueller Steuermerkmale, Versicherungskosten usw.), dass es kaum zum Vergleich taugt.

  • Ja, man kann sich natürlich alles zurechtrabulieren.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @Fossi: Das verhindern die Tarifparteien. Die Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten ist im Lehrerbereich (und nur dort!) strikt gekoppelt an die Beamtenarbeitszeit (ein offenes Argumentieren in Deinem Sinne könnte sicherlich zumindest zu einer arbeitsrechtlichen Abmahnung führen)


    Aller Voraussicht nach, werden die Bestrebungen nach einer sogenannten verfassungsmäßigen Besoldung bei Beamten die Kluft zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten weiter (vll. sogar drastisch erhöhen).


    Seph: Natürlich kann man Beamten- und Tarifbeschäftigtengehälter sehr gut vergleichen, einfach das netto für dieselbe Person und Arbeit ausrechnen


    chemikus: Yepp, das ist ein großes Problem, dass der Lehrerbereich isoliert diskutiert wird zum sonstigem öD und es quasi keinen Schulterschluss zwischen den Beschäftigten gibt (das liegt primär am System der Interessenorganisation....zudem haben Lehrer schon einen anderen Tarifvertrag als sonstige in der Verwaltung angestellte Beschäftigte)

  • wossen

    ja stimmt, nach § 44 TVl haben sich die Gewerkschaften leider ü er den Tisch ziehen lassen und vereinbart, dass die beamtenrechtliche Regelung gilt. Aber was bedeutet dies ? Für NRW kann ich die Frage beantworten. Nach §60 Landesbeamtengesetz bedeutet dies eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Das ganze teilt sich auf in einen durch den Arbeitgeber festgelegten Bereich (zu erteilender Unterricht, Aufsichten, Konferenzen...) und in einen frei disponierbaren Bereich (Unterrichtsvorbereitung, Zusatzaufgaben...). Desto kleiner mein Spielraum im disponablen Bereich wird, desto weniger Arbeitszeit kann ich folgerichtig in diesen Bereich stecken. Wenn ich jetzt KuKs empfehle, drauf zu achten, dass diese 41 h eingehalten werden, vermag ich nicht, eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung zu erkennen. Oder meintest Du, dass es nicht erlaubt ist auf die 39,irgendwas der sonstigen Tarifbeschäftigten abzustellen? Das ist leider richtig, umso genauer sollte man daher (zumindest als Tarifbeschäftigter) darauf achten, keine zeitliche Mehrarbeit zu leisten.

    An alle Deutschlehrer:
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  • wossen

    ja stimmt, nach § 44 TVl haben sich die Gewerkschaften leider ü er den Tisch ziehen lassen und vereinbart, dass die beamtenrechtliche Regelung gilt. Aber was bedeutet dies ? Für NRW kann ich die Frage beantworten. Nach §60 Landesbeamtengesetz bedeutet dies eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Das ganze teilt sich auf in einen durch den Arbeitgeber festgelegten Bereich (zu erteilender Unterricht, Aufsichten, Konferenzen...) und in einen frei disponierbaren Bereich (Unterrichtsvorbereitung, Zusatzaufgaben...). Desto kleiner mein Spielraum im disponablen Bereich wird, desto weniger Arbeitszeit kann ich folgerichtig in diesen Bereich stecken. Wenn ich jetzt KuKs empfehle, drauf zu achten, dass diese 41 h eingehalten werden, vermag ich nicht, eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung zu erkennen. Oder meintest Du, dass es nicht erlaubt ist auf die 39,irgendwas der sonstigen Tarifbeschäftigten abzustellen? Das ist leider richtig, umso genauer sollte man daher (zumindest als Tarifbeschäftigter) darauf achten, keine zeitliche Mehrarbeit zu leisten.

    Danke für die ausführliche Erläuterung. In den Jahren, in denen ich eine Klasse leite, (also fast jedes Jahr), ist es mir unmöglich, meine (unter Berücksichtigung der Ferien) errechnete Arbeitszeit nicht stark zu überschreiten. Ich bin in Teilzeit (weniger als eine halbe Stelle) in Hessen angestellt. Meine genaue Arbeitszeit dokumentiere ich detailliert und habe mich mit der Problematik an die Schulleitung gewandt, welche erwartungsgemäß "not amused" war. Sie versuchte sich herauszuwinden, indem sie auf Belastungsspitzen (nicht vorhanden laut meiner Doku) verwies und empfiehlt, einfach weniger Zeit in die Unterrichtsvorbereitung (Korrektur- u. Prüfungsfach) zu investieren, was nicht möglich ist, da schon stark reduziert. Also bleibt bei uneinsichtiger Schulleitung mal wieder nur der beschwerliche Weg über Personalrat.

  • Mantik

    Gerade Teilzeitkräfte sind häufig bin den verlängerten Rücken gekniffen. Habt Ihr ein Teilzeitkonzept? Gibt es zumindest einen Vorschlag hierzu vom Ministerium? (In NRW gibt es ein Musterkonzept, viele Schulen versäumen es jedoch, ein solches in ihrer Schule zu beschließen) . Hierzu Mal vom PR beraten lassen. Dann könnte man auf einen Teil der Konferenzen verzichten, vorausgesetzt man informiert sich über den Inhalt. Was ist mit der Klassenleitung? Die könnte man sich mit zwei Teilzeitkräftenn teilen. Das waren meine Ansätze bei uns. Für Hessen bitte nochmal konkret bei den PRs nachfassen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Die Steuerklasse 3 ist da wenig aussagekräftig, da in dieser für den Ehepartner mit der III zunächst kaum Einkommenssteuer abgezogen wird. Dadurch sind die Sozialabgaben bei den Angestellten überrepräsentiert. Neutraler ist der Vergleich in der Steuerklasse I oder Steuerklasse IV/IV. Dann reduziert sich die Differenz um etwa 300-400€, sodass sie unter Berücksichtigung der PKV noch bei etwa 300-400€ liegt. Das ist immer noch nicht wenig, aber nicht mehr die kolportierten "1000€ Nettodifferenz."


    PS: Die PKV mag derzeit bei Berufseinstieg für um die 300€ zu haben sein, diese wird aber sehr schnell noch deutlich teurer. Meine PKV hat alleine von 2020 auf 2021 die Beiträge um über 20% "angepasst" :sauer:

  • III ist nun mal meine Steuerklasse und ich habe zwei Kinder und eine Ehefrau. Und ich habe schon "nur" Erfahrungsstufe 4 (Beamter) mit 3 (Angestellter) verglichen. Wenn man in Nds. als Beamter mit Erfahrungsstufe 5 anfängt sind es schon 4.166,-, und je nachdem, in welcher Erfahrungsstufe man als Angestellter anfängt kommen da leicht 1.000,- Differenz raus, nachdem man die PKV abgezogen hat. Das gilt natürlich nicht für jeden und ist abhängig von einigen Faktoren, aber so ganz abwegig scheint mir das nicht. Hätte ich ein Kind mehr und nehme Erfahrungsstufen 5/3, sind es mehr als 1.300,- vor Abzug der PKV.

  • Und eins käme noch hinzu, der Unterschied zwischen zu erwartender Pension und der zur erwartenden Regelaltersrente. Möchte ich den und das Risiko bei Berufsunfähigkeit absichern, kann ich gut und gerne nochmal zwei bis dreihundert Euro netto hinzurechnen, die ein Beamter quasi als geldwerten Vorteil einstreicht. Ich gebe zu der Vergleich ist schwierig, da die Schwankungsbreite im individuellen Einzelfall riesig ist. Aber im Schnitt ist um die 1000 Euro für alles zusammen schon eine passende Größenordnung.

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  • CluelessLabDog

    Wer behauptet das denn. Es geht doch die ganze Zeit darum, dass es ungerecht ist, wenn Menschen für die gleiche Tätigkeit 609 bis 1300 Euro ( je nach Rahmenbedingung) mehr im Monat bekommen. Hinzu kommt eine kostenfreie eklatante Besserstellung bei schlimmen Erkrankungen, Berufsunfähigkeit sowie bei der Altersbesoldung .

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  • Mathemann

    Ja für diese Zusatzversorgung wird mir aber auch ein nicht unerheblicher Teil von meinem Lohn abgezogen, die zählt nur zu Teil der Arbeitgeber. Außerdem gleicht sie die Versorgungslücke im Vergleich zu einer Pension bei Weitem nicht aus. Leider beinhaltet sie ebenfalls keinen besonderen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit .

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  • CluelessLabDog

    Wer behauptet das denn. Es geht doch die ganze Zeit darum, dass es ungerecht ist, wenn Menschen für die gleiche Tätigkeit 609 bis 1300 Euro ( je nach Rahmenbedingung) mehr im Monat bekommen. Hinzu kommt eine kostenfreie eklatante Besserstellung bei schlimmen Erkrankungen, Berufsunfähigkeit sowie bei der Altersbesoldung .

    Komisch mir war so also hätte ich das in diesem thread mehrmals gelesen

  • Ja für diese Zusatzversorgung wird mir aber auch ein nicht unerheblicher Teil von meinem Lohn abgezogen, die zählt nur zu Teil der Arbeitgeber. Außerdem gleicht sie die Versorgungslücke im Vergleich zu einer Pension bei Weitem nicht aus.

    Bei dem Netto, das du hier vergleichst, sind die Beträge bereits abgezogen.


    Eine 30-jährige Lehrkraft, die jetzt neu angestellt beginnt, erwirbt eine Zusatzrente in Höhe von 940€.

    (ohne Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen (gleicht die Inflation aus) und Stufenaufstiegen).


    Die schlechtere Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist korrekt.

  • Die Steuerklasse 3 ist da wenig aussagekräftig, da in dieser für den Ehepartner mit der III zunächst kaum Einkommenssteuer abgezogen wird.

    Das ist etwas ungenau ausgedrückt, sondern die Person mit Steuerklasse III hat einfach beide Grundfreibeträge auf seinem Gehalt. Je nach Einkommen wird dort aber trotzdem einiges an Einkommenssteuer abgezogen. Zumal das nur die monatliche Vorauszahlung regelt.


    Unabhängig davon hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Kombination der Steuerklassen 3/5 abgeschafft werden soll:


    Zitat

    Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.


    Absolut richtige Entscheidung, da in vielen Ehen häufig der Automatismus vorherrscht, der Partner mit dem etwas größeren Einkommen "muss" Steuerklasse 3 nehmen sonst spart man keine Steuern. Was natürlich völliger Schwachsinn ist, aber dazu häufig dazu führt, dass der Mann das Mehreinkommen als "sein" Einkommen ansieht.

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