Beiträge von Mantik

    Ich habe die damalige Mail-Antwort des Schulamtes gefunden. Hier ist sie:

    Sehr geehrte Frau ...

    auf Ihre Anfrage antworte ich wie folgt:

    1. Nachholen ausgefallener Unterrichtsstunden innerhalb des jeweiligen Deputates

    Für das Nachholen ausgefallener Unterrichtsstunden (zum Beispiel weil die gesamte Lerngruppe ein oder mehrere Tage auf einer Klassenfahrt oder in einem Betriebspraktikum ist) innerhalb des jeweiligen Deputates einer Lehrkraft gilt § 1 Abs. 2 der Hessischen Arbeitszeitverordnung, wonach eine abweichende Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (Mehr- oder Minderleistung an einem Tag oder in einer Woche) innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen ist.

    § 1 Abs. 2 Hessische Arbeitszeitverordnung (HAZVO) ist auch für den Lehrkräftebereich anwendbar. Die arbeitszeitrechtlichen Ausführungsbestimmungen der HAZVO gelten soweit, wie die nach dem Hessischen Beamtengesetz möglichen Sonderregelungen der obersten Dienstbehörden nichts Abweichendes regeln.

    Da das Kultusministeriums für den Lehrkräftebereich insofern keine abweichenden Regelungen getroffen hat -denn aus der Pflichtstundenverordnung lässt sich ja gerade nur das "Maß der Unterrichtsverpflichtung als Teil der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit im wöchentlichen Durchschnitt zu erbringenden Dienstleistung" entnehmen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 8.8.2000, Az.: 1 N 4694/96, Rdn. 36, zitiert nach juris)-, gelten für die Frage der abweichenden Einteilung von regelmäßiger Arbeitszeit und somit als Teil davon auch für die Frage der abweichenden Einteilung der Unterrichtsverpflichtung die Regelungen der HAZVO, mithin vorliegend § 1 Abs. 2 HAZVO. Danach ist eine abweichende Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit -und als Teil davon folglich auch der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung- grundsätzlich möglich, sofern ein Ausgleich innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Daraus ergibt sich zum Beispiel, dass wegen eines Betriebspraktikums nicht gehaltene Unterrichtsstunden nachgeholt werden müssen, sofern der Schulleiter die Arbeitszeit der Lehrkräfte entsprechend, d.h. von der normalen Unterrichtsverpflichtung abweichend, eingeteilt hat. Das gilt im Übrigen wegen § 44 Nummer 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen auch für angestellte Lehrkräfte.

    2. Mehrarbeit

    a) Begriff

    Zunächst muss klargestellt werden, dass mit Mehrarbeit Arbeitszeit gemeint ist, die von den Beschäftigten auf Anordnung, Billigung oder Duldung des Dienstherrn oder Arbeitgebers über die regelmäßig geschuldete (Normal-) Arbeitszeit hinaus geleistet wird.

    b) Unentgeltliche Mehrarbeit

    Vollzeitbeschäftigte Beamte und Angestellte sind in einem gewissen Rahmen zu unentgeltlichen Mehrarbeit verpflichtet, siehe Seite 2 unten des von erwähnten Merkblattes der GEW. Einigkeit besteht, dass teilzeitbeschäftigte Angestellte keine unentgeltliche Mehrarbeit leisten müssen.

    c) Mehrarbeit in anderen Fällen

    In allen anderen Fällen ist Mehrarbeit auszugleichen.

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob ein Ausgleich in Form einer Dienstbefreiung erfolgen kann. Wie weiter unten in dem von Ihnen zitierten Merkblatt ersichtlich, ist innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren (dies ergibt sich aus § 61 Hessisches Beamtengesetz, der über die oben zitierte Norm des § 44 TV-H auch für angestellte Lehrkräfte anwendbar ist). Erfolgt dies nicht, hat die angestellte oder verbeamtete Lehrkraft einen Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit.

    Ich hoffe, die Auskünfte helfen Ihnen weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hey, kannst du mir sagen, wo das im TVH steht? Ich habe ihn gerade grob gelesen und kann nicht nachvollziehen, dass Minusstunden ein Jahr lang gegengerechnet werden (da die entsprechenden Paragrafen für Lehrkräfte ausgeschlossen werden)

    Mir wurde das vor etwa 5 Jahren von offizieller Stelle so mitgeteilt und damals habe ich es auch nachgelesen. In Hessen wird es so gehandhabt, dass die Bedingungen bei angestellten Lehrkräften genauso sind, wie bei verbeamteten.

    PPS: Hat euer Schuljurist (Was meint das genau? Ist das eine Ansprechperson an der Schule oder jemand aus der Behörde) genauer ausgeführt, worauf diese Einschätzung gestützt wird? So oft landen vergleichbare Fälle gar nicht vor Gerichten. Und mir sind bislang nur Urteile bekannt, bei denen bei frappierender Übereinstimmung von Lösungen zurecht von Täuschungsversuchen ausgegangen werden durfte. Mir ist bislang keines bekannt, in dem eine solche Beweisführung in Fällen übereinstimmender Lösungen wieder einkassiert wurde. Mich würde aber offen gestanden interessieren, ob es dazu etwas gibt.

    Ich hatte den Fall mit den beiden gleichen Prüfungsarbeiten unserer Schulleitung gemeldet und diese hat, nach eigener Aussage, unseren Schuljuristen (er befindet sich im zuständigen Schulamt) befragt, wie wir damit verfahren sollen.

    Er hat nicht von allen gesprochen.

    Es kann nicht für jeden Furz einen Erlass geben. KI ist neu, die dabei entstehende Täuschungshandlung und die Konsequenzen sind es aber nicht. Du musst einfach das umsetzen was es immer schon gab. Das ist völlig analog zum bisherigen Vorgehen: wenn ein schwacher Mitschüler bei einem guten abschreibt und das fällt mir erst bei der Kontrolle auf, dann darf ich das natürlich als Täuschungshandlung werten. Ich muss niemanden in flagranti erwischen oder ein "Geständnis" haben. Wer auch immer so etwas behauptet, hat schlicht keine Ahnung von Prüfungsrecht.

    Wir hatten den Fall in der Deutsch- Abschlussprüfung (in der Zeit vor KI): Es wurden von 2 verschiedenen Personen die wörtlich identischen Aufsätze abgegeben. Der Schuljurist meinte, wenn die beiden die Täuschung nicht zugeben (was sie nicht taten), gäbe es keine Möglichkeit der Ahndung. Ich musste mit zusammengebissenen Zähnen bewerten.


    Besonders thematisch fest muss man sein, wenn man entweder mit unwissenden / falsch informierten Personen redet oder versucht Schwurblern (ein viel zu nett klingendes Wort für diese Vollidioten btw..) Paroli zu bieten. Die sind oft recht tief in ihrer jeweiligen Materie drin und betreiben cherry-picking. Verfügt man da selbst über kein Detailwissen ist man oft in einem Gespräch unterlegen.

    Oh ja, genauso ist es. Und häufig monologisieren diese Leute extrem, sodass man gar nicht zu Wort kommt. Falls der "Schwurbel" mal eine Frage stellt, beantwortet er sie flugs selbst, er ist gar nicht an Austausch interessiert. In letzter Zeit kam auch oft noch die "Pädagogenkeule", nach dem Motto, diese würden erstens alles besser wissen, alles zu sehr verwissenschaftlichen (sic!) und sowieso "gekauft" sein. Lehrer (m,w d), die andere Meinungen vertreten, würden aussortiert. Wir wissen, dass das Schwachsinn ist.

    Hab noch nicht das ganze Video gesehen und mag es nun auch nicht mehr suchen. Ich verstehe es so: Der NS sei im Grunde gut gewesen weil sozial mit arbeiter- und familienfreundlichen Geschenken.

    Nur den einen, bösen Politiker muss man ausklammern, weil der schadet dem Image neurechter Bewegungen heute. Den haben damals ja eigentlich alle Konservativen, Industriellen und Adligen abgelehnt und er hat ja nicht nur Kommunisten bekämpft, sondern auch alle anderen. Der ist also irgendwie außen vor und übrig blieben nur konservative, freie, brave, fleißige und heterosexuelle Bürger, zu denen freilich auch der in die Kamera Redende gehört.

    Besonders schlüssig fand ich die Startdefinition mit der Quellenangabe "aus dem Wörterbuch" auf die mit dem Finger telekollegartig gezeigt wurde derart "rechts ist da wo der Daumen links ist". Und das kann ja nicht so schlimm sein.

    Bin aber auf Einschätzungen von Historikern und Politikwissenschaftlerinnen gespannt.

    Ich danke dir für deine ausführliche Einschätzung, so hatte ich das leider auch verstanden, hätte es aber nicht so gut wie du wiedergeben können.

    Dazu kommt noch, dass ich mich in politischen Fragen nicht sehr kompetent fühle und überfordert bin, wenn z.B. argumentiert wird, dass sich Deutschland nicht in den Krieg Russland gegen Ukraine "einmischen" soll, weil "wir" das im Bosnienkrieg auch nicht getan hätten.

    Das ist die These, die Frau Weidel im Gespräch mit Musk vertreten hat. Meines Erachtens einfach ein Versuch, politisch rechte Positionen aus der Schmuddelecke zu holen.

    Ich weiß, die Weidel hatte das gesagt und anscheinend nicht nur sie. Meine Hoffnung, man kann eine andere Erklärung als Verharmlosung finden, kann ich nun wohl begraben. Es ist widerlich, solche Einstellungen im eigenen Umfeld zu wissen. Ich kann ganz schlecht damit umgehen.

    Bitte entferne den Link auf das Video, Verlinkungen generieren Reichweite und erhöhen die Anzeige solcher Videos in automatischen Playlisten, damit unterstützt man die Urheber solcher Videos. Oft genug werden sie unter scheinbarer Skepsis "Schaut euch das mal an, dass kann doch wohl nicht wahr sein!" geteilt und verbreitet mit der Absicht, sie zu "pushen".

    Auf gar keinen Fall will ich so etwas pushen. Danke fürs Entfernen.

    Ein Aufhänger war dieses Video:

    [...]

    Bedeutet das wirklich, dass jemand, der solche Videos teilt, den Nationalsozialismus verharmlost? Ich möchte das nicht glauben.


    ---

    Edit by Mod: Video entfernt, um das Video nicht zu puschen. Siehe Beitrag von Moebius. kl. gr. Frosch, Modertor

    Geht es in diesem Thread nicht um den Ukraine-Krieg?8)

    Das stimmt, ich wollte keinen Extrathread eröffnen, weil die Person, die Hitlers Rechtssein anzweifelt, außerdem der Meinung ist, die Ukraine sei selbst schuld am Krieg. Weshalb treten diese Anschauungen eigentlich meist als Rudeltiere auf? Dazu kommt noch die Bewunderung von Orban und natürlich die Ablehnung der Coronamaßnahmen vor einiger Zeit (wobei dies natürlich immer noch thematisiert wird).

    Ich kenne das nicht, würde aber wahrscheinlich den Kontakt abbrechen, wenn jemand so abdriftet. "Idiot" ist da auch zu einfach, Leute sind ja immer irgend jemandes Bekannte und Intelligenz schützt leider vor Extremismus nicht.

    Wenn du das Gespräch suchen willst, würde ich wohl genau das fragen: was ist für dich "rechts"? Warum willst du Hitlers Greueltaten relativieren oder willst du relativieren, dass du rechts wählst?

    Ich habe aus dem beschriebenen Grund keinen intensiven Kontakt zu der Person, aber komplett meiden kann ich sie leider nicht, da sie der Ehemann meiner lieben Freundin ist. Ich habe genauso reagiert, nämlich mit der Frage, weshalb das "Rechtssein" von Hitler überhaupt zum Thema gemacht wird. Und für mich selbst finde ich eigentlich nur dieselbe Antwort, die Qittengelee gegeben hat. Ich hoffte einfach, dass es angenehmere Gründe dafür geben könnte als Verharmlosung.

    Ich werde in letzter Zeit immer wieder mit der Behauptung konfrontiert, dass Hitler fälschlicherweise als "rechts" bezeichnet wurde und frage mich, was mit dieser Aussage bezweckt wird. Selbst wenn man Hitler nicht als rechts bezeichnen würde, ändert das doch nichts an den Greuel, welche unter seiner Regierung stattfanden. Was glaubt ihr, bezwecken Leute, die die Frage nach Hitlers Zuordnung zu "rechts" zur Diskussion stellen? Wenn diese Ansicht nur von offensichtlichen Idioten vertreten würde, würde ich hier nicht fragen, aber da es sich u.a. um Personen aus meinem Bekanntenkreis handelt, die ansonsten eher vernünftig agieren, bin ich irgendwie ratlos.

    Erst einmal wünsche ich dir von Herzen, dass dein größter Wunsch bald in Erfüllung geht. Ich bin sicher, dass die Kinderwunschbehandlung emotional unglaublich fordernd ist und dass du niemandem davon erzählen möchtest, kann ich bei diesem sensiblen Thema auch verstehen, obwohl ich ansonsten immer für Offenheit bin. Ich bin aber überrascht, dass es an deiner Schule, um dich auszuplanen, ausreicht zu sagen, du hättest einen wichtigen Termin. An meiner Schule würde dies auf keinen Fall so akzeptiert werden, schon gar nicht ohne Nachweis. Könnte man auf diese Weise auch aufgrund eines wichtigen Friseurtermins fehlen (natürlich nicht offiziell als solcher benannt)? Wenn es dir wichtig ist, keinen Unmut auf dich zu ziehen, würde ich, wie von Bolzbold vorgeschlagen, Ersatz für die ausgefallenen Termine anbieten, bzw. meinerseits mit der "eingesprungenen" Kollegschaft den Unterricht tauschen. Darf ich fragen, ob du eine volle Stelle hast und wie lang deine Probezeit noch geht? Alles Gute dir!

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