PPS: Hat euer Schuljurist (Was meint das genau? Ist das eine Ansprechperson an der Schule oder jemand aus der Behörde) genauer ausgeführt, worauf diese Einschätzung gestützt wird? So oft landen vergleichbare Fälle gar nicht vor Gerichten. Und mir sind bislang nur Urteile bekannt, bei denen bei frappierender Übereinstimmung von Lösungen zurecht von Täuschungsversuchen ausgegangen werden durfte. Mir ist bislang keines bekannt, in dem eine solche Beweisführung in Fällen übereinstimmender Lösungen wieder einkassiert wurde. Mich würde aber offen gestanden interessieren, ob es dazu etwas gibt.
Ich hatte den Fall mit den beiden gleichen Prüfungsarbeiten unserer Schulleitung gemeldet und diese hat, nach eigener Aussage, unseren Schuljuristen (er befindet sich im zuständigen Schulamt) befragt, wie wir damit verfahren sollen.