Beiträge von Mantik

    Wie kommt das, das an den Tagen keine Vertretung anfällt? Das weis sie jetzt schon?!?

    Das war nur ein Beispiel. Da die Schulleitung weiß, dass immer mal eine Klasse z.B. einen Ausflug macht und deshalb Unterricht ausfällt, vergibt sie schon "vorbeugend" Vertretungen. Sie kann immerhin (ihre Meinung) jede entfallene Stunde innerhalb eines Jahres mit Vertretungsstunden verrechnen. Wir haben sehr hohe Krankenstände und es wird jede Stunde vertreten. Das führt dazu, dass jede Lehrkraft (egal ob angestellt, verbeamtet in Voll- oder Teilzeit ) jede Woche Vertretungsunterricht hält. Nur bei Angestellten in Teilzeit ist dies eigentlich nicht im "Deputat" vorgesehen.

    Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.

    In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise

    Die Schulleitung weist mir z.B. jetzt im März Vertretung zu, die sie dann mit entfallenden Stunden im Juni verrechnet, wenn eine Klasse z.B. auf Klassenfahrt ist.

    Lasst euch nicht an der Nase herumführen... die, die immer alles hinnehmen, kriegen dafür am Ende keine Medaille. Ganz im Gegenteil.

    In diesem System muss man auf sein Recht pochen und sich aktiv für sich selbst einsetzen. Sonst wird das keiner für euch tun.

    Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als den Hauptpersonalrat und ggf. die Gewerkschaft einzuschalten, denn meine Schulleitung setzt das um, was der zuständige Jurist ihr mitgeteilt hat (und lacht sich ins Fäustchen).

    Hi!

    Ich bin ebenfalls mit TV-H Teilzeit beschäftigt. Logischerweise in Hessen. Mich würde es auch brennend interessieren, wie das ganze geregelt ist. Meine Schulleitung meint nämlich auch, dass es über das ganze Jahr anzurechnen ist und weil die erste Schulwoche bei uns Klassenlehrerunterricht war, wäre ich ja eine ganze Woche "im Minus", die ich ja theoretisch noch wieder aufarbeiten müsste.

    Auch Unterrichtsausfall wegen Schnee und Glätte müsste ich, laut SL, aufholen, obwohl ich in der Zeit die Schüler:innen über unser Online-Portal unterrichtet habe. Aber dann müsste ja auch andersherum, Stunden die ich außerhalb meiner unterrichtlichen Verpflichtung zusätzlich gearbeitet habe (Schulgottesdienst, Ausflüge, die Stunden, in denen ich Schüler:innen nach meinen Stunden habe nachschreiben lassen, etc...) ja auch mit in die Bilanz aufgenommen werden, oder nicht?🤔

    Laut meiner Schulleitung sind diese zusätzlichen Dinge (Ausflüge...) durch die Unterrichtsverpflichtung mit abgegolten. Hast du auch so oft Vertretungsunterricht? Ich bin unterhälftig beschäftigt und habe jede Woche 2 Vertretungsstunden, welche mit eventuell anfallenden Ausfällen (z.B. durch Praktika) über das gesamte Schuljahr verrechnet werden.

    Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die haben in der Regel gute Rechtsberatungen (und kennen auch die Pappenheimer als Juristen im Schulamt, die öfter Blödsinn verkünden z.B.)

    Bis jetzt noch nicht, mich hatten bisher noch die Mitgliedsbeiträge abgeschreckt, da ich mit meiner Teilzeit nur ca. 1200 Euro monatlich verdiene. Deshalb würde ich mir ja die Mehrarbeit (wöchentliche Vertretung) auch so gern auszahlen lassen.

    Freizeitausgleich kann ich mir als Lehrkraft gar nicht vorstellen. Wie soll das gehen, wird dann mein Unterricht vertreten, damit ich frei habe?

    Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.

    Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.

    Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.

    Ich sehe

    Unabhängig davon:

    Mit Seite 3 unten aus dem von Susannea unter #5 verlinkt Text und der Information "angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden" muss die SL für eine Bezahlung der Mehrarbeit sorgen. Die "12-Monats-Regel" aus dem HBG §61 darf sie nicht anwenden.

    Die 12-Monats-Regel wendet meine Schulleitung (mit Zustimmung des Juristen) durch die Begründung "das ist in Hessen so" (aufgrund TV-H) an.

    Einen Ausdruck dieses Schreibens hatte ich letzte Woche meiner Schulleitung vorgelegt. Ich verstehe es nämlich auch so, dass man als Angestellte(r) in Teilzeit die Mehrarbeit monatlich abrechnet und außerdem unbezahlte Mehrarbeit ablehnen kann. Meine Schulleitung hat sich sogar mit unserem Juristen besprochen und fühlt sich auf der "sicheren Seite", ich interpretiere das Schreiben aber anders (nämlich so wie du, Susannea. Die Möglichkeit, dass sich auch unser Jurist täuscht, halte ich für möglich, weshalb ich sehr interessiert daran bin, wie die Abrechnung der Mehrarbeit für teilzeitbeschäftigte Angestellte in Hessen an anderen Schulen läuft.

    Okay, der Tarifvertrag kann natürlich was daran ändern und damit fallt ihr raus, weil ihr ja die Einzigen mit dem TV-H seid.

    2019_03_mehrarbeit_von_lehrkraeften_web.pdf (gew-hessen.de)

    Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so gedacht war das aufs ganze Jahr anzurechnen, sondern innerhalb von 12 Monaten dann Ausgleich zu gewähren.

    Ja genau, das hat was mit dem TV-H zu tun. Aber ich bin verwirrt: Du schreibst, dass es (wahrscheinlich) innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden soll und ich schrieb "innerhalb eines (Schul-)jahres. Worin besteht da der Unterschied?

    Hallo liebe Mitforisten und -innen aus Hessen, ich frage bewusst nur die angestellten Lehrkräfte aus Hessen, denn in unserem Bundesland scheint eine andere Regelung bezüglich Abrechnung von Mehrarbeit zu gelten als in anderen Bundesländern.

    Meine Schulleitung hält es so, dass anfallende Vertretungsstunden mit entfallenden Stunden (z.B. aufgrund von Praktika) innerhalb des kompletten Schuljahres verrechnet werden. Einen entsprechenden eindeutigen Passus finde ich dazu nicht in den Verordnungen.

    Da es in anderen Bundesländern meines Wissens anders gehandhabt wird (Verrechnung von Vertretungsstunden nur in derselben Woche, in der Stunden ausgefallen sind), frage ich mich, wie das an euren hessischen Schulen berechnet wird.

    Mantik:/ (angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden)

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