Bei uns hängt die Übersicht jeweils im Klassenzimmer.
Bei uns auch, denn es ist immer nur für die betreffende Klasse wichtig, dass es nicht zu Kollisionen kommt.
Bei uns hängt die Übersicht jeweils im Klassenzimmer.
Bei uns auch, denn es ist immer nur für die betreffende Klasse wichtig, dass es nicht zu Kollisionen kommt.
Das finde ich irgendwie kurios. Das heißt, wenn eine TZ-Lehrkraft bspw. vier Tage auf eine Klassenfahrt geht, wird sie für diese paar Tage auf VZ aufgestockt und geht danach wieder zurück auf TZ?
Das klingt ja interessant, wenn ich das gewusst hätte... Wie macht man das denn genau, für 3-5 Tage auf Vollzeit gehen? Gibts dafür Formulare (Hessen)?
Scherbenpark von Alina Bronsky kann ich sehr empfehlen.
Oder anders, was würdet ihr als Schulleiter tun, wenn ein Kollege morgens anruft "also ich bin Corona-positiv, mit geht's aber gut. Was soll ich denn jetzt machen?"
Unsere Schulleitung sagt: kommen und mit FFP-Maske arbeiten. Woher ich das weiß? Persönliche Erfahrung
Alles anzeigenhallo zusammen,
Ich schreibe momentan eine kleine Hausarbeit und möchte gerne eure Meinungen dazu lesen.
Meine fragen an euch:
Warum gibt ihr Hausaufgaben?
Gibt es Probleme? Werden Die Hausaufgaben kontrolliert? Was sagen Eltern dazu? sollten Hausaufgaben leicht oder schwer sein? was bringen Hausaufgaben?
Welche Buchquellen würden Sie mir empfehlen? (Auch Kritische Bewertungen :-))
Vielen dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
XXanonym-123XX
Die Rechtschreibung lässt kaum einen Zweifel daran, dass Threadersteller bzw. -erstellerin keine Lehrkraft ist und somit keine Schreibberechtigung hat.
Wie kommt das, das an den Tagen keine Vertretung anfällt? Das weis sie jetzt schon?!?
Das war nur ein Beispiel. Da die Schulleitung weiß, dass immer mal eine Klasse z.B. einen Ausflug macht und deshalb Unterricht ausfällt, vergibt sie schon "vorbeugend" Vertretungen. Sie kann immerhin (ihre Meinung) jede entfallene Stunde innerhalb eines Jahres mit Vertretungsstunden verrechnen. Wir haben sehr hohe Krankenstände und es wird jede Stunde vertreten. Das führt dazu, dass jede Lehrkraft (egal ob angestellt, verbeamtet in Voll- oder Teilzeit ) jede Woche Vertretungsunterricht hält. Nur bei Angestellten in Teilzeit ist dies eigentlich nicht im "Deputat" vorgesehen.
Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.
In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise
Die Schulleitung weist mir z.B. jetzt im März Vertretung zu, die sie dann mit entfallenden Stunden im Juni verrechnet, wenn eine Klasse z.B. auf Klassenfahrt ist.
Lasst euch nicht an der Nase herumführen... die, die immer alles hinnehmen, kriegen dafür am Ende keine Medaille. Ganz im Gegenteil.
In diesem System muss man auf sein Recht pochen und sich aktiv für sich selbst einsetzen. Sonst wird das keiner für euch tun.
Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als den Hauptpersonalrat und ggf. die Gewerkschaft einzuschalten, denn meine Schulleitung setzt das um, was der zuständige Jurist ihr mitgeteilt hat (und lacht sich ins Fäustchen).
Hi!
Ich bin ebenfalls mit TV-H Teilzeit beschäftigt. Logischerweise in Hessen. Mich würde es auch brennend interessieren, wie das ganze geregelt ist. Meine Schulleitung meint nämlich auch, dass es über das ganze Jahr anzurechnen ist und weil die erste Schulwoche bei uns Klassenlehrerunterricht war, wäre ich ja eine ganze Woche "im Minus", die ich ja theoretisch noch wieder aufarbeiten müsste.
Auch Unterrichtsausfall wegen Schnee und Glätte müsste ich, laut SL, aufholen, obwohl ich in der Zeit die Schüler:innen über unser Online-Portal unterrichtet habe. Aber dann müsste ja auch andersherum, Stunden die ich außerhalb meiner unterrichtlichen Verpflichtung zusätzlich gearbeitet habe (Schulgottesdienst, Ausflüge, die Stunden, in denen ich Schüler:innen nach meinen Stunden habe nachschreiben lassen, etc...) ja auch mit in die Bilanz aufgenommen werden, oder nicht?🤔
Laut meiner Schulleitung sind diese zusätzlichen Dinge (Ausflüge...) durch die Unterrichtsverpflichtung mit abgegolten. Hast du auch so oft Vertretungsunterricht? Ich bin unterhälftig beschäftigt und habe jede Woche 2 Vertretungsstunden, welche mit eventuell anfallenden Ausfällen (z.B. durch Praktika) über das gesamte Schuljahr verrechnet werden.
Die sind doch aber in der Regel prozentual berechnet, also bei wenig Einkommen auch nicht hoch.
Dann werde ich mich dahingehend auf jeden Fall noch mal erkundigen.
Ich kann dir leider nicht helfen, da ich selbst Beamte bin. Aber diese Abrechnung aufs Schuljahr hin kommt mir sehr suspekt vor.
Danke dir trotzdem ![]()
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die haben in der Regel gute Rechtsberatungen (und kennen auch die Pappenheimer als Juristen im Schulamt, die öfter Blödsinn verkünden z.B.)
Bis jetzt noch nicht, mich hatten bisher noch die Mitgliedsbeiträge abgeschreckt, da ich mit meiner Teilzeit nur ca. 1200 Euro monatlich verdiene. Deshalb würde ich mir ja die Mehrarbeit (wöchentliche Vertretung) auch so gern auszahlen lassen.
Freizeitausgleich kann ich mir als Lehrkraft gar nicht vorstellen. Wie soll das gehen, wird dann mein Unterricht vertreten, damit ich frei habe?
Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.
Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.
Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.
Das sollte keinen Unterschied machen, aber genau deshalb kannst du ja diesen Vordruck nicht als Beweis nehmen und musst eben nachfragen
Und einen Vordruck für Angestellte suche ich seit Jahren vergeblich im Netz, im Sekretariat und im Schulamt.
Ich sehe
Unabhängig davon:
Mit Seite 3 unten aus dem von Susannea unter #5 verlinkt Text und der Information "angestellt, unterhälftig beschäftigt, jede Woche etwa 2 Vertretungsstunden" muss die SL für eine Bezahlung der Mehrarbeit sorgen. Die "12-Monats-Regel" aus dem HBG §61 darf sie nicht anwenden.
Die 12-Monats-Regel wendet meine Schulleitung (mit Zustimmung des Juristen) durch die Begründung "das ist in Hessen so" (aufgrund TV-H) an.
Ich sehe in
Was mich interessiert:
Angenommen, es würden jeden Monat vier Stunden Mehrarbeit geleistet werden.
Würde es denn ausreichen, für 12 Stunden (eine pro Monat) eine Dienstbefreiung zu gewähren, damit keine Vergütung erfolgt?
Das verstehe ich nicht, könntest du bitte erklären, wie du das genau meinst?
Ich sehe
Nach dem von Susannea unter #5 verlinkten Text würde dies sogar nicht nur - wie von Mantiks Schulleitung laut #1 praktiziert - innerhalb eines Schuljahres, sondern auch schuljahresübergreifend rechtmäßig sein.
Danke für deine Antwort. Du meinst also z.B. von März bis März (innerhalb von 12 Monaten).
Also ich würde damit mal mich an die Gewerkschaft meines Vertrauens oder die Personalvertretung wenden.
Meine Schulleitung hat sich letzte Woche damit an unseren Juristen gewandt (siehe oben).
Einen Ausdruck dieses Schreibens hatte ich letzte Woche meiner Schulleitung vorgelegt. Ich verstehe es nämlich auch so, dass man als Angestellte(r) in Teilzeit die Mehrarbeit monatlich abrechnet und außerdem unbezahlte Mehrarbeit ablehnen kann. Meine Schulleitung hat sich sogar mit unserem Juristen besprochen und fühlt sich auf der "sicheren Seite", ich interpretiere das Schreiben aber anders (nämlich so wie du, Susannea. Die Möglichkeit, dass sich auch unser Jurist täuscht, halte ich für möglich, weshalb ich sehr interessiert daran bin, wie die Abrechnung der Mehrarbeit für teilzeitbeschäftigte Angestellte in Hessen an anderen Schulen läuft.
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