Beiträge von chemikus08

    Es gibt nur in einem Fall für das Ministerium einen gewissen Zugzwang. Sollte nämlich der Partner beruflich ins Ausland versetzt werden, muss die zuständige Dienststelle einen Abwägungsprozess durchführen zwischen den dienstlichen Erfordernissen einerseits und dem grundgesetzlich garantierten Anspruch auf besonderen Schutz von Familie andererseits. Hier empfiehlt nes sich dann den Personalrat einzuschalten. Erst wenn diese Unterstützung auch nicht zieht, zieht möglicherweise professionelle Hilfe durch eine fachlich versierte Rechtsberatung.

    fossi74

    Dann sind die Gesamtvoraussetzungen Deiner Beispielkandidatin sehr günstig. (Evtl hat sie sogar unter BAT noch angefangen und entsprechende Familienzulagen erhalten?)

    Meine Hochrechnung die ich von der DRV erhalten habe, prophezeit mir um die 1600 Euro Brutto, falls ich bis 66 durch arbeite. KollegInnen die nach mir angefangen haben, erhalten eine halbe Gehaltsstufe weniger und schneiden damit eher schlechter ab.

    Also ehrlich gesagt, die Farbe interessiert mich wenig. Es geht um den ppm Wert. Liegt der bei 1000 ist nach den Empfehlungen des UmwUmweltbundesamtes Schluss.

    Die Farbampel, da müsst ihr aufpassen, die gab es schon vor Corona und da ging es um die allgemeine Luftqualität. Dementsprechend sind die bei 1500 ppm auf gelb und vielleicht bei 2500 ppm auf rot gegangen. Für die Beurteilung wegen der Keimgefahr greifen jedoch ganz andere Grenzwerte. Wenn es sich also noch um eins der Geräte handelt, müsste es entsprechend nachjustiert werden. Da ich mich auf den wissenschaftlichen Sachverstand des städtischen Einkaufs lieber nicht verlassen, würde ich als Schule auf ein Gerät mit Wertanzeige bestehen.

    Thema: Lehrkräfte mit Vorerkrankung

    Lehrkräfte mit Vorerkrankung waren lange Zeit vom Präsenzunterricht befreit. Nachdem alle ein Impfangebot erhalten haben, unterrichten jetzt wieder alle in Präsenz. Leider laufen bei vielen jetzt schon die erste sechs Monate nach der Zweitimpfung ab und die Impfzentren haben in NRW das Arbeiten eingestellt. Da es zu immer mehr Durchbrüchen kommt und selbst ein Rezo mit seinen 29 Jahren trotz zweifacher Impfung wirklich übel erkrankt ist,macht man sich auf Grund des fulminanten Anstiegs so seine Gedanken. Wie sieht das bei Euch aus. Gibt es Lösungen? Wie geht Ihr damit um?

    @Dp8

    Na viel besser sieht es in NRW auch nicht aus. Unser Liegenschaftsamt hat erst nachdem die Unfallkasse sich angekündigt hat ein Messgerät angeschafft und wussten dann bei der Besprechung nicht, wie es funktioniert. Da gehört zu den wenigen Sachen, dich ich mir notfalls noch auf eigene Rechnung anschaffen würde.

    So jetzt frickeln wir das Mal auseinander,

    Zunächst ist wichtig ob die betroffene Lehrkraft (ihr sollte Allianzen bilden) angestellt oder verbeamtet ist. Die Unfallkasse ist für Beamte nicht zuständig und daher wird jeder Beamte der sich an die UK wendet eins auf die Mütze bbekommen.Der Beamte kann und sollte auf jeden Fall remonstrieren. Kann die Schulleitung dem nicht abhelfen, muss sie es and die Schulaufsicht weitergeben. Der Angestellte Mitarbeiter wiederum hat das Recht, nach erfolgloser Beschwerde, sich an die Unfallkasse zu wenden. Im Übrigen würde ich die Lüftungsvorgaben peinlich genau einhalten. Beschweren sich Eltern, so empfiehlt sich der dezente Hinweis auf die UnFallkasse, den die Kinder sind auch da versichert und die Arbeitsplatzregeln gelten auch für diese. Die Unfallkasse kann letztlich auch verfügen, dass der Raum ab einer bestimmten Temperatur zu schliessen ist.

    Darüber hinaus empfehle ich alle Mittel der Mitbestimmung zu nutzen. Der Lehrerrat könnte aufgrund seiner Mitbestimmungsrechte einen Initiativantrag stellen, ab einer bestimmten Wetterlage die Räume nicht mehr zu nutzen. Kommt es daraufhin zu keiner Einigung geht das in die Stufe. D.h. Jetzt müssen sich örtlicher Personalrat und Schulaufsicht streiten. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, so müssen sich Mittelbehörde und der nächsthöhere PR streiten. Wichtig ist das Thema am Kochen zu halten und zu zeigen, dass man nicht gewillt ist, das hinzunehmen. Mit den Messgeräten seit Ihr zumindest schon Mal einen Schritt weiter, da hier schon Mal dokumentiert ist, dass Euer Lüftungsverhalten korrekt ist.

    Dann noch ein Hinweis, solange Du gezwungen bis unter solche rechtswidrigen Unständen zu arbeiten, solltest Du ein sehr genaues Monitoring Deines Gesundheitszustandes betreiben. Deine Erhaltung der Arbeitskraft gehört zu Deinen Berufspflichten. Bei Beeinträchtigungen solltest Du frühzeitig einen Arzt aufsuchen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen für die Ärzteschaft geltenden Krankschreibungsrichtlinien. Eine Krankschreibung ist hiernach auch dann gerechtfertigt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit zwar noch nicht unmittelbar vorliegt,bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch droht.

    Ich würde Dir dringend empfehlen, Euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zunächst einmal beraten zu lassen. Ich halte das nicht für zulässig. Anders ist es in der freien Wirtschaft aber so, Recht haben und es auch bekommen ist manchmal zweierlei. Daher zunächst einmal beraten lassen und dann eine Entscheidung treffen wie es weitergeht. Wahrscheinlich nennen sie es auch nicht Tele Arbeitsplstz sondern mobiles arbeiten und würgen sich mit diesem Rechtskonstrukt auch noch aus ihrer Verpflichtung raus einen ergonomischen Arbeitsplatz einzurichten.

    Die Empfehlung von Lüftungsintervallen nach Zeit ist Murks. Die Raumgröße und die Zahl der Personen hat eine erhebliche Schwankungsbreite. Dementsprechend schwankt auch die Lüftungsnotwendigkeit.

    Daher sollte man für jeden Raum ein CO2 Messgerät beschaffen. Sobald 1000 ppm erreicht sind, soll nach Empfehlung des UBA gelüftet werden. In einer Klasse wo wir das durchgezogen haben, war bei 32 Schülern letztlich ein Lüftungsintervall von 10 Minuten erforderlich. Man hat sich auf dauerlüften geeinigt. D.h. die meisten Fenster auf Kipp und das Lehrerfenster weit auf. Hier blieb das CO2 dauerhaft auf 700 ppm.

    Es gab auch Klassen, wo das Lüften alle 20 Minuten gereicht hat.

    Ich habe nicht gesagt,dass alles was länger als 10 Jahrevher ist irrelevant ist, Die meisten Frageböen sind aber mittlerweile so aufgebaut. Fragt man Dich darüber hinaus, so bist Du verpflichtet auch hier wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei so lane zurück liegendenden Sachverhalten jedoch immer mit dem Zusart soweit ich mich hier und heute erinnere! Nicht um den Amtsarzt auszutricksen, aber alles was so lange zurück liegt, da fallen mir immer wieder auch Schen erst ein, wenn ich aus der Arztpraxis draussen bin und dafür möchte ich nicht haftbar gemacht werden. Wenn meine Krankenkasse oder mein Amtsarzt ein vollständiges Dossier Wohlen, so mögen Sie es bitte bei meinem behandelnden Ärzten anfordern.

    @ Zauberwald

    Ich sehe das ähnlich, garantieren würde ich es nicht. Es gibt Amtsärzte, die leben nicht in dieser Welt.

    1.) alles wahrheitsgemäß angeben, auf die Frage achten, wenn nach den letzten 10 jahren gefragt wir, beantworte ich nicht die letzte 20 Jahre. Aber bitte niemals lügen, dass kann einem die Existenz kosten

    2.) Guckt dass Ihr einem Berufsverband angehört, dercEuch im Zweifel einen RA stellt. Ansonsten bevor das ganze läuft, eine Berufsrechtschutz abschließen. Sowas kann richtig teuer werden, selbst wenn man gewinnt zählt jede Partei die Anwaltskosten als auch die anteiligen Gerichskosten selbst. (Zumindest solange man angestellt ist, die Kostenverteilung beim Verwaltungsgericht müsste ich nochmal erfragen)

    Aber Berufsverband ist immer gut, da kann man auch Mal über den eigenen Schultellerrand hinausgucken🤣

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