Beiträge von chemikus08

    • Genaues Zuhören sollte eigentlich eine Kernkompetenz von Lehrern sein, scheint aber im Forum nicht immer zu funktionieren. Insbesondere dann nicht, wenn die selbsternannten Fachärzte für leicht erkennbare Krankheiten wieder gutachterlich tätig werden um zu bescheiden, welche Tätigkeit geht oder nicht geht.

    Der Kollege schreibt ziemlich eindeutig in Bezug auf die an ihn herangetragenen Forderungen: Ich fühle mich überfordert. Habt Ihr das überhört? Eine AU ist zunächst einmal allumfassend. Ich bin von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt. Wenn ich davon abweiche, dann ist dies ein freiwilliges Entgegenkommen und nur zulässig, wenn ich meiner Genesung damit nicht schade. Um auf Deine Frage zu antworten, wo die Grenze ist. Die legst Du ganz alleine fest und wenn Du Dich schon überfordert fühlst, dann hast Du diese Grenze schon überschritten.

    Mikael, die GEW Seite, die du rezitiert, ist vollkommen richtig und als bekennender Gewerkschafter bin ich froh, dass sich meine Gewerkschaft so eindeutig positioniert hat und auf diese Rechtslage verwiesen hat. Mein Arbeitgeber (und hier bin ich Mal wirklich froh als Tarifbeschäftigter nicht vom Dienstherrn sprechen zu müssen) bekommt die Qualität, die er bestellt. Und in der vereinbarten Arbeitszeit widme ich mich dieser Tâtigkeit auch mit vollem Engagement. Für den Beamten entspräche dies nach meiner Auffassung auch der vollen Hingabe. Dennoch ist der Pflichtenkatalog der KuKs so voll gestopft, dass Abstriche entweder in Qualität oder Quantität unvermeidbar sind.. Dies widerspricht dann auch in keinster Weise dem von Meike,, aus welchen Gründen auch immer, rezitierten Pflichtenkatalog.
    Letzenen Endes ist für Beamte die Pflicht zur Gesunderhaltung einer der obersten Dienstpflichten. Die von vielen KuKs praktizierte Selbstausbeutung widerspricht dieser Dienstpflicht. Für tarifbeschäftigte KuKs ist die Vermeidung von Selbstausbeutung sogar existentiell, den im Zweifel können hier gesundheitliche Probleme dazuu führen, dass die betroffene Kollegin* bei Hartz IV landet.!j

    Tja es ist wahr, dass man nach den Krankschreibungsrichtlinien hierfür nicht krank geschrieben wird, weil formal eine kosmetische OP. Andererseits ist der Kollege nur deswegen in dieser Situation, weil die Krankenkasse ihr Ermessen Rechtsfehlerhaft wahrgenommen hat. Um seine Rechte durchzusetzen bräuchte man Jahre. Vielleicht ist es daher einfacher, sich durch einen FA für Psychiatrie einmal gründlich untersuchen zu lassen. Häufig sind Menschen, die sich mit dieser Problematik herumschlagen, auch von Depressionen betroffen, ohne dass dies bisher diagnostiziert wurde. Zusammen mit den hohen Anforderungen in unserem Beruf ergibt sich daher durchaus die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit aus diesem Grunde vorliegt. In diesem Fall kann eine rechtlich abgesicherte Krankschreibung durchaus erfolgen. Eine OP in diesem Zeitraum durchführen zu lassen ist auch zulässig, da es auch der Besserung dieses Krankheitsbildes dienen würde. Also den Kontakt zu. FA würde ich da durchaus suchen wollen.

    Zumindest jedem Tarifbeschäftigten würde ich (guter Gesundheitszustand vorausgesetzt) dringend zu einer Krankentagegeldversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne abstrakte Verweisung) raten. Ich habe in letzter Zeit zu viele KuKs erlebt, die mit Ü50+ definitiv auf Dauer nicht mehr in der Lage waren den Lehrerberuf auszüben und hierdurch geradewegs auf Hartz IV zusteuerten.

    Krystian, wenn Deine Probleme chronisch werden und irgendwann zu einer drastischen Leistungsminderung führen, dann hast Du wirklich ein berufliches Problem. Also ab zum Facharzt und/oder Therapeuten. Und eines lernen die Beihilfemitarbeiter als Erstes. Gesundheitsdaten bleiben im Raum, ansonsten ist die Lebenszeitverbeamtung tatsächlich gefährdet. Aber nicht Deine sondern die vom Beihilfemitarbeiter.

    Wollsocken ich stimme Dir prinzipiell zu, für Deutschland solltest Du dies im Konjunktiv formulieren, da es tatsâchlich so ist, dass es nicht gerade wenige Kollegien gibt in denen das Thema hinter vorgehaltener Hand doch thematisiert wird. Ggf sogar so, dass die Betroffenen es mitbekommen. Dies trägt dann nicht unbedingt zur Gesundung bei und das führt manchmal zu bösen Abwärtsspiralen an deren Ende dann hâufig die Versetzung steht.

    Zeile 12 Lehramtsstudent
    Jetzt schnappe ich erstmal nach Luft. Deine Aussage grenzt in ihrer Arroganz an Schröders faule Säcke Zitat.
    Ich muss Dir sagen, dass ich als BPR Mitglied aber auch als Schwerbehindertenvertretung mit vielen KuKs über Stundenreduzierung gesprochen habe. Ich kann mich an keinen erinnern der gesagt hätte, es viele ihm finanziell leicht, das Gegenteil war der Fall. Es war jedoch vielfach die einzige Möglichkeit einen gesundheitlichen Zusammenbruch zu verhindern.

    Ein GdB von 50 bei psychischen Erkrankungen ist dann möglich, wenn ärztlicherseits bescheinigt wird, dass aufgrund der Erkrankung bereits erhebliche Probleme im beruflichen Bereich und im privaten Bereich (Partnerschaftsprobleme, Rückzugstendenzen...)bestehen.
    Wenn dann ein GdB von unter 50 bescheuert wird, sollte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Hierzu empfehle ich jedoch sich im Vorfeld ausführlich durch eine Schwerbehindertenvertretung oder/ und den VdK beraten zu lassen.

    Karl-Dieter/ schleierhaft wie prinzipiell gesunde Leute so oft krank sein können

    Karl-Dieter ganz einfach, indem die prinzipiell gesunden Kollege vielleicht gar nicht so gesund sind und ihren tatsächlichen Gesundheitszustand auch nicht jedem auf die Nase binden wollen. Mal ein paar Beispiele was es so alles an chronischen Beschwerden mit regelmäßigen Ausfall gibt?
    Reizdarm, Migrâne, Trigeminusneuralgie, chronische Rückenschmerzen, psychische Beeinträchtigungen, um nur einige zu nennen. Und nicht jeder mit Reizdarmsyndrom hat das Standing von unterwegs aus anzurufen, um zu sagen, dass man jetzt 5 cm höher sitzt und vielleicht doch lieber wieder nach Hause fâhrt.

    Hier scheint es ja aber so zu sein, dass die Mutter keine Hilfe in Anspruch und auch nicht die Beine in die Hand nehmen möchte. Dann bleibt tatsächlich nicht viel zu tun, außer sich eventuell selbst Hilfe zu holen, eine Beratung, einen Coach, eine psychologische Unterstützung. Die Belastung, wenn eine enge Verwandte sehenden Auges vor die

    Mit dem möchten ist so eine Sache. Möglicherweise steckt sie schon mitten in einer Depression. Nicht zu handeln, wie ein Kaninchen vor der Schlange, ist dann Teil der Erkrankung.
    Sie sollte sich vom Arzt erst einmal aus der Situation herausnehmen lassen. Ausserdem sollte sie sich dringend in fachärztliche Therapie begeben. Ausserdem sollte Sie eine Reha Massnahme durchführen, die ihr vielleicht hilft sich ihrer Situation bewusst zu werden. Bei Beamten, je nach Krankenzusatzversicherung, ist es ggf. Besser sich vom Facharzt eine Einweisung zur stationären Therapie ausstellen zu lassen (kann dann vollständiger abgerechnet werden). Und wenn sie dann mit hinreichenden Abstand zu den Ereignissen soweit ist, kann sie aus dem Krankenstand heraus ein BEM beantragen mit dem Ziel der Versetzung.

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