Na sagen wir mal so. Es gibt Bereiche, ich meine hier insbesondere die deutsche Rentenversicherung, da scheint mir der Umgang mit den Versicherten doch nicht immer fair. Ein Indikator, dass ich mit dieser Behauptung richtig liege ist der Umstand, dass bei Sozialgerichtsprozessen mindestens jeder zweite Kläger, zumindest in Teilen, Recht bekommt. Da kann der Eindruck aufkommen, dass mit unfähren Methoden berechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Sich in diesen Fällen rhetorisch zu bewaffnen ist mitunter kein Fehler. Allerdings betrifft dies eben überwiegend die tarifbeschäftigten Kollegen.
Beiträge von chemikus08
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Ein funktionierendes Mittel sind Störsender, die sind aber leider verboten, sogar in Haftanstalten.
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Möglicherweise ist die Mentalität außerhalb von NRW ja eine andere. Hier habe ich schon viele Menschen begleitet und kann nur sagen, die die nicht mehr konnten sind auch zur Ruhe gesetzt worden. Allerdings gibt es eine Klientel, für die Ihre Beratung wirklich wichtig ist. Das sind die Kollegen, die für sich feststellen "ich kann nicht mehr", sich aber aufgrund irgendwelcher Glaubenssätze nicht krank schreiben lassen. Wenn die jetzt ohne längere Vorerkrankungen eine DU begehren, dann wird es tatsächlich schwierig.
Darüber hinaus sind es die angestellten LK, bei denen es nicht ausreicht die DUvzu konstatieren sondern die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Und hier stehen dann tatsächlich Gutachter gegenüber die nicht wirklich neutral sind.
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Die Hochschulen senken ihre Ansprüche nicht,
Ich weiß nicht, ob ich das für Deutschland so unterschreiben würde. Die Finanzierung der Universitäten, von Drittmitteln mal abgesehen, ist m.W. nach sehr von den vergebenen Abschlüssen abhängig.
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Die Erarbeitung des Konzepts soll in Kooperation zwischen SL, Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellung erfolgen. Die Verabschiedung in der LK. So zumindest die schriftliche Aussage der Bezreg.
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Die LK entscheidet über die Grundsätze der Stundenverteilung gem. §68 Abs.3 SchulG NRW. Hierzu gehört auch die Verabschiedung von Teilzeikonzepten. Zumindest scheint diese Interpretation im Einklang mit der des Ministeriums zu stehen. Das Ministerium hat ja leider nur einen Vorschlag herausgegeben, der als Vorlage für ein solches Konzept dienen kann. Die Verabschiedung des Konzepts ist lt. bisherigen Wissensstand Aufgabe der LK. So zumindest die bislang auch gleichlautende Aussage des HPR.
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Ich kenne Sachsens Regelungen nicht. Aber am Beispiel NRW kann ich nur sagen, dass vieles wünschenswerte nicht abschließend geregelt ist, jedoch hätte das Kollegium die Möglichkeit das Ganze abschließend zu regeln. Am Beispiel freier Tag, liegt es in der Macht des Kollegiums dies in einem Teilzeitkonzept zur regeln. Die Macht der Mitarbeitenden ist groß, sie nutzen sie nur nicht. Leider.
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Ein Bezirkspersonalrat in NRW ist Mal vorweggesagt keine einzelne Person sondern besteht aus einer Vielzahl von Personen. Wenn ein Personalratsmitglied in dieser Weise antwortet, würde ich mich dann doch an ein anderes PR Mitglied wenden.
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Als Agnostiker glaube ich an die Wissenschaft. Falls es "den da oben doch gibt" will ich es mir mit "ihm" (oder "ihr") nicht verscherzen. Man weiß ja nie...

Nette Argumentation, beinhaltet dennoch das Risiko auf das falsche Pferd gesetzt zu haben und Zeus Deine Entscheidung gar nicht so cool findet.😂
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Das sehe ich ähnlich. Ich würde auch keine 60 Euro bezahlen wollen, um dort teilzunehmen. Schon gar nicht als Tarifbeschäftigter.
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Es sind häufig die Einzelpraxen, die das machen. Der Trend geht aber immer mehr dahin, dass zwei oder mehr Ärzte in einer Praxis tätig sind.
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Als mein alter Hausarzt noch praktizierte war regelmäßig zum Quartalsende Feierabend. Zum einen damit er in Ruhe die Abrechnung machen könnte. Zum anderen weil die Budgets verbraucht waren.🤷
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Da hilft dann nur noch beim Notdienst aufzuschlagen.
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Wir drehen uns also argumentativ im Kreis.
Das scheint mir auch so. Insbesondere müssen wir deutlich unterscheiden, ob ich mit Schwimmern oder Nichtschwimmern ins Wasser gehe. Sobald Nichtschwimmer dabei sind würdest Du bei DLRG und Wasserwacht eine Aufsichtsperson für je eine Sechser Gruppe benötigen. Wir reden also nicht von 15 oder 20. Die Kollegen haben sich in der Tat den Vorgaben des Arbeitgebers respektive Dienstherrn verhalten. Das interessiert den Staatsanwalt aber überhaupt nicht. Der sagt, setzt Euer Gehirn ein und überlegt mit gesundem Menschenverstand, mit wieviel Kindern man alleine ins Wasser gehen kann, wenn Nichtschwimmer dabei sind. Wenn was passiert, dann ist genau diese Frage für die strafrechtliche Beurteilung interessant. Das die Straftat mit Billigung der Dienststelle stattfand, kann allenfalls als strafmindernd geltend gemacht werden.
Wenn man das unter diesem Blickwinkel betrachtet, gibt es nur ein mögliches Ergebnis (zumindest dann wenn das Urteil Bestand hat) . Die Personalschlüssel für gemischtes oder Nichtschwimmerschwimmen müssen signifikant erhöht werden oder es kann nicht stattfinden. Von Oetsonalräten erwarte ich, dass sie sich mit sofortiger Wirkung genau dafür einsetzen. Hab's mir gerade auf die persönliche Agenda gesetzt
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Nu lass die Moschee Mal im Dorf oder so. Fakt ist, dass die verurteilten KuKs unter Bedingungen den Schwimmunterricht abgehalten haben, die weit unter den Anforderungen der Fachverbände wie DLRG oder Wasserwacht liegen. Das sollte uns alle wachrütteln und wir sollten uns immer wieder erneut hinterfragen, ob das was wir tun so richtig ist. Denn unabhängig von dem Urteil möchte ich nie in die Situation kommen, dass ein Kind in meinem Unterricht verstirbt und ich die Frage ob ich alles unternommen habe um das zu verhindern nicht ruhigen Gewissens mit ja beantworten kann
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Dann war meine Taufe ja gar nicht bestätugt.😂 Musste trotzdem zum Amtsgericht und 30 Euronen löhnen un aus dem Verein auszutreten.
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