Lässt doch bitte Mal 2026 abwarten. Die Politik und auch das Ministerium weiß genau, dass da irgendwas passieren muss. Spätestens im August 2026 verstößt man sonst gegen das Abstandsverbot. Dann stehen die Tore für Klagen und Widersorüche weit offen.
Beiträge von chemikus08
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Die Beurlaubung auf Zeit zwecks Abordnung zu einer Privaten Schule bekommen wir in NRW manchmal durch. Allerdings meist nur auf ein Jahr begrenzt und dann muss man sich entscheiden.
Quasi so ein Rettungsanker, auch für die Dienststelle.
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Was das Urteil aus Meck Pom anbelangt, mag sein, dass dies da so ist. In NRW kenne ich mittlerweile einige Fälle, die das so gemacht haben. Und ich kenne keinen Fall bei dem sich jemand an uns gewandt hätte, weil er trotz passenden Alters und gesundheitlich unbedenklichem Zustandes nicht verbeamtet worden wäre.
Wenn das in MeckPom so ist, dann sollte man vielleicht bezüglich seiner ersten Verbeamtung noch vorsichtiger sein und solange im Tarifverhältnis bleiben, bis im privaten Bereich keine Umbrüche mehr erwartet werden.🤷.
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Solch irre Einstellungen sind mir aus NRW nicht bekannt. Gäbe es hier eine solche Vorgabe, wüssten wir als Personalräte darüber Bescheid, da derart Betroffene sich melden würden, wenn sie keine Einladung bekämen. Umgekehrt würde wir dann auch auf die Palme gehen, wenn einerseits Teilzeit abgelehnt, sowie Versetzungen angeordnet werden aufgrund des Lehrermangels, andererseits geeignete Bewerber abgelehnt werden. Mir scheint, den Bundesländern die das machen geht es bezüglich des Lehrermangels noch zu gut. Aber keine Sorge, das wird sich auch bei denen ändern.
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Einen solchen Zusatz würde ich auch mit unterschreiben. Das gehört über den PR geklärt . Es gibt keinen gesetzlichen Grund einem die Einstellung zu verweigern, weil er schon Mal aus persönlichen Gründen gekündigt hat. Vielmehr steht nach dem Grundgesetz jedes Amt jedem Bürger offen. Ausschlaggebend sind Eignung und Befähigung
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Das ist der Grund warum wir bei den Regelbegehungen dabei sind. Um auf diese Praxisprobleme hinzuweisen. Die BAD Mitarbeiter betreiben dies in unterschiedlicher Deutlichkeit, je nachdem wie lange sie schon für den Schulbereich tätig sind
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Und ja , bei Wandertagen steht da nichts mehr vom soll, sondern die SL hat sicherzustellen...
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Und für die Klassenfahrt: es sei nur Pflicht, wenn wir eine sportliche Aktivität planen
Nö Google Mal nach der UVV für Schulen. Da steht's drin. UVVen sind für den Arbeitgeber verbindlich und der SL trägt die Verantwortung für die Einhaltung. Ich postuliere mal folgendes Fallbeispiel. Schülerin bei Klassenfahrt packt an eine Stromleitung und bekommt einen Herzstillstand. Die Kollegen vor Ort kriegen eine Rea nicht hin. Der Vater ist wild entschlossen Euch vor Gericht zu zerren, der findet mit seinem Anwalt auch die UVV. Ihr könnt Euch exkulpieren, da ihr brav remonstriert habt. Habt Ihr nicht? Na dann wirds im weiteren Verlauf spannend.
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Vorgeschrieben: 10%,
Wobei dann bei der Klassenfahrt sicherzustellen wäre, dass einer dieser 10% dabei ist. Sonst darf die Fahrt nicht stattfinden . (verstößt gegen die UVV Erste Hilfe an Schulen)
Daher empfehle ich immer das komplette Kollegium zu schulen
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Apropos Wandertage
Was viele nicht wissen:
Es ist sicherzustellen, dass von den LuL die die Fahrt begleiten mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer ist.
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Hobby und Beruf:
Ich kenne einen befreundeten Arzt der hat sein Hobby zum Beruf gemacht. Der hat abends um 22.00 Uhr noch Patienten in der Praxis. In seiner Freizeit ist er dann noch für eine Hilfsorganisation im Einsatz und weil das immer noch nicht reicht, fährt er auch ehrenamtlich einige Schichten im regulären Rettungsdienst als Notarzt mit, ehrenamtlich. So schön und gut, aber so etwas sollte man wirklich nur machen, wenn man wie er selbständig ist.
Man stelle sich nur vor, er würde angestellter Arzt im Krankenhaus sein. Da werden die Ärzte dienstverpflichtet und kriegen dann ihren Einsatz vom Krankenhaus vergütet. Man stelle sich jetzt vor, er macht dann seinen Einsatz ehrenamtlich. Seine Kollegen wären nicht begeistert, könnte Chef doch auf die Idee kommen, dass von Ihnen auch zu erwarten. Ähnliche Konstellationen kenne ich auch in Schule. Da leisten Kollegen über ihre Dienstpflichten hinaus in verschiendenster Form zusätzliche Arbeitszeit für die Schule. Für sie ist es vielleicht Hobby. Die Kollegen , für die es kein Hobby ist, sind vergrätzt, weil sie die schlechtere Beurteilung erhalten, weil der Chef ehrenamtliches Engagement quasi beurteilt, was aber kein Kriterium sein darf.
Aber auch für einen selber kann es sehr schnell unangenehm werden. Spätestens dann, wenn auf einmal der Vorgesetzte wechselt und der neue Chef mit dem Team was er um sich herum bildet auf einmal so ganz andere pädagogische Vorstellungen hat wie man selbst. Hier habe ich schon mehrfach Menschen in ein tiefes Loch fallen sehen, weil die 20 Jahre in denen sie quasi ihr ganzes Leben für ihre Schulprojekte aufgeopfert haben auf einmal nicht mehr anerkannt werden. Wie gut, wenn man sich, wie in der Finanzplanung , von Anfang an sehr diversifiziert aufgestellt hat. Das kommt einem in diesem Moment zu Gute.
Wer aber seinen ganzen Selbstwert aus Schule geschöpft hat, der gerät in dieser Situation ins Burnout. Nennt man übrigen im Arbeits- und Gesundheitsschutz overcommitment . Die OC Leute sind es, die am ehesten burn out gefährdet sind. Tut dann keiner Seite wirklich gut.
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Und arbeitet man in der freien Wirtschaft und hat Kinder, dann kloppt man sich mit allen anderen Eltern um die Urlaubstage.
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Mein größtes Problem mit Lehreräten oder aber Personalräten an der Schule selber ist der Umstand, dass die ja Teil des Systems sind mit dem der Kollege Schwierigkeiten hat. Ein übergreifender Personalrat besteht hingegen aus einer mehrstelligen Anzahl von Mitgliedern aus vielen Schule, so dass man sich bewusst von einem vertreten lassen kann, der eben nicht Systembestandteil ist.
Zur Ehrenrettung vieler meiner Kollegen, ich kenne viele, die auch an ihrer eigenen Schule für Rollenklarheit sorgen und die Kollegen ubefangen vertreten. (Jedoch Pispers gilt halt überall
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Was hatte Volker Pispers in einem seiner Auftritte mal gesagt:
Ein SL hätte zu ihm gesagt : "Wissen Sie, ein Drittel des Kollegiums ist super, ein Drittel schwimmt so mit und ein Drittel sind Vollidioten. "
"Das trifft natürlich dann auch für Schulleiter zu und wenn einer sagt, er kenne keine Vollidioten unter seinen Kollegen, dann kennt er aus einem ganz bestimmten Grund keinen."
Die Aussage fand ich köstlich.
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Eine allgemeine Bitte, wenn Ihr irgendetwas hier ins Forum schreibt zum Thema "Reaktion Personalrat" dann schreibt bitte dazu was für einen PR Ihr meint. Bei meiner Schulform in NRW fängt Personalrat erst auf Ebene der Bezirksregierung an und dann gibt es noch einen Hauptpersonalrat auf Ministeriumsebene. Ich weiß aber auch, dass es Länder gibt, die haben einen PR in jeder Schule gebildet. Das wäre dann so in etwa vergleichbar mit den Lehrerräten in NRW. Das wäre immer ganz wichtig dann zu wissen, von welcher dieser Konstellationen ich aus zu gehen habe. Das macht nämlich einen himmelweiten Unterschied.
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Das ist mal wieder hausgemachter Stuss einer Schulleitung. Wenn ein Kollege gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, aufgrund der er bestimmte Aufgaben nicht erledigen kann oder auch nur nicht ohne weitere Beeinträchtigung der Gesundheit erledigen kann, dann bin ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als Schulleiter verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen. Wenn ich dem Mitarbeiter nicht glaube kann ich auf ein ärztliches Attest bestehen. Reicht mir das immer noch nicht, dann muss die Dienststelle den AA einschalten. Den Mitarbeiter trotz Knieproblemen anzuweisen an der Fahrt teil zu nehmen grenzt an Körperverletzung durch Unterlassen.
Ansonsten weise ich hier auf die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung hin. Bei angestellten Lehrkräften wäre so etwa ein eklatanter Verstoss gegen Arbeitsschutzvorschriften.
Was würde ich machen? Attest vom Arzt ausstellen lassen, dass eine klare Aussage trifft, dass diese Wanderung außerhalb des derzeitigen Leistungsvermögens ist. Dann einen dringenden Gesprächsbedarf bei der SL anmelden unter Beisein einer Person des Vertrauens. Und dann ganz klar sagen, dass die Teilnahme an der Wanderung aus ärztlicher Sicht untersagt sei und Du ansonsten um schriftliche Weisung bittest.
Gegen die Weisung remonstrieren (mit CC an die übergeordnete Dienststellen und den übergeordneten Personalrat) . Und dann abwarten was passiert. Sollte der SL wider erwarten dies anweisen, pünktlich zum Wochenbeginn der Fahrt krankmelden. Die Arbeitsunfähigkeit ist in dem Fall erwiesen dadurch, dass Du nicht in der Lage bist die vermeintlich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Aufgrund der schriftlichen Weisung kann der Arzt sich tatsächlich davon überzeugen, dass Dein Arbeitgeber diese Arbeitsleistung erwartet. Damit darf er Dich unter Würdigung dieser Tatsache krank schreiben, da die Bedingungen für eine Krankschreibung damit voll umfänglich erfüllt wären.
Aber wie gesagt, ich glaube nach dem Gespräch sollte eigentlich der Sack zugemacht werden.
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Ich sehe das Problem nur bedingt. Wenn ich Lehrer werde, weiß ich, dass ich den Urlaub in den Ferien nehmen muss. Wenn ich einen Lehrer /Leherin heirate oder mich für eine feste Partnerschaft entscheide weiß ich, dass gemeinsamer Urlaub normalerweise nur in den Ferien möglich ist.
Wenn mir der Urlaub außerhalb der Ferien so wichtig ist, dann muss ich eben hin und wieder alleine in Urlaub fahren und dann mal wieder mit dem Partner zusammen. So sollte eine Lösung gefunden werden, die beide zufrieden stellt.
Auch kann man überlegen, ob der Lehrerpartner nicht ein Sabbatjahr beantragt und dann kann man hier ausgiebig in Urlaub fahren. Vielleicht macht der Arbeitgeber des NichtL ja mit, Urlaube aus dem Vorjahr zu übertragen, so dass man im Sabbatjahr des Partners auch entsprechend Freiräume hat.
Mehr fällt mir dazu nicht ein.
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Die "Fahrtwege im akzeptablen Rahmen" sind witzig. Das interessiert im Zweifelsfall niemanden.
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ReagierenUns als Personalrat interessiert das schon. Spätestens in dem Moment, wo das Ding im Rahmen der Mitbestimmung bei uns aufschlägt und der Kollege sich bezüglich des Fahrtweges bei uns gemeldet hat.
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Also nach dreimal zu spät kommen den Kanal voll zu haben, das führt zu gar nichts, außer vielleicht einem Herzinfarkt. Tu Dir das nicht an. Wenn die Dame jedoch weiterhin zu spät kommt und diese offensichtlich Bestandteil ihres Handelns ist, dann wird es Zeit, dass Schule reagiert. Unabhängig von den Vorschriften Deines Bundeslandes kommt es letztendlich darauf an, dass Ihr im Kollegium an einem Strang zieht. Ansonsten kann man nämlich alles andere vergessen. Insofern würde ich dann mal etwas breiter schauen, wie wird an Eurer Schule mit dem Problem zu spät kommen umgegangen? Entwickelt sich das zur Seuche? Dann solltet Ihr es in der LK thematisieren und gemeinsam an einer Lösung arbeiten um das Problem in den Griff zu bekommen.
Ansonsten dokumentieren und wenn es häufiger vorkommt (unabhängig von den in der LK beschlossenen Konsequenzen) klar signalisieren, dass ständiges zu spät kommen nicht zielführend ist.
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Wenn Du in NRW anfangen willst, dann hast Du im Bereich Realschule optimale Chancen. Darüber hinaus bieten sich noch die Berufsschulen aber auch die Gesamtschulen an. Da ab 2026 auch die Realschulen mit A13 vergütet werden, ist der Bereich Verdienst schon Mal Safe.
Klar muss Dir aber sein, dass die Realschulen je nach Einzugsgebiet einen Schwerpunkt im Bereich Erziehung haben.
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