Wir drehen uns also argumentativ im Kreis.
Das scheint mir auch so. Insbesondere müssen wir deutlich unterscheiden, ob ich mit Schwimmern oder Nichtschwimmern ins Wasser gehe. Sobald Nichtschwimmer dabei sind würdest Du bei DLRG und Wasserwacht eine Aufsichtsperson für je eine Sechser Gruppe benötigen. Wir reden also nicht von 15 oder 20. Die Kollegen haben sich in der Tat den Vorgaben des Arbeitgebers respektive Dienstherrn verhalten. Das interessiert den Staatsanwalt aber überhaupt nicht. Der sagt, setzt Euer Gehirn ein und überlegt mit gesundem Menschenverstand, mit wieviel Kindern man alleine ins Wasser gehen kann, wenn Nichtschwimmer dabei sind. Wenn was passiert, dann ist genau diese Frage für die strafrechtliche Beurteilung interessant. Das die Straftat mit Billigung der Dienststelle stattfand, kann allenfalls als strafmindernd geltend gemacht werden.
Wenn man das unter diesem Blickwinkel betrachtet, gibt es nur ein mögliches Ergebnis (zumindest dann wenn das Urteil Bestand hat) . Die Personalschlüssel für gemischtes oder Nichtschwimmerschwimmen müssen signifikant erhöht werden oder es kann nicht stattfinden. Von Oetsonalräten erwarte ich, dass sie sich mit sofortiger Wirkung genau dafür einsetzen. Hab's mir gerade auf die persönliche Agenda gesetzt