Beiträge von chemikus08

    Immer dann, wenn ich in meiner körperlichen oder psychischen Verfassung nicht in der Lage bin, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu 100% mit der erforderlichen Sorgfalt nachzukommen, gelte ich unter arbeitsmedizinischer Betrachtung als krank. Dies solltet Ihr Euch auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten bewusst machen.

    Polizist: Können Sie sich erklären warum Sie Ihrem Unfallgegener aufgefahren sind?

    Ich: Keine Ahnung, vielleicht war ich durch meine Unterleibsschmerzen kurz abgelenkt.

    Schon Bingo. Ich hätte dann gar nicht Auto fahren dürfen.

    Das Gleiche wenn ich vom Arzt auf stärkere Schmerzmittel eingestellt werde, die mich benebelt machen. "Haben Sie nicht mitbekommen, dass der Pasquale der Chantal die Haare angezündet hat?" "Nein, ich war wegen der Schmerzmittel kurz weggetreten"

    Auch hier Bingo, ich hätte den Dienst in diesem Zustand nicht antreten dürfen. Und da bin ich mir zu 100 % sicher, dass die Dienststelle einem im genannten Fall genau das um die Ohren haut.

    Viele Ereignisse können im Leben zu einem Leistungsknick führen. Im einen Fall mag es die Menopause sein, im anderen Fall ein Herzinfarkt. In jedem Fall ist so etwas im Lehrerberuf eine ziemliche Herausforderung. Hier stellt man im Grunde eigentlich erst fest, wie stark man in diesem Beruf doch gefordert ist. Wenn man es bis jetzt nicht gelernt hat, jetzt muß man lernen nein zu sagen, was von manchen Vorgesetzten nur sehr widerwillig zur Kenntnis genommen wird

    Du benötigst wenigstens einen GdB von 30 um eine Gleichstellung zu beantragen. Gehe bitte nochmal Deine Unterlagen zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung durch, ob da irgendwo die Möglichkeit für einen Verschlimmerungsantrag gegeben ist

    Es handelt sich um eine Rehabilitationsmaßnahme und die unterliegt der Entgeltfortzahlung nach §9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dem Arbeitgeber ist der Beginn und das voraussichtliche Ende anzuzeigen und nach Beendigung gibt es eine Bescheinigung für das Lohnbüro. Bei Angestellten gibt es auch keine Beihilfe, die einem wegen der Terminierung in die Suppe spuckt. Ein paar Vorteile müssen wir ja haben.😂🤷

    Die Bezirksregierung muss auf jeden Fall den Zweck der Untersuchung angeben. Es könnte z.b. sein, dass es sich nur um die Bestätigung der Nachteilsausgleiche geht . Wenn die aber jetzt eh nicht mehr für Dich wichtig sind, kann ich nur hoffen dass man Dir noch einen Kaffee beim Arzt anbietet und sich für das nette Gespräch bedankt.

    die 88 jährige, seit 2 Jahren pflegebedürftige Mutter stirbt, braucht man keine drei Wochen regulär Urlaub, um das Ereignis zu verarbeiten.

    Na wenn sie im Pflegeheim versorgt wurde vielleicht nicht. Ich kenne aber viele Fälle wo die Lehrkraft zugleich betreuender Anhehöriger war. U d da habe ich mehr als einmal nach dem Tod dann denn vollständigen Zusammenbruch der Kollegin (meist waren es Frauen) erlebt. Psychiater nennen das Entlastungsdepression.

    Moebius

    Lies Dir bitte Mal bei pro Asyl Einzelschicksale durch. Da wirst Du feststellen, dass das mit dem Asyl beantragen in den durchreisten Ländern oftmals nicht so einfach ist die von Dir dargestellt. Insoweit bin ich schon dafür, dass jemand der an der Grenze anklopft und um Asyl bittet nicht anders behandelt wird, als jemand der es über die Grenze geschafft hat . Eine Behandlung nach Recht und Gesetz muss erfolgen. In Dublin Fällen ist ein ordnungsgemässes Dublin Verfahren mit nachfolgender Abschiebung durchzuführen. Gelingt dies nicht in der nach dem Gesetz vorgesehenen Zeit, so ist das Asylverfahren hier durchzuführen. Basta. Wir haben am Asylrechts schon genug herumgeschnipselt. Wie müssen nicht die letzten Reste auch noch beseitigen.

    Ganz abgesehen von der Beerdigung und deren Organisation selber. Ich kann mich noch daran erinnern, als meine Eltern gestorben sind. Wäre ich da im Schuldienst gewesen, wäre ich ehrlich gesagt psychisch nicht in der Lage gewesen zu unterrichten. Insoweit hätte ich mich da krank melden müssen. Da ich nicht im Schuldienst zu dem Zeitpunkt war, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen.

    Was die Ausgangsfrage anbelangt:

    Vergleicht man dies mit der freien Wirtschaft, so muss man sagen, dass in vielen Bereichen die Situation schlechter ist. Allerdings gibt es auch immer mehr Firmen die letztlich bessere Bedingungen für KuKs mit Kindern bieten.

    Aber, bei Vergleich mit anderen Beschäftigungsverhältnissen im öD da schneiden wir signifikant schlechter ab. Ich habe gerade in diesem Bereich sehr viele Verwandte und Freunde die in diesem Sektor arbeiten und kann nur sagen bei vergleichbarer Qualifikation erfolgt:

    - bessere Bezahlung (weil vielfach TVöD und nicht TVL)

    - Homeoffice bis zu 4/5 der Arbeitszeit möglich

    - Gleittage können genommen werden

    - Um das Kind zur Kita zu bringen kann ich mich ausloggen und bei Rückkehr wieder einloggen.

    Und unter der Hand gibt es da noch Regelungen, da können wir nur von träumen. So kenne ich mindestens einen Arbeitgeber, da werden die Kindkrankentage gar nicht gezählt.

    Unter der Maßgabe, dass wir zunehmend Probleme haben (zumindest bei uns in den Sek1 Schulen) die Arbeitsplätze mit qualifizierten LK zu besetzen, sollte der Arbeitgeber sich was einfallen lassen. Ansonsten sehe ich zumindest für den MIND Bereich schwarz.

    Seph

    Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir Landesbeschäftigte sind (Die Tarifbeschäftigten sind aufgrund einer Sondervorschrift im TVL bezüglich der Arbeitszeit wie Beamte zu behandeln). Damit haben wir insgesamt 41 h Arbeitszeit wöchentlich zu erbringen. Da kann mal etwas mehr dafür an anderen Wochen etwas weniger Zeit. Sollte sich aber herausstellen, dass man insgesamt über das Jahr verteilt mehr als 1800 h arbeitet, dann läuft etwas falsch.

    Mittlerweile habe ich in diesem Zusammenhang den Eindruck, dass zumindest in einigen Schulformen diese Zeiten bei Weitem überzogen werden. Dies hängt eben genau damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren die Kollegen mit immer mehr Aufgaben neben der Unterrichtsverpflichtung betreut wurden ohne das dafür das Deputat reduziert wurde. Dies führt entweder zu einer Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit oder zu einer qualitativen Verschlechterung des Unterrichts, kann man sich aussuchen. Leider habe ich den Eindruck, dass dies der Politik Sch.... egal ist, Hauptsache die Kinder sind verwahrt.

    Das ist nicht fair, wenn dann Kollegen im ein oder anderen Fall auch nicht fair spielen, dann ist das zumindest nachvollziehbar.

    Aus diesem Grunde bin ich ein absoluter Befürworter der Arbeitszeiterfassung, da hier die konkrete Zeitbelastung (denn es gibt noch andere Belastungsfaktoren) deutlich wird.

    Und nur bei belegbarer Überschreitung kann man den Arbeitgeber notfalls gerichtlich zwingen gegenzusteuern oder zumindest finanziell auszugleichen.

    Btw. Diesen Monat werden uns die Ergebnisse aus COPSOQ vorgestellt. Bin mal gespannt.

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