Immer dann, wenn ich in meiner körperlichen oder psychischen Verfassung nicht in der Lage bin, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu 100% mit der erforderlichen Sorgfalt nachzukommen, gelte ich unter arbeitsmedizinischer Betrachtung als krank. Dies solltet Ihr Euch auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten bewusst machen.
Polizist: Können Sie sich erklären warum Sie Ihrem Unfallgegener aufgefahren sind?
Ich: Keine Ahnung, vielleicht war ich durch meine Unterleibsschmerzen kurz abgelenkt.
Schon Bingo. Ich hätte dann gar nicht Auto fahren dürfen.
Das Gleiche wenn ich vom Arzt auf stärkere Schmerzmittel eingestellt werde, die mich benebelt machen. "Haben Sie nicht mitbekommen, dass der Pasquale der Chantal die Haare angezündet hat?" "Nein, ich war wegen der Schmerzmittel kurz weggetreten"
Auch hier Bingo, ich hätte den Dienst in diesem Zustand nicht antreten dürfen. Und da bin ich mir zu 100 % sicher, dass die Dienststelle einem im genannten Fall genau das um die Ohren haut.