Beiträge von chemikus08

    Ich habe bislang in meiner gewerkschaftlichen Beratung schon öfter ähnlich gelagerte Fälle gehabt. Die Dienststellen machen das nur sehr ungerne. Führt aber die derzeitige Situation tatsächlich zu einem lägerfristigen Ausfall oder sogar in Kombination mir einem längeren Klinikaufenthalt und bescheinigt die Klinik, dass der Wechsel dringend motwendig ist um die Dienstfähigkeit wieder herzustellen, dann erfolgt in der Regel die amtsärztliche Begutachtung. Daher ist es wichtig, dass das eigene Gutachten nicht vom Wald und Wiesen Druiden stammt sondern vom Facharzt idealerweise einer Fachklinik. In diesen Fällen tut sich auch ein Amtsarzt ziemlich schwer dem nicht zu folgen.

    Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.

    Da müsste dann aber der Personalrat dazwischen springen, weil wir über die Einhaltung geltenden Rechts achten müssen. Und hier gilt, dass befristet und unbefristet beschäftigte Kolleg:innen nicht unterschiedlich zu behandeln sind.:autsch:

    Ich drehe den Spieß mal rum. Wo zum Teufel steht, das man eine Stelle als tarifbeschäftigte Lehrkraft, ganz egal ob befristet oder unbefristet, nur als hauptberufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei allen unterhälftigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber doch vielmehr davon ausgehen, dass sie die Lehrertätigkeit nicht im Hauptberuf sondern als Nebenjob ausübt. Yoah, dass ist der Moment, und deshalb wickelt es im Konflikfall unbedingt über den Personalrat ab, wo ich gerne sehen würde, wie dem schulfachlichen Dezernenten die Kinnlade nach hinten wegklappt. Eigentlich könnte sogar der andere Arbeitgeber, falls Du eine halbe Assistentenstelle hast, sogar argumentieren, dass er der Hauptarbeitgeber ist und diese Fünftel Regelung bei weiterer konsequenter Auslegung für die Schule gilt. Also demnächst vielleicht doch besser nur 8 Unterrichtsstunden im Gymnasium?

    Es ist für mich wirklich nicht verständlich, wie jemand bei 10/28 Stunden von einer hauptberuflichen Verpflichtung ausgehen kann.

    Und jetzt kommt noch was anderes. Die Bezirksregierung möge doch mal in sich gehen und sich ihre gesamte Stellensituation einmal anschauen. Dann wird sie feststellen, dass sie nicht nur einige sondern hunderte Kolleg:innen beschäftigt, bei denen sie von dieser Prozent Regelung keinen Gebrauch macht. Da besteht die hauptberufliche Tätigkeit in einem Studium und das macht mehr als ein fünftel der 'normalen Arbeitszeit aus. Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und eins noch: Der tarifbeschäftigte Mitarbeitende braucht keine Genehmigung. Er zeigt die Nebentätigkeit nur an. Wenn dann die Dienststelle Einwände hat, kann sie die Nebentätigkeit mit einer rechtzeitigen Vorlaufzeit versagen. Dies bedarft dann aber der Zustimmung des Personalrates. So und alles oben war gewerkschaftliches Vorgeplenkel, jetzt käme die Zuständigkeit des Personalrates. Denn der könnte, hinsichtlich der ganzen von mir auf geworfenen Fragen erst mal Informationsbedarf anmelden. Dann hat die Dienststelle zwei Wochen Zeit darauf zu antworten, bzw. hierzu in der Sitzung Stellung zu beziehen, warum sie doch der Ansicht ist, trotz der vorgebrachten Argumente, die Nebentätigkeit zu versagen. Danach können wir ablehnen oder zustimmen oder für Verzicht auf Stellungnahme votieren. Falls wir ablehnen, gelangt das Ding in die Stufe und das Ministerium und der Hauptpersonalrat treten miteinander in Aktion. Ich könnte mir bei so einem Fall dann jedoch eher vorstellen, dass die Dienststelle bei dieser Konstellation die Vorlage zurückzieht. Alles andere wäre ein Gourmet Schmauß für jedes Arbeitsgericht.:)

    Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits möglich, sogar ohne Angabe von Gründen. Würde allerdings den Sachbearbeiter bei der Bezreg anrufen und nachfragen, ob sie nicht einen Auflösungsvertrag mit Dir schließen könnten. Macht sich im Lebenslauf besser.

    Das ist die dubiose Vorstellung, dass ein Arzt bei persönlichem Kontakt die Simulanten durch Hand auflegen aussortieren kann. Das kann er/sie aber nicht. Letzten Endes ist auch der Arzt ein Gefangener der Angaben seiner Patienten. Dies gilt ganz besonders bei Patienten mit chronischen oder bekannten immer wiederkehrenden Erkrankungen wie z.B. einer Migräne. Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedlich beispielsweise mit Schmerz umgehen. Während der eine gute Mine zum bösen Spiel macht, spielt der anderen schon beim Einstich einer Nadel den sterbenden Schwan. Soll ich jetzt den Schwan krank schreiben und den anderen nur weil er keine Mine verzieht trotz massiver Beeinträchtigung zur Arbeit schicken? Die Standard Frage bei meinem Orthopäden lautet: "Brauchen Sie eine Krankschreibung?". Hierbei gibt er quasi die Entscheidung zurück. Nur beim Schmerz ist es auch so, dass der eine noch Hochleistungen erbringt während der andere sich bei zwei plus drei noch vertut.

    Tom123

    Und ich kenne bislang noch keinen Kollegen, der wegen Grippe vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist. Mit Long Covid kenne ich mittlerweile mehr als einen. Ist zwar nur anekdotisch aber schon auffällig, insbesondere weil ich bezüglich Grippe diese Aussage für die letzten 10 Jahre treffen kann.

    Bevor Ihr jetzt alle die neue Kollegin verhaut. Sie ist neu im System und muss sich erstmal mit dem System auseinandersetzen. Sie war von ihrer OBAS Ausbildung gewohnt, dass es für ihre regelmäßige Ausbildung Zsfl einen Erlass von ich glaube fünf Unterrichtsstunden gab. Wahrscheinlich hat sie daher vermutet, das das für alle Fortbildungen gilt. Jetzt haben wir ja zur genüge erklärt, dass dem nicht so ist .

    Friedenspfeife😂

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