Ich habe bislang in meiner gewerkschaftlichen Beratung schon öfter ähnlich gelagerte Fälle gehabt. Die Dienststellen machen das nur sehr ungerne. Führt aber die derzeitige Situation tatsächlich zu einem lägerfristigen Ausfall oder sogar in Kombination mir einem längeren Klinikaufenthalt und bescheinigt die Klinik, dass der Wechsel dringend motwendig ist um die Dienstfähigkeit wieder herzustellen, dann erfolgt in der Regel die amtsärztliche Begutachtung. Daher ist es wichtig, dass das eigene Gutachten nicht vom Wald und Wiesen Druiden stammt sondern vom Facharzt idealerweise einer Fachklinik. In diesen Fällen tut sich auch ein Amtsarzt ziemlich schwer dem nicht zu folgen.
Beiträge von chemikus08
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Dann fällt die Klassenfahrt eben aus, oder die Schulleitung sorgt für Ersatz. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kommt es eben zu Abstrichen.
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Ja, Du kannst direkt mit Antritt der Stelle davon Gebrauch machen. Sollte es da wieder erwarten Schwierigkeiten geben, wende Dich umgehend an Deinen Personalrat!
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. Da ich nächste Woche mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahre, möchte ich mich nicht auf den letzten Drücker noch anstecken, sonst fällt die Fahrt nämlich flach
Das ist in dem Zusammenhang Dein grösstes Problem.
Um es mit Spokes Worten zu sagen: Faszinierend
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"Meinetwegen könnte man den ganzen Straftatbestand der Beleidigung abschaffen"
RosaLaune das ist aber jetzt Satire Deinerseits oder doch ernsthafte Meinung??
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Ich werde morgen mal schauen ob ich bei der Gewerkschaft jemanden erreiche.
Wenn Du die GEW meinst ruf am besten direkt die Zentrale in Essen an.
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Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.
Da müsste dann aber der Personalrat dazwischen springen, weil wir über die Einhaltung geltenden Rechts achten müssen. Und hier gilt, dass befristet und unbefristet beschäftigte Kolleg:innen nicht unterschiedlich zu behandeln sind.
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Ich drehe den Spieß mal rum. Wo zum Teufel steht, das man eine Stelle als tarifbeschäftigte Lehrkraft, ganz egal ob befristet oder unbefristet, nur als hauptberufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei allen unterhälftigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber doch vielmehr davon ausgehen, dass sie die Lehrertätigkeit nicht im Hauptberuf sondern als Nebenjob ausübt. Yoah, dass ist der Moment, und deshalb wickelt es im Konflikfall unbedingt über den Personalrat ab, wo ich gerne sehen würde, wie dem schulfachlichen Dezernenten die Kinnlade nach hinten wegklappt. Eigentlich könnte sogar der andere Arbeitgeber, falls Du eine halbe Assistentenstelle hast, sogar argumentieren, dass er der Hauptarbeitgeber ist und diese Fünftel Regelung bei weiterer konsequenter Auslegung für die Schule gilt. Also demnächst vielleicht doch besser nur 8 Unterrichtsstunden im Gymnasium?
Es ist für mich wirklich nicht verständlich, wie jemand bei 10/28 Stunden von einer hauptberuflichen Verpflichtung ausgehen kann.
Und jetzt kommt noch was anderes. Die Bezirksregierung möge doch mal in sich gehen und sich ihre gesamte Stellensituation einmal anschauen. Dann wird sie feststellen, dass sie nicht nur einige sondern hunderte Kolleg:innen beschäftigt, bei denen sie von dieser Prozent Regelung keinen Gebrauch macht. Da besteht die hauptberufliche Tätigkeit in einem Studium und das macht mehr als ein fünftel der 'normalen Arbeitszeit aus. Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und eins noch: Der tarifbeschäftigte Mitarbeitende braucht keine Genehmigung. Er zeigt die Nebentätigkeit nur an. Wenn dann die Dienststelle Einwände hat, kann sie die Nebentätigkeit mit einer rechtzeitigen Vorlaufzeit versagen. Dies bedarft dann aber der Zustimmung des Personalrates. So und alles oben war gewerkschaftliches Vorgeplenkel, jetzt käme die Zuständigkeit des Personalrates. Denn der könnte, hinsichtlich der ganzen von mir auf geworfenen Fragen erst mal Informationsbedarf anmelden. Dann hat die Dienststelle zwei Wochen Zeit darauf zu antworten, bzw. hierzu in der Sitzung Stellung zu beziehen, warum sie doch der Ansicht ist, trotz der vorgebrachten Argumente, die Nebentätigkeit zu versagen. Danach können wir ablehnen oder zustimmen oder für Verzicht auf Stellungnahme votieren. Falls wir ablehnen, gelangt das Ding in die Stufe und das Ministerium und der Hauptpersonalrat treten miteinander in Aktion. Ich könnte mir bei so einem Fall dann jedoch eher vorstellen, dass die Dienststelle bei dieser Konstellation die Vorlage zurückzieht. Alles andere wäre ein Gourmet Schmauß für jedes Arbeitsgericht.:)
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Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits möglich, sogar ohne Angabe von Gründen. Würde allerdings den Sachbearbeiter bei der Bezreg anrufen und nachfragen, ob sie nicht einen Auflösungsvertrag mit Dir schließen könnten. Macht sich im Lebenslauf besser.
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Das ist die dubiose Vorstellung, dass ein Arzt bei persönlichem Kontakt die Simulanten durch Hand auflegen aussortieren kann. Das kann er/sie aber nicht. Letzten Endes ist auch der Arzt ein Gefangener der Angaben seiner Patienten. Dies gilt ganz besonders bei Patienten mit chronischen oder bekannten immer wiederkehrenden Erkrankungen wie z.B. einer Migräne. Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedlich beispielsweise mit Schmerz umgehen. Während der eine gute Mine zum bösen Spiel macht, spielt der anderen schon beim Einstich einer Nadel den sterbenden Schwan. Soll ich jetzt den Schwan krank schreiben und den anderen nur weil er keine Mine verzieht trotz massiver Beeinträchtigung zur Arbeit schicken? Die Standard Frage bei meinem Orthopäden lautet: "Brauchen Sie eine Krankschreibung?". Hierbei gibt er quasi die Entscheidung zurück. Nur beim Schmerz ist es auch so, dass der eine noch Hochleistungen erbringt während der andere sich bei zwei plus drei noch vertut.
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In einer idealisierten Welt gäbe es keine Flüchtlinge mehr, da es in dieser Welt keine Fluchtursachen mehr gäbe.
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Eine Video AU vom Hausarzt sieht doch nicht anders aus als eine normale AU?
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Und ich kenne bislang noch keinen Kollegen, der wegen Grippe vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist. Mit Long Covid kenne ich mittlerweile mehr als einen. Ist zwar nur anekdotisch aber schon auffällig, insbesondere weil ich bezüglich Grippe diese Aussage für die letzten 10 Jahre treffen kann.
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Ich sag Mal willkommen im Club und es wird nicht bei einer Verwunderung bleiben. Tipp: Such Dir eine Interessensvertretung Deiner Wahl und werde da auf jeden Fall Mitglied. Das ist eine gute Möglichkeit auch Mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und im Zweifel gibt's halt auch Beratung und ggf. auch anwaltliche Unterstützung.
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Inhaltlich kein großer Unterschied zu dem was auf deutschen Lehrerpulten landet.
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Gerade wenn man aus der freien Wirtschaft in den Schuldienst wechselt, steht man bei einigen Sachen erst Mal staunend davor😂🤷
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Bevor Ihr jetzt alle die neue Kollegin verhaut. Sie ist neu im System und muss sich erstmal mit dem System auseinandersetzen. Sie war von ihrer OBAS Ausbildung gewohnt, dass es für ihre regelmäßige Ausbildung Zsfl einen Erlass von ich glaube fünf Unterrichtsstunden gab. Wahrscheinlich hat sie daher vermutet, das das für alle Fortbildungen gilt. Jetzt haben wir ja zur genüge erklärt, dass dem nicht so ist .
Friedenspfeife😂
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Für NRW ist die Diskussion derzeit rein rechtstheoretischer Natur, da das Ganze aufgrund des Konzepts zur Sicherung der Unterrichtsversorgung wahrscheinlich nicht genehmigt wird.
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Wenn es eine Fortbildung der Bezreg ist, so bist Du für die Zeit auszuplanen. Ist es eine Fortbildung über die Gewerkschaft, so müsstest Du Sonderurlaub beantragen,
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Da solltest Du eigentlich vollumfänglich für freigestellt werden.
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