"Falls sie berechtigt erscheinen", wenn der Fall so allgemein dem BPR vorgetragen wird, kann der kaum von der Ferne (es sei denn ein BPR Mitglied arbeitet zufällig an dieser Schule) entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. Und selbst wenn der BPR damit zum schulfachlichen Dezernenten oder gar zum Personaldezernenten rennt, was wird der machen? Der möchte wissen, welches konkretes Ereignis wann und wo und wer kann dies bezeugen. An der Stelle ziehen aber die Beschwerdeführer sich ganz schnell zurück. Dementsprechend wird die Dienststelle ganz klar kommunizieren, dass sie auf eine Gerüchteküche ohne Nennung von Ross und Reiter nichts machen wird. Sie geht vielmehr davon aus, dass entweder an der Sache nichts dran ist oder aber der SL bei Bedarf auf die Dienststelle zukommen wird. Damit ist das für die Dienststelle erstmal erledigt. Dementsprechend würde ich den anfragenden Kollegen dahingehend beraten, dass er sich mit seinem SL austauscht. Erst wenn dann gesagt wird, dass der SL konkrete Erkenntnisse hat, aber nicht reagiert, dann könnten wir auf die Dienststelle einwirken um beim SL nachzufragen. Dazu müsste aber der meldende Kollege auch bereit sein mit seinem Namen bei der Dienststelle für diese Behauptung als Zeuge bereit zu stehen. Auf Meldungen der Art "wasch mir den Pelz, aber mich nicht nass" reagiert die Dienststelle eher allergisch, weil sie sich dann nämlich angreifbar macht. 🤷
Beiträge von chemikus08
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Also ich würde mich da als Personalratsmitglied keinesfalls in irgendeiner Form vor den Karren spannen lassen. Die Beurteilung, ob ein Kollege da ein Problem hat, ist nicht Aufgabe des Personalrats. Das ist eine originäre Führungsaufgabe und gehört zunächst einzig und allein in den Verantwortungsbereich des SL.
Dieser kann und sollte das Thema mit dem Kollegen unter vier Augen besprechen. Nur, wenn es nicht von der Hand zu weisende Verdachtsmomente gibt, kann der SL sich im Zweifel auch an die Dienststelle wenden, um die Dienstfähigkeit des Kollegen antsärztlich überprüfen zu lassen. Wenn Kollegen die begründete Angst haben, dass der Kollege trunken Auto fährt, können diese sich wie jeder andere Bürger auch, an die Polizei wenden. Wenn die den K. dann aus dem Verkehr ziehen weil ihnen Fahrfehler auffallen, hat der Kollege ggf. ein Problem. Ansonsten ist dies aber kein Thema für den Flurfunk. Zu schnell kann nämlich auch ein falscher Verdacht entstehen. So können Krankheiten ähnliche Symptome verursachen, da sollte man also ganz ganz vorsichtig sein. Ein einmal verbreitetes Gerücht geht schnell Rum, kann aber nur sehr schwer "gelöscht" werden.
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Und bei dieser ganzen Teilzeitdiskussion hat man ja wirklich nur die voraussetzungslose Teilzeit gekürzt. An Teilzeit aus familienpolitischen Gründen hat man sich ja schon nicht ran getraut. Der Teilzeitanspruch nach SGB IX ist im Vergleich sogar das höherwertige Rechtsgut. Da wird man sich nicht die Finger verbrennen wollen. Denn im Zweifel könnte ich auch auf die Idee kommen, das sonst als Behindertendiskriminierung zu verstehen und damit hätte der Dienstherr einen Schadensersatzanspruch nach AGG ausgelöst. Gehen sie nicht über los und ziehen sie drei Monatsgehälter Schadensersatz ein.😂
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Ja so ist es. Im Zweifel ist aber der Nachweis zu erbringen, dass dieser Bedarf auch tatsächlich in Zusammenhang mit der Behinderung besteht. Aber ja, die Schutzrechte für Schwerbehinderte stehen über dem LBG. Alleine schon deswegen, weil Bundesrecht Landesrecht bricht und SGB ist Bundesrecht.🤷.
Und in Schule sind Schwerbehindertenvertretungen eigentlich gut aufgestellt und vernetzt. Zumindest in NRW
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Ja so ist richtig. Ich hab jetzt nicht genau geguckt, seit wann diese Regelung in Bayern so ist. In NRW hatte der Innenminister bereits im März versprochen die Regelung den Bundesregeln anzuoassen. Vor einem Monat kam dann die offizielle Regelung und das obgleich die Änderung der Bestimmungen im SGB schon lange bekannt waren. Ist schon manchmal abenteuerlich was im öD so abgeht.😀🤷
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Du hast die Rechtsquelle doch gleich mitgeliefert.
Siehe § 10 (ganz unten irgendwo 😀) da wird Bezug auf die Regelungen im SGB genommen. 80% von 15 Tagen sind 12 Tage. Was darüber hinausgeht kann ebenfalls genommen werden, jedoch ohne Bezüge und zwar noch weitere drei Tage. Wenn dann noch mehr benötigt wird, wird wirklich spannend, denn auch wenn der Anspruch dann endgültig verbraucht ist, prallen zwei Rechtsvorschriften aufeinander, nämlich die beamtenrechtlichen Dienstverpflichtungen auf der einen Seite gegen die Fürsorgepflicht bei den eigenen Kindern auf der anderen Seite. Hier kann man dem Dienstherrn nur empfehlen, kein Fass aufzumachen und auch darüber hinausgehende Tage zu genehmigen, jedoch ohne Bezahlung. Ansonsten schaue ich mir das Verwaltungsgerichtsverfahren in so einem Fall gerne von der Zuschauerbank aus an. Ich glaube sowas nennt man dann rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit.🤷
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Natürlich war das geplant. Ich habe dem Lindner von Anfang an nicht über den Weg getraut.
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Na zumindest hat der SL ihn aus dem Verkehr gezogen. Hat er denn bei einem Unterrichtsbesuch des SL, dann vernünftigen Unterricht gemacht oder auch nur Zeitung gelesen. Im letzteren Fall wäre schön was möglich gewesen.
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Der hat im Wesentlichen Zeitung gelesen und dann die Note 2 aufgeschrieben.
Sorry, aber in dem Fall haben aber SL und ggf die vorgesetzte Dienststelle auf ganzer Linie versagt.
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"Als Antwort habe ich erhalten, naja dann rufen Sie halt die Polizei und den Krankenwagen, wenn ein Kind hochgradig aggressiv ist."
Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie schnell und unverzüglich ich der Weisung des SL gefolgt wäre. Vielleicht käme dann Bewegung rein.
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Kläre Ansage: "Ich muss wegen akuter Beschwerden morgen früh einen Arzt Termin wahrnehmen, der lt. Arzt dringend notwendig ist. Punkt Ausrufezeichen
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Das muss auch gar nicht genehmigt werden, das teile ich nur mit.
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Und wenn mein Arzt die morgendliche Blutentnahme jetzt aus akuten Gründen für notwendig hält dann ist das so. Da warte ich keine 14 Tage um das rechtzeitig anzumelden
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Fachberatungen sind meist Überzeugungstäter wie auch die meisten KuKs die diese Aufgabe übernommen haben. Daher ist dieser Bereich auch der, der zumindest von dem was wir als Lehrerschaft zu verantworten haben am wenigsten bei Regelbegehungen zu beanstanden ist. Wenn es was zu kritisieren gibt, dann sind die Probleme meist dem Träger zuzuordnen
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Das wäre nämlich die absolute Katastrophe und Wasser auf die Mühlen von Frau Weidel, die erschreckender Weise mit ihrer Gurkentruppe bei 19,5 % liegt (INSA 11.11).
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Das bedeutet, dass sie bei einer erneuten Ausschreibung einer ähnlichen oder gleichen Stelle wahrscheinlich an Dich denken und sich mit Dir in diesem Fall in Verbindung setzen, damit Du Dich nochmal bewirbst.
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Wobei in dem Fall der Lehrerrat die Funktion des Personalrates erfüllen muss bezüglich der Mitbestimmung und wenn der seine Zustimmung verweigert oder sogar einen Initiativantrag stellt, landet das Ding doch im Rahmen des Stufenverfahrens bei der Bezreg.
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Ist richtig, wobei derjenige der die VO erlässt sich auf gefährliches Glatteis begibt. So gab es wohl bei den Berlin Wahlen eine Eingabe beim Verfassungsgericht, die erst 5 Tage vor der Wahl beschieden wurde. Aus sowas würde ich gerne verzichten. Man stelle sich die Reaktion in der Bevölkerung vor, wenn die Wahl dann nochmals verschoben werden müsste.
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