Ich habe mir übrigens Mal die Betriebsvereinbarung Sucht der Bezreg Köln angesehen. (Denn nicht jede Bezreg hat überhaupt eine solche Vereinbarung).
Da wird eigentlich genauso verfahren, wie ich es eben vorgeschlagen habe. Herr des Verfahrens ist der direkte Vorgesetzte, der zunächst (erste Interventionsstufe) ein vertrauliches Gespräch mit dem Mitarbeiter führt. Und wenn man da übereinkommt, dass es kein Problem gibt, dann bleibt das im Raum. Es gibt natürlich keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer. Wenn das Gespräch aber ohne Konsens ausgeht wird es kompliziert. Hier kann der Kollege auch zwar freiwillig exkulpieren in dem er sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht. Nur Leute, wenn es soweit gekommen ist und der Vorwurf gegenstandslos ist, dann haben aber alle Beteiligten ein Problem. Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt. Wäre spannend,aber da muss man dann einen zu Unrecht Beschuldigten auch verstehen.