Beiträge von chemikus08

    Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen. Es ist Aufgabe des Leitstellendispatchers die Angaben des Anrufers auf Plausibilität zu überprüfen. Dieser entscheidet dann selbständig ob er einen KTW (Krankentransport wagen) oder einen RTW (Rettungswagen) schickt und ob ein Notarzt mir raus geht.

    Missbrauch liegt dann vor, wenn ich wissentlich das kein Notfall vorliegt die 112 betätige um mal zu gucken wie schnell die Mädels und Jungs vom Rettungsdienst denn heute wieder mal sind. Eine übereilte Entscheidung für den Notruf bei einem tatsächlich eingetretenen Ereignis ist für sich alleine genommen kein Missbrauch. Und wie gesagt, da ist immer noch der Disponent am anderen Ende dazwischen.

    Da kann ich aus eigener Anschauung berichten. Als gesetzlich Versicherter ist die Erlangung einer Krankschreibung von mehreren Monaten nicht möglich. Die rechtlichen Vorgaben für Kassenärzte sehen im Regelfall 14 Tage vor. In Ausnahmefällen kann das auf vier Wochen ausgedehnt werden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt. Psychiater sind die Fachgruppe die die vier Wochen Frist am ehesten ausreizen.

    Es hat jedoch in meinem Fall ausgereicht, mit der SL genau dies zu thematisieren und klar zu stellen, dass es mit sechs Wochen wohl wahrscheinlich nicht getan ist.

    Auch in der Stufenweise Wiedereingliederung war ein e Vertretungskraft eingestellt, aber deren Stunden wurden mit den einzelnen Stufen entsprechend angepasst. Dabei wäre es gerade bei Angestellten problemlos möglich die Flexkraft mit voller Stelle für die Gesamtdauer der Wiedereingliederung zu stellen, denn die Musik wird während der gesamten Wiedereingliederungsdauer von der Krankenkasse bezahlt. Man ist als Angestellter bis zum letzten Tag AU und bezieht in dieser Zeit Krankengeld.

    kodi

    Da solltet Ihr über Euren Personalrat nochmal aktiv werden. Wenn der PR sich diesbezüglich mit der Dienststelle nicht einigen kann, sollte er den Hauptpersonalrat anrufen. Denn es darf nicht sein, dass das Land Mittel gegen Unterrichtsausfall zur Verfügung stellt und einzelne Bezirksregierungen meinen mit Argumenten wie "das haben wir immer so gemacht" wieder Mal ihr eigenes Süppchen zu kochen.

    Ja natürlich, die Flexmittel gibt es ja schon, wenn der Kollege längere Zeit erkrankt ist. Und im Falle einer Stufenweisen Wiedereingliederung werden die Stunden für die Flexkraft auch Stufenweise zurück gefahren. Das ist in NRW aber Standard. Das Problem ist aber für diese Stelle auch wirklich jemanden zu finden. Da wird bei den Oensionären nachgefasst. Dann gibt's KuKs mir Studierenden Kindern, die werden auch eingespannt. Da sind die SL wirklich froh um jeden den sie kriegen können.

    Das sollten die Betreffenden in eigener Verantwortung regeln. Sie müssen die Mehrbelastung ablehnen, bevor sie gesundheitlichen Schaden erleiden

    Genauso. Wenn der Dienstherr sich bei der Bereitstellung der Vertretungsreserven einen schlanken Fuss macht, dann muss er eben mit unzufriedenen Eltern leben. Und ehrlich gesagt, der schulfachliche Dezernent mag toben. Ich habe aber noch nicht erlebt, dass man den SL gegen seinen Willen versetzt hat, nur weil er nicht ganz im Sinne der Bezreg agiert hat. Da hilft nur stoische Ruhe und aussitzen.🤷😅

    Dann liegt der Fehler bei der Mehrarbeit und nicht bei den kranken Kollegen. Im Übrigen ist es auch nicht so einfach wie das manche hier darstellen, überhaupt Vertretungen zu bekommen. Zumindest nicht in den Schulformen,wo so etwas häufig anfällt. Jetzt darf man dreimal überlegen warum da soviele krank sind. Eben, da will erst Recht keine Vertretungskraft hin.

    Von daher Wiedereingliederung gerne, aber dann mit Ersatz. ;)

    Die Kritik sollte dann aber eindeutig beim Dienstherrn liegen, der das Tischtuch auf Kante genäht hat. Hätte man von Anfang an so geplant, dass Doppelbesetzungen der Regelfall sind, hätte man so manches auffangen können.

    Wieso KuKs das ausbaden sollen verstehe ich auch nicht. Da muss man Mal den A... in der Hose haben und Unterricht ausfallen lassen.

    Jetzt weiß ich wieder warum ich den Job habe, den ich habe und das ist auch im Sinne der Kollegen, die es auffangen müssen.

    Ihr könnt also nächstes an der Reihe sein. Möchtet Ihr dann lieber in einem Laden arbeiten, wo das Kollegium einen auffängt oder lieber in einem, wo Ihr mit der Offenbarung gegenüber der SL am Besten gleichzeitig den Versetzungsantrag einreicht?

    Wenn wir alle Kolleg:innen die bestimmte Sachen nicht mehr können (das fängt mit Korrekturen an und geht über Klassenleitungen bis eben nur ab der dritten ) statt dessen in die komplette Dienstunfähigkeit schicken, dann können wir uns aber in manchen Schulen von 20% des Kollegiums verabschieden. Und wer ist dann als nächstes dran? Teildienstfähigkeit auch nicht mehr erwünscht sondern lieber komplette Dienstunfähigkeit? Da kann ich nur sagen wehret den Anfängen. Zum Glück ist die Rechtslage da zu Gunsten der chronisch Kranken.

    Ich bin einmal böse und überspitze:

    Kollege Meyer bringt ein Attest, dass er in der 1. und 2. Stunde nicht unterrichten kann, weil er unter morgendlicher Antriebslosigkeit leidet und erst später arbeiten kann.

    Ich weiß nicht, ob Du Dich wirklich schon Mal mit dem Krankheitsbild der depressiven Episode beschäftigt hast.

    Da ist die morgendliche Antriebslosigkeit auch noch nach Überwindung der akuten Krankheitsphase eine ganze Zeit lang vorhanden. Wenn ich aber damit den Kollegen wieder eingegliedert bekomme, ist mir das lieber als wenn er noch weitere drei Monate komplett krank geschrieben ist. Denn Vertretungslehrkräfte sind inzwischen auch nur noch schwer zu bekommen.🤷

    Das braucht man alles nicht zu verstecken, aber der berufliche Kontext ist der falsche, um das zu besprechen.

    Also ich bespreche sicherlich meine sexuellen Vorlieben nicht im beruflichen Kontext. Aber natürlich unterhält man sich mit Kollegen vielleicht über den Urlaub. Besonders dann, wenn das Urlaubsziel ein Interessantes war. Und da werden dann auch schon Mal Fotos gezeigt und da ist dann eben möglicherweise der Partner/ die Partnerin mit zu sehen. Und da ergibt sich das ggf. Ganz automatisch, dass die eigene Sexualität offenbart wird

    Unabhängig zum Kontext Sexualität hat mir letzte Woche noch ein Kollege weitere Unmöglichkeiten erzählt. So hat man ihm an sei er alten Schule in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich signalisiert, dass er in den Ort ziehen müsse, wenn er eine feste Stelle haben wolle und Mitglied in einer Gewerkschaft, nein das ginge auch nicht.

    Daher, der Verein ist mir insgesamt zu übergriffig.

    1. Ich habe mich auf einigen OBAS-Stellen bereits beworben mit Startdatum 01.11. Falls es doch nicht klappen sollte, ist der 01.05 das nächste Datum? Gibt´s auch Daten zwischendurch?

    Ja es werden hin und wieder einzelne Stellen die leer gelaufen sind erneut ausgeschrieben. Aber dergrößte Teil immer zu besagten Terminen. Und die stehen auch nur zwei Wochen im Netz.

    2. Zum Auswahlverfahren: wie würdet ihr eingeladen? Telefonisch, per Mail oder per Brief? Ca. wie viele Tage nach Bewerbungsfrist?

    Kommt relativ kurzfristig , häufig per Telefon, denn eine Woche vorher trifft sich die Auswahlkommission und beschliesst welche Ordnungsgruppen eingeladen werden, bzw. ob Quereinsteiger eingeladen werden oder bereits genügend Regelbewerbungen eingegangen sind.


    3. Wie sind die 7 Stunden Ausbildungszeit in der Woche verteilt?

    Im Regelfall gibt es einen Tag in der Woche, das ist der sogenannte Seminartag. An dem Tag bis Du in der Schule ausgeplant und Du hast quasi Unterricht in dem für Dich zuständigen Zsfl.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass das zumindest für die Sek 1 reicht. Insbesondere, wo die Voraussetzungen nochmal vereinfacht wurden. Aber da solltest Du Dich bei den jeweiligen Bezirksregierungen erkundigen. Frage da nach dem Einstellungsbüro.

    Zum Thema Grundschule kann ich leider nur wenig sagen.

    Nein Antimon,damit zu tun, dass Dir mit zwei Köpfen nicht auch zwei Stellen zur Verfügung stehen. Kopf 1 ist meinetwegen von Montags bis Mittwoch zur dritten Stunde da und Kopf 2 von Mittwochs die vierte bis den ganzen Freitag. Nach Deiner zählweise wären das zwei Lehrer die für die Klasse gesteckt sind. Da die aber nur halbtags bzw. in dem Beispiel halbwöchig beschäftigt sind, muss trotzdem Ersatz her wenn eine von den beiden ausfällt.

    Man muss unterscheiden zwischen adhoc Mehrarbeit und angeordnete genehmigungspflichtige Mehrarbeit. Die Grenze zwischen beiden Formen ist nicht exakt festgelegt, jedoch kann man spätestens dann, wenn die Mehrarbeit mehr als zwei Wochen zuvor vorherzusehen ist, eigentlich der Genehmigungsweg eingehalten werden muss.

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