Immer dann , wenn ich subjektiv den berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine lebensbedrohliche Situaition vorliegt, darf und soll ich die 112 anrufen. Es ist Aufgabe des Leitstellendispatchers die Angaben des Anrufers auf Plausibilität zu überprüfen. Dieser entscheidet dann selbständig ob er einen KTW (Krankentransport wagen) oder einen RTW (Rettungswagen) schickt und ob ein Notarzt mir raus geht.
Missbrauch liegt dann vor, wenn ich wissentlich das kein Notfall vorliegt die 112 betätige um mal zu gucken wie schnell die Mädels und Jungs vom Rettungsdienst denn heute wieder mal sind. Eine übereilte Entscheidung für den Notruf bei einem tatsächlich eingetretenen Ereignis ist für sich alleine genommen kein Missbrauch. Und wie gesagt, da ist immer noch der Disponent am anderen Ende dazwischen.