Im Prinzip wäre es gut die Emissionen zu senken. Wirklich Sinn macht das Ganze jedoch erst, wenn die Mehrheit aller Staaten dem auch folgt. Zur Zeit sieht es leider so aus, dass in Summe die Emissionen nach wie vor steigen und jede Tonne, die wir einsparen anderswo (China, Indien) in die Luft gepustet wird. Wir verlagern derzeit nur den Ort der CO2 Erzeugung. Wenn dann in Deutschland Aluminiumwerke in Deutschland schließen und dafür die gleiche Menge Aluminium aus China geordert wird ist das nicht besonders sinnig
Beiträge von chemikus08
-
-
3-Hydroxy-3-Methylglutaryl-Coenzym-A-Reduktase Hemmer
-
Alles interessante Fragen. Fragen die ein Arbeitsrichter auch stellen wird. Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt , der sich mit den Besonderheiten von Schule auskennt.
-
dann wird das Gehalt leistungsabhängig weiter angehoben, wie bei allen Verträgen,
Leistungsmäßig passiert da gar nichts
Von Sufe 1 nach 2 in einem Jahr
2 nach drei , zwei Jahre
3 nachh vier , drei Jahre usw
-
Du musst zwei Sachen unterscheiden.
1.) Die von Seiten der Schulbehörde freiwillige Entpflichtung von LK der Sek 1
Hier gibt es im Rahmen des Handlungskonzeptes zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung die Möglichkeit, dass das Land Dich freiwillig entpflichtet. Dieses Angebot richtet sich an LK mit mindestens Bachelor, die sei drei Jahren unterrichten. In diesem Fall einfach einen Antrag stellen, es entscheidet letztlich die Behörde.
2.) Entpflichtung wegen rechtsmissbräuchlichem Gestaltungsmissbrauch. Dieser liegt immer dann vor, wenn eine erhebliche Anzahl von Kettenverträgen oder eine erhebliche Beschäftigungszeit zu Grunde liegt. Es gibt hier keine exakte Zahl sondern vage Angaben die zwischen sechs und Acht Jahren Beschäftigungszeit und über sechs Verträgen losgehen. Eine Vorschrift hierzu gibt es nicht, sondern es ist eine individuelle Einzelfallprüfung. Auch Verletzungen im Vertragsrecht gehören dazu. Falls eine LK beispielsweise Mehrarbeit geleistet hat, dann wäre diese ein Abweichen vom Teilzeitvertrag und damit käme automatisch ein neuer unbefristeter Vertrag zu Stande.
Uns so gibt es eben auch weitere Gründe, z.b. kein ausreichender Nachweis der Vertretungskette, die letztlich dazu führen können, dass ein solcher Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Desto näher Du Dich an der o.g. Grenze herantastest, desto eher ist die Behörde geneigt, dem Antrag auch ohne Prozess statt zu geben. Desto weiter Du entfernt bist, umso mehr hängt es davon ab, wie die Chemie zwischen Dir und Deinem Chef sowie die Chemie zwischen Deinem Chef und dem Einstellungsbüro aussieht. Falls die Dienststelle das Begehren abweist, bleibt nur die Möglichkeit der Klage, in dem darauf folgenden Prozess wird sich dann der Einzelfall genau angeschaut.
Aufgrund der Vielzahl von Verfahren in der Vergangenheit ist die o.g. Grenze entstanden, die so ein Orientierungsrahmen für die Behörde geworden ist. Festgelegt ist der nicht, dass es dazu noch kein Grundsatzurteil gibt.
Du hast damit kein Lehramt sondern nur ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Du bist damit in NRW mit Bachelor derzeit in die Eg 10 mit Master in die Eg 10 mit Zulage eingruppiert. Ab August 2026 rutschst Du aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes damit auf Eg 11 für Bachelor und Eg 12 mit Master.
-
Das ist Altersdiskriminierung.🤣
-
-
Nein die Abrechnung habe ich noch nicht, aber es gibt im Netz den TVL Rechner, sowohl in der 2023 Version, als auch die ab 01.11.25. bisher hat der immer korrekte Ergebnisse geliefert.
-
Interessant, bei mir als Tarifbeschäftigter mit Steuerklasse 3 , kommt auf den Punkt genau ein Erhöhung um Netto 120 Euro raus. Also Punktlandung, wenn das Ziel war den Nettobetrag im November zu halten, also die Inflationsprämie sozusagen auszugleichen.
-
Im Prinzip haben wir das auch in NRW. Der Kollege möchte aber nochmal durch ein Urteil abgesichert haben, dass er sich an geltendes Recht halten muss.
Jetzt brauche ich einen Wallnuss Likör.
-
Ein ungenügend Bedarf einer negativen Zukunftsprognos er. D.h. die Fertigkeiten müssen so unterirdisch sein, dass das Defizit nicht in angemessener Zeit aufgeholt werden kann. Ferner besteht in der Sek 1 keine Bringpflicht. D.h. es obliegt Dir durch regelmäßige Einbeziehung des Schülers den derzeitigen Stand zu ermitteln und falls der Schüler da nicht nur Blödsinn erzählt wirs schwierig die sechs zu rechtfertigen.
-
Viel Erfolg bei der Prüfung. Aber das ist wirklich ein Highlight, habe ich bisher so noch nicht erlebt. Aber im Schuluniversum ist nichts unmöglich.
-
Gibt es noch Smartphones mit IR-Sensor/Diode?
Ja gibt es. Viele sogar. Allerdings nicht für KuKs die mit der iphone Welt fest verbunden sind. Jedoch Android Handys gibt es eine ganze Reihe, Xiaomi ist da z.B. führend.
-
Die Einforderung von Schadensersatz würde ich aber nochmal anwaltlich prüfen lassen. Ich hoffe es war kein Wald und Wiesen Anwalt, der auch Scheidungsprozesse macht. Du brauchst einen der sich speziell in diesem Rechtsmillieu auskennt.
Was das Sitzenbleiben auf den Kosten anbelangt. Ich weise immer wieder die angehenden Referendare daraufhin, dass Rechtsschutz im Lehrerberuf essentiell ist, entweder als Rechtsschutz- oder durch die Mitgliedschaft in einem Lehrerverband (oder beides). Man kommt manchmal unverhofft in bescheuerte Situationen. Wenn ich dann sagen kann, komm Anwalt mach und ich habe kein Kostenrisiko, dann ist das ein verdammt gutes Gefühl.
-
Mit dem Beamer, häufig gehen die über Infrarot Fernbedienung. Nachdem ich ein Pflaster auf den Sensor geklebt habe, war der Spaß vorbei .🤣🤷
-
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
-
Lass Dich unbedingt von einem Anwalt vertreten, der auch eine entsprechende Expertise für diesen Bereich hat.
-
Die SL hat da gar keinen Einfluss drauf. Das macht das Eindtellungsbüro der Bezirksregierung.
-
Die Frage ob Gesamtschulen ausgeweitet werden oder nicht entscheiden in NRW ausschliesslich die Kreise und kreisfreien Städte.
-
Was PE anbelangt, verstehe ich Deine Frage so, dass Die die Eingruppierung interessiert. Diese ist vom Eingangsamt im Jeweiligen Bundesland abhängig. IN NRW ist es derzeit noch so, dass für Sek 1 und Grundschule eine Bezahlung zwischen Eg 9 und Eg 10 denkbar ist, je nachdem ob Dein Studium eher einem Bachelor oder sogar einem Master entspricht oder eher einer Berufsausbildung. Wenn Du auf einer Stelle sitzt die üblicherweise Sek 2 ist, dass ergäbe sich eine Bezahlung zwischen Eg 10 und Eg 12, je nachdem (wie oben). Ab August 2026 ist das Eingangsamt für alle Lehrämter A 13. Daher gilt für PE das zuletzt gesagte, also alles zwischen Eg 10 und 12 je nach Anerkennungsstatus Deines Abschlusses.
Werbung