Beiträge von chemikus08

    Ich glaube es kommt noch ein Aspekt hinzu. bei dem sich bei näherer Betrachtung der Arbeitgeber einen ziemlich schlanken Fuss macht.

    Bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 (Sek 1) oder in die Entgeltgruppe 10 (Sek 2) handelt es sich um die niedrigste Bezahlung für Lehrkräfte die die LEgO anbietet. Ab 10 respektive 11 für die Sek 2 beginnen dann die Entgeltgruppen für Menschen mit einem Bachelor oder andersartigen FH- oder Uni Abschluss. Erst ab hier kann ich beim Bewerber autodidaktische Fertigkeiten voraussetzen. Für Menschen mit lediglich einem Reifezeugnis und ggf. einem Ausbildungsberuf kann ich das nicht unbedingt. Hier ist also der Arbeitgeber in der Verpflchung eien neuen Mitarbeiter hinreichend einzuarbeiten. So zumindest überall in der "normalen" Welt.

    Hier beginnt ein ganz großes Pflichtversäumnis unserer Arbeitgeber. Ich beobachte leider allzu häufig, dass die Einarbeitung der Gestalt erfolgt, dass man sagt "Hier ist das Biobuch der Klasse acht, gucken Sie mal die und die Themen." Klassenraum auf, Vertretungslehrer reingeschubst Tür zu. Kommt jetzt die neu eingestellte LK nicht innerhalb von 45 Minuten heulend raus gelaufen und auch nicht die Schüler, dann ist alles in Ordnung.

    Ich kann mich da noch an eine Kollegin erinnern, die hat ganz interessante Themen mit ihren SuS gemacht. Leider blieb der schulinterne Lehrplan für das komplette Schuljahr unbearbeitet. Ergo konnte ich, als ich die Klasse zwei Jahre später übernommen habe erstmal mit dem alten LP anfangen. Der Klasse fehlte dann praktisch ein ganzes Jahr. Denn diese Vertretungs LK werden ja nich nur für sechs Wochen Krankheitsvertretung eingesetzt, sondern haben häufig auch Verträge de komplett über zwei Jahre Elternzeit gehen. Niemand bringt ihnen in dieser Zeit die Grundlagen zum Schulrecht bei. Niemand erkärt Ihnen die Grundlagen der Benotung. Und das ist nicht nur in Nebenfächern so, sondern auch bei Hauptfächern.

    Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist

    Ich glaube, dass ist ein Missverständnis.

    Ich drücke es noch Mal anders aus.

    Wenn ich einen hälftigen Arbeitsvertrag habe, dann schulde ich meinem Arbeitgeber rund 20,5 Arbeitsstunden die Woche. Dies ist unabhängig von der Entgeltgruppe.

    Nur derjenige, der die höhere Entgeltgruppe hat ist gemeinhin besser ausgebildet. Nicht unbedingt didaktisch, aber wenn ich in einer Klasse die Lösung einer gemischtquadratischen Gleichung erörtern soll, kann ich das aus dem Stehgreif heraus. Bin ich nur Abiturient, muss ich vielleicht hier sogar nochmal ansetzen und mich selber noch Mal schlau machen, während ich die Zeit für didaktische Feinheiten nutzen kann. Es wird indes arbeitsrechtlich nicht vom Studenten erwartet, dass er diese Zeit nacharbeitet und das ohne Vergütung. Also bleibt dem Abiturienten weniger Vorbereitungszeit. Ergo weniger Qualität.

    Wer das anders sieht, der hat die Grundlagen vom Arbeits- und Tarifrecht noch nicht verinnerlicht und hat die Bodenhaftung gegenüber Menschen die Nebentätigkeiten versehen vollkommen verloren.

    u liebe Güte... Macht ihr das etwa nicht so?

    Mein persönliches Erleben hierzu:

    Man startet in der Halbjahresplanung mit der theoretischen Vorgabe, dass 20 Dopoekstunden zur Verfügung stehen.

    In der Praxis bin ich dann dazu überhegangen nur noch von 15 aus zu gehen. Meine schlimmste Erfahrung in einem Halbjahr war, dass nur 9 von ursprünglich 20 Doppelstunden statt gefunden haben.

    Ja ich kenne das Urteil und gehöre zu denen, die es Mantra artig wiederholen. Unabhängig hiervon vertritt das NRW Ministerium eine andere Lesart des Urteils . Die meinen, es reicht den Vorsruck im Antrsgsformular zu streichen und den Verzicht auf einem gesonderten Formblatt "anzubieten". Das das Stuss ist, ist mir klar, aber dem Zauberei Mysterium nicht. Die versuchen daher in dem Fall die Zahlung zu verweigern. Was im Falle einer Klage passiert hat wohl noch keiner ausprobiert. Denn die, die wir überzeugen konnten unterschreiben den Sch... erst gar nicht und die die unterschreiben tun dies, damit sie auch morgen noch im begeisterte Kinderaufen schauen können.

    "Die 14 Stunden im Ref. sind für Anfänger ein Fulltimejob. Aber klar, mit weniger Qualität, die du empfiehlst, geht das schon."

    Da Arbeits- und Tarifrecht nicht einfach ausgehebelt werden können, ist es aber genau das was Aushiöfkräfte im Regelfall machen. Sie geben ihr Bestes, aber bitte für den Zeitraum für den sie bezahlt werden. Denn es handelt sich um einen Arbeitnehmer, der für eine bestimmte Arbeitszeit und nicht für ein definiertes Arbeitsergebnis bezahlt wird (Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag). Dass dann die Qualität nicht die Qualität erreicht, die eine erfahrene LK in der gleichem Arbeitszeit abliefert (zumindest im Durchschnitt) ist ebenso und interessiert offensichtlich niemanden, denn ansonsten würde man Aushilfskräften bei einer halben Stelle ein geringeres Deputat als 14 ustd. zuweisen, da diese Kraft für auch nur annähernd ähnliche Arbeitsetgebnisse eben mehr Arbeitszeit benötigt. Da man diese AZ aber nicht zugesteht, bekommt man die Arveit, die man bezahlt.

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