Also ich habe da damals auch nichts bekommen. Allerdings steht, da auch, dass wenn im Hauptamt dadurch 3 Stunden ausfallen, wäre das dadurch vergütet?
Beiträge von chemikus08
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Es ist wie Schmidt sagt. Die MPT scheint in dieser Schule entweder suboptimal eingesetzt oder aber Sportlich334 bekommt nur den Teil mit, wo die Kraft in seinen Stunden sitzt.
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Das Problem sind halt Löcher die gestopft werden müssen und da gibt's in NRW derzeit einige. Und zwar in den Förderschulen und Grundschulen und auch in den Realschulen.
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Ja für begrenzte Zeit, weil man jetzt schon den zukünftigen Mehrbedarf einstellt.
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Deinem schönen Rezitat aus der ADO möchte ich allerdings noch eins hinzufügen: Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 41 h/ Woche versteht sich. 🤷
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Berechtigte Frage. Ich werde auch nicht draus schlau.
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Wir machen in unserem GEW regelmäßige schulformübergreifende Lehrerrätetreffen (Online- das Format hat sich bewährt) und da habe ich festgestellt, dass es wohl keine Schulform gibt in der es keine Burnout Fälle gibt. Die Probleme sind nicht weniger nur anders.
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Wobei der Niedergang der deutschen Wirtschaft ein Problem ist, da könnte man einen eigenen Thread zu aufmachen. Wenn die Energiepreise so bleiben wie sie sind, wird es das für die chemische Industrie in Deutschland gewesen sein.
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Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht
Allerdings gibt es Überschneidungen. So kann der Arbeitgeber eine schulische Weiterbildung genehmigen, die aber in Teilen auf den Anspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anrechnen. Das muss er aber explizit schon mit der Genehmigung aussprechen. Im Nachhinein damit um die Ecke kommen, wenn ich jetzt noch Arbeitnehmerweiterbildung einreiche geht nicht. Ansinsten habe ich in NRW als Angestellter einen Anspruch auch in der Schulzeit. Der Umstand, dass hierdurch Unterricht ausfällt reicht als betrieblicher Belang nicht aus, den damit wäre der Bildungsurlaub ad absurdum geführt. Natürlich führt jede Realisierung zu Nachteilen für den Arbeitgeber. Sind aber zum gleichen Termin schon zwei Urlaube genehmigt, könnnte dies ein Ablehnungsgrund sein. Aber wie gesagt, die Dienststelle hat genau drei Wochen eine fundiert begründete Ablehnung zu schreiben. Erfolgt das nicht, gilt die Maßnahme als genehmigt.
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Fachbegriffe korrekt zu verwenden sollte als Lehrer der eigene Anspruch sein
Um Mal die Mengenlehre zu nutzen. Faschismus ist die Menge aller der von Dir beschriebenen politischen Spielkarten. Das was Höcke macht ist eine Teilmenge davon. Daraus folgt Höcke ist Faschist. q.e.d.
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Betreiben wir jetzt wortklauberei oder sind wir uns einig, dass Höcke ein radikales A.... ist, der in seinem Verhalten und Auftreten doch sehr an die NS Zeit erinnert?
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Sagen wir mal so, wenn Nazis Faschisten sind, dann ist Höcke auf jeden Fall ein Faschist.
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Insbesondere wegen der Kosten teile ich die Ansicht von CDL
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Das entspricht in NRW wohl den schulfachlichen Dezernenten
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Um was für eine Fortbildung handelt es sich? Nur Freistellung oder auch Kostenübernahme?
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Vielleicht könnte auch die CIA den Staufenberg machen. Natürlich ohne es gewesen zu sein. Nur was käme danach?
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Kann es sein, dass Du hier etwas überzeichnest? In der Ukraine herrscht zwar auch Kriegsrecht, aber es wurde nur ein relativ kleiner Prozentsatz aller Wehrpflichtigen einberufen. Und das die Ukrainer eigene Leute erschossen hätten, weil sie nicht kämpfen, davon gibt es auch keinerlei Erkenntnisse. Von den Russen hingegen schon. Und ehrlich gesagt, mag ich mir nicht vorstellen, dass unsere Feldjäger die eigenen Leute exekutieren. Das wäre soätestens nach dem Krieg Grund für einen Mordprozess.
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Dem ist leider nicht so. Es geht wirklich um zwei Klassenleistungen,
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Das mit den 2 Klassenleitungen habe ich noch nie verstanden..
Dieses Phänomen gibt es an Realschulen öfter. Hier würde ich vom Dienstherrn auch erwarten, dass er diese KuKs mit zusätzlichen Entlastungsstunden entgegenkommt. Auch hier würde eine exakte Arbeitszeiterfassung das Problem zumindest einmal transparent machen.
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Das kann ich nur so unterstützen. Das Thema Arbeitszeiterfassung wurde ja bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert.
An dieser Stelle kann man nur noch mal deutlich machen wie vertrackt die Situation eigentlich ist. Nach Schulgesetz ist die SL für die Einhaltung aller Belange des Arbeitsschutzes zuständig. Damit wäre sie, in Verbindung mit der geltenden Rechtsprechung, dazu verpflichtet die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen und darüber zu wachen, dass die Höchstzeiten (und z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) eingehalten werden. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung unterliegt aber der Mitbestimmung der Personalräte.
Damit wäre es aber eine Maßnahme die nicht der SL sondern die Dienststelle zu veranlassen hätte. Diese würde sich hüten in dieser Angelegenheit vorzupreschen. Damit steht der SL vor dem Konstrukt, dass er eine prinzipiell ihm obliegende Dienstpflicht nicht erfüllen kann, weil ihm dazu die erforderlichen Befugnisse fehlen. Und dieses Dilemma wiederholt sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig. Mal sind es die Zuständigkeiten, mal die finanzielle Mittel. Passiert aber irgendwas heißt es, wieso hat der SL nicht. Dies ist und bleibt eine unzumutbare Situation.
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