Das Problem ist ein rechtliches, Klimaanlagen, Temperatur-Obergrenzen und kalte Getränke sind nicht gesetzlich verankert,
Auch wenn das jetzt off topic ist, ist es mir zu wichtig da jetzt nicht drauf einzugehen.
Der $ 4 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber Gefährdungen zu minimieren. Hierbei ist der Stand der Technik einzuhalten.
Der Stand der Technik wird in Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 wiedergegeben.
In dieser RiLi sind auch ganz klar Grenztemperaturen genannt. Hiernach besteht ab 28 Grad Celsius eine Handlungspflicht zur Minimierung und ab 35 Grad wird der Raum als nicht mehr geeignet als Arbeitsraum bezeichnet.
An wen kann ich mich wenden? Als verbeamtete LK kann ich mich , wenn Interventionen beim SL nichts gebracht haben an die Dienststelle wenden indem ich gegen Unterricht in diesem Raum bei entsprechenden Temperaturen remonstriere. Gleichzeitig würde ich mich an den Personalrat wenden. Wir würde dann die Dienststelle in die Pflicht nehmen. Ggf. auch über einen Inititiativantrag.
Als angestellter Kollege habe ich zusätzlich die Möglichkeit mich an die Präventionsabteilung der Unfallkasse zu wenden. Die Unfallkasse muss nicht nur zahle, wenn was passiert sondern ist auch Sonderordnungsbehörde in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kann im Zweifel auch Räume schließen.