Beiträge von chemikus08

    Wir machen in unserem GEW regelmäßige schulformübergreifende Lehrerrätetreffen (Online- das Format hat sich bewährt) und da habe ich festgestellt, dass es wohl keine Schulform gibt in der es keine Burnout Fälle gibt. Die Probleme sind nicht weniger nur anders.

    Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht

    Allerdings gibt es Überschneidungen. So kann der Arbeitgeber eine schulische Weiterbildung genehmigen, die aber in Teilen auf den Anspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anrechnen. Das muss er aber explizit schon mit der Genehmigung aussprechen. Im Nachhinein damit um die Ecke kommen, wenn ich jetzt noch Arbeitnehmerweiterbildung einreiche geht nicht. Ansinsten habe ich in NRW als Angestellter einen Anspruch auch in der Schulzeit. Der Umstand, dass hierdurch Unterricht ausfällt reicht als betrieblicher Belang nicht aus, den damit wäre der Bildungsurlaub ad absurdum geführt. Natürlich führt jede Realisierung zu Nachteilen für den Arbeitgeber. Sind aber zum gleichen Termin schon zwei Urlaube genehmigt, könnnte dies ein Ablehnungsgrund sein. Aber wie gesagt, die Dienststelle hat genau drei Wochen eine fundiert begründete Ablehnung zu schreiben. Erfolgt das nicht, gilt die Maßnahme als genehmigt.

    plattyplus

    Kann es sein, dass Du hier etwas überzeichnest? In der Ukraine herrscht zwar auch Kriegsrecht, aber es wurde nur ein relativ kleiner Prozentsatz aller Wehrpflichtigen einberufen. Und das die Ukrainer eigene Leute erschossen hätten, weil sie nicht kämpfen, davon gibt es auch keinerlei Erkenntnisse. Von den Russen hingegen schon. Und ehrlich gesagt, mag ich mir nicht vorstellen, dass unsere Feldjäger die eigenen Leute exekutieren. Das wäre soätestens nach dem Krieg Grund für einen Mordprozess.

    Das kann ich nur so unterstützen. Das Thema Arbeitszeiterfassung wurde ja bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert.

    An dieser Stelle kann man nur noch mal deutlich machen wie vertrackt die Situation eigentlich ist. Nach Schulgesetz ist die SL für die Einhaltung aller Belange des Arbeitsschutzes zuständig. Damit wäre sie, in Verbindung mit der geltenden Rechtsprechung, dazu verpflichtet die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen und darüber zu wachen, dass die Höchstzeiten (und z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) eingehalten werden. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung unterliegt aber der Mitbestimmung der Personalräte.

    Damit wäre es aber eine Maßnahme die nicht der SL sondern die Dienststelle zu veranlassen hätte. Diese würde sich hüten in dieser Angelegenheit vorzupreschen. Damit steht der SL vor dem Konstrukt, dass er eine prinzipiell ihm obliegende Dienstpflicht nicht erfüllen kann, weil ihm dazu die erforderlichen Befugnisse fehlen. Und dieses Dilemma wiederholt sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig. Mal sind es die Zuständigkeiten, mal die finanzielle Mittel. Passiert aber irgendwas heißt es, wieso hat der SL nicht. Dies ist und bleibt eine unzumutbare Situation.

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