Falsche Besoldung

  • Hallo,

    mein Traum ist endlich wahr geworden... zu viel Geld vom LBV :grimmig: .
    Ich mache schon seit Jahren Teilzeit mit wechselnder Stundenzahl.
    Dieses Jahr hat das LBV (NRW) meine Besoldung nicht an meine neuen Stunden angepasst. Ich habe noch keine Abrechnung erhalten aus der das klar hervorgeht, aber es müssten eigentlich ca. 500€ weniger sein als bisher.

    Was tun? Nachfragen möchte ich ja aus Prinzip nicht, zurückzahlen natürlich nur im Ernstfall. Sehe das als Schmerzensgeld für die ganze Idioti die man täglich ertragen muss :)

    Wie lange kann das LBV das Geld zurückfordern? -> Ich würde dann monatliche Raten anbieten, da der Fehler ja nicht bei mir liegt

    Bin ich verpflichtet was zu machen oder soll ich erstmal abwarten?

    Danke für eure Meinung

  • Du solltest es melden.

    Noch ein Link

  • Was tun? Nachfragen möchte ich ja aus Prinzip nicht, zurückzahlen natürlich nur im Ernstfall. Sehe das als Schmerzensgeld für die ganze Idioti die man täglich ertragen muss :)

    Kein Kommentar, außer:

    Beim LBV melden und darauf hinweisen. Möglichst schnell.

  • Als Angestellter hatte ich früher schon oft diese Situation: Vermeintlich zu viel Geld am Monatsende, dann hat die Bezügemitteilung mich aber immer aufgeklärt (Abrechnung von Vertretungsstunden, Inflationszahlung, Leistungsprämie usw.)

    Änderungen von Teilzeitquoten haben auch immer gedauert, wurde aber alles immer im Monat darauf so verrechnet, dass es passt. Ich würde mich erst rühren, wenn es sich der Fehler nicht automatisch mit der nächsten Mitteilung selbst aus der Welt schafft. Aber wies aussieht, lebe ich gefährlich.

  • Was tun? Nachfragen möchte ich ja aus Prinzip nicht, zurückzahlen natürlich nur im Ernstfall. Sehe das als Schmerzensgeld für die ganze Idioti die man täglich ertragen muss :)

    Damit würdest du gegen deine beamtenrechtliche Treuepflicht verstoßen, wie bereits Verwaltungsgerichte (u.a. VG Koblenz, Az. 5 K 1066/21.KO) festgestellt haben. Neben der natürlich vorzunehmenden Rückerstattung (bzw. Ausgleich mit den nächsten Zahlungen) kann das auch disziplinarische Konsequenzen haben.

    Bin ich verpflichtet was zu machen oder soll ich erstmal abwarten?

    Ich bin da ganz bei den anderen: Du bist verpflichtet, die Bezügestelle auf den Fehler aktiv hinzuweisen.

  • Das LBV WIRD es zeitnah zurückfordern. Aber mit Ratenzahlung wird nichts. Die ziehen es einfach von deinem nächsten Gehalt ab.

    Bei einem kleineren Betrag, ja. Wenn das mehrere Monate laufen sollte ehe das LBV den Fehler bemerkt reicht ein Monatsgehalt unter Umständen gar nicht aus. Außerdem muss ein Mindestverdienst zur Sicherung des Lebensunterhalts unangetastet bleiben. Ratenzahlung ist dann eine Option.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn wirklich etwas mit der Abrechnung nicht stimmt bist du verpflichtet dich sofort zu melden.

    Ich hatte es mal und habe mich durch Urlaub erst zwei Wochen später gemeldet, ich durfte mir einiges anhören von der anderen Seite des Telefonhörers.

  • mich durch Urlaub erst zwei Wochen später gemeldet, i

    Da muss aber auch das LBV mit leben, das würde an mir abperlen, wie Wasser auf einer Teflonschicht. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes verzögern. In Urlaub zu sein und da seine Post nicht zu bearbeiten gehört nicht dazu-

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Um Mal eins deutlich zu sagen, und es geht mir nicht um den moralischen Zeigefinger, nur um die Rechtslage. Als Beamter gehört es zu Deinen Sorgfaltspflichten auch Deine Abrechnung zu prüfen. Das Land kann bis zu drei Jahre rückwirkend zuviel gezahlte Beträge zurück fordern.Bei Angestellten sieht es anders aus, da könnte ich mich auf dumm stellen und sagen, habe ich übersehen. Auch rückwirkend kann das Land nur für sechs Monate zurück fordern. Was darüber hinaus geht ist hinter dem tarifrechtlichen Vorhang. Denn hier wurde ganz klar vereinbart, dass gegenseitige Forderungen vor Ablauf von sechs Monaten angemeldet sein müssen. Sonst verfallen diese

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage zu meiner Bezügemitteilung, weil ich glaube, dass sie falsch ist. Konkret geht es um den Familienzuschlag, den ich nun neu erhalte.

    Nachdem ich das Ganze mit den offiziellen Tabellen des LBV verglichen habe, finde ich die entsprechenden Summen einfach nicht. Ich glaube, bei der Beantragung etwas falsch gemacht zu haben, weil ich auch im Besoldungsrechner auf oeffentlicher-dienst.info niemals zu diesen Zahlen gelange.

    Gibt es hier vielleicht jemanden, der das mal mit mir per PN o.ä. eruieren könnte, weil er da schon Expertise hat? Ich bin wirklich unsicher, möchte mich aber nicht gleich ans LBV wenden, da es hier erst vor Kurzem Probleme mit falschen Daten zu meinem Dienstort gab.

    Eine Rückmeldung von irgendjemandem wäre toll.

    Viele Grüße
    Lena

  • Welches Bundesland?

    Und arbeitest du Vollzeit, so dass du den Zuschlag nicht nur anteilig bekommst?

    Familienzuschläge sind nicht vom Arbeitsumfang abhängig. Höchstens wenn der Partner auch beim Land beschäftigt ist, können die Zuschläge aufgeteilt werden.

  • Familienzuschläge sind nicht vom Arbeitsumfang abhängig. Höchstens wenn der Partner auch beim Land beschäftigt ist, können die Zuschläge aufgeteilt werden.

    Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber der Familienzuschlag wird anteilig zur Arbeitszeit ausgezahlt - außer man kommt mit verbeamteten Partner gemeinsam auf 100% Arbeitszeit. (NRW)

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