Mehrabreit im Sinne der Vorschriften nicht, da nur Unterricht bei der Verwaltung zählt. Mehr Arbeit ist es schon. So kenne ich eine Schule da ist ein halber Förderpädagoge für 52 Förderkinder zuständig. 52 Förderpläne und Gutachten und dann auch noch in unterschiedlichen Klassen beim Unterricht unterstützen, das ist schon reichlich Arbeit. Umsonst haben die Kollegen nicht zu ihrem alten Job zurück gewechselt.
Beiträge von chemikus08
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Es gibt natürlich dennoch Kollegen die für den Job brennen, weil es eigentlich eine sehr wichtige Aufgabe ist. Aber es gibt viel zu wenig von der Sorte. Zusammen mit der Vorstellung, man müsse die raren Mittel immer gleichzeitig bedienen, führt das leider dazu, dass es besser ist wenn zwei Schulen den Anschein einer vernünftigen Förderung erwecken, als eine Schule die funktioniert und die andere eben nicht. Insgesamt habe ich leider zu viele gesehen die so gebrannt haben, dass sie förmlich ins burnout gestütrzt sind , so dass ich es ruhigen Gewissens eben niemandem empfehlen möchte. Btw, ich weiß auch noch nicht wie die Vergütung dann ab August 2026 aussieht. Das wäre noch so ein anderer Punkt.
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Gerade in der Situation ist es wichtig zu wissen, wie man agieren kann. Ob man das dann auch wirklich macht, dürfte auch von den Erfahrungen im ersten Gespräch abhängen. Wenn Du da richtig abgebürstet wurdest, wirst Du Dir überlegen, ob Dir das nochmal passiert.
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Sagen wir mal so, Du wärst nicht der erste, der danach hinschmeißt und wieder in die alte Laufbahn zurück will. Es ist sehr viel Bürokratie zum Einen, zum Anderen kann es Dir passieren, dass Du sehr viel Herzblut im Aufbau einer vernünftigen Beziehungsarbeit investierst und wenn Du dann alles aufgebaut hast und möchtest die Früchte ernten, kommt der Dienstherr um die Ecke und stellt fest, dass die Nachbarschule aber noch viel schlechter versorgt ist. Also ordnet man Dich im nächsten Schuljahr zur Hälfte oder falls noch eine zweite Kraft bei Deiner Schule tätig ist vollständig in eine andere Schule ab. Ob das ganze Sinnbehaftet ist wird nicht diskutiert, Nur die Statistik muss stimmen. Also ehrlich, ich würde die Finger davon lassen.
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Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.
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Und wenn Du dann am Ende schön in der Stufe sechs angekommen bist und gehst in Rente und überlegst Dir nach einem Jahr doch noch ein paar Stunden zu machen, wirst Du erstaunt feststellen,dass da nur noch die Stufe 3 auf dem Lohnzettel steht.
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Das passiert ganz automatisch durch die Dienstjahr. Alles tarifvertraglich geregelt.
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Bei jeder Abordnung gibt es zuvor eine Anhörung. Ich kann nur jedem raten, der gute Gründe dagegen hat diese anzugeben und eine Kopie an den zuständigen Personalrat zu schicken, mit der Bitte in dieser Sache aktiv zu werden.
Gute Gründe sind :
Gesundheitliche Gründe (aussagekräftiges Attest)
Schwerbehinderung (SbV einschalten)
Pflegebedürftige Angehörige (Attest)
Betreuungsprobleme beim eigenen Kind
In all diesen Fällen können wir für die KuKs meist etwas tun.
Das Problem ist nur, dass viele schon vorher einknicken aus reiner Konfliktangst. Davor kann ich nur abraten. Die Personalabteilung hat noch keiner Lehrkraft die sich zur Wehr gesetzt hat den Kopf abgerissen. Wird sie auch in Zukunft nicht tun.
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Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.
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Ok versuchen wir Mal Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst einmal ist die derzeitige Einstufung beim Bachelor in die EG 10 mit Zulage m. Erachtens nach falsch. Diese stünde Dir nur mit Master zu, mit Bachelor wäre es eigentlich nur EG 10 ohne Zulage. Entsprechend würdest Du in 2026 dann eigentlich in die EG 11 und nicht in die 12 rutschen.
Jetzt kann es sein, dass es niemanden auffällt, aber wenn es auffällt muss Du damit rechnen, dass der Irrtum korrigiert wird. Auch mit einer Nachforderung muss Du dann rechnen, die ist aber immer auf ein halbes Jahr rückwirkend begrenzt.
Kommen wir zu der Stufe. Da die neue Eingruppierung vor dem November passiert, beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu. Korrekt wäre also Eg 11 und erneuter Beginn der zweijährigen Stufenlaufzeit. Sorry, dass ich Dir da nichts anderes sagen kann. Aber halte einfach die Füße still, wenn Du ganz viel Glück hast, gucken die nur auf die vorherige Eingruppierung und gehen davon aus, dass die korrekt war. Unter dieser Annahme kämst Du dann nicht ganz legal in die EG 12.
Btw. in Köln geht so manches was anderswo nicht durchgingen.
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müssen unbezahlte Überstunden leisten
Gilt in NRW auch für angestellte Lehrer🤷
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Wir reden aber doch hier vom Diktator Putin, von dessen Truppen wir genau wissen, welche Bedrohung von Ihnen ausgeht. Wenn man sicher sein kann, dass der Kombatant sich an die vierte Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung hält, dann sähe die Situation schon wieder anders aus .
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Da unterliegst Du meines Wissens einem Irrtum. Kriegsflüchtlinge unterliegen der Genfer Flüchtlingskonventiin und genießen Schutz in allen Unterzeichnerstaaten. Deutschland gehört dazu. Dies ist ein vom Asyl unabhängiger Schutzstatus.
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Erste Frage: wenn der Russe an unserer Tür stünde? Ich, schon allein weil ich eingezogen werden würde und dann auch noch freiwillig gehen würde.
Wenn Du schon so offen antwortest. Nein, ich würde nicht zum Bund gehen. Ich habe mich damals aber auch nicht für die Verweigerung entschieden, sondern ich habe mich für mindestens 10 Jahre beim DRK für den Zivilschutz entschieden und gehöre damit zu dem Kontingent, dass dem HvB (Hauptverwaltungsbeamten) zur Zivilverteidigung und Katastrophenschutz zur Verfügung steht. Auch jetzt noch besteht diese Verpflichtung fort, da ich sie nie gekündigt habe. Ich würde aber jetzt aus gesundheitlichen Gründen nur noch im Kreisauskunftsbüro mitwirken.
(Das ist die Stelle die im V Fall Auskunft über vermisste Angehörige gibt)
Diese Entscheidung habe ich bewusst so getroffen, weil ich nicht in die Situation geraten möchte Menschen töten zu müssen, weil die auf mich schießen, weil sie sonst getötet würden.
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Dann sollte man rein formal Folgendes durchziehen. Spricht die SL nur organisatorisches an, vollkommen in Ordnung. Komme ich jedoch an dem Punkt, wo ich mich rechtfertigen soll oder wo ich mir eine Person des Vertrauens wünsche dann sage Ich:
Das Gespräch ist an einem Punkt angekommen, wo ich eine Person des Vertrauens dazu bitten würde. Außerdem muss ich mich selber erst Mal orientieren und mich vorbereiten. Ich bitte daher darum, dass wir das Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen.
Kommt die SL dem nicht nach, stur sitzen bleiben und nichts äußern. Hakt die SL nach wiederhole ich obigen Satz
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Nimm Kontakt mit den Kollegen auf. Insbesondere die Klassenleistungen oder bei Euch Stufenleitungen und Frage nach, welche schuleinheitlichen Regeln gelten. Welche "Spezialfälle" an Schülern existieren. Und vielleicht gibt es in einer Freistunde Mal die Möglichkeit zu hospitieren. Falls nicht, Frage aktiv nach, ob man Dich die ersten vier Wochen für weniger Stunden die Woche aus planen könnte, damit Du hospitieren kannst.
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Ich komme aus NRW. Kann Dir aber auch von hier aus berichten, ja es ist so. Ich habe damals im September angefangen zu arbeiten und hatte direkt 12 Chemiekurse und einen Mathekurs an der Backe. Das sind die Chemiebücher. Da sind die schulinternen Lehrpläne und dann mach Mal😂. Erst später begann dann im Februar des folgenden Jahres das Einfügrungsseminar. Da müsste ich dann drei Kurse weniger unterrichten und dafür aber einmal die Woche zum Seminar.
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Deutschland selbst erkennt dieses Recht für seine Bürger an. Bei den Asylverfahren jedoch hapert es. Entgegen Deiner Vermutung sind auch schon Russen abgeschoben worden. (Siehe Pro Asyl)
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Genau diessen Ersatzdienst gibt es meines Wissens derzeit in der Ukraine nicht. Und ja , der Beschluss der UN Vollversammlung lautete genauso, allgemeines Menschenrecht.
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Auch Du kannst in eine Situation geraten, wo Dir der "Sozialgedönskram" zu Gute kommt. Dies gibt allen eine gewisse Sicherheit, dass man eben nicht in einer Wurstbude arbeitet in das hire and fire Prinzip gilt .
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