Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht
Allerdings gibt es Überschneidungen. So kann der Arbeitgeber eine schulische Weiterbildung genehmigen, die aber in Teilen auf den Anspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anrechnen. Das muss er aber explizit schon mit der Genehmigung aussprechen. Im Nachhinein damit um die Ecke kommen, wenn ich jetzt noch Arbeitnehmerweiterbildung einreiche geht nicht. Ansinsten habe ich in NRW als Angestellter einen Anspruch auch in der Schulzeit. Der Umstand, dass hierdurch Unterricht ausfällt reicht als betrieblicher Belang nicht aus, den damit wäre der Bildungsurlaub ad absurdum geführt. Natürlich führt jede Realisierung zu Nachteilen für den Arbeitgeber. Sind aber zum gleichen Termin schon zwei Urlaube genehmigt, könnnte dies ein Ablehnungsgrund sein. Aber wie gesagt, die Dienststelle hat genau drei Wochen eine fundiert begründete Ablehnung zu schreiben. Erfolgt das nicht, gilt die Maßnahme als genehmigt.