Beiträge von chemikus08

    Das Problem ist ein rechtliches, Klimaanlagen, Temperatur-Obergrenzen und kalte Getränke sind nicht gesetzlich verankert,

    Auch wenn das jetzt off topic ist, ist es mir zu wichtig da jetzt nicht drauf einzugehen.

    Der $ 4 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber Gefährdungen zu minimieren. Hierbei ist der Stand der Technik einzuhalten.

    Der Stand der Technik wird in Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 wiedergegeben.

    In dieser RiLi sind auch ganz klar Grenztemperaturen genannt. Hiernach besteht ab 28 Grad Celsius eine Handlungspflicht zur Minimierung und ab 35 Grad wird der Raum als nicht mehr geeignet als Arbeitsraum bezeichnet.

    An wen kann ich mich wenden? Als verbeamtete LK kann ich mich , wenn Interventionen beim SL nichts gebracht haben an die Dienststelle wenden indem ich gegen Unterricht in diesem Raum bei entsprechenden Temperaturen remonstriere. Gleichzeitig würde ich mich an den Personalrat wenden. Wir würde dann die Dienststelle in die Pflicht nehmen. Ggf. auch über einen Inititiativantrag.

    Als angestellter Kollege habe ich zusätzlich die Möglichkeit mich an die Präventionsabteilung der Unfallkasse zu wenden. Die Unfallkasse muss nicht nur zahle, wenn was passiert sondern ist auch Sonderordnungsbehörde in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kann im Zweifel auch Räume schließen.

    Es ist übrigens nicht der Dienstherr der sich einen schlanken Fuß macht. Es ist der Träger. Wären Träger und Dienstherr ein und die gleiche juristische Person, dann hätten Personalvertretungen wesentlich bessere Chancen via Initiativanträgen die Situation zu verbessern. So wird Ping Pong mit den Verantwortlichkeiten gespielt.

    ch musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte.

    Das hatte ich auch befürchtet. Mach Dich bitte jetzt nicht verrückt. Die meisten Störungen dieser Art lassen sicht gutvtherapieren. Ggf.auch durch Einsatz von Medikamenten. Also erst mal auskurieren und nicht vom schlimmsten ausgehen. Die von Dir eingeleiteten Maßnahmen sind schon mal gut. U d wahrscheinlich tut es Dir auch gut aktiv zu werden.

    Maylin85

    Es schockiert mich ebenfalls. Noch mehr schockiert mich das das kein Einzelfall ist, sondern mir immer wieder von Kollegen in der täglichen Beratungspraxis berichtet wird. In unserer Bezirksregierung haben eir jedoch die Vereinbarung mit der Dienststelke, dass die Kollegen den Vorgang dann samt Aktenzeichen der Bezreg melden. Die hängt sich dann an die Anzeige dran. SL haben häufig gewisse Ängste, dass der Ruf der Schule leiden könnte. Leider leidet auf diese Art das ganze Kollegium.

    In NRW wird jedem nach sechs Wochen AU (auch gestückelt) ein BEM Angebot unterbreitet. Personalrat und oder SbV beraten gerne. Wenn die Panikstörung / PTBS länger als sechs Monate besteht bitte unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung hilft hierbei gerne.

    was soll die Behörde da machen? Ein Eis vorbeibringen?

    Echt Jetzt? Das ist in den meisten Schulen schon ein längerfristiges Problem. Es ist Aufgabe des Schulträgers dieses Problem zu lösen. Die Problemlösungspflicht besteht schon ab 28 Grad Celsius.

    Lösungsmöglichkeiten wären die Anbringung von Jalousien, das Aufkleben einer Sonnenschutzfolie auf die Fenster.

    Um die Hitze erträglicher zu machen können Ventilatoren aufgestellt werden und kalte Getränke zur Verfügung gestellt werden. Ab 35 Grad ist jedoch Dchluss. Ab da ist der Arbeitsraum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die ultimative Lösung ist eine Klimaanlage. Das Ganze habe nicht ich mir ausgedacht, sondern es ist geltendes Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorgesetzten Dienststellen scheinen dies zu wissen, die haben nämlich Klimaanlagen im Büro.

    Mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß als Rotkreuzler ziemlich genau, wann ein RTW Einsatz zwingend und wann er optional ist.

    Es gibt durchaus eine Reihe von Krankheitsbildern wo zwar die Vorstellung in einem Unfallkrankenhaus indiziert ist, ein RTW hierfür jedoch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Da der Schüler ansprechbar war, habe ich die Entscheidung in dem Fall den Erziehungsberechtigten überlassen. Wäre oder würde er bewusstlos haben wir die eindeutige Indikation für einen RTE Einsatz ggf. sogar mit Nef.

    So am Rande bei diesem Thema, Dir ist schon klar, dass Du bei einem RTW Einsatz sicherstellen muss das eine Lehrkraft mitfährt?

    Ich kann da nur dem Frosch zustimmen. Es ist legitim den Mund aufzumachen. Man kann auch sich bei allen möglichen Stellen beschweren, damit sich an den Verhältnissen was ändert. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht ändern (angestossene Prozesse brauchen oft Monate oder Jahre), dann kommen wir zur Verhaltensprävention. Und jetzt sind wir wieder beim dienstlichen Einsatz des Handys. Solange ich kein Diensthandy habe, bin ich durchaus bereit, während der Unterrichtszeit für SMS Meldungen u.ä. erreichbar zu sein, wenn die Kollegen es auch sind. Wenn es dann irgendwo "brennt" ist schneller kollegiale Hilfe vor Ort. Das hilft mir und das hilft den Kollegen. Wenn ich es nicht tue schade ich mir selbst, weil weniger Sicherheit. Denn der Träger und der Dienstherr lassen uns allzu häufig im Regen stehen.

    Anders sieht es aus, wenn eine Verweigerung weh tut. Wenn ich also bei erreichen der 35 Grad Celsius mit der ganzen Klasse zum Sekretariat wandere und bekannt gebe, dass die Arbeit in dem Raum nicht mehr möglich ist und ich einen Ersatzraum brauche. Bis ich einen habe gehen wir zur Abkühlung in die andere Seite des Flurs und arbeiten auf dem Boden weiter.

    Wenn sich dann Eltern beschweren, dann wird sich möglicherweise was ändern. Besonders, wenn es am anderen Tag in der Presse steht. Am Besten das so unter der Hand schon mit dem SL absprechen, dann bin ich gerne der bad cop und er ist der good cop der der Verwaltung sagt, dass seine LK sich weigern bei der Temperatur in dem Raum zu unterrichten.

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