Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater
Ganz ganz furchtbarer Zustand. Denn gerade am Anfang ist eine therapeutische Intervention wirksam um das Ganze eben nicht zu chronifizieren.
Eine abgeschlossene Psychotherapie bzw. auch sonstige psychiatrische Behandlung ist per se Ken Grund, die Verbeamtung zu verweigern. Der Amtsarzt muss vielmehr, und hier hat es eine Beweislastumkehr gegeben, nachweisen, dass bei Dir eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit besteht, dass Du vor dem üblichen Pensionsalter zur Ruhe gesetzt werden muss. Wenn jemand ind Historie schon mehrere depressive Episoden hatte, dann besteht in der Tat auch eine sehr hohe Rezidivwahrscheinlichkeit. Bei einer einmaligen depressiven Episode müsste der Arzt also schon ein bisschen mehr in die Waagschale werfen. Ein erhöhtes Risiko reicht nicht mehr aus. Vielmehr muss nach sorgfältiger Begutachtung begründet werden, wieso nun ausgerechnet bei Dir eine über 50 %ige Wahrscheinlichkeit besteht. Im allgemeinen ist dies nicht zu begründen.
Sollte umgekehrt bei Dir eine Chronifizierung schon bestehen, dann solltest Du dringend Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, denn dann kann eine Verbeamtung ggf. Über das SGB IX erreicht werden