Beiträge von chemikus08

    Wäre ich betroffen, würde ich meinen Mitmenschen sowas von den Spiegel vor halten.

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    Wo kommst Du her? Vom Klo

    Und jetzt bitte schweigen, einfach nur schweigen und nichts mehr sagen, bis eine Rückfrage kommt.

    Natürlich kann ich nachdem ich jemanden näher kennengelernt habe, auch mal fragen, wo derjenige geboren ist.

    Peinlich ist die Frage eigentlich immer, wenn man sich noch gar nicht kennt und diese Frage eindeutig daher resultiert, dass man so aussieht wie man aussieht und man sie eben einem käsigen Bleichgesicht wie mir nicht stellen würde.

    Ahnzasnich

    Ich habe bis jetzt nur mitgelesen, Weilchen ich irgendwie die zu Grunde liegende Frage nicht verstanden habe.

    Habe ich das richtig verstanden, Du suchst Wege zu einer. unbefristeten Stelle, da Du das Referendariat nicht machen möchtest?

    Da kann ich für NRW nur drei Wege aufzeigen:

    Für die Sek 1 bietet sich die Bewerbung auf einen Seiteneinstieg an. Idealerweise hast Du hierzu ein geeignetes Fach studiert und darin einen Bachelor. Dann machst Du berufsbegleitend eine sogenannte pädagogische Einführung. D.h. Du bis ein Jahr lang an einem Tag in der Woche in einer Schulungsmassnahme. Wenn Du Dich in der Tätigkeit bewährst, hast Du die unbefristete Stelle . Die andere Möglichkeit ist, Du bewirbst Dich auf Vertretungsstellen. Nach 10 Verträgen und etwas fünf Jahren in diesem Wanderzirkus stellst Du einen Antrag auf Entfristung. Wenn man mit Dir zufrieden ist, hast Du gute Chancen dass das durchgeht. Nach dem Feller Erlass besteht für Bewerber mit Bachelor oder Master in einem Fach diese Möglichkeit sogar nach drei Jahren.

    Die entsprechende Gesetzesgrundlage für Beamte soll am 30.01. In NRW verabschiedet werden. D.h. Ihr könnt mit der Februar Abrechnung mit der Prämie rechnen. Ich denke da liegen wir in NRW dann ziemlich vorne.

    Also bei uns lassen die Dienststellen sich schon einiges einfallen, damit es ja keine inhaltsgleichen Bewertungen gibt. Fast immer gibt es Ausschärfungen bei Eignung und Befähigung, so dass das Kriterium Dienstalter nicht mehr zum Zuge kommt. Auf das Dienstalter wird nur zurückgegriffen, wenn die Beurteilungen nicht weiter auszuschärfen sind.

    Was auch bekannt sein sollte. Auch wenn das Natrium sich im abgeschlossenen Vorbereitungsraum befindet, muss es dort nochmal in einem gesondert verschlossenen Schrank stehen (sogenannte Giftschrank)

    Wenn wir (allgemein. wir als Schule) es geschafft haben mit Chemie in die Negativschlagzeilen zu kommen, dann häufig weil Schüler vermeintlich interessanter Chemikalien habhaft geworden sind🤷

    Nochmal zu den sechs Monaten. Wäre der Kollege verbeamtet, so würde in Ermangelung eines Tarifvertrags die gesetzliche Ausschlussfrist gelten und die beträgt drei Jahre.

    Btw die sechs Monate gelten in beiden Richtungen und die drei Monate bei Beamten auch. So gibt es Fälle, bei denen die Dienststelle ein volles Gehalt auszahlte statt einer halben Stelle. Hier ist dann auch die Rückforderung von 1,5 Jahresgehältern rechtens. Dies dürfte auch Dr Grund sein, warum die Gewerkschaften dieser Ausschlussfrist zugestimmt haben.

    Die GEW hat den Rechtsschutz zu Recht verweigert, da bei tarifbeschäftigten (Aufgrund der Schilderung gehe ich von Tarifbeschäftigung aus) Kollegen eine im Tarifvertrag festgelegte Ausschlussfrist von sechs Monaten existiert. Was hinter diesem Zeitvorhang liegt kann nachträglich nicht mehr eingefordert werden. Diese Ausschluss Frist ist Arbeitsgericht mittlerweile durchgekaut. Da besteht in der Tat Null Chance den Prozess zu gewinnen und insoweit kann ich die Entscheidung nachvollziehen. Für einen Prozess bei klarer Ausgangsprognose ca. 4000 Euro aus dem Fenster zu werfen muss nicht sein. Ich selber habe damals auch geschlafen und die Anerkennung förderungsfähiger Zeiten zu spät eingefordert. Da waren dann auch 10000 Euro vor dem Vorhang. 🤷

    Ich hatte eine Lehrerlaubnis für Mathe und Chemie. Unterrichtet habe ich dann nach der PE überwiegend Chemie und Physik, soviel zum Thema Lehrerlaubnis. Du bist ganz normaler Lehrer an der Schule und wie jeder andere Kollege auch, kann mich Dich auch nach Neigungsfächern fragen, die Du vielleicht auch noch unterrichtest. Interessant wäre wirklich die Frage, ob Du an die Schulform Grundschule damit gekoppelt bleibst.

    Die PE ist zunächst einmal auf NRW beschränkt. Einen Bundeslandwechsel könnte ich mir allenfalls für die BL vorstellen, die ähnliche Quereinstiegsmodelle anbieten. Das müsste man dann im Einzelfall mit dem aufzunehmenden Bundesland besprechen.

    Ansonsten erfolgt ein Schulwechsel ganz normal im Versetzungsverfahren via Oliver. Eine normale Bewerbung an einer anderen Schule ist nur möglich, nachdem man selbst gekündigt hat. Denn der Einstellungserlass lässt nur Bewerber zu, dies sich nicht in einem ungekündigten Dauerarbeitsverhältnis mit NRW befinden. Ansonsten kann man die PE nur einmal machen. Ob es dann aber mit einer Realschul PE möglich ist, nach Eigenkündigung eine Stelle an einer Gesamtschule zu erhalten, da müsstet Ihr wirklich nochmal beim Einstellungsbüro nachfragen. Und zwar bei der Bezirksregierung wo Ihr hinwollt. Kann durchaus sein, dass Köln dies grosszügiger beurteilt als Düsseldorf.

    Bei Unfällen mit Natrium gibt es übrigens noch einen anderen Verdächtigen, der bislang nicht erwähnt wurde (oder ich habe es überlesen)

    Das Natrium muss penibel von jedweder Kruste befreit werden, bevor ich es ins Wasser bringe. Bei längerer Lagerung bilden sich leicht Peroxide, die schon zu heftigen Laborunfällen geführt haben. (Und so manches lagert in Schule ewig, ich erinnere an die spektakulären Einsätze des LKA wegen eingetrockneter Pikrinsäure.

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