Beamte
Bei einem Beamten gilt, dass er amtsärtztlich auf Dienstfähigkeit untersucht werden kann, wenn er innerhalb eines Zeitraum von sechs Monaten, drei Monate krank war. Unabhängig davon ist dem Kollegen nach sechs Wochen (am Stück oder über ein Jahr kumuliert) ein BEM Angebot zu unterbreiten. Das BEM ist freiwillig. Allerdings läßt sich durch ein rechtzeitiges BEM so manches Mal die Amtsarzteinschaltung verhindern oder verzögern.
Dies wird in NRW, zumindest in unserem Bereich, sehr stringent durchgeführt, da die SL monatlich die Krankenstatistiken übermitteln und die Dienststelle dies akribisch nachhält.
Kommt der Amtsarzt zu dem Schluß, dass der Beamte nicht in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig ist, erfolgt entweder die zur Ruhesetzung oder die Feststellung einer Teildienstfähigkeit.
Die Reaktivierung ist jederzeit möglich, sowohl auf eigenen Antrag, als auch durch die Dienststelle nach erneuter amtsärztlicher Überprüfung.
Angestellte
Der Angestellte bekommt ebenfalls nach sechs Wochen ein BEM Angebot. Gemäß TV-L ist auch hier eine Überprüfung der Dienstfähigkeit durch einen Betriebsarzt möglich. Allerdings kann dieser maximal zu der Einschätzung kommen, dass der Kollege erwerbsgemindert ist.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde theoretisch nach § 33 TVL dann automatisch erfolgen, aber auch nur wenn der Rentenantrag schuldhaft verzögert wurde. Im Normalfall ist der Kollege nicht von einer Erwerbsminderung ausgegangen, so dass ihm nunmehr eine Frist gesetzt wird, in der er einen Rentenantrag stellen kann. Tut er dies dann immer noch nicht, könnte das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt werden. Solange das Krankengeld noch nicht ausgeschöpft ist, wird sich jedoch niemand freiwillig in die sozial Abstiegsspirale befördern. Im Zweifel stelle ich also bei der DRV wie gewünscht den Rentenantrag, bei gleichzeitiger Bestätigung durch den behandelnden Arzt, dass dies aus medizinischer Sicht noch nicht angezeigt ist. Die DRV wird diesem Vorschlag gerne folgen und die Rente ablehnen. Damit ist der Kollege wieder dienstpflichtig für den Arbeitgeber. Entweder geht er weiter arbeiten oder lässt sich wieder krank schreiben. Bei schwer chronisch kranken Kollegen führt dies dann zu einer regelmäßigen Tandem Bewegung, 2 Monate Arbeit, drei Monate krank, 2 Wochen Arbeit, Ferien, ein Monat Arbeit, vier Monate krank. Wenn es sich dabei auch noch um verschiedene Krankheiten handelt, so kann dies bis zur Unendlichkeit fortgesetzt werden. Theoretisch besteht die Möglichkeit krankheitsbedingt zu kündigen. Habe ich auf Lehrerebene bisher nicht erlebt, wird aber bei steigender Zahl tarifbeschäftigter Kollegen irgendwann kommen. Aber nur , wenn dann der Finanzminister ein paar Säcke Geld für Abfindungen zur Verfügung stellt, denn darauf laufen Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten häufig hinaus
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Es ist daher aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass das NRW Programm "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" bei dem landesweit in allen Ministerien nach alternativen Stellen gesucht wird, nur für Beamte "freigeschaltet" ist. Die Aussage eines hier nicht näher genannten Ministerialbeamten zu dieser Frage war, dass man die ja eh nach 1,5 Jahren los sei, da sie dann eh aus dem Krankengeld fallen. Dem ist aber nicht so, wie man am Beispiel dieser "Tandem" Fälle deutlich sieht. Verteilen sich die Erkrankungen auf unterschiedliche Bereiche geht das Spiel nämlich bis zur Unendlichkeit, da für jede Erkrankung eine eigene Dreijahresfrist zählt.
Die Kommunen handeln hier hingegen vorbildlich, weil hier über alle Fachbereich auch für die angestellten Kollegen gesucht wird. Dies hat damit zu tun, dass es einen Gesamtpersonalrat für alle Beschäftigten gibt.