Beiträge von chemikus08

    plattyplus

    Ob denn wirklich die Landesbeschäftigten zwei Monate streiken würden?

    Ob nach zwei Monaten Streik die Arbeitgeber mehr als 10% rausgerückt hätten?

    Was wâre danach? Blieben die Landesbeschäftigten nach zwei Monaten noch immer

    bei der Stange? Vergesst bitte nicht, es sind immer noch viele Beamte da.

    Wenn Bund und kommunale streiken, dann stehen bei Bedarf wirklich alle Räder

    still.

    Beamte

    Bei einem Beamten gilt, dass er amtsärtztlich auf Dienstfähigkeit untersucht werden kann, wenn er innerhalb eines Zeitraum von sechs Monaten, drei Monate krank war. Unabhängig davon ist dem Kollegen nach sechs Wochen (am Stück oder über ein Jahr kumuliert) ein BEM Angebot zu unterbreiten. Das BEM ist freiwillig. Allerdings läßt sich durch ein rechtzeitiges BEM so manches Mal die Amtsarzteinschaltung verhindern oder verzögern.

    Dies wird in NRW, zumindest in unserem Bereich, sehr stringent durchgeführt, da die SL monatlich die Krankenstatistiken übermitteln und die Dienststelle dies akribisch nachhält.

    Kommt der Amtsarzt zu dem Schluß, dass der Beamte nicht in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig ist, erfolgt entweder die zur Ruhesetzung oder die Feststellung einer Teildienstfähigkeit.

    Die Reaktivierung ist jederzeit möglich, sowohl auf eigenen Antrag, als auch durch die Dienststelle nach erneuter amtsärztlicher Überprüfung.

    Angestellte

    Der Angestellte bekommt ebenfalls nach sechs Wochen ein BEM Angebot. Gemäß TV-L ist auch hier eine Überprüfung der Dienstfähigkeit durch einen Betriebsarzt möglich. Allerdings kann dieser maximal zu der Einschätzung kommen, dass der Kollege erwerbsgemindert ist.

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde theoretisch nach § 33 TVL dann automatisch erfolgen, aber auch nur wenn der Rentenantrag schuldhaft verzögert wurde. Im Normalfall ist der Kollege nicht von einer Erwerbsminderung ausgegangen, so dass ihm nunmehr eine Frist gesetzt wird, in der er einen Rentenantrag stellen kann. Tut er dies dann immer noch nicht, könnte das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt werden. Solange das Krankengeld noch nicht ausgeschöpft ist, wird sich jedoch niemand freiwillig in die sozial Abstiegsspirale befördern. Im Zweifel stelle ich also bei der DRV wie gewünscht den Rentenantrag, bei gleichzeitiger Bestätigung durch den behandelnden Arzt, dass dies aus medizinischer Sicht noch nicht angezeigt ist. Die DRV wird diesem Vorschlag gerne folgen und die Rente ablehnen. Damit ist der Kollege wieder dienstpflichtig für den Arbeitgeber. Entweder geht er weiter arbeiten oder lässt sich wieder krank schreiben. Bei schwer chronisch kranken Kollegen führt dies dann zu einer regelmäßigen Tandem Bewegung, 2 Monate Arbeit, drei Monate krank, 2 Wochen Arbeit, Ferien, ein Monat Arbeit, vier Monate krank. Wenn es sich dabei auch noch um verschiedene Krankheiten handelt, so kann dies bis zur Unendlichkeit fortgesetzt werden. Theoretisch besteht die Möglichkeit krankheitsbedingt zu kündigen. Habe ich auf Lehrerebene bisher nicht erlebt, wird aber bei steigender Zahl tarifbeschäftigter Kollegen irgendwann kommen. Aber nur , wenn dann der Finanzminister ein paar Säcke Geld für Abfindungen zur Verfügung stellt, denn darauf laufen Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten häufig hinaus :) .

    Es ist daher aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass das NRW Programm "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" bei dem landesweit in allen Ministerien nach alternativen Stellen gesucht wird, nur für Beamte "freigeschaltet" ist. Die Aussage eines hier nicht näher genannten Ministerialbeamten zu dieser Frage war, dass man die ja eh nach 1,5 Jahren los sei, da sie dann eh aus dem Krankengeld fallen. Dem ist aber nicht so, wie man am Beispiel dieser "Tandem" Fälle deutlich sieht. Verteilen sich die Erkrankungen auf unterschiedliche Bereiche geht das Spiel nämlich bis zur Unendlichkeit, da für jede Erkrankung eine eigene Dreijahresfrist zählt.

    Die Kommunen handeln hier hingegen vorbildlich, weil hier über alle Fachbereich auch für die angestellten Kollegen gesucht wird. Dies hat damit zu tun, dass es einen Gesamtpersonalrat für alle Beschäftigten gibt.

    ist das normal, dass erwartet wird, dass man 14 Tage nach Unterschrift unter das Einstellungsangebot loslegt? Nicht mal das erweiterte Führungszeugnis wird bis 1.11. da sein, ausserdem muss ich noch Projekte aus meiner Freiberuflichkeit abschliessen. Sowas konnte ich ja nicht absagen, wenn ich noch gar nichts Schriftliches hatte. Bezirksregierung hat kein Problem mit meinem Vorschlag 1.12., Rektor ist jetzt offenbar sauer. Finde ich etwas befremdlich…

    Soll er sauer sein. Die Kollegen in den SL müssen, wenn sie den Seiteneinstieg zulassen, sich auch mit den Gegebenheiten in der freien Wirtschaft auseinandersetzen. Und da nimmt man selbstverständlich in Kauf, dass ggf. auch ein späterer Anfang möglich ist. Es gibt nunmal Kündigungsfristen. Umgekehrt besteht ja auch die Erwartungshaltung, dass Du Dein Schulhalbjahr im Schuldienst zu Ende machst.


    - Bekommt man vor Vertragsunterschrift die Info, ob man die Stundenzahl auf 20 reduzieren darf? Ich habe zwei minderjährige Kinder, das Programm soll ja sehr anstrengend sein, deshalb würde ich gerne zumindest in den ersten Monaten nicht gleich den totalen Stress haben, danach mache ich aber gerne auch Vollzeit. Hab ich auch genau so kommuniziert

    Teilzeit wird, aufgrund der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, nicht mehr gerne genehmigt. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Teilzet aus familienpolitischen Gründen. Insoweit steht der Reduzierung auf 20 h nichts entgegen. Weiter runter geht allerdings nicht, weil sonst die Vorgaben der Prüfungsordnung nicht mehr eingehalten werden.

    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass außer der Zeit als Vertretungslehrer etwas angerechnet wird. Hier unterscheidet der TV-L sehr deutlich zwischen Anerkennungszeiten und förderlichen Zeiten. Die Anerkennungszeiten müssen einschlägig sein, also die Tätigkeit als Lehrerin an einer öffentlichen Schule. Die förderlichen Zeiten k a n n der Arbeitgeber gewähren. Dies ist vorgesehen als Instrument der Personalgewinnung. Mitllerweile wird im Schuldienst NRW dieses Instrument vorwiegend nur noch dann eingesetzt, wenn die Stelle bereits einmal nicht besetzt werden konnte und man bei einer erneuten Ausschreibung man mit diesem zusätzlichen Bon bon lockt.

    Man könnte auch nadelstichartig genau da streiken, wo viele Angestellte Kollegen sind. So habe ich mir sagen lassen, dass in manchen BKs der Anteil bei 40% liegt. Das schont die Streikkasse und tut trotzdem weh. Wenn's zur Urabstimmung käme, könnte man so manches BK lahmlegen. Von den BL mit vielen angestellten KuKs mal ganz abgesehen.

    Mein Gott Leute, wo ist das Problem? Im Normalfall ruft man halt um 0700 an. Wenn man erst um 11 Unterricht hat und auf dem Weg zur Schule Magen und Darm sich melden und ihr auf einmal 10 cm höher sitzt, dann bleibt nichts anders übrig als sich auch noch nach 0700 krank zu melden. Shit happens. Im wahrsten Sinne des Wortes.

    Wenn, gibt's erst Mal wieder Warnstreik, dann ne vierte Runde und wenn die auch nix bringt Schlichtung.

    Und nur wenn da auch kein Ergebnis kommt, dann gibt's ne Urabstimmung. Ohne Urabstimmung sind nur Warnstreiks erlaubt.

    Also die Vorgabe eine bestimmte Telefonnummer anzurufen kann ich verstehen. So ist unser Stundenplaner auch im Unterricht eingebunden und sieht dann, wenn er um 07:15 in der Schule ist nicht alle möglichen Email und Fax Konten nach, um zwischen den ganzen Entschuldigungen für Schüler vielleicht noch eine Krankmeldung zu finden. Er drückt nur die Taste vom AB und schon hat er alle aktuellen Krankmeldungen inklusive der von Sonntag Abend, weil man da schon wusste das es nicht geht.

    Wie soll das bei 95% Beamten an einer Schule denn "richtig" sein?

    Auch hier gilt, und jetzt setze ich mal die Kappe als betroffener Tarifbeschäftigter auf, wenn Ihr mir die Vorteile des Beamtentums verwehrt, dann müsst Ihr auch mit den Nachteilen klarkommen, die sich ergeben, wenn ein Teil tarifbeschäftigt ist. Denn eine andere Möglichkeit haben wir nicht unsere Forderungen durchzusetzen. Btw in NRW sind es derzeit deutlich mehr als 5 %.

    Tom123

    Ja ja, aber die Gesellschaft, zumindest deren gewählte Vertreter wollten es so. Wäre die Bahn nicht privatisiert worden, wären sie alle verbeamtet und einen Bahnstreik gäbe es nicht. Das war der Gesellschaft zu teuer, also hat sie jetzt das billigere System in dem die Mitarbeiter nicht alimentiert sind. Dafür muss man dann Streiks in Kauf nehmen 🤷

    Nu denn, wenn das eigene Kind erkrankt, so habe ich es häufig erlebt (häufig sind es ja Infektionskraknkeheiten), dass es auch mich erwischt hat. Bei dieser Konstellation wäre es selbstverständlich erlaubt sich selber krank zu melden.

    Darüber hinaus gibt es im Extremfall immer noch die Möglichkeit der unbezahlten Freistellung.

    und vorher zwei Jahre in seinem Beruf gearbeitet haben.

    Alternativ bleibt da noch die Möglichkeit zunächst eine PE zu machen. Erörterung: PE ist die pädagogische Einführung. Diese wird mittlerweile nur in einem Fach gemacht mit 5 Unterrichtsbesuchen, die auch nicht benotet werden. Ansonsten stofflich sehr ähnlich der OBAS. Wir haben früher das Gleiche Seminar mitgemacht wie die Refis, nur eben kürzer. Mittlerweile stellt man aber extra Seiteneinsteigerseminare zusammen. Nach der PE bist Du auf einer festen Stelle und sammelst die zwei Jahre Berufserfahrung. Danach kannst Du immer noch berufsbegleitend die OBAS absolvieren. (Soweit die sonstigen Voraussetzungen stimmen). Diese Variante hat den Charme, dass Du Dir selbst im Falle des nicht Bestehens keine Gedanken machen muss, dann fällst Du einfach auf Deine PE Stelle zurück.

    PE wird in der Sek 1 mit Eg 10 vergütet und in der Sek 2 mit Eg11 oder Eg12 je nach Qualifikation. Wenn Du aber OBAS Voraussetzungen erfüllst, also Diplom oder Master eines 8 semestrigen Studiums sollte es EG 12 sein. Und ab 2026 ist es dann sowieso auch für Sek 1 Eg12 )Bei Dipolom oder Master)

    An sich ist die Idee eines Familienzuschlags nicht schlecht. Jedoch wäre es mehr als angemessen, diesen dann auch den angestellten Mitarbeitenden zu bezahlen. Wer früher mal nach BAT bezahlt wurde, kann sich bestimmt noch erinnern, dass es auch hier eine Zulage je nach Kinderzahl gab. Die Höhe finde ich allerdings happig. Außerdem, wenn es einen Ausgleich für teures Wohnpflaster geben soll, dann sollte es gerade diesen für alle geben, denn auch die Singles oder Paare sind wohnortgeschädigt, was die Mietkosten anbelangt.

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