Beiträge von chemikus08

    Wie soll das bei 95% Beamten an einer Schule denn "richtig" sein?

    Auch hier gilt, und jetzt setze ich mal die Kappe als betroffener Tarifbeschäftigter auf, wenn Ihr mir die Vorteile des Beamtentums verwehrt, dann müsst Ihr auch mit den Nachteilen klarkommen, die sich ergeben, wenn ein Teil tarifbeschäftigt ist. Denn eine andere Möglichkeit haben wir nicht unsere Forderungen durchzusetzen. Btw in NRW sind es derzeit deutlich mehr als 5 %.

    Tom123

    Ja ja, aber die Gesellschaft, zumindest deren gewählte Vertreter wollten es so. Wäre die Bahn nicht privatisiert worden, wären sie alle verbeamtet und einen Bahnstreik gäbe es nicht. Das war der Gesellschaft zu teuer, also hat sie jetzt das billigere System in dem die Mitarbeiter nicht alimentiert sind. Dafür muss man dann Streiks in Kauf nehmen 🤷

    Nu denn, wenn das eigene Kind erkrankt, so habe ich es häufig erlebt (häufig sind es ja Infektionskraknkeheiten), dass es auch mich erwischt hat. Bei dieser Konstellation wäre es selbstverständlich erlaubt sich selber krank zu melden.

    Darüber hinaus gibt es im Extremfall immer noch die Möglichkeit der unbezahlten Freistellung.

    und vorher zwei Jahre in seinem Beruf gearbeitet haben.

    Alternativ bleibt da noch die Möglichkeit zunächst eine PE zu machen. Erörterung: PE ist die pädagogische Einführung. Diese wird mittlerweile nur in einem Fach gemacht mit 5 Unterrichtsbesuchen, die auch nicht benotet werden. Ansonsten stofflich sehr ähnlich der OBAS. Wir haben früher das Gleiche Seminar mitgemacht wie die Refis, nur eben kürzer. Mittlerweile stellt man aber extra Seiteneinsteigerseminare zusammen. Nach der PE bist Du auf einer festen Stelle und sammelst die zwei Jahre Berufserfahrung. Danach kannst Du immer noch berufsbegleitend die OBAS absolvieren. (Soweit die sonstigen Voraussetzungen stimmen). Diese Variante hat den Charme, dass Du Dir selbst im Falle des nicht Bestehens keine Gedanken machen muss, dann fällst Du einfach auf Deine PE Stelle zurück.

    PE wird in der Sek 1 mit Eg 10 vergütet und in der Sek 2 mit Eg11 oder Eg12 je nach Qualifikation. Wenn Du aber OBAS Voraussetzungen erfüllst, also Diplom oder Master eines 8 semestrigen Studiums sollte es EG 12 sein. Und ab 2026 ist es dann sowieso auch für Sek 1 Eg12 )Bei Dipolom oder Master)

    An sich ist die Idee eines Familienzuschlags nicht schlecht. Jedoch wäre es mehr als angemessen, diesen dann auch den angestellten Mitarbeitenden zu bezahlen. Wer früher mal nach BAT bezahlt wurde, kann sich bestimmt noch erinnern, dass es auch hier eine Zulage je nach Kinderzahl gab. Die Höhe finde ich allerdings happig. Außerdem, wenn es einen Ausgleich für teures Wohnpflaster geben soll, dann sollte es gerade diesen für alle geben, denn auch die Singles oder Paare sind wohnortgeschädigt, was die Mietkosten anbelangt.

    Diese freiwilligen Höhergruppierungen aufgrund der Tätigkeit gibt es überall im öffentlichen Dienst, nur nicht bei Lehrern.

    Nochmal nachgefragt, das ist also kein FH oder Uni- Abschluss? Dann wird es schwierig bis unmöglich.

    Die Eingruppierung ist fragwürdig. Normalerweise werden Menschen mit einem Bachelor Abschluss mindestens mit Eg 10 vergütet. Je nach Einsatz kommt auch eine höhere Vergütung in Betracht. Eine Vergütung mit 9b entspricht der Vergütung für Menschen mit normaler Berufsausbildung. Ich würde:

    a.) den für mich zuständigen Personalrat kontaktieren

    b.) einen Antrag auf Neufeststellung der Gruppierung über den Dienstweg

    an die Dienststelle richten.

    Mit dem von Schule zu Schule pendeln:

    Das muss aber ohne Auto machbar sein in der Zeit. Ich bin nicht verpflichtet mein Auto einzusetzen noch eins zu haben

    Im Übrigen empfehle ich mit der Abrechnungsstelle für Fahrtkosten Kontakt aufzunehmen. Meist entstehen nicht unbeachtliche Fahrtkostenabsprüche bei Abordnungen. Besonders, wenn man dann doch gnädigerweise seinen PKW einsetzt.

    Nach meiner ganz persönlichen Meinung war das nicht korrekt. Ich würde da aber kein Fass aufmachen, weil der Output wahrscheinlich gleich Null ist. Alle ärgern sich und die Stimmung ist mies. Der Weg über die Akteneinsicht jedoch zeigt, dass sich da jemand nicht alles gefallen lässt und seine Akte sauber hält. Das wird einem dem Grunde nach auch keiner Übel nehmen und trotzdem dürften die Grenzen abgesteckt sein.

    Wenn ich sowas lese, gruselt es mich jedes Mal. Vielleicht denkt ihr drüber nach eine Schule in freier Trägerschaft als Arbeitgeber zu wählen, keine Fessseln a

    Dann kann man aber auch alternativ erst gar nicht ins Beamtenverhältnis gehen. Als Angestellter komme ich überall weg. Notfalls via Kündigung und Neu Bewerbung. Die Fessel ist das sogenannte Dienst- und Treueverhältnis und das besteht in freier Trägerschaft ja auch nicht🤷

    Ich würde um Einsicht in die Personalakte bitten. Sollten da entsprechende Berichte auftauchen, so würde ich um Entfernung dieser Berichte aus der Personalakte bitten. Und immer schön den Personalrat in CC.

    Und das halte ich dann auch nicht für überzigen, denn wenn tatsächlich Kollegen über Dich was geschrieben haben, weil der SL im Rahmen eines BEM Verfahren danach fragt, dann haben diese Daten nichts in der PA verloren.

    Und als Personalrat sind wir weder befugt noch zuständig irgendwas der Dienststelle zum Kollegen mitzuteilen. Wir werden nur informiert dass dem Kollegen xy ein BEM Verfahren angeboten wurde. Wir setzen uns dann in Verbindung und bieten unsere Hilfestellung an. Sowohl das BEM Angebot selber als auch unsere Hilfestellung ist für den betreffenden Kollegen freiwillig. Er kann dem BEM zustimmen, ablehnen, den Personalrat beteiligen oder nicht sowie weitere Personen beteiligen. Alles die persönliche Entscheidung. Keinesfalls wird innerhalb eines BEM diskutiert, welche negativen Auswirkungen die Erkrankung aufs Kollegium hat. Das ist nicht Thema. Thema ist, was kann Schule tun um den Wiedereinstieg besser zu gestalten.

    Weil in NRW der Bezirkspersonalrat in der Zuständigkeit ist bzw. bei Schulen die dem Schulamt unterstehen (Grundschule z.b) ist der örtliche Personalrat zuständig. Dieser ist nicht gleich dem Lehrerrat sondern ein aus Stadt oder Kreisebene zuständiges Personalvertretungsgremium.

    Herr des BeM Verfahrens ist die jeweilige Schulaufsicht also entweder Schulamt oder wie bei der Realschule Bezirksregierung. Und nur die auf gleicher Ebene tätige Personalvertretung ist dann auch für das BEM Verfahren zuständig.

    Wie wir an der diametral entgegengesetzten Reaktion von k_19 und state of Trance sehen, da gibt es kein gut oder schlecht. Daher finde ich es ja schon spannend, dass der Schüler selbst für jedes Fach entscheidet und wer es furchtbar findet, dass im Seblbstlermodus zu machen, wählt halt den anderen Weg.Ich hätte früher auch mich meist für den Selbstlernweg entschieden.

    Na dann sag das doch gleich. In diesem Fall wäre es auch eine Option, die Dienststelle auf eine Versetzung aus Fürsorgegründen anzusprechen. Das wäre dann eine Versetzung ganz am jährlichen Versetzungsverfahren vorbei. Hier empfiehlt sich jedoch den zuständigen Personalrat mit ins Boot zu holen. Du wärst nicht der erste Fall wo so etwas funktioniert. Einstufungen etc. bleiben hierbei natürlich erhalten, da der Arbeitsvertrag fortbesteht.

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