Beiträge von chemikus08

    Es ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht. So kann z.b. auch Folgendes passieren:

    Du hast vor 2015 angefangen und wurdest nach damaligem Recht in die Eg 11 eingestuft (Diplom kein Lehramt) und unbefristet beschäftigt. Wenn Du jetzt kündigst, um dann woanders anzufangen gehts mit Eg 10 weiter.

    Umso wichtiger, dass man klagen darf, ohne gemaßregelt zu werden.

    Das kann man nicht oft genug deutlich hervorheben. Während man in der freien Wirtschaft zusammen mit der Klageeinreichung schon mal besser die Stellenanzeigen mit nach Hause nimmt, ist das bei uns ganz anders. Erstens klagt man ja nie gegen den Schulleiter, d.h. die handelnden Akteure sitzen fern ab vom Tagesgeschäft. Zum anderen sitzen da Juristen. Die haben eine ganz andere Denke. Für die es normal, dass man bei divergierenden Rechtsauslegungen sich an eine dritte Stelle wendet, die das dann entscheidet. Insoweit ermutigen uns unsere Personalstellen sogar, im Streitfall die Gerichte anzurufen.

    Das kannst du so pauschal gar nich

    Ja , es gibt die förderlichen Zeiten, jedoch habe ich keinen Anspruch darauf. Es ist dem Einsteller überlassen, ob er das anwendet oder nicht. In NRW geht man mittlerweile sehr rigoros vor und erkennt es normalerweise nur noch dann an, wenn die in der Stellenausschreibung bereits festgestellt wurde. Und dennoch kann es passieren, dass es n einzelnen Dienststellen grsosszügiger gehandhabt wird. Das geht aber auch nur solange gut, bis der richtige Sachbearbeiter vom Landesrechnungshof vorbeigeschaut hat.

    Überall, wo es keinen Gefahrstoffbeauftragten gibt, sind dies automatisch die Aufgaben des Schulleiters (NRW). Durch die schulgesetzlich verankerte Übertragung aller mit der Arbeitssicherheit verbundenen Zuständigkeiten, haben sich die übergeordneten Dienststellen einen schlanken Fuss gemacht.

    Sieh Dir mal den Einstellungserlass an. Danach ist es ein grundsätzliches Einstellungshindernis, wenn Du Dich in ungekündigter Stelle beim Land NRW befindest. Du müsstest erst kündigen und dann, falls die Zeiten sich nicht überlappen, kannst Du Dich bewerben. Anderenfalls ist Deine Bewerbung, wie heißt das so schön im Amtsdeutsch, eine nicht zugelassene Bewerbung und damit bist Du im Normalfall raus.

    Ggf. könntest Du versuchen, Dir von Deinem Dezernenten eine Freigabeerklärung zu besorgen, vielleicht reicht das demjenigen, der den Vertrag schliesst. Ich hatte letztlich einen Fall, da hat es nicht gereicht.

    Also in NRW gibt es eigentlich an jeder Schule einen Gefahrstoffbeauftragten, der/die für die Tätigkeit eine besondere Forbildung bekommen hat. Eigentlich wird auch der Aspekt biologischer Präparate in dieser Fortbildung besprochen, wenn der betreffende Kollege zum Forbildungszeitpunkt nicht gerade mit Tiktok beschäftigt war, sollte er das wissen.

    Ihr lasst immer noch die Möglichkeit aus, dass nach Traumatisierungen es durchaus medizinisch zu einem Gedächtnisverlust kommen kann. Die Differentialdiagnose zwischen ergaunertem und tasächlichem Gedächtnisverlust könnte schwierig fallen. Hierzu sollte man einen Psychiater befragen.

    In NRW wurde der BAD für die Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt. Die Schule werden etwa alle fünf Jahre besucht. Hierbei findet eine Begehung der Schule durch den BAD zusammen mit Schulleitung, Gefahrstoffbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten, einem Vertreter des BPR sowie der Schwerbehindertenvertretung statt. Der Abschlussbericht (meist um die 40 Seiten) geht an die Schulleitung. Falls der Träger nicht sowieso schon bei der Begehung betreiligt wurde, sollte die SL spätestens jetzt dem Träger ein Exemplar zukommen lassen.

    Was die Heizpilze anbelangt, die werden ja mit Butan oder Propan betieben und da hat es die ganze Zeit über keinen Mangel gegeben. Lediglich die CO2 Diskussion spielt hier eine Rolle. Da es der Gastronomie nicht sehr gut geht und die Städte keine Lust haben, dass noch mehr Gaststätten schliessen, sind die unteren Umweltbehörden da wohl nicht besonders aktiv, wobei ich auch die Rechtslage derzeit nocht kenne, ob Gebietskörperschaften die Nutzung untersagen können.

    Das Thema begleitet mich schon, seit ich den Seiteneinstieg gewagt habe. Damals gab es noch den sogenannten Wienands Erlass, auch Scheunentorerlass genannt. Der damalige Staatssekretär Wienands hatte darin verfüg, dass sämtlich Berufserfahrung, die rgendwie nützlich sein kann, anzuerkennen ist. Damit konnte man sich dann eben auch diese förderlichen Zeiten anerkennen lassen. Seitdem gilt (eigentlich) , dass nur noch einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird. Förderliche Zeiten werden nur noch dann anerkannt, wenn die Stelle bereits einmal leergelaufen ist und im Ausschreibungstext gesondert auf die Mögichkeit hingewiesen wird, sich förderliche Zeiten anerkennen zu lassen. Leider haben die politisch Verantwortlichen immer noch nicht mitbekommen, dass z.B. im Mintbereich selbst in der Kategorie Seiteneinsteiger mit Bachelor sich keiner mehr bewirbt. Die Angebot aus Industrie aber auch kommunalen Dienststellen sind da einfach verlockender.

    O. Meier

    Was bliebe ist die Klage gegen das Finanzamt mit zeugenschaftlicher Vernehmung des SL. Das wäre ein Spaß, zu der Verhandlung würde ich den gesamten GEW Ortsvorstand einladen. Anschliessend gibs ne Spontandemo mit Würstchen Grillen vor dem Amtsgericht. :)

    Schlechtes Beispiel, weil da der Arbeitsschutz wieder greift und Du auf der Baustelle nur die von Arbeitgeber bereitgestellten Geräte nutzen darfst. Aber ansonsten, ja. Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

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