Sieh Dir mal den Einstellungserlass an. Danach ist es ein grundsätzliches Einstellungshindernis, wenn Du Dich in ungekündigter Stelle beim Land NRW befindest. Du müsstest erst kündigen und dann, falls die Zeiten sich nicht überlappen, kannst Du Dich bewerben. Anderenfalls ist Deine Bewerbung, wie heißt das so schön im Amtsdeutsch, eine nicht zugelassene Bewerbung und damit bist Du im Normalfall raus.
Ggf. könntest Du versuchen, Dir von Deinem Dezernenten eine Freigabeerklärung zu besorgen, vielleicht reicht das demjenigen, der den Vertrag schliesst. Ich hatte letztlich einen Fall, da hat es nicht gereicht.