Beiträge von chemikus08

    In Deutschland sagt die Polizei "nicht meine Baustelle". Alkoholisiert zu unterrichten ist möglicherweise ein arbeitsrechtliches/ dienstrechtliches Vergehen. Dafür ist die Polizei nicht zuständig. Ausnahme, man begeht in diesem Zustand eine Straftat, dann kann es in der Tat sein, dass ich auch gezwungen bin, eine Blutabnahme zwecks Alkoholkontrollen über mich wegen zu lassen.

    Ansonsten ist die wahrscheinlichste Vorgehensweise, dass man Dich amtsärztlich untersuchen lässt.

    Das tatsächliche Risiko das in Schule auf diesem Weg was passiert ist tatsächlich minimal. So gesehen sind aber auch viele andere Vorgaben in der Risu nicht wirklich zielführend. Das ich vor jedem Versuch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung machen muss (falls diese noch nicht vorliegt) führt nicht wirklich zu mehr Sicherheit, da ich mir auch schon ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung über die Risiken im Klaren bin. Dennoch bin ich dazu verpflichtet.

    Und die Sichtweise sowohl meines Arbeitgebers als auch des BAD als auch der Unfallkasse sowie des für Arbeitsschutz zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung ist, dass die von mir bereits rezitieren Hygienevorschriften in jedem Fachraum wo üblicherweise regelmässig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird einzuhalten sind. Ich halte dies aber auch für sinnig. Zum einen lernt der Schüler, dass es im Berufsleben Gefährdungsbereiche gibt, in denen bestimmte Regeln einzuhalten sind. Sobald ich eine Baustelle betrete habe ich Sicherheitsschuhe und einen Helm zu tragen. Sobald ich ein Labor betrete habe ich die Hygienevorschriften einzuhalten. Ich habe auch keine Lust, die Reste der Kartoffelchips überall aus den Ecken und Winkeln herauszuholen.Auch ausgediente Kaugummis unter den Tischen brauche ich nicht.

    Unsere Chemiefachräume sind alles Räume mit Schülerexperimentiertischen. Möglicherweise hat auch eine Gruppe die Stunde vorher in dem Raum experimentell gearbeitet. Es sind also Räume in denen üblicherweise mit Chemikalien gearbeitet wird. Im Normalfall besteht hier ein durchgehendes Verbot der Nahrungsaufnahme. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Hierzu müsste aber zuvor eine Grundreinigung aller Tische stattfinden und es dürfte nach dercGrundteinigung auch nichts mehr an Chemikalien rumstehen. Im normalen Tagesgeschäft gilt jedoch das Verbot. Ich mache meinen Job nicht erst seit gestern und stehe als Personalratsmitglied im engen Austausch auch mit den Kollegen, die die Sicherheitsschulungen für Chemielehrer durchführen. Insoweit kann ich dir sehr genau sagen, welche Vorschriften laut Weisung meines Arbeitgebers einzuhalten sind. Das kannst du gut oder schlecht finden, ândert aber nichts an der Sachlage. Die steht übrigens auch in Einklang mit den Empfehlungen der Unfallkasse.

    Auszug Risu NRW

    3.10 Hygiene und Augenspülvorrichtung
    In Unterrichtsräumen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfolgen, darf grundsätzlich
    nicht gegessen, getrunken oder geschminkt werden.
    In solchen Räumen (z. B. Chemiefachräumen) müssen ein Waschbecken mit Wasseranschluss, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.
    Zusätzlich muss in Fachräumen, in denen eine Gefährdung der Augen durch Verspritzen
    reizender oder ätzender Stoffe besteht, eine geeignete Augenspülvorrichtung
    (Kaltwasseranschluss) zur schnellen Erstversorgung vorhanden sein.
    Bei der Verwendung von warmem Wasser besteht die Gefahr erhöhter Hautpermeabilität
    und der Verkeimung und ggf. einer Legionellenbildung. Die Augenspülvorrichtung muss
    folgende Bedingungen erf

    "Elternkritik, wenn Kollegen nichts geschickt haben."

    1.) Es geht Eltern und Schüler absolut nichts an, ob Kollege x heute krank ist, einem höherrangigen Dienstgeschäft nachgeht oder mit dem Auto irgendwo liegengeblieben ist. Wenn der betreffende Kollege es selbst erzählt ist das ok, wenn Kollegen dies verbreiten nicht. Ich erinnere an die DSGVO.

    2.) Vielleicht wird es bei einer solchen Übergriffigkeit Mal Zeit, dass der SL die Eltern mit den harten Realität konfrontiert. Man bekommt nicht immer das was man gerne hätte.

    Man darf in Fachräumen nicht essen oder trinken, um eine Kontamination der Nahrungsmittel oder Chemikalien zu unterbinden. Auch wenn ich in meinem Unterricht keine wirklich gefährlichen Arbeitsstoffe für Schülerexperimente einsetze, ist dies eine wichtige Erfahrung für die zukünftige Lebenswelt im Beruf. Wer da im Laborbereich isst, kriegt eine Abmah LPnung u d kann im Wiederholungsfall im Jobcenter weiter essen.

    Was ich mich Frage, ein Cannabis Social Club darf natürlich keinen Gewinn generieren, jedoch die Kosten umlegen. Und die Einstellung von hauptamtlichem Personal ist ja dann auch möglich. Ähnlich wie bei einer NGO. Geschäftsführer bei NGOs verdienen ganz gut. Wäre also durchaus ne Geschäftsidee für den Ruhestand?😂

    mjisw

    Wenn der Bernd sich in der Haut der Bettina wohler fühlt ist das in Ordnung. Was die Kabine anbelangt, da wird es komplizierter.Wenn Bettina dann einen Penis hat, fühlt sich möglicherweise ein cis Mädel belästigt. Schwieriger wird es, wenn dann der ehemalige Bernd eine Vagina hat. Soll. Er dann immer noch in die Männerkabine weil er ein xy Chromosomenpaar hat

    Genaugenommen müsste man zur Wahrung der Intimsphäre grundsätzlich Einzelkabinen haben. Egal ob Toilette oder Umkleide. Zwangsgemeinschaften wo Hüllen fallen bleiben für den Einzelnen möglicherweise problematisch.

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