Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:
Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. Solltest Du Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben, so entscheidet das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht. Entscheiden erstens schneller und zweitens eher zu Arbeitnehmer Gunsten. Im Krankheitsfall kannst Du Dich notfalls telefonisch krankschreiben lassen fürs erste. Die AU wird elektronisch übermittelt. Du musst nur noch in der Schule telefonisch Bescheid geben. Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, bekommst Du einen Zuschlag zum Krankengeld, so dass der Unterschied zum Netto nicht mehr ganz so groß ist. Allerdings nur bis zur 39. Woche,
Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷