Beiträge von chemikus08

    Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:

    Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. Solltest Du Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben, so entscheidet das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht. Entscheiden erstens schneller und zweitens eher zu Arbeitnehmer Gunsten. Im Krankheitsfall kannst Du Dich notfalls telefonisch krankschreiben lassen fürs erste. Die AU wird elektronisch übermittelt. Du musst nur noch in der Schule telefonisch Bescheid geben. Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, bekommst Du einen Zuschlag zum Krankengeld, so dass der Unterschied zum Netto nicht mehr ganz so groß ist. Allerdings nur bis zur 39. Woche,

    Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷

    In Sachsen-Anhalt werden nur neu angestellte Kolleg:innen verbeamtet. Insoweit kann man davon ausgehen, dass sie tarifbeschäftigt war und sich entweder keine Unterstützung geholt hat oder schlecht beraten war.

    Einfach die Weisung zu ignorieren und die Stunde nicht zu machen geht, wie man sieht mies aus, auch sind ihre Chancen nur so mittel, vor dem Arbeitsgericht damit durchzukommen. Aber vielleicht haben sie ja Formfehler begangen, damit kriegt man sie häufig.

    Nun wie hätte sie sich richtig wären können:

    Schritt 1.) Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, dauerhaft diese Mehrarbeit zu erbringen. Verbunden mit einem ärztlichen Attest.

    Wenn der Arbeitgeber darauf eingeht, alles in Ordnung. Geht er nicht drauf ein

    Schritt 2.) Personalrat einschalten mit der Bitte um Unterstützung

    Weitere Schritte:)

    Wenn sich dann immer noch nichts tut, so gibt es unterschiedliche Wege, wie es weiter gehen kann, die u.a. auch sehr vom Gesundheitszustand der Kollegin abhängen.

    Leidet die Kollegin an mehreren Beschwerden, sollte Sie dringend darüber nachdenken einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ab Antragseingang gilt sie als schwerbehindert unter Vorbehalt und ist auf Wunsch von Mehrarbeit freizustellen. ggf. auch über eine Feststellungsklage. Auch man man über einen Teilzeitantrag nachdenken, aber immer erst in dem man vorher die Möglichkeit einer Schwerbehinderung geprüft hat, denn dann besteht Anspruch auf Teilzeit und kann nicht mit dienstlichen Grünednen abgelehnt werden.

    Man sieht, es gibt viele Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Und anscheinend ist man jetzt hier soweit und möchte ein Exempel statuieren. Daher wäre es vollkommen falsch, wenn jetzt alle anderen Kollegen, die nicht mehr können einen Rückzieher machen.

    Also wehr Euch!

    Aber vorher beraten lassen.

    Ich würde dazu raten sich innerhalb des Kollegiums zusammen zu setzen und auch den Lehrerrat mit ins Boot zu holen. Daneben kann auch der Personalrat um Unterstützung gebeten werden. Argumentieren würde ich mit der Fürsorgepflicht uind den besonderen Belastungen, die eine solche Fahrt gesundheitlich mit sich bringt. Auf dieser Schiene

    Lasst die Finger von der amtsangemessenen Unterbringung, Das ist in Hessen bereits bei einem Kriminalbeamten A12 schief gegangen. Der hat geklagt und damit ist er auch in zweiter Instanz nicht durchgekommen. Auch er sollte sich bei einer Fortbildung ein Zimmer teilen. Insoweit ist der besondere Erholungsbedarf in Verbindung mit der Fürsorgepflicht vielleicht der bessere Weg. Ansonsten gilt, wenn ich die ganze Woche mit einer Klasse unterwegs bin und kann dann noch nicht mal wegen eines schnarchenden Kollegen ein paar Stunden schlafen. Na ich denke, da brauche ich ein paar Tage um wieder richtig dienstfähig zu sein. Und ich glaube mein Arzt würde diese in einem solchen Fall genauso sehen.

    Als einfacher Kassenpatient bin ich die Unterbringung in Dreibett!! Zimmern zwar gewohnt, aber für eine Dienstreise muss es wirklich nicht sein. Letztlich müsst Ihr Euch für Eure Rechte einsetzen. Ggf. solltet Ihr Kontakt mit Eurem Personalrat aufnehmen und um Unterstützung bitten.

    Die Verbände predigen geradezu, dass wir unbedingt kleinere Klassen brauchen. Was macht die Politik, sie schiebt Hatty plakativ nach vorne, mit der Erkenntnis, dass die Klassengrösse nicht entscheidend sei.

    Unklar b!eibt dabei, inwieweit Hatty Heterogenität als Kriterium überhaupt berücksichtigt. Aus eigener Anschauung habe ich Schülergruppen kennengelernt, die kann man auch mit 40 Schülern zusammen unterrichten. Ich habe andere Lerngruppen kennengelernt, da sind 20 Nasen schon zuviel.

    Das Kind ist aber in Deutschland zur Zeit in den Brunnen gefallen:

    1.) Es gibt zu wenig Lehrer

    2.) Die Zahl der Lehramtsstudenten nimmt ab

    3.)Die Zahl der Förderpädagogen ist unterirdisch und wir können uns einen NC

    4.) Uns erwartet eine Pesionierungswelle und da man den Druck auf die Mitarbeitenden erhöht, droht uns zusätzlich eine Frühpensionierungswelle

    Wer jetzt noch nicht verstanden hat, dass wir den gesamten Laden auf links drehen müssen, auch unter Mithilfe von Unis und Ausbildungsbetrieben, der wird die Bildung von zwei Generationen in den Sand setzen.

    Kris24

    Das ist auch das, was Mann uns als Ausbilder gesagt hat. In den Auffrischungskursen kommt au jeden Fall HLW, drücken bis der Arzt kommt und ansonsten ist hier Raum für teilnehmertypische Erste Hilfe Ereignisse.

    Interessantes Thema auch: Vergiftungsnotfälle. Alles mögliche wird mittlerweile durch Jugendliche missbraucht um Rauschzustânde zu erleben und manches geht daneben.

    "dann nicht einfach separiert bzw wozu das wohl noch gut sein soll."

    Und wer soll dann die separierte Gruppe betreuen, der Hausmeister? Ich hab den Job gerne gemacht, bin aber im Moment froh, dass ich Dank meiner Interessensvertretungen aus dem Unterricht raus bin. Der einzige Gefahrstoff, den ich zum Schluss für Schülerexperimente noch zugelassen habe war Salzsäure in der Konzentration menschlicher Magensäure.

    Die Begriffe Integration und Inklusion werden zwar häufig synonym genutzt. Wir hatten mal die Inklusionsbeauftragte der Bezreg zwecks Fortbildung zu Gast und der war die Unterscheidung schon sehr wichtig.

    Die Integration geht von Menschen mit Behinderung aus, denen schrittweise Hilfestellung geboten wird um in der Welt der "Normalos" zurechtzukommen. Die Tendenz geht aber mehr zur Inklusion, was bedeutet, dass wir alle einzigartige Individuen sind mit speziellen Fertigkeiten aber auch Schwächen und wir arbeiten gemeinsam in einer Umgebung, die diese unterschiedlichen Anforderungen des Menschen an seinem Arbeitsplatz berücksichtigt

    Diesen Anspruch bitte vor Augen und jetzt bitte schauen wir uns den Chemiekollegen an, der 32 individuelle Nasen da sitzen hat und diese alleine beschulen soll. Vielleicht ist auch noch ein Integrationshelfer dabei, der kann sich dann ja auf die Fensterbank setzten. Sonderpädagogische Expertise ? Nada. Nur auf dem Papier. Die personelle Unterstützung reicht so gerade Mal, dass die in den Hauptfächern gelegentlich den Unterricht anschauen, da auch die Förderpläne schreiben und schon sind sie wieder weg. Da man ein Loch mit dem nächsten stopft und konsequent mit Abordnungen arbeitet, sind die jetzigen Förderschulkräfte nächstes Schuljahr durch andere wieder aus anderen Schulen ausgetauscht, wo Beziehungsarbeit so wichtig ist.🙈🙈

    Ihr seid wirklich eine Insel der Glücksseligen, vielleicht sollten wir für ein Schuljahr mal die Schule tauschen.😂.

    Aber im Ernst, wir stoßen in NRW nicht nur an die Grenzen, sondern haben diese deutlich überschritten. Dies hat auch deutliche Auswirkungen auf die Kollegen. Viele sind mit Mitte 50 durch. Sie reduzieren ihre Stunden nicht um am Strand zu liegen, sondern um es gesundheitlich überhaupt noch tragen zu können. Eigentlich kommt Frau Feller mit ihrer Teilzeitsperre den Kollegen sehr entgegen. Die machen nämlich jetzt das einzig richtige und beantragen eine Teildienstfähigkeit. Da gibt es zumindest eine kleine finanzielle Entschädigung oben drauf (die Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) . Leider haben Tarifbeschäftigte Kollegen nicht diese Möglichkeit.

    in NRW musste der irgendwelche Kriterien erfüllen, um anerkannt zu werden).

    Du brauchst eine Anerkennung durch die Unfallkasse. Diese kontrolliert, ob Du die erforderlichen Ausbildungen hast und auch das erforderliche Schulungsmaterial. Ein Beauftragter der Unfallkasse taucht bei den Kursen unangemeldet auf und überzeugt sich davon, dass nach aktuellem Stand unterrichtet wird. Die Erstschulung als Erste Hilfe Ausbilder dauert so um die zwei Wochen.

    Nachtrag: Bitte unbedingt den Personalrat beteiligen

    D.h. Ihr schickt eine Kopie des Antrags an den für Euch zuständigen Personalrat. Denn wir werde zu den Versetzungskoferenzen geladen. Hierbei teilt die Dienststelle uns nur mit, welche Versetzungen beabsichtigt sind, aber nicht, dass Karl Schmitz nicht berücksichtigt wurde. Wenn Karl uns jedoch angeschrieben hätte, dann haben wir frühzeitig die Möglichkeit den Karl doch noch durch zu bekommen.

    Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag ist keine weitere Freigabe mehr nötig, d.h. man lässt den Kandidaten ziehen. Aber dies bedeutet nicht, dass im aufnehmenden System der Bedarf besteht. Es empfiehlt sich also, sich nicht zu konkret beim Versetzungswunsch zu äußern . Wer sagt, ich will zur Hau mich Schule nach Pusemuckel, darf sich nicht wundern, wenn die dann keinen weiteren Geschichtslehrer mehr brauchen. Also besser alle Schulen in Pusemuckel , auch alle Schulformen.

    Unabhängig davon gibt es aber manchmal auch dringliche Gründe für eine Versetzung. In diesen Fällen einfach Mal den Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Aus dienstlichen Gründen sind Versetzungen jederzeit möglich und Fürsorgegründe sind auch dienstliche Gründe.

    In einer Sache muss ich entäuschen. Ich kenne viele Fälle, die erst nach fünf Jahren die " Ich komme aus dem Gefängnisfrei Karte" bekommen haben.

    Kleine Ergänzung noch, in Kombination des vorher Gesagten mit § 11 ADO wird das Ganze dann für die SL auch wasserdicht. Wenn ich mir dann noch überlege, dass in Mönchengladbach im Januar ein Fall vor dem Amtgericht verhandelt wird (war der Presse zu entnehmen) in dem Lehrer wegen versäumten Hilfeleistung angeklagt werden sollen, gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Ich persönlich bin jedem SL dankbar und auch jedem Kollegium, wenn die Erste-Hilfe als gemeinsame Veranstaltung durchgeführt wird. Und btw so ein Kurs kann sogar ganz viel Spaß machen.

    Die 20% Regelung ist eine Mindestanforderung der Unfallkasse. Bei Zuwiederhandlung würde die SL sich angreifbar machen. Darüber hinaus, soll aber auch sichergestellt sein, dass bei jedem Klassenausflug ein ErstHelfer dabei ist. Upps jetzt wird's schon schwierig mit den 20%. Ansonsten ist das bei uns z.b. ein Beschluss der LK, dass wir dies im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung alle Kollegen regelmäßig Schulen. Ansonsten liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz voll und ganz bei der Schulleitung. Dementsprechend kann sie Dich zur Teilnahme verpflichten.

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