Beiträge von chemikus08

    Bin ich gemeint? Nebulös?

    Das Gegenteil war von mir beabsichtigt. Ich habe in dieser Zeit viele Kolleg:innen kennen gelernt, die von long COVID betroffen waren. Eine davon habe ich noch als " Hans Dampf in allen Gassen kennengelernt". Sehr aktiv und sportlich. Obwohl schon ein ganzes Jahr vergangen war seit ihrer Erkrankung, war sie der Schatten ihrer selbst. Den Kindern morgens das Frühstück gemacht und schon war sie für den Rest des Tages platt. Nein COVID ist keine Erkrankung wie ein banaler Schnupfen, weshalb ich vor dieser Erkrankung höchsten Respekt hatte und habe. In diesem Zusammenhang stehe ich im Übrigen hinter den meisten von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen. Wenn sich retrospektiv bei der ein oder anderen Maßnahme herausstellt, dass sie nicht so wirksam war, so kann ich dies dennoch niemandem vorhalten. Es war eine neue Erkrankung zu der zum Zeitpunkt x nur wenig bekannt war. Ich kann nur hoffen, dass man bei der nächsten Pandemie genauso umsichtig handelt und nicht im vorauseillendem Gehorsam dem Freiheitsgedanken zuviel Raum einräumt und das dann möglicherweise unnötig Menschenleben kostet.

    Volker_D

    Natürlich ist am Warntag kein Handynetz zusammengebrochen, wieso auch? Die Aussendung einer Broadcast Meldung verschlingt keine Ressourcen. Zur Überlastung der Handy Netze kommt es bei tatsächlichen Katastrophen, insbesondere in Zeiten, wo viele Haushalte ihr Festnetz bereits abgeschafft haben. Ein Erdbeben der Stärke 7,9 wäre wahrscheinlich schon ausreichend, dass in einer Stadt wie Düsseldorf 500000 Handys gleichzeitig gezückt werden. Entweder um einen wichtigen Notruf abzusetzen, oder um bei den Eltern oder anderen Verwandten anzurufen, ob's denen gut geht oder sie Hilfe brauchen. Das Ergebnis wird sein, dass niemand mehr durchkommt. Eine ungefähre Vorstellung was einen erwartet, hat man manchmal bei Großereignissen (ausverkauftes Fussballstadion). Hier haben wir schon bei so manchen Sanitätsdiensten erlebt, dass über Vodafone keine Telefongespräche mehr möglich waren und auch das Internet nicht mehr funktionierte.Dank Starlink gibt es mittlerweile eine preislich tragbare Rückfallalternative.

    "Auch interessant ist die Kostenfrage: Ich hatte mal bei einem offensichtlichen Bruch den Notruf gewählt, die haben den Schüler mitgenommen. Hinterher kam die schriftliche Ermahnung, die über die Schulleitung zugestellt und protokolliert werden musste: Der Notruf und RTW wäre nicht notwendig gewesen. Sollte ich das noch einmal tun, müsse ich persönlich/privat haftend die Kosten für den Einsatz tragen. "

    Das hätte die Unfallkasse gerne. Was aber die Pfeife von der UK oder wer auch immer hier ermahnt hat vergessen hat, ein Bruch wird im Zweifel nicht mit dem Taxi transportiert. Besteht doch immer die Möglichkeit, dass der Verletzte in den Schockzustand verfällt. Und wie eben schon mal gesagt. Ich rufe keinen RTW, die Entscheidung trifft der Disponent der Rettungsleitstelle. Falls der dann nämlich sagt, dafür schicke ich kein Fahrzeug, fahrt den mit dem Taxi und es passiert was, liegt die Verantwortung beim RettAss in der Leitstelle, weswegen die das im Normalfall auch nicht machen werden.

    Und das ich erst den Schulleiter frage kommt gar nicht in die Tüte, denn bei einem wirklichen Notfall verschwende ich wertvolle Minuten. Oder ist der Schulleiter zufälligerweise Notarzt?

    Als ehemaliger Ausbilder (Lehrschein mittlerweile abgelaufen) kann ich Dir sagen, das prinzipiell gerade im Schulbereich gilt, lieber einmal zuviel den RTW bestellt als einmal zu wenig. Genau genommen bestellst Du ja auch keinen RTW, vielmehr setzt Du einen Notruf ab mit

    Wo geschah der Unfall?

    Wieviel Verletzte?

    Welche Verletzungen / Erkrankungen?

    Wer meldet?

    Die Entscheidung welches und ob ein Rettungsmittel geschickt wird, trifft der Leitstellendisponent.

    Wobei dissoziative Störungen und hirnbedingte Krampfanfälle nochmal zwei eigentlich unabhängige Ereignisse sind.

    Allerdings gilt auch, wenn die Erkrankung und der Umgang damit bekannt ist und der Betroffenen wieder vollkommen bei Verstand ist, hat sich der RTW danach im Normalfall erledigt. Hält das Ganze aber länger an unbedingt den RTW verständigen. Lang ist dabei relativ. Beim normalen Laienhelfer maximal 30 Sekunden ohne Bewusstsein. Meine persönliche Toleranzgrenze läge bei drei Minuten ohne Bewusstsein, dafür wüsste ich aber auch genau, wann es vorher kritisch wird.

    Sollte der Betroffene dann pünktlich zum Eintreffen des RTW wieder bei Verstand sein, braucht einem das nicht peinlich zu sein. In vielen Fällen wird man dann trotzdem anbieten, den Betroffenen zur näheren Abklärung ins KH zu fahren. Wenn der dann nicht möchte, nehmen die den auch nicht mit.

    Ist der geschädigte bei Bewusstsein, weiß er im Regelfall ob noch weitere Hilfe erforderlich ist.

    Also in der Fassung des LPVG vom August 2023 ist die Frist immer noch bis zum Schulhaljahresende, was darüber hinausgeht bedarf der Zustimmung des PR. Bei Tarifbeschäftigten ist indes der TVL die vorrangige Rechtsvorschrift. Hier sind es drei Monate.

    § 4 TVL

    § 91 LPVG

    Das hier gesagte bezieht sich auf NRW

    Interessant auch, dass die tarifbeschäftigten KuK, die im Februar abgeordnet wurden, nun wieder zurück sind

    Hier kann ich nur vermuten. Wenn wir (also die Tarifbeschäftigten) klagen, klagen wir vor dem Arbeitsgericht. Diese sind erfahrungsgemäß den Arbeitnehmern und ihren Rechten mehr zugewandt als die Verwaltungsgerichte. Darüber hinaus sind die Arbeitsgerichte im Vergleich sehr schnell.. Was man im Moment wohl überhaubt nicht möchte sind Urteile der Arbeitsgerichte zu Arbeitnehmer Gunsten, denn dies würde zweifelsohne auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht unbeantwortet bleiben .

    Kleiner arbeitsrechlicher Exkurs:

    Jeder Arbeitsvertrag ist zunächst einmal unbefristet, dies ist der Normalfall. Ausnahmen hinsichtlich der Befristung bedürfen der Schriftform.

    Fängst Du also morgen an für die Fa. xy oder auch eine Schule zu arbeiten und Du hast keinen schriftlichen Vertrag, dann hast Du einen unbefristeten Vertrag. Auf die Art und Weise ist schon so mancher unbefristete Arbeitsvertrag (auch in Schulen) entstanden. Allerdings kann man davon ausgehen, dass den Schulleitern von der Dienststelle mit Sicherheit die Haare gewaschen wurden und zwar ohne Shampoo.

    Die Frage , wo die Grenze der Zumutbarkeit liegt ist nicht eindeutig zu klären. Letztlich ist es eine Güterabwägung bei der viele Aspekte zusammen kommen. Letzten Endes muss jeder für sich zunächst beurteilen, wo seine persönliche Grenze liegt, denn das kann abhängig vom Gesundheitszustand schwanken. In dem Moment wo diese Grenze erreicht ist, kann ich nur jedem raten, sich mit dem Personalrat und falls behindert mit seiner Schwerbehindertenvertretung in Verbindung zu setzen. Können auch die nicht abhelfen, so kann möglicherweise ein Fachanwalt weiterhelfen. Ich sage bewusst Fachanwalt, denn die Verhältnisse bei uns sind so komplex, dass beispielsweise ein Anwalt, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt, aber vom Verwaltungsrecht nur wenig Ahnung hat, bei Beamten fehl am Platz wäre. Hier muss schon jemand ran, der sich in diesem Bereich auskennt.

    Das Thema ist eigentlich durch.

    Die persönliche Motivationslage interessiert den Arbeitgeber in der derzeitigen Situation nicht. Ihr habt in Eurer Schulform sehr viele Überhänge und im Essener Norden Krebsen einige Schulen an der 50 % Marke. Die Entscheidung da Menschen abzuordnen ist alternativlos. Ein Widerspruch muss mit einem gewichtigen Grund eingelegt werden, damit er Aussicht auf Erfolg. Abgesehen von Formfehlern wären dies:

    - Schwerbehinderung oder gleichgestellt

    - Angabe gesundheitlicher Gründe (Überprüfung durch Amtsarzt erforderlich)

    - zu pflegenden Angehörige (Bescheinigungen der Ärzte erforderlich)

    - Kinder unter 12 , deren Betreuung sonst nicht sichergestellt werden kann.

    - Ggf. auch fahrtechnische Probleme, wenn man ohne Auto ist und die Schule mit dem ÖPNV nicht vernünftig zu erreichen ist

    Und mehr fällt mir auf Anhieb nicht ein Falls Du selber noch nach höheren Weihen strebst, könntest Du Dich auch auf offene Funktionsstellen an Deiner bisherigen Schulform bewerben.

    Technische Chemie Unterschiede in Ost und West

    Interessant, besonders in den Oberstufe Ausgaben sind für den Bereich organische Chemie die industriellen Zusamnenhänge. Während im Westen das Erdöl die Ausgangsbasis für die meisten industriellen Synthesen in der organischen Chemie ist, hat sich der Osten auf die Kohle gestürzt und damit haben wir es im Wesentlichen mit einer Acetylen Chemie zu tun. Aus meiner Sicht könnte diese in naher Zukunft durchaus wieder interessant werden, wenn man aus geostrategischen Gründen vom Erdöl unabhängiger werden möchte oder muss.

    Humblebee

    Es gibt ausgebildete Techniklehrer deren Abschluss aber hier nicht anerkannt wurde, so dass sie als Seiteneinsteiger Mathematik unterrichten. Das ist genauso dämlich wie unsere Gymnasialkollegen, die lieber an der Realschule arbeiten wollen. Sek 1 Schüler Gymnasium dürfen sie unterrichten. Kommen sie zu uns, gelten sie als Seiteneinsteiger und fangen erst mal mit Eg 11 an. Und dann müssen sie einen Anpassungslehrgang absolvieren damit sie auch als Beamte bei uns für A12 (noch) arbeiten dürfen. Sowas kannst Du Dir, wenn Du vorher in der freien wirtschaft warst nicht ausdenken. Da steht man nur staunen davor.

    LonelyZ

    Nicht ganz richtig. Zumindest in NRW gilt für die Sek 1 Schulen, dass (falls der Seiteneinstieg geöffnet ist);das auch FH Absolventen zulässig sind. Allerdings dürfen diese dann nur die PE absolvieren und werden damit leider auch nicht verbeamtet. An der Stelle lobe ich mir die sächischen Kollegen, die für die FH ler eine gesonderte Laufbahngruppe aufgemacht haben

    Ab 2026 ist die Bezahlung aber auch in der PE nicht schlecht, da Du dann mit Master in die Eg 12:kommst. Das ist vom Bruttolohn nicht weit von der EG 13;entfernt.

    Die Diskussion darüber ist aber auch eher eine akademische. Für den Bereich Realschule kann ich nur sagen, egal wo Du was studiert hast. Wenn es sich um das betreffende Fach handelt Idee dieses Fach auch nur Jials Nebenfach vermittelt wurde, übersteigt dies das benötigte Fachwissen bei Weitem. Die Wahrheit ist doch, ich stelle jetzt Mal auf Mathematik und Physik ab, dass in den Mangelfächer vielfach Kollegen dies als Neigungsfach unterrichten. D.h. die haben das nie studiert und haben nur ihr Abi als Grundlage So sieht die Realität aus. Wenn's hochkommt würden sie in einem Zertifikatskurs nochmal ein Schuljahr in Sachen Fachdidaktik nachgeschult. Da hat der Chemiker mehr Mathe im Nebenfach gehabt. Die Wahrheit ist auch, dass die Seiteneinsteiger uns derzeit den Hintern retten. Ohne die Gruppe wären in den letzten zwei Jahren die Hälfte aller ausgeschriebenen Stellen leer gelaufen, wie aus gewerkschaftlichen Kreisen informiert wurde.

    Rechtsgrundlage ist §72 LPVG in Verbindung mit § 91 LPVG

    Eine Abordnung unterliegt der Mitbestimmung, wenn sie über ein Schulhalbjahr hinausgeht. Sie unterliegt auch bei kürzerer Dauer der Mitbestimmung, wenn eine anschl. Versetzung geplant ist

    Mitbestimmung heißt aber nicht, dass wir nach gut dünken den Daumen hoch oder runter machen können. Vielmehr haben wir die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hierbei muss uns die Dienststelle ggf. auch die Entscheidungshründe nennen, warum B und nicht A genommen wird. Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.

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