Beiträge von chemikus08

    Also so rein menschlich kann ich zwar nachvollziehen, dass Dein Schulleiter nicht mehr so wirklich auf Dich steht. Allerdings stinkt das ganze Procedere nach Formfehlern ohne Ende. Das Du nach dem ganzen hin und her nicht längst mit einer Belastungsdepression krank geschrieben bist wundert mich. Du musst eine bombastische mentale Gesundheit haben.

    Ich beziehe mit mal auf die Zeit, die ich als Seiteneinsteiger bislang tatsächlich unterrichtend tätig war und nicht vollständig freigestellt.

    Mit der Note habe ich mich echt schwer getan, warum? Ich habe diesen Beruf als sehr sinnstiftend und abwechslungsreich erlebt und würde diesen Weg daher auch wieder beschreiten wollen. Allerdings und das ist jetzt die Kehrseite, ich habe noch nie in einem Beruf soviel Arbeitszeit investiert und auch Stress erfahren (auch wenn ich den zunächst positiv erlebt habe) wie im Lehrerberuf.

    Nach schwerer Erkrankung und auch aufgrund meiner Arbeit in den Vertretungsgremien hat sich mein Focus etwas gewandelt und ich muss auch feststellen:

    In keinem Beruf wurde so nachhaltig gegen den Arbeitsschutz verstoßen,

    und in keinem Beruf haben die Kollegen dies (trotz bestehender Abwehrmöglichkeiten) so lemmingartig ertragen.

    Bei der Ausbildungszeit habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Hier ist es wohl sehr davon abhängig, an wen man gerät.

    Stressig ist diese Zeit auf alle Fälle, wenn aber die Chemie zwischen Ausbilder und Auszubildendem nicht stimmt, kann das Ganze zur Hölle werden. Ich habe diese Hölle nicht durchlaufen, habe aber Kolleg:innen kennengelernt die diese durchlaufen sind. Die via Amt verliehene Macht der Ausbilder ist nun mal verdammt hoch, umgekehrt unterliegen sie selber einer nur sehr mageren Kontrolle. Letztlich sind dieses Stellen auch nicht sehr begehrt (zumindest im Sek 1 Bereich) , so dass hier manche Stelle mehrfach ausgeschrieben wird, bis sie besetzt ist.

    In der Gesamtnote habe ich aufgrund der genannten Nachteile trotz bestehender hoher intrinsischer Motivation daher nur eine drei erteilt.

    Wenn es eine Priorität gibt, dann ist dies die Krebsvorstufen frühzeitig zu erkennen. Ohne diese Erkennung ist Deine Verbeamtung sicherlich gefährdet, denn Tote werden gemeinhin nicht verbeamtet. Also ganz schnell den Termin machen, alles andere kommt dananach.

    Was kommt denn danach?

    Es gibt die Einstellungsuntersuchung und danach gibt es den Amtsarzt nur noch in begründeten Fällen. Es müssen berechtigte Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit bestehen. Falls Du nicht auf einmal nackt im Supermarkt einkaufen gehst bestehen die gemeinhin nur, wenn längere Krankheitszeiten darauf hin deuten.

    Der Beihilfe ist jedwede Weitergabe von Daten an die Dienststelle untersagt. Selbst wenn also unter der Hand, von Kollege zu Kollege die dienstliche Schweigepflicht gebrochen wird, kann die Dienststelle dies kaum als Begründung für eine Untersuchung heranziehen.

    Unabhängig davon gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

    a.) Die Untersuchung stellt fest, dass Du keinen Krebs hast, oder nur eine Vorstufe, die jetzt rechtzeitig entfernt wurde.

    In dem Fall wärst Du auch bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung fein raus, da alles in Ordnung ist.

    b.) Du hast Krebs (worst case, was wir alle nicht hoffen). In dem Fall sei froh, dass er jetzt entdeckt wurde, denn jede zeitliche Verzögerung verschlechtert Deine Prognose. Aber was wäre mit dem Amtsarzt?

    Ganz einfach: In dem Fall stellst Du einen Antrag auf Schwerbehinderung und gehst erst nach der Eingangsbestätigung zum Amtsarzt.

    Du bist dann schwerbehindert unter Vorbhehalt, vielleicht hast Du aber auch Deinen Schwerbehindertenausweis früher als Du denkst, denn bei Krebserkrankungen ist üblich mindestens GdB 50 zu gewähren. In beiden Fällen, darf der Amtsarzt Dich wegen der Krebserkrankung nicht als ungeeignet diagnostizieren, da hier der Prognosezeitraum wesentliche gekürzt wird.

    Bedeutet in der Zusammenfassung,, wenn das schon mit dem hitzefrei nicht klappt, dann muss der Arbeitsplatz den Vorschriften genügen.Und da überall auch gesundheitlich angeschlagene Kollegen sind, ist aus meiner Sicht bei 30 Grad Celsius Schluss mit lustig. Nötigenfalls für jede Klasse eine Raumklimaanlage. Gesundheit vor Klimaschutz.

    Es wäre auf jeden Fall sinnig sich von jemand der in diesem Bereich erfahren ist begleiten zu lassen. Und man sollte sich slch selber zuvor im Klaren sein, welches Ziel ich im Gespräch verfolge. Was sind Belastungsfaktoren, die man während der Wiedereingliederung vermeiden möchte? Das kann die verruchte 8a sein aber auch die laute Sporthallle. Jeder hat da so seine eigenen Trigger. Diese Klarheit sollte vor dem BEM Gespräch da sein, damit man zum Schluss nicht irgendwo landet, wo man gar nicht hin wollte.

    Während man bei den vorgesetzten Behörden das klimatisierte Büro an diesen Tagen liebt, wird der Wärmeschutz an Schulen nur sehr suboptimal betrieben. Aber auch an den Schulen gilt, zumindest für die tarifbeschäftigten Kolleg:innen die Arbeitsstätten VO. Für die verbeamteten KuK könnte man die Arbeitsstätten VO zumindest zur Begründung einer unuzureichenden Fürsorge heranziehen.

    Was gilt also?

    Ab 26 Grad Celsius:

    Hier ist der Arbeitgeber angehalten mit Wärmeschutzmaßnahmen zu beginnen. Meist bedeutet dies für die öffentliche Hand "kann wegfallen". Jedoch Vorsicht, die SL ist ja auch zu einer individuellen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Bei Schwangeren oder Menschen, die eine chronische Erkrankung gegenüber der SL angezeigt haben, kann die Pflicht schon hier einsetzen. Ggf. müssten dann Räume min nicht kranken oder schwangeren Kolleg:innen getauscht werden, oder aber der Arbeitgeber stellt für diese Gruppe zumindest Ventillatoren und Getränke zur Verfügung. Auf jeden Fall reichen solche gemessenen Werte schon, um den Träger zur Besserung aufzufordern.

    Ab 30 Grad Celsius:

    Hier muss der Arbeitgeber möglichst effektive zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu kann das Bereitstellen von Getränken genauso gehören wie Ventilatoren oder die Anbringung von Wärmeschutzfolien. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wäre dann nur noch zu prüfen, ob das für besonders gefährdete (s.o.) reicht. Ansonsten muss der SL gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Um mich gegenüber der vorgesetzten Dienststelle abzusichern, würde ich mich diesbezüglich durch den sicherheitstechnischen Dienst (in NRW der BAD) beraten lassen.

    Ab 35 Grad und mehr:

    Hier wäre der Raum zur Benutzung zu sperren.

    Wenn ein hitzefrei nicht möglich ist, muss geprüft werden, ob man sich mit der Klasse ggf. in schattige Bereiche des Gebäudes zurückziehen kann.

    Was kann der Einzelne machen?

    1.) Ein Thermometer mitführen und die vorhandenen Temperaturen dokumentieren

    2.) Ab 26 Grad: Eine Gefährdungsanzeige an die SL schreiben. Die SL muss dann entweder der Anzeige abhelfen indem sie für weitere Schutzmaßnahmen sorgt oder falls nicht möglich die Gefährdungsanzeige an die vorgesetzte Dienststelle weiterleiten.

    3.) Personalrat bezüglich der 26 Grad Gefährdung informieren

    4.) Bei Erreichen der 30 Grad Grenze erneute Anzeige mit diesem Temperaturwert einreichen falls keine Maßnahmen eingeleitet wurden.

    5.) Werden bei 30 Grad Grenze auch weiter keine Maßnahmen eingeleitet: Bezugnehmend auf die eingereichte Gefährdungsanzeige den Personalrat um Unterstützung bitten

    6.) Tarifbeschäftigte Kollegen haben die Möglichkeit, wenn jetzt immer noch nichts hinreichendes unternommen wurde die Unfallkasse einzschalten. Diese kann dann auch als Ordnungsbehörde tätig werden und ggf. auch einen Unterrichtsraum schliessen.

    7-) Die Verbeamteten Kollegen können beim BAD sich beraten lassen. ('Die Tarifbeschäftigten zwar auch, aber hier ist der Weg über UK wirksamer (man kann ja nicht alles gleichzeitig machen)

    8.) Darüber hinaus gibt es für alle Kollegen (verbeamtet und Tarif) noch die Möglichkeit die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden des Landes einzuschalten.

    9.) Schwangere Kolleg:innen sollten bei Erstellung der Gefährdungbeurteilung beim BAD bereits darauf achten, dass Temperaturüberschreitung mit aufgenommen wird und spätestens ab 30 Grad ein Beschäftigungsverbot erteilt wird

    10.) Gesundheitlich eingeschränkte KuK sollten sich ein fachärztliches Attest besorgen, bis zu welcher Temperatur sie eingesetzt werden können. Bei REHA Maßnahmen darauf achten, das Temperaturgefährdung mit in den Abschlussbericht aufgenommen und vermerkt wird, bis zu welcher Temperatur man arbeiten darf.

    11.) Treten gesundheitliche Beeinträchtigungen auf muss der Hausarzt oder Facharzt ggf. krank schreiben

    Die verbeamteten Kollegen dürfen zwar nicht streiken, aber wenn ein Kollegium sich mal ganz konkret einigen würde diese 11 Punkte im Sommer konsequent durch zu ziehen, wäre das eine durchaus geeignete Protestform. Da man sich selbe ja nicht an die Presse wenden darf, wäre eine Begleitung dieser Maßnahme durch entsprechende Stellungnahmen der Verbände eine willkommene Ergänzung.

    LehrerGR

    Inflationsprämie ist eine Arbeitgeberleistung. Wirklich alle, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und eine solche Zulage bekommen haben, haben diese Leistung im Rahmen der Tarifverhandlungen bekommen. Daher wartet der Arbeitgeber natürlich die nächste Tarifverhandlung ab, weil man die Maßnahme natürlich mit den anderen Leistungen (prozentuale Lohnerhöhung etc ) abgleichen muss. Die Tarifverhandlungen beginnen im Herbst d.J und ich gehe davon aus, dass dann auch dieses Thema zur Sprache kommt. Übrigens ist dies gar nicht so toll , wie es sich anhört. Das führt letztendlich dazu, dass der Arbeitgeber im prozentualen Bereich dann sparen will und auf die Zeit gerechnet, machen wir damit leider das schlechtere Geschäft. Daher brauchst Du keine Angst zu haben, dass Dir diese Leistung durch die Lappen geht.

    In Zeiten des Fachkräftemangels sind die Zeiten eigentlich rosig, um sich passende Stellen auszusuchen. Seiteneinsteiger werden derzeit intensiv umworben, da mit den sogenannten grundständigen Lehrkräften der Bedarf nicht mehr zu decken ist.

    Frühzeitig sollte man sich jedoch mit dem Eingruppierungssystem und den Begriffen Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Anerkennung von förderlichen Zeiten auseinandersetzen.

    Es gibt, zumindest in NRW, zwei Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. Zum Einen gibt es den Weg über die sogenannte OBAS, Dies erfordert, dass einem zwei Fächer anerkannt werden, in denen man unterrichten soll. Voraussetzung ist ein mindestens 8 semestriges Studium an einer Hochschule, also normalerweise der Masterabschluss, obgleich einige Universitären auch immer noch die klassischen Diplome vergeben, auch die werden selbstverständlich anerkannt. Häufig scheitert es zunächst am Zweitfach. Hier wird häufig behauptet, dass man nicht in hinreichendem Maße die erforderlichen Studienzeiten hätte. Hier sollte man sich auf eine entsprechend gute Argumentation gegenüber dem Zsfl und dem Einstellungsbüro vorbereiten. Beispiel Mathematik. Die Differential und Integralrechnung eins und zwei zusammen mit Vorlesung und Übung reichen für die Anerkennung als Zweitfach nicht aus. Man möge aber bitte berücksichtigen, dass die Wochenstunden, die unter Physik gebucht sind, nichts anderes sind als angewandte Mathematik. Dies gilt erst recht für alle Leistungen im Bereich physikalische Chemie. Hier wird Mathematik angewendet was das Zeug hält, Vektorrechnung inklusive (die in den beiden Mathescheinen paradoxerweise nicht vorkommt). Vielleicht überzeugen hier ja auszugsweise ein paar Seiten Kopien aus dem Atkins (Ein Standardwerk der physikalischen Chemie). Jetzt ist der Weg frei für OBAS. Dies bedeutet de facto, dass man ein zweites Staatsexamen zum Abschluss erhält, welches auch über die Grenzen von NRW Gültigkeit hat. Auch der Verbeamtung, passendes Alter und Gesundheit vorausgesetzt, lässt dann sogar noch eine Verbeamtung zu.

    Wird einem nur ein Fach anerkannt oder hat man "nur" einen Bachelor, so erfolgt die Einstellung unter der Auflage eine einjährige pädagogische Einführung zu durchlaufen. Danach erhält man einen unbefristeten Vertrag. Eine Prüfung erfolgt im Gegensatz zur OBAS nicht. Allerdings darf man sich auch hier nicht als "Rohrkrepierer" erweisen, da dies sonst zum nicht bestehen der Probezeit führt. Ansonsten befindet man sich dann in der Entgeltgruppe 12 (ab 2026) wieder. Aufstiegschancen gibt es hier dann aber leider keine, so dass OBAS immer das Ziel sein sollte. Ggf. kann man auch begleitend zum Beruf noch in einem Fach nachstudieren (Fernuni) um so die OBAS Voraussetzungen zu erreichen.Aber auch die Entgeltgruppe 12 kann sich sehen lassen, je nach Erfahrungsstufe zwischen 45000 und 60000 Euro Jahresgehalt. Die Entgeltgruppe 13 hingegen endet mit 95000 Euro, das ist also schon ein Unterschied.Edit: geht leider nur bis 70000. Alles andere sind Träume😂

    Bei der Bewerbung sollte man auch darauf achten, ob es in der Ausschreibung den Vermerk gibt, dass förderliche Zeiten anerkannte werden. Im Normalfalle falle diese nämlich unter den Tisch. Wenn aber eine Stelle leer gelaufen ist, hat die Dienststelle die Möglichkeit, die Ausschreibung mit diesem zusätzlichen Schmankerl zu versehen. Immerhin dauert es sechs Jahre bis man sich im Normalfall die Entgeltstufe drei erkämpft hat. Und demtentsprechend ist man später auch sechs Jahre früher in der letzen Erharungsstufe, der Stufe 6 angekommen. Förderliche Zeiten sind Zeiten, die für die ausgeübte Tätigkeit nützlich sein können. Insoweit war z.B. bei mir die Unterrichtung von Mitarbeitern nach GefahrstoffVO nützlich, auch die Ausbildung von Azubis war nützlich. Alle diese Tätigkeiten waren hingegen nicht einschlägig, d.h. bei einer nicht begünstigten Stelle finden diese Zeiten keine Berücksichtigung.Hier sollte man also ein Auge drauf werden und ggf. solche Stellen bevorzugen. Am Arbeitsende kommen so Unterschiede im fünfstelligen Bereich in Betracht.

    Jede Partei, so zumindest bei mir, ist ein Kompromiss. Bei allen finde ich ein Haar in der Suppe aber auch (in meinen Augen) gute Ansätze. Bei einer Wahl kann ich mir dann die Partei mit den für mich meisten guten Ansätzen (und den wenigsten Haaren in der Suppe) aussuchen. Was dann anschließend rauskommt, wenn die Koalitionen gebildet sind, schmeckt mir dann möglicherweise überhaupt nicht. Vielleicht sollte man bei den Abstimmungen den Koalitionszwang in Gänze aufheben und individuelle abstimmen. Wie das Grundgesetz es ja vom Tenor her auch eigentlich vorsieht. Interessant fände ich auch, das Parlament aufzustocken mit willkürlich aus dem Volk heraus bestimmten Kandidaten (ähnlich wie bei der Schöffenwahl), so dass auch mal Leute außerhalb des politischen Systems gehör finden. Zur Zeit geht das ja nur über Anne will oder will nicht.

    Das ist mir bewusst, trotzdem gibt es keine inflationsprämie für angestellte Lehrer.

    Jedenfalls nach derzeitigem Stand noch nicht. Das kann sich natürlich ändern, wenn der im Herbst erfolgende Abschluss dies hergibt. Der bislang bestehende Tarifvertrag auf Landesebene beinhaltet keine Prämie

    Das ist in der Tat so wie PeterKA sagt. Wenn Du in der Situation bist, besorge Dir Rechtsschutz und Klage. Die sind da bei der BezReg noch nicht Mal böse drum. Da sitzen Volljuristen. Die sind es gewohnt,das bei einem juristischen Widerstreit ein Gericht zur Klärung angerufen wird. Das ist im Moment zwar kein rechtsfreier Raum, aber es mangelt an gesprochenen Recht.

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