Ich bin nur der Überbringer der schlechten Botschaft und finde die gesamte Tarifordnung im Lehrerbereich ziemlich daneben. Dennoch habe ich mich damals für den Seiteneinstieg entschieden. Geld ist eben nur ein Faktor, jedoch nicht der Wichtigste.
Beiträge von chemikus08
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Nicht ganz richtig. Zumindest in NRW gilt für die Sek 1 Schulen, dass (falls der Seiteneinstieg geöffnet ist);das auch FH Absolventen zulässig sind. Allerdings dürfen diese dann nur die PE absolvieren und werden damit leider auch nicht verbeamtet. An der Stelle lobe ich mir die sächischen Kollegen, die für die FH ler eine gesonderte Laufbahngruppe aufgemacht haben
Ab 2026 ist die Bezahlung aber auch in der PE nicht schlecht, da Du dann mit Master in die Eg 12:kommst. Das ist vom Bruttolohn nicht weit von der EG 13;entfernt.
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Die Diskussion darüber ist aber auch eher eine akademische. Für den Bereich Realschule kann ich nur sagen, egal wo Du was studiert hast. Wenn es sich um das betreffende Fach handelt Idee dieses Fach auch nur Jials Nebenfach vermittelt wurde, übersteigt dies das benötigte Fachwissen bei Weitem. Die Wahrheit ist doch, ich stelle jetzt Mal auf Mathematik und Physik ab, dass in den Mangelfächer vielfach Kollegen dies als Neigungsfach unterrichten. D.h. die haben das nie studiert und haben nur ihr Abi als Grundlage So sieht die Realität aus. Wenn's hochkommt würden sie in einem Zertifikatskurs nochmal ein Schuljahr in Sachen Fachdidaktik nachgeschult. Da hat der Chemiker mehr Mathe im Nebenfach gehabt. Die Wahrheit ist auch, dass die Seiteneinsteiger uns derzeit den Hintern retten. Ohne die Gruppe wären in den letzten zwei Jahren die Hälfte aller ausgeschriebenen Stellen leer gelaufen, wie aus gewerkschaftlichen Kreisen informiert wurde.
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Bist Du vom Bundesland her festgelegt? Oder wäre NRW auch drin?
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Mit genügend Chili kriegt man auch fleischlos hin

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Rechtsgrundlage ist §72 LPVG in Verbindung mit § 91 LPVG
Eine Abordnung unterliegt der Mitbestimmung, wenn sie über ein Schulhalbjahr hinausgeht. Sie unterliegt auch bei kürzerer Dauer der Mitbestimmung, wenn eine anschl. Versetzung geplant ist
Mitbestimmung heißt aber nicht, dass wir nach gut dünken den Daumen hoch oder runter machen können. Vielmehr haben wir die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hierbei muss uns die Dienststelle ggf. auch die Entscheidungshründe nennen, warum B und nicht A genommen wird. Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.
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Und was Kinder, also Menschen kleiner oder gleich 14 Jahre anbelangt.Whatsapp ist ab 16. Hier liegt es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, welche Apps sie ihren Kindern zugestehen.
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Mit Verlaub, das ist nicht naiv sondern realitätsbezogen. Die sozialen Medien existieren und werden durch die Jugendlichen genutzt, ob Du Das nun doof findest oder nicht. Also bleibt doch nur, den verantwortungsvollen Umgang damit zu erlernen.
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Das Problem in der von Dir geposteten Story ist aber das Fehlverhalten der Mitschüler verbunden mit einer widerrechtlichen Nutzung von WhatsApp.
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Über die Gefahren der Social Media informiert zu sein, ist doch nicht gleichbedeutend damit, dass ich deswegen diese auch verteufeln muss.
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Was Du auf Social Media so machst oder nicht machst ist und bleibt Deine ganz persönliche Entscheidung. Das gilt für Akzeptanz dieser Medien wie auch deren Ablehnung gleichermaßen.
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Also rechtlich sehe ich da keine Bedenken. Ich hatte schon öfter Schüler die danach gefragt haben, ob sie einen adden dürfen. Ich habe es grundsätzlich so gehalten, dass nach der Entlassung ich die Einladung angenommen habe und vorher aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht. Es macht schon Spaß, wenn dann ein paar Jahre später die ersten Baby Posts kommen oder Schüler irgendwo einen Laden aufgemacht haben u.a.
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Und ja, es musste jemand abgeordnet werden. Im Normalfall ist eine solche Abordnung jedoch auf Zeit und mit einer Rückkehrperspektive verbunden.
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. Eigentlich müsste man ihn 'rausschmeißen
Selbst beim weniger geschützten Angestellten, kann man nicht einfach rausschmeissen. Hier muss zumindest der Sachverhalt einmal offiziell schriftlich abgemahnt sein. Von Extremfällen Mal abgesehen.
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Eine Disziplinarmassnahme bedarf eines ordentlichen Verfahrens. Sie setzt ein sanktionierbares Verhalten voraus. Ein Verhalten, dass nicht sanktionierbar ist ,sollte auch nicht mit irgendwelchen Maßnahmen, die sich jeglicher ordentlicher Kontrolle entziehen sanktioniert werden.
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Der Umstand, dass sie GEW auch eine Fachgruppe Realschule hat und wir uns auf den Parteitagen entsprechend zu Wortelden, führt schon dazu, dass die Werbung für die Gesamtschule nicht ganz so aktiv ausfällt, wie manch einer sich das wünscht. Man muss nicht mit seiner Gewerkschaft in allen Punkten übereinstimmen.
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Na zumindest wärst Du da schon Mal bei einer DGB Gewerkschaft. Aber wahrscheinlich zur Vertretung Deiner Arbeitnehmerrechte eher die falsche Wahl🤷. Vorschlag zur Güte. Such Dir doch Mal die GEW Vertretung für Deinen Ort und frag Mal an, was die für Deine Schulform so bieten.
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Zu faul zum googlen zu sein ist schon mal kein guter Start.
Den Vorwurf könnte man aber auch etablierten Kollegen machen, wo ich auch manchmal Nachfragen lese unter der Kategorie "Und täglich grüßt das Murmeltier".
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Ich habs mal an den Landesvorstand weitergeleitet. Vielleicht meldet sich ja jemand.
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Eine andere Option wäre, dass Ihr Euch mal an die GEW wendet. Da könnten sich durchaus Landesvorstände finden, die auch selbst im Lehrerberuf tätig waren. Oder wendet Euch an die Bundesvorsitzende Maike Finnen. Die war selbst Realschullehrerin und jahrelang dort tätig. Die könnte sicherlich (ungestraft) aus dem Nähkästchen plaudern und das ein oder andere Fallbeispiel einmal vortragen.
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