Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag ist keine weitere Freigabe mehr nötig, d.h. man lässt den Kandidaten ziehen. Aber dies bedeutet nicht, dass im aufnehmenden System der Bedarf besteht. Es empfiehlt sich also, sich nicht zu konkret beim Versetzungswunsch zu äußern . Wer sagt, ich will zur Hau mich Schule nach Pusemuckel, darf sich nicht wundern, wenn die dann keinen weiteren Geschichtslehrer mehr brauchen. Also besser alle Schulen in Pusemuckel , auch alle Schulformen.
Unabhängig davon gibt es aber manchmal auch dringliche Gründe für eine Versetzung. In diesen Fällen einfach Mal den Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Aus dienstlichen Gründen sind Versetzungen jederzeit möglich und Fürsorgegründe sind auch dienstliche Gründe.
In einer Sache muss ich entäuschen. Ich kenne viele Fälle, die erst nach fünf Jahren die " Ich komme aus dem Gefängnisfrei Karte" bekommen haben.