Beiträge von chemikus08

    Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag ist keine weitere Freigabe mehr nötig, d.h. man lässt den Kandidaten ziehen. Aber dies bedeutet nicht, dass im aufnehmenden System der Bedarf besteht. Es empfiehlt sich also, sich nicht zu konkret beim Versetzungswunsch zu äußern . Wer sagt, ich will zur Hau mich Schule nach Pusemuckel, darf sich nicht wundern, wenn die dann keinen weiteren Geschichtslehrer mehr brauchen. Also besser alle Schulen in Pusemuckel , auch alle Schulformen.

    Unabhängig davon gibt es aber manchmal auch dringliche Gründe für eine Versetzung. In diesen Fällen einfach Mal den Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Aus dienstlichen Gründen sind Versetzungen jederzeit möglich und Fürsorgegründe sind auch dienstliche Gründe.

    In einer Sache muss ich entäuschen. Ich kenne viele Fälle, die erst nach fünf Jahren die " Ich komme aus dem Gefängnisfrei Karte" bekommen haben.

    Kleine Ergänzung noch, in Kombination des vorher Gesagten mit § 11 ADO wird das Ganze dann für die SL auch wasserdicht. Wenn ich mir dann noch überlege, dass in Mönchengladbach im Januar ein Fall vor dem Amtgericht verhandelt wird (war der Presse zu entnehmen) in dem Lehrer wegen versäumten Hilfeleistung angeklagt werden sollen, gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Ich persönlich bin jedem SL dankbar und auch jedem Kollegium, wenn die Erste-Hilfe als gemeinsame Veranstaltung durchgeführt wird. Und btw so ein Kurs kann sogar ganz viel Spaß machen.

    Die 20% Regelung ist eine Mindestanforderung der Unfallkasse. Bei Zuwiederhandlung würde die SL sich angreifbar machen. Darüber hinaus, soll aber auch sichergestellt sein, dass bei jedem Klassenausflug ein ErstHelfer dabei ist. Upps jetzt wird's schon schwierig mit den 20%. Ansonsten ist das bei uns z.b. ein Beschluss der LK, dass wir dies im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung alle Kollegen regelmäßig Schulen. Ansonsten liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz voll und ganz bei der Schulleitung. Dementsprechend kann sie Dich zur Teilnahme verpflichten.

    In NRW gilt, dass Du (volle Stelle vorausgesetzt) drei Grundermäßigung Stunden ab GdB 70 bekommst. Darüber hinaus kannst Du bis zu vier weitere Ermässigungsstunden bekommen. Also insgesamt 7. Dies ist aber von der Schwere der Einschränkung abhängig. Du solltest Dich mit der für Dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzten, da diese bezüglich des Umfangs der Ermässigung gehört wird. Was Du auf jeden Fall brauchst ist ein ârztliches Attest. Aber auch dazu bitte die SbV befragen. Die vollen vier zusätzlichen Stunden werden nur im Ausnahmefall gewährt und dann meist auch erst nach amtsärztlicher Prüfung.

    Ich trinke, wenn mein Körper danach fragt und das kann auch während des Unterrichts sein. Da ich dieses Recht für mich beanspruche gestehe ich es auch meinen Schülern zu, auch wenn sie dafür Mal kurz vor die Tür gehen (Fachraum). Bei mir kommt es auch öfter vor, dass ich auf einmal einen Räusperzwang habe, den ich mit einem Schluck trinken ganz gut in den Griff kriege. Und wäre ich Schüler, wäre es auch meinem Lehrer wahrscheinlich lieber das ich einen Schluck trinke, als dass ich die nächsten 30 Minuten unruhig röchelnd auf meinem Platz sitze. Darüber hinaus bewirken manche meiner Medikamente, dass ich einen wahnsinnig trockenen Hals bekomme. Dies ist eine typische Nebenwirkung von Medikamenten mit anticholinerger Wirkung. Das ist wirklich heftig und erfordert , dass man zwischendurch immer Mal was trinkt.Falls Ihr Schüler mit ADHS habt, Ritalin und Co machen diese Nebenwirkung ganz gravierend. Auch da, kann ich das ganz gut nachvollziehen. Damit wäre ich dann auch am Ende meines Plädoyers für befreites trinken. In diesem Sinne Prost und gutes Nächtle.

    LonelyZ

    Ich selbst bin auch Seiteneinsteiger.Mir ist als solcher aber auch klar, dass von Anfang an (und das trifft für alle BL zu) der gewollte Weg zum Lehramt über die klassische Ausbildungsschiene führt. Alles was es dann an anderen Wegen gibt, wurde geöffnet, aufgrund jahrelanger eklatanter Fehlplanung. Also hat man aus der Not heraus andere Wege geöffnet . Je nach Not hat man die Scheunentore mal mehr und Mal weniger weit geöffnet, dem sogenannten Schweinezyklus folgend. Du kannst sicher sein, dass indem Moment, wo genügend Regelbewerber zur Verfügung stehen, der Seiteneinstieg geschlossen wird. Zumindest für Mint Absolventen scheint dieser Zustand jedoch in weite Ferne gerückt zu sein.

    Unsere Hausordnung z.B., wo auch das Nichttragen von Käppis im Unterricht drin steht, ist ja nicht dadurch entstanden,

    Wenn's mehrheitlich so beschlossen wurde, dann ist das so. Beschlossen und verkündet. Allerdings würde ich regelmäßig einmal im Jahr mich in der LK nochmal erkundigen, ob die Mehrheitsverhältnisse noch die Gleichen sind. Bei der Fluktuation kann sich ja auch Mal was ändern. Gleichzeitig gibt das nochmal Gelegenheit auch die Nicht Befütworter zu überzeugen. Denn wenn ich selbst überzeugr bin, ist es für mich einfacher auch die Schiüler zu überzeugen. Btw. was stört Dich denn jetzt wirklich daran, wenn ein SuS die Kappe anbehält. Es ist für mich ein Mode Assesoir das zum entsprechenden Schüler möglicherweise genauso gehört, wie seiner Zeit die blank geputzten schwarzen Schuhe zum Lagerfeld. Überzeuge mich!

    Das ist halt so!

    Das haben wir immer schon so gemacht

    .....

    Das sind die Denkblockaden, die bei Diskussionen die zielführend sein sollen im Weg rumstehen, genauso wie die Menschen die sie vertreten. Man schaue sich bitte Mal Berichtssendungen aus den 60ern an, was wurde da über junge Menschen und ihre Mode hergezogen, als wären es die letzten Menschen. Heute sind alle (fast alle) froh über die erzielten Änderungen. Kann es sein, dass wir heute mit den Käppis eine heisse Diskussion führen, die in zehn Jahren keinen mehr interessiert. Und nein,vein Käpoi aufzuhaben bedeutet nicht gleichzeitig Null Bock. Da haben unsere Schüler andere Möglichkeiten entwickelt, dies unmissverständlicher auszudrücken.

    Das ist die Darstellung von WhatsApp. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sehen es höchstwahrscheinlich anders. Zumindest habe ich von einem Kommando zurück noch nichts gehört. Bis dahin bleibt, wenn Du mich offiziell fragst, alles beim Alten.

    Unabhängig davon, dass ich rein privat gefragt meine datenschutzrechtliche Beeinträchtigung für sehr gering. Wenn mich jemand per WhatsApp anschreibt, hat derjenige sich mit Nutzung der App im Übrigen mit den Regelungen einverstanden erklärt. Trotzdem würde ich von einer dienstlichen Beteiligung an irgendwelchen offiziellen schulischen WhatsApp Gruppen die Finger lassen.

    http://schiering.org/arhilfen/arzeit/freizeitmassnahmen.htm

    Den o.g. Artikel finde ich interessant. Sie ist von einer kirchlichen Arbeitnehmervertretung und beleuchtet zwar keine Klassenfahrten sondern Ferienfreizeitmassnahmen kirchlicher Arbeitgeber, also die Jugendlager und Ferienfreizeiten die so angeboten werden. Letztlich ist das hier gesagte m.E. vollumfänglich auf die Situation von Lehrern übertragbar. Wird Zeit das das umgesetzt wird. Und jetzt haut nicht auf die GEW, die anderen packen das Thema auch nicht an, weil jeder Angst hat die Kollegen zu vergrätzen, die dann mit heulenden Augen im Klassenzimmer stehen, weil die Gewerkschaft ein fürs alle Mal der Ausbeuterei ein Ende gesetzt hat.

    Ok Sorry, das ist für NRW. Allerdings bezieht sich die Begründung auf die möglicher Weise vorhandene Vorteilsnahme und die gilt in allen Bundesländern.

    Und die Staatsanwaltschaften sind da gnadenlos. So gab es diverse Fotoinstitute, die jedes Schuljahr Schülerfotos geschossen haben. Sowohl Gruppenaufnahme als auch Einzelporträts. Jeder, also sowohl Schüler als auch Lehrer hatte die Möglichkeit Fotos kostenpflichtig zu erwerben. Soweit so gut. Bis hierhin alles in Ordnung. Nun gab es aber als Dankeschön eine Fototapete mit allen geschossenen Schüler und Lehrer Fotos. Und schon schnappt die Falle zu. Irgendein emsiger Staatsanwalt war dann unter den Elter und hat dann ein Verfahren eröffnet. Und in seiner Ermittlungswut dann auch gleich die gesamte Kundenliste beschlagnahmt und seine Ermittlungen auf alle umliegenden Schulen ausgedehnt. Hat den SL jeweils einige tausend Euro gekostet, obgleich sie persönlich von dem Diel gar nichts hatten.

    Ok folgendes Problem:

    Bei gewissen Konstellationen konnte es jetzt schon zu sogeneannten Expektanzverlusten kommen, da es in der Tat bei einer Höhergruppierung auf eine Beförderungsstelle, tatsächlich eine Rückstufung geprüft wird. Die Rückstufung findet immer dann statt, wenn Du trotz Rückstufung immer noch mehr verdienst als vorher. Mindestens steht Dir ein mehr von ich glaube 150 Euro zu. Dieses ggf. erforderliche mehr wird dann als Zulage gezahlt bis die nächste Hochstufung wieder greift.

    Allerdings sieht Hamburg das beim A13 Verfahren anders. Lt. Hamburg ist dies keine Beförderung sondern eine normative Anpassung. Diese erfolgt dort stufengleich. Ich kann nur hoffen, dass die TdL diese Problematik in der nächsten oder übernächsten Tarifrunde klärt. Ansonsten bleibt mir nur, ich gehöre auch zu den Betroffenen, der Klageweg.:autsch:

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