Beiträge von chemikus08
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Habichtswald nimmt auch gesetzlich Versicherte oder nur privat?
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Nur zur Info , Möhnesee hat ne richtige Klinik, keine Tagesklinik.
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Psyche ist in der Tat nicht gleich Psyche. Das habe ich selber auch erlebt. Ich habe mit Panikattacken zu kämpfen. Aber eben nicht der Klassiker, sondern Panikattacken mit dem Zustand nach Herzinfarkt. Während man bei der normalen PA lernt auszuhalten, kann dies in Kombination tödlich enden, da die Symptome zum Teil sehr ähnlich sind und man das im Ernstfall eben nicht sauber trennen kann.
Daher bedarf es einer Klinik, die sich hiermit in besonderer Weise auskennt. Diese habe ich für mich auch gefunden. Ist zwar einer private, aber auch für gesetzlich Versicherte geöffnet. Und zwar ist das die Klinik am Möhnesee. Wer also mit diesem Problem zu tun hat, schaut Euch die Klinik mal näher an. Die beschäftigen sich auch mit Psychokardiologie.
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Man sollte sich über folgendes im Klaren sein. Die Höhe des Deputates beruht auf der Annahme einer 41 Stunden Woche, auch unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit, die für Abbau von mehr geleisteten Stunden aber auch als Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Grundlage war die Vorstellung von Schule , wie sie vor 20 Jahren einmal war.
Seitdem sind zahlreiche Aufgaben hinzugekommen. Auch die Vorstellung von Unterricht ist eine andere. Die Klassen sind sehr heterogen und dementsprechend verlangt es nach einem differenzierten Unterricht.
Was dies bedeutet erfahren wir alle am eigenen Leibe. Das ursprüngliche Zeitbudget wird bei einer qualitativ hohen Unterrichtsvorbereitung definitiv überschritten. Das gilt für Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleichermaßen. Ich kann nur hoffen, dass die irgendwann erfolgende Zeiterfassung dem Spuk ein Ende setzt.
Teilzeitkonzepte sollen in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass diese nicht über Gebühr belastet werden. Im Idealfall bedeutet dies, dass wenn die Vollzeitkraft einen Zeitaufwand von 50 h/Woche hat (bei qualitativ gutem Unterricht), der Zeitaufwand bei der Halbtagskraft entsprechend nur 25h beträgt. Wenn ich nur die Deputatstunden halbiere, alles andere aber als nicht teilbare Pflichtaufgabe sehe kann das, bei einfachster Betrachtung, nicht funktionieren. Was man alles machen kann ist:
- Elternsprechtage nur die halbe Zeit (da wo 2 Tage angesetzt sind nur ein Tag, ansonsten früher Schluss oder später anfangen)
- Konferenzen: nur jede zweite muss besucht werden, den Rest informiere ich mich durch Protokolle (ausgenommen Zeugniskonferenzen)
- Bei Wochenendveranstaltungen wie "Tag der offnen Tür": die Halbzeitkraft muss nur jede zweite dieser VA mitmachen
- Klassenleitung: Bei Teilzeitkräften erfolgt die Klassenleitung im Team.
- Pausenaufsichten: Nur die Hälfte
- Schulentwicklung: Nur kleine Aufgaben, sonst nur über Entlastungsstunden
Dies sind nur einige Vorschläge. Es ist Aufgabe der Lehrerkonferenz ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Das in Schulen, in denen bislang allen Teilzeitkräften die volle Verpflichtung im außerunterrichtlichen Bereich aufgebürdet wurde, natürlich jetzt etwas mehr Arbeit auf die Vollzeitkräfte zukommt ist unausweichlich. Das liegt aber nicht an den Teilzeitkräften, sondern an einer falschen Verteilung von Arbeitszeit. Bitte liebe Teilzeitkräfte, organisiert Euch und reicht diesen Tagesordnungspunkt immer wieder in der Lehrerkonferenz ein und verlangt eine Umsetzung. In NRW gibt es von den Bezirksregierungen Beispielkonzepte hierfür. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, jedoch eine gute Vorlage um einen entsprechenden Entwurf für eine LK zu entwerfen. Denn auch die Vollzeitkräfte möchten, dass ihr gesund durch diesen Beruf kommt. Es wäre doch schade, wenn ihr wegen Überlastung und daraus folgender gesundheitlicher Konsequenzen laufend ausfallt. Das wäre für Euch schlecht und auch für die Vollzeitkräfte.
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Angestellte Lehrer (Seiteneinsteiger) bekommen die Sonderzahlung aber, oder ?
Ob es eine Sonderzahlung gibt, entscheidet die nächste Lohnrunde im Herbst. Das Ergebnis gilt zunächst einmal nur für Tarifbeschäftigte.
D.h. der angestellte Lehrer bekommt diese, wenn es eine gib, auf jeden Fall. Das Land entscheidet dann, ob dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen wird, wo man im Regelfall weitestgehend von aus gehen kann.
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Um es mal ganz deutlich zu sagen, den Job würde ich für kein Geld der Welt machen wollen. Ich möchte am Beispiel der Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch mal darstellen warum.
Laut NRW Schulgesetz wurde die komplette Verantwortung für aller Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an die Schulleitung übertragen. Das hat man extra in einem Gesetz verankert, weil nach der allgemeinen Rechtslage die Verantwortung beim Unternehmer liegt. Dies ist eine Aufgabe die, wenn man sie zu 100% erfüllen will, bei einer Schule mit 800 Schülern eigentlich eine halbe Stelle füllt.
Als Unterstützung bekommt der Schulleiter alle fünf Jahre (früher waren es alle 10 Jahre, nach jahrelanger Intervention der Personalräte hat man dann erhöht, aber nicht genug) eine Regelbegehung, bei der die wichtigsten Baustellen festgehalten werden. Dabei werden hier nur stichprobenartig die Räume untersucht. Die Stadt selber hat eine eigene ASiG Abeilung mit mehrer Mitarbeitern und besucht halbjährlich alle Arbeitsplätze (also auch jede Arbeitskraft, würde bei uns jeden Lehrer bedeuten) stellt die Mängel zusammen und kontrolliert beim erneuten Besuch die Mängelbeseitigung. Wehe die sind nicht beseitigt, dann bekommt die 'Amtsleitung Druck von ganz oben. Bei uns wie gesagt nur die Regelbegehung. Wenn wirklich mal etwas passiert ist zunächst der Schulleiter der Hauptverantwortliche, auch was Bussgelder anbelangt und ganz wichtig auch im strafrechtlichen Sinne.
Die Zahl der Vorschriften ist so umfangreich und das Zeitbudget was ich als Schulleiter für diese Aufgabe einräumen kann, so gering, dass es zwangsläufig zu Fehlern kommt, füt die ich dann aber verantwortlich bin. Allein aus diesem Grunde
Schulleiter? Nein Danke!
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Die Argumentation mit dem ÖPNV Ticket hatten wir mit unseren Fahrtkosten zur Personalratssitzung auch. Hier ziehen wohl drei mögliche Argumente.
Ich bin schwerbehindert , ich muss schwere Sachen tragen oder mit dem ÖPNV dauert meine Reise deutlich (eine Stunde);länger
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Die Zeit vor der Veröffentlichung ist die Entscheidende. Hier würde ich mich freuen, wenn viele Kolleg:innen Mal ganz laut werden und das möglichst zahlreich.
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Hast Du Dir den Link durchgelesen? Gilt nicht für Landesbeamte. Die Runde steht doch noch aus!
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Als ich noch weiter fahren musste, war ich um kurz nach sieben da. Das ist der Zeitpunkt, wo der Hausmeister das Tor zum Lehrerparkplatz öffnet. Wurde jedesmal begrüßt mit "Na wieder Schlafstörungen".
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edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??
Also ich kann da meinem Körper dankbar sein (hab ich in der Reha gelernt so zu denken, "Was will ihnen die Panikattacke sagen) Spätestens nach der dritten Woche melden sich die Panikattacken und dann bin ich erst mal vier Wochen raus.
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Nachtrag;
Der Finanzminister schaut dann gelangweilt aus dem Fenster und wettet mit dem Staatssekretär das beim nächsten Mal nur noch die Hälfte da stehen. Dann ruft der den Verhandlungsführer der TdL an und sagt "Hier ist alles ruhig, halt sie hin".
Und vielleicht sollte die nächste Demo auch am Schulministerium vorbeigehen. Da kann Herr Reuel dann sein Oberlandesgericht vernünftig absichern.
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Zu 2) Kommt drauf an. Wenn du an einer anderen Schule als Lehrkraft gearbeitet hast, und dem Geltungsbereich des TVL unterlagst, muss dieses auch von anderen Schule anerkannt werden.
Vorsicht! Im unmittelbaren Anschluss können sämtliche Stufen anerkannt werden. Ist aber Verhandlungssache. Liegt ein größerer Zeitraum zwischen den beiden Anstellungen, so erfolgt die Anerkennung von einschlägiger Erfahrung in der Regel bis max drei. Die Anerkennung weiterer Stufen ist nur als besonderes Mittel der Personalgewinnung möglich. In unserem Beritt ist dies z.B. möglich, wenn die Stelle bereits mehrfach leer gelaufen ist und danach die Stelle explizit so ausgeschrieben wird.
Wer nach zwei Jahren auf die Idee kommt, jetzt doch nochmal seine alte Schule mit 7 Stunden/Woche zu unterstützen, darf sich verwundert die Augen reiben, wenn er auf die Lohnabrechnung schaut. Mit Glück Stufe zwei, mit viel Glück die drei.
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Das hat sich leider nicht geändert. Rechtstheoretisch gilt dies auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Allerdings legt die Rechtsprechung hier dem Arbeitgeber doch noch etwas mehr Ketten an, was den Abwägungsprozess anbelangt. Die Arbeitsgerichte sind da etwas Arbeitnehmerfreundlicher.
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Es liegt nicht nur am Verhandlungsgeschick. Guck Dir bitte mal an was passiert, wenn die Bahn streikt. Da fahren nicht 4/5 weiter und von dem anderen fünftel ist nur ein 'Teil bei den Demos zu sehen. Wir haben in NRW verdammt nochmal 50000 angestellte Lehrer. Die mächte ich dann alle beim Marsch vor den Landtag sehen und wenn nötig einmal die Woche. Was sehe ich? Vielleicht 3000 Hanseln von der GEW und Lehrer NRW und ein paar Splittergruppen und ansonsten Polizei (GdP) und die Mädels und Jungs von der Steuer, die sind auch immer gut vertreten. Was wäre das für ein Bild, wenn auf einmal alle 50000 da stehen plus die Beamten, die an dem Tag frei haben und die Kollegen die einen Klassenausflug mit ihrer Klasse machen, um mal vor Ort die gewerkschaftliche Mitbestimmung zu betrachten.
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Ich sehe übrigens gerade, dass ich Euch zwar den rechtlichen Link geschickt habe. Da Ihr aber so gerne Euch mit Gesetzestexten befasst
, habe ich noch was gefunden vom Personalrat Förderschule aus Münster, denn die haben wohl auch viel mit Abordnungen zu tun:Reisekostenerstattung-bei-Abordnung.pdf
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Wenn die zwei Takte im Normalfall reichen, dann funktioniert der Nahverkehr bei Euch ja hervorragend.
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