Da erscheint mit das Angebot der Privatschule mit E12 (ohne Umzug, ohne PE) wesentlich attraktiver.
Dann nimm es doch erst mal an. Die eierlegende Wollmilchkuhsau wirst Du als Berufseinsteiger (in unserem Beruf) leider nicht finden.
Da erscheint mit das Angebot der Privatschule mit E12 (ohne Umzug, ohne PE) wesentlich attraktiver.
Dann nimm es doch erst mal an. Die eierlegende Wollmilchkuhsau wirst Du als Berufseinsteiger (in unserem Beruf) leider nicht finden.
Aber wo (in welchem Gesetz) steht, dass die Kosten der Lehrer nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen? Zur Vollständigkeit: ich bin angestellte Lehrperson.
"Nein, Zuschüsse einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an Klassenfahrten sind nicht statthaft. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass die neutrale, unvoreingenommene Amtsausübung der Lehrkräfte beeinflusst würde. Eine Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf alle Eltern ist ebenfalls nicht möglich."
Auf der Seite des Ministeriums zu ergoogeln unter http://www.gidf.de mit den Stichwörtern "Schulfahrt Umlage Lehrerfahrtkosten auf Eltern" und dann mal die FAQ s durchscrollen. Da es eine Veröffentlichung meiner obersten Behörde ist betrachte ich das mal als verbindlich.
Hallo miteinander,
meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen. In den Vorjahren konnten die Kosten noch über Dienstreiseabrechnung erstattet werden, aber dieses Jahr sei kein Geld im Sack.
Wenn kein Geld im Sack ist, würde kein Beamter der Finanzverwaltung auf die Idee kommen seine Forbildung selbst zu finanzieren. Kein Geld im Sack - keine Schulfahrt. Basta!
i, jetzt wirds gleich wieder verwirrend
Nein, bitte nicht 😂😂😂
Käppi gehe ich mit, übersehe ich meist, aus diversen Gründen. Der Hauptgrund ist aber, dass ich gar nicht einsehe religiöse Entscheidungsgründe den weltlichen über zu ordnen. Bei dem Kaugummi gehe ich nicht mit. Grund sind die zahlreichen Kaugummis die unter den Tischen festkleben. Wenn ich die Dinger dann auch noch unter meinen Schuhen hab,bdann ist der nächte der mir Kaugunmi kauend entgegen kommt reif🤷
Ich hatte in meiner Jugend auch einen solchen Lehrer. Wobei, und das ist jetzt nur eine anekdotische Erfahrung, kann nur hoffen, dass es nicht wirklich so ist. Gerade die Lehrer, die ich damals als besonders cool empfunden und auch viel von gelernt habe, sind im Alter in die Sucht abgedrifted.
Ich sehe soweit liegen wir gar nicht auseinander😂. Und ja in NRW ist die RISU in Stein gemeißelt, weshalb ich das feste Phenolphthalein hätte aussortieren sollen, während die verdünnten Lösungen stehen bleiben durften und auch verwendet werden können. Das Borax, habe ich das entsorgt? Müsste den ich halte mich ja streng an die RISU🤷🙈
In Deutschland sagt die Polizei "nicht meine Baustelle". Alkoholisiert zu unterrichten ist möglicherweise ein arbeitsrechtliches/ dienstrechtliches Vergehen. Dafür ist die Polizei nicht zuständig. Ausnahme, man begeht in diesem Zustand eine Straftat, dann kann es in der Tat sein, dass ich auch gezwungen bin, eine Blutabnahme zwecks Alkoholkontrollen über mich wegen zu lassen.
Ansonsten ist die wahrscheinlichste Vorgehensweise, dass man Dich amtsärztlich untersuchen lässt.
Das tatsächliche Risiko das in Schule auf diesem Weg was passiert ist tatsächlich minimal. So gesehen sind aber auch viele andere Vorgaben in der Risu nicht wirklich zielführend. Das ich vor jedem Versuch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung machen muss (falls diese noch nicht vorliegt) führt nicht wirklich zu mehr Sicherheit, da ich mir auch schon ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung über die Risiken im Klaren bin. Dennoch bin ich dazu verpflichtet.
Und die Sichtweise sowohl meines Arbeitgebers als auch des BAD als auch der Unfallkasse sowie des für Arbeitsschutz zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung ist, dass die von mir bereits rezitieren Hygienevorschriften in jedem Fachraum wo üblicherweise regelmässig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird einzuhalten sind. Ich halte dies aber auch für sinnig. Zum einen lernt der Schüler, dass es im Berufsleben Gefährdungsbereiche gibt, in denen bestimmte Regeln einzuhalten sind. Sobald ich eine Baustelle betrete habe ich Sicherheitsschuhe und einen Helm zu tragen. Sobald ich ein Labor betrete habe ich die Hygienevorschriften einzuhalten. Ich habe auch keine Lust, die Reste der Kartoffelchips überall aus den Ecken und Winkeln herauszuholen.Auch ausgediente Kaugummis unter den Tischen brauche ich nicht.
In den USA gibt es oft seltsame Vorgehensweisen durch die Staatsgewalt.
Unsere Chemiefachräume sind alles Räume mit Schülerexperimentiertischen. Möglicherweise hat auch eine Gruppe die Stunde vorher in dem Raum experimentell gearbeitet. Es sind also Räume in denen üblicherweise mit Chemikalien gearbeitet wird. Im Normalfall besteht hier ein durchgehendes Verbot der Nahrungsaufnahme. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Hierzu müsste aber zuvor eine Grundreinigung aller Tische stattfinden und es dürfte nach dercGrundteinigung auch nichts mehr an Chemikalien rumstehen. Im normalen Tagesgeschäft gilt jedoch das Verbot. Ich mache meinen Job nicht erst seit gestern und stehe als Personalratsmitglied im engen Austausch auch mit den Kollegen, die die Sicherheitsschulungen für Chemielehrer durchführen. Insoweit kann ich dir sehr genau sagen, welche Vorschriften laut Weisung meines Arbeitgebers einzuhalten sind. Das kannst du gut oder schlecht finden, ândert aber nichts an der Sachlage. Die steht übrigens auch in Einklang mit den Empfehlungen der Unfallkasse.
Auszug Risu NRW
3.10 Hygiene und Augenspülvorrichtung
In Unterrichtsräumen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfolgen, darf grundsätzlich
nicht gegessen, getrunken oder geschminkt werden.
In solchen Räumen (z. B. Chemiefachräumen) müssen ein Waschbecken mit Wasseranschluss, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.
Zusätzlich muss in Fachräumen, in denen eine Gefährdung der Augen durch Verspritzen
reizender oder ätzender Stoffe besteht, eine geeignete Augenspülvorrichtung
(Kaltwasseranschluss) zur schnellen Erstversorgung vorhanden sein.
Bei der Verwendung von warmem Wasser besteht die Gefahr erhöhter Hautpermeabilität
und der Verkeimung und ggf. einer Legionellenbildung. Die Augenspülvorrichtung muss
folgende Bedingungen erf
"Der Gefahrstoffbeauftragte könnte auch einfach darauf hinweisen, dass es kompletter Bullshit ist, dass man in einem Raum, in dem Chemie unterrichtet wird, grundsätzlich nicht essen darf. Es gibt dafür gar keine Rechtsgrundlage."
In der Schweiz vielleicht. In NRW ist es die I-10 in der RiSU NRW. Die RISU ist für alle Kolleg:innen verbindlich.
Ich hab's gerade meiner Frau gezeigt, verbunden mit dem Kommentar: Das kann doch nicht sein
Sie nur: Den Spruch hast Du Dir doch in Schule abtrainiert
Recht hat sie, eigentlich, aber sowas?
Ich frage mich ernsthaft, warum sowas als frei verkäuflichen Nahrungsmittel durchgeht.
"Elternkritik, wenn Kollegen nichts geschickt haben."
1.) Es geht Eltern und Schüler absolut nichts an, ob Kollege x heute krank ist, einem höherrangigen Dienstgeschäft nachgeht oder mit dem Auto irgendwo liegengeblieben ist. Wenn der betreffende Kollege es selbst erzählt ist das ok, wenn Kollegen dies verbreiten nicht. Ich erinnere an die DSGVO.
2.) Vielleicht wird es bei einer solchen Übergriffigkeit Mal Zeit, dass der SL die Eltern mit den harten Realität konfrontiert. Man bekommt nicht immer das was man gerne hätte.
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