Denk bitte auch dran, das der Dienststelle erst Dein Führungszeugnis vorliegen muss
Das ist auch manchmal ein Bremser
Denk bitte auch dran, das der Dienststelle erst Dein Führungszeugnis vorliegen muss
Das ist auch manchmal ein Bremser
Die Entscheidung liegt letztlich beim Schulleiter. Das Feld der möglichen Einstiegsqualifikationen ist breit gespannt. Ich sag mal so, Abitur sollte man schon haben. Allerdings muss die Bewerbung jetzt über den Dienstweg rauf und runter:
- SL gibt ok
- Dienststelle erstellt Vorlage für den Personalrat
- Personalrat stimmt zu oder hat im Zweifel Informationsbedarf (kommt sehr selten vor)
- Personalrat macht sein Zustimmungshäkchen - Vorgang geht zur Dientstelle zurück
- Dienststelle bereitet den Vertrag vor und schickt ihn zur SL
So jetzt darfst Du unterschreiben![]()
Viele andere Bundesländer haben da nachgebessert und ich habe eben noch ein Beihilfe Info aus Bayern gesehen,, die es wohl auch haben.
Also wie gesagt, meine Äußerungen beziehen sich konkret auf NRW. Bundeseinheitlich ist nur der Anspruch geregelt, gem. § 27 Beamtenstatusgesetz. Was die Höhe anbelangt, so sind dies landesrechtliche Vorschriften, die z.T. voneinander abweichen. Kann aber auch sein, dass sie zu wenig Teilzeit gewährt bekommen hat. Den Zuschuss gibt es in NRW ab mindesten 20% Einschränkung. Also Beispiel:
Eine Realschullehrkraft muss bei uns 28 Pflichtstunden leisten., abzüglich 20% sind rund sechs Stunden weniger sind 22 Stunden. Auf diese müssste sie mindestens runter kommen. Bekommt Sie nur 2 Stunden genehmigt geht sie leer aus. (Was die Zulage anbelangt) Hier empfiehlt es sich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Die Liste lässt sich unendlich verlängern. Was ist mit BUT Mittell? Hätten wir an unserer Schule keinen Sozialarbeiter gehabt, der sich darum kümmert, wären die nie beantragt worden. Es kommen viele Sachen zusammen:
- Unwissenheit (Mantra: Dienstrecht lesen und verstehen)
- falsche Scham
- nebulöse Ängste vor höheren Instanzen
Schön ist, wenn man der Song so richtig zum Kollegen passt. Wir hatten mal einen Personalratskollegen, dessen Passion war das Segelfliegen. Da war das Lied "Über den Wolken" wohl naheliegend, was wir entsprechend umgedichtet haben.
Die Kollegen, die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen machen, die befinden sich ja mit ihrer Stundenzahl schon am Rande ihrer Möglichkeiten, denn die finden das Geld ja auch nicht auf der Straße. Man hat halt nur bislang nicht den Mut gehabt die Teildienstfähigkeit zu beantragen. Das ist wie bei Geringverdienern, die zwar Vollzeit arbeite, sich jedoch nicht trauen sich den berechtigten Zuschuss beim Bürgergeld zu holen.
Genau das sind die Fälle, die im Moment bei uns reihenweise aufploppen, Wenn Du allerdings bei uns in den Widerspruch gehst aus gesundheitlichen Gründen, veranlasst die Dienststelle schon die amtsärztliche Untersuchung von sich aus. Aber das ist wieder die Sache mit unterschiedlichen Bezirksregierungen und unterschiedlichen Vorgehensweisen.
In der Höhe nach sind die Leistungen die wir Tarifbeschäftigten von der Rentenversicherung erhalten zwar ein Witz, aber dem Grunde nach gibt es die Leistung bei uns doch in ähnlicher Weise.
Das Ganze nennt sich hälftige Erwerbsminderungsrente. Die bekommst 'Du dann, wenn Du weniger als sechs jedoch mindestens noch drei Stunden am Tag arbeiten kannst. 'Allerdings bezieht sich das auf alle erdenklichen Tätigkeiten und nicht auf Deinen derzeit ausgeübten Beruf. Aber auch hier darfst Du dann bei Deinem bisherigen Arbeitgeber noch bis zu 5,x Stunden am Tag arbeiten und Dir das Geld dazu verdienen.
Im Rheinland kennen wir die Redewendung "wenn Holland in Not ist" also schlicht wenn man mit A.... auf Grundeis liegt, das ist der Moment wo den Kollegen einfällt, dass es da noch sowas wie den Personalrat gibt. Oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen, wobei wir auch das manchmal gekittet kriegen- Es schadet wirklich nicht, sich in diesem Bereich mal einzulesen. Und nein, Ihr müsst nicht die Gesetzesbücher durchwühlen. Das haben wir schon für Euch gemacht. Aber lest Euch bitte die Mitteilungen durch die von den Interessenvertretungen kommen, da steht oft viel Interessantes drin. Nicht nur unsere Fotos.
@TwoRoads
Aus meiner Sicht ja. Es bleibt aber die nebulöse Angst vieler Kollegen die da heißt: Ja was ist, wenn ich mich eines Tages besser fühle? (Kinder aus dem Haus, die zu pflegenden Eltern verstorben) und ich wieder mehr arbeiten kann? Und der Amtsarzt aber meint das ist zuviel und setzt mich nicht mehr hoch?
Dazu kann ich nur sagen, sowohl bei Teildienstfähigkeit aber auch bei einer zur Ruhesetzung kann ich mich voll wieder reaktivieren lassen. Und in den Fällen wo ein Amtsarzt entgegen Patientenwunsch zu einer schlechteren Einschätzung kommt, ja da war das vielleicht aus Fürsorgegründen auch nötig.
Teildienstfähigkeit
Zu den Fragen der KuKs- wo steht das?
Die Rechtsgrundlage ergeben sich aus:
§ 27 Beamtenstatusgesetz
Und für die Höhe der Besoldung:
§9 Landesbesoldungsgesetz NRW
§71 Landesbesoldungsgesetz NRW
Für die Kolleg:innen aus anderen BL
Schaut da bitte nochmal in Eurem Landesbesoldungsgesetz nach. Nicht für den Rechtsanspruch an sich der in § 27 Beamtenstatusgesetz geregelt ist, sondern vielmehr wegen der Höhe des Zuschlags. Der betrug nämlich irgendwann einmal pauschal 300 Euro und dann gab es die Verbesserung auf 50% der Differenz. Ob das alle BL umgesetzt haben, weiß ich eben n nicht.
Zu erwähnen ist noch, dass die Zulage eine Teildienstfähigkeit von mindestens 20% erfordert. Für Realschullehrer also 24/28 Unterrichtsstunden. Ansonsten entfällt die Zulage! Und außerdem müsst Ihr mindestens die Hälfte Eures Stundendeputats noch arbeiten.
Das Verfahren kann von beiden Seiten angestoßen werden, also sowohl von der Dienststelle als auch von Seiten des Beamten.
Gerade habe ich gesehen, dass ich eine Frage übersehen habe, nämlich "bei welcher Diagnose"
Bei allen Diagnosen. Letztlich hängt es von der Einschätzung des behandelnden Arztes und der nachfolgenden Beurteilung durch den Amtsarzt ab.
Aus meiner bisherigen Beratungspraxis kann ich nur sagen, da war alles dabei:
Häufig genannt sind psychische Gründe ( F Diagnosen mit eingeschränkter Belastbarkeit) ,
Orthopädische Probleme die zu häufigen Ausfällen führen (Die freie Zeit ist da eben erforderlich für die ganzen Massnahmen bei der Physio)
Aber auch Tinnitus der sich verschlimmert, desto länger ich dem Lärm ausgesetzt bin.
Es gibt da also keine Einschränkungen. Man muss (gegenüber dem Amtsarzt, nicht gegenüber der Dienststelle!!!!!) nur begründen, warum man das Pflichtstunden deputat nicht schafft.
Sehe ich genauso. Voraussetzungslos ist jetzt auch kein wertender Ausdruck von mir, sondern ein Terminus technicus der Teilzeitanträge umfasst, die zu keiner der genannten anderen Gruppen gehört.🤷
Teilzeitanträge die aus familienpolitische Gründen oder aus Pflege Gründen oder wegen gesundheitlicher Beschwerden oder Schwerbehinderung gestellt werden, gehen auf jeden Fall durch.
Ja, aber bitte bedenke, diese Spezies wächst auch nicht auf Bäumen?
In der Forschung sicherlich nicht. Aber in Bereichen wie innerbetrieblicher Umweltschutz, Aufsichtsperson bei der Unfallkasse oder den staatlichen Umweltämtern usw. steht immer wieder was drin. Da muss Du Dich eh neu reinarbeiten. Das hatte keiner im Studium und hochtrabende Physikerechnungen werden da auch nicht mehr verlangt.
Die ist aber schon klar, dass dies erst der Anfang ist von den ganz Mutigen. Jetzt kommen noch die hinzu, die bis jetzt in keiner Statistik stehen. Nämlich die, die die Kröte geschluckt haben und jeden Tag mehr überlegen, ob sie in den Sack hauen. Die Zahl der KuKs diei einem dies in der Beratung erzählen hat deutlich zugenommen. Möglicherweise überlegen die sich auch andere Exit Strategien. Die Zahl der Amtsarztbesuche und BEM Verfahren hat auch nach Berichten von Kollegen aus anderen Personalräten deutlich zugenommen.
Die Maßnahmen wären vielleicht noch akzeptabel, wenn sie kurzfristiger Natur wären. Leider ist die Karre so in den Dreck gefahren, dass man sie nur durch zerlegen wieder raus bekommt.
Will heißen statt die Mitarbeiter zu vergraulen und potentielle Bewerber abzuschrecken hilft nur die Notbremse.
Schluss mit gebundenem Ganztag
Schluss mit gemeinsamen lernen
Verkürzung der Stundentafeln
Natürliich bei gleichzeitiger Kürzung des Lehrplans
Für jede Schule einen Schulverwaltungsassistenten und zwar ohne Anrechnung auf Lehrerstellen
Das wären beispielhaft Maßnahmen die jetzt passieren müssten. Alles andere führt zur Abwärtsspirale🤷
Ein Hinweis noch für die behinderten (GDB 30 und 40) und schwerbehinderten KuKs
Wer schwerbehindert ist, hat Kraft Gesetz SGBIX einen Anspruch auf Teilzeit, das reicht als Begründung. Wnn die Dienststelle was anderes behauptet legt Widerspruch ein und kontaktiert Eure Schwerbehindertenvertretung (Achtung: Kein Nachteilsausgleich ohne Nachweis, die Schwerbehinderung muss angezeigt werden unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises)
Anders sieht es bei den behinderten Lehrkräften aus (Gdb 30 bis 40). Diese haben diesen Anspruch nur, wenn sie durch das Landesarbeitsamt gleichgestellt sind. Hierzu ist ein entsprechender Gleichstellungsantrag zu stellen. Da die sich immer etwas korintenartig beim Landesarbeitsamt anstellen ist die Begründung wichtig. Damit ich den und den Nachteilsausgleich kriege reicht nicht. Der Arbeitsplatz muss gefährdet sein. Also: Ohne Gleichstellung erhalte ichkeine Teilzeitgenehmigung. Bei Vollzeit droht Dienstunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit. Den Beamten könnte es passieren, dass Ihr trotzdem eine Ablehnung bekommt, denn es gibt auch ohne Nachteilsausgleich das Recht auf Teildienstfähigkeit. Darauf könnten sie verweisen. Bei Angestellten sollte dieser Weg aber funktionieren.
(Sorry für den Konjunktiv. Das ist aber leider die traurige Erfahrung die wir im Schwerbehindertenbereich machen, dass die Deutungshoheit der Vorschirften zunächst bei den Sachbearbeitern liegt und da ist die Spannbreite was bei gleicher Fallkonstellation raus kommt sehr hoch. Nicht umsonst gehen 50 %aller Verfahren beim Sozialgericht zu Gunsten des Klägers aus.)
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