Es gibt wohl ein neueres Gerichtsurteil, dass ein Lehrer nicht mehr auf die Erstattung seiner Reisekosten verzichten darf, um den Kinderchen die Klassenfahrt zu ermöglichen. Deswegen muss man frühzeitig planen, genaue Reisekosten kalkulieren (inklusive Tagegeld für den Lehrer), diese Aufstellung bis zur Gesamtkonferenz für die gesamte Schule zusammen haben und dann wird dort entschieden, ob die Mittel ausreichen. Wenn die Mittel nicht ausreichen, dann gibt es keine Klassenfahrt. So einfach ist das. Dass Lehrer, wie bisher üblich, auf die Reisekosten verzichten, ist rechtlich nicht mehr zulässig. Also, wenn die Klassenfahrt von der Gesamtkonferenz genehmigt ist, dann reicht man hinterher seine Reisekostenabrechnung ein und bekommt die Reisekosten bezahlt. (Man sollte aber nicht vergessen, vorher einen Dienstreiseantrag zu stellen.)
Dann kann man ja auch mitfahren und die leidliche Diskussion, ob ich denn auf Klassenfahrt auf eigene Kosten mitzufahren habe, ist damit beendet wurden. Wenn es kein Geld gibt vom Land dafür, dann gibt es keine Klassenfahrt. So würde ich das auch den Schülern/ Eltern vermitteln.
Oder man hat so einfach wie ich: wahrscheinlich werde ich im nächsten Jahr wieder abgeordnet und ich habe keine Ahnung, welche Klassen ich dann haben werde. Also, dann brauche ich auch nichts mit Klassenfahrten oder Exkursionen planen.