Beiträge von pepe
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Vielleicht muss man doch unterscheiden zwischen "faszinierend" und "unnütz".

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Mein Tipp: nicht nach Frankreich fahren.
Der schlechteste Tipp im Forum unter den bisherigen 838.738 Beiträgen ...
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In Klasse 1 gab es das "Zauberbrettchen"... Ein längliches trapezförmiges flexibles Holzbrettchen, das unser Lehrer seinen Schülern schon mal auf die aufgeblasenen Wangen klatschen ließ. Klasse 2: Wer im Unterricht "störte", kam tatsächlich in eine Besenkammer des Klassenraums, komplett dunkel, keine Sitzgelegenheit und nur sehr gedämpfte Geräusche aus der Klasse. Unglaublich, dass man das in den 60ern "normal" fand...
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Wo ein Willy ist, ist auch ein Weg... [Sorry, der Gedanke kam automatisch.]
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Träum schön - von der geistigen Revolution.
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Wir hatten auch explizit "Schönschreiben" im Stundenplan und haben auch noch Sütterlin schreiben gelernt.
Dito. An Kommentare zur Schrift kann ich mich halbwegs erinnern, aber Noten? Keine Ahnung. Meine Grundschulzeugnisse (alle in einem einzigen Zeugnisheft) habe ich noch irgendwo, aber wo? Ihr habt mich neugierig gemacht, ich muss suchen...
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Also, wenn du jemanden erreichen willst, dann solltest du noch einmal über die Videolänge nachdenken.
...und über den Inhalt ...
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Ich kenne das Formular noch nicht.
Mein Antrag ist schon einige Jährchen her, aber kann man das nicht noch immer hier nach Registrierung herunterladen?
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Meine Jobzufriedenheit hängt jedenfalls ganz maßgeblich am Kriterium "Erziehungsstand des Klientels" und da sind die Unterschiede nunmal gravierend.
Am Weiterbildungskolleg (WBK) machst du die Eltern deiner Schülerschaft für deine Jobzufriedenheit verantwortlich? Muss ich das verstehen?
Die letzten 12 Jahre habe ich an einer Brennpunkt-Grundschule gearbeitet. Klar gibt es Eltern, die völlig überfordert mit der Erziehung sind, aber in der überwiegenden Mehrheit eben nicht. Und Eltern, die Erziehungsprobleme haben, sind meistens sehr dankbar für Hilfen. Meine Berufszufriedenheit wurde eher durch die (auch "schwierigen") Kinder und ihre Familien gestärkt. Genervt hat besonders die stärker werdende Flut von überflüssigen Aufgaben und die ständige Nicht-Unterstützung durch Behörden der Stadt bis hoch zum Ministerium.
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[Erst aushalten, dann anhalten.]
Autobahnraststätte
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Wer keine will
oder nicht bekommen kann, hat eben keine.Was leider auch nicht immer so ist...
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Naja... etwas Gehirntraining ist nicht so schlecht und etwa Abstraktionsvermögen auch nicht (gibt sicher noch mehr...).
Du weißt sicher, welche Webseite ich verlinkt habe, oder?
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Das ganze System ist sowieso marode und kaputt und bald wird alles vor die Wand fahren.
So ähnlich wie Kollege CK habe ich das auch schon gesagt. Damit meinte ich aber die Bildungspolitik und als Folge derselben den Zustand an den Schulen. Weder Schüler*innen noch deren Eltern kann man da in dem Maße pauschal verantwortlich machen.
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Haben wir eigentlich schon über die jungen kinderlosen Kolleg*innen angelästert, die am Wochenende gerne feiern und montags noch nicht wiederhergestellt sind?
Neuer Thread! Aber dalli!
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Heute gab es Zahlen aus "unserer" Stadt in der Zeitung, besonders was Schulleitungsstellen der Grundschulen betrifft. Knapp 25 % der städtischen Grundschulen werden z. Z. kommissarisch geleitet, an 50% aller Grundschulenchulen ist die Konrektorenstelle unbesetzt.
Also gute Zeiten für "Karriere-Willige"...
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Meine Meinung ist das nicht, aber dieser Artikel passt ins Thema... Mathelehrer gibt endlich zu: "Es gibt nichts, wofür ihr das später braucht!"

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4. Muss ich meine Bezügemitteilung überprüfen?
– Sie müssen Ihre Besoldungsunterlagen sorgfältig daraufhin überprüfen,
ob sie sachlich und rechnerisch richtig sind. Im Zweifel müssen Sie
beim LBV rückfragen. Bitte machen Sie sich mit den Rechtsvorschriften
vertraut, die der Berechnung Ihrer Bezüge zugrunde liegen. Das wird
aufgrund Ihrer beamtenrechtlichen Treuepflichten von Ihnen erwartet.
Überprüfen Sie Ihre Bezü-
gemitteilung sorgfältig.
– Zu viel gezahlte Bezüge müssen Sie zurückzahlen. Es gilt grundsätzlich
eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Zu viel gezahlte Bezüge müs-
sen Sie zurückzahlen.
– Vernachlässigen Sie die Überprüfung Ihrer Besoldungsunterlagen, tra-
gen Sie selbst die Verantwortung für die daraus entstehenden Nachtei-
le. Sie können sich dann nicht auf den Wegfall der Bereicherung beru-
fen, also darauf, das Geld bereits verbraucht zu haben.
Du solltest es melden.
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