4. Muss ich meine Bezügemitteilung überprüfen?
– Sie müssen Ihre Besoldungsunterlagen sorgfältig daraufhin überprüfen,
ob sie sachlich und rechnerisch richtig sind. Im Zweifel müssen Sie
beim LBV rückfragen. Bitte machen Sie sich mit den Rechtsvorschriften
vertraut, die der Berechnung Ihrer Bezüge zugrunde liegen. Das wird
aufgrund Ihrer beamtenrechtlichen Treuepflichten von Ihnen erwartet.
Überprüfen Sie Ihre Bezü-
gemitteilung sorgfältig.
– Zu viel gezahlte Bezüge müssen Sie zurückzahlen. Es gilt grundsätzlich
eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Zu viel gezahlte Bezüge müs-
sen Sie zurückzahlen.
– Vernachlässigen Sie die Überprüfung Ihrer Besoldungsunterlagen, tra-
gen Sie selbst die Verantwortung für die daraus entstehenden Nachtei-
le. Sie können sich dann nicht auf den Wegfall der Bereicherung beru-
fen, also darauf, das Geld bereits verbraucht zu haben.