Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:
Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog. nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230,- Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345,- Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460,- Euro.
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Sind ja nur noch 4 Jahre...