Gebauer und "klug". Nach meinem Gefühl passt das irgendwie nicht.
Beiträge von pepe
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Bewegliche Ferientage werden in NRW gemäß Schulgesetz in der Schulkonferenz festgelegt. Und zwar schon im vorausgehenden Schuljahr, so dass alle sich darauf einstellen können, um z.B. Kurzurlaub zu buchen. Die kann man nicht einfach in Luft auflösen. Ist das in BW nicht so?
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Pipi ist unzufrieden mit dem Beschluss
Kann die nicht einfach mal den Mund halten?

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Wer darf zur Notbetreuung kommen?
Alle, die, wollen, oder?
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Nur als Beispiel: Wir haben viele Schüler*innen, die bei uns ohne jegliche Deutschkenntnisse ankommen, vom Alter her müssen sie oft in die 2. Klasse, sind aber manchmal schon 9 Jahre alt. Sprachliche Defizite können meistens nicht innerhalb eines Jahres aufgeholt werden. Durch diesen Nachteil haben sie auch in anderen Fächern Probleme. Das sind keine Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, nur haben sie in ihren ersten Lebensjahren aus verschiedensten Gründen kaum Grundlagen für erfolgreiches Lernen vermittelt bekommen. Durch eine verlängerte Grundschulzeit kann man ihnen sehr helfen.
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(Fiel aber tatsächlich kaum auf.)
EInige Kinder sind eben noch nicht so weit für eine sinnvolle Versetzung. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ein Kind wiederholen zu lassen. Dabei berücksichtigt man neben körperlicher und geistiger Entwicklung natürlich die Prognosen aller Beteiligten bei der Frage nach dem Sinn.
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Wir haben da in unserem Kreis klare Vorgaben, dass das Kind höchstens 5 Jahre die Grundschule besuchen darf
Bist du sicher, dass es da lokale rechtliche Unterschiede gibt? Die Regelung "wird nicht angerechnet" gilt NRW-weit.
Ob es Sinn macht, dass Kinder in der Grundschule ihren 12. Geburtstag feiern, da kann man trefflich drüber streiten. Aber ich habe selbst schon "sinnvolle" Fälle gehabt.
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Das ist ein Problem... schon im 4. Schuljahr ist mit dem Entwicklungsunterschied von 9- und 12jährigen nicht immer einfach umzugehen.
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Ganz wichtig: Rechts unten gibt es auch Cola.
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An unserer Schule mit problematischem Einzugsgebiet gibt es regelmäßig Schüler*innen, die diesen Weg gehen müssen. Das liegt aber nicht an Lernschwächen, die eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf rechtfertigen würden. Mein bisher ältester Schüler wurde in den Sommerferien nach seiner Entlassung aus Klasse 4 dreizehn Jahre alt...
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Gleiche Quelle wie bei Talida:
(2) Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
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Hallo,
ich hätte eine Frage. Es geht um ein Kind, das bereits auf Elternwunsch die erste Klasse wiederholt hat. Ist es möglich, dass dieses Kind beispielsweise in der dritten Klasse sitzenbleibt und dann 6 Jahre in der Grundschule verbringt? Oder ist dies ausgeschlossen? Gibt es hierzu einen Paragraphen? Es geht um NRW .
In NRW ist das möglich. In der "Schuleingangsstufe", also Klasse 1/2, kann ein Kind drei Jahre bleiben. Das gilt dann nicht als Nichtversetzung. Deshalb darf es in Klasse 3/4 (wenn es nicht anders geht) noch einmal wiederholen.
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Ich kriege Hunger. Aber wenn ich jetzt was zum Essen hole, verpasse ich die Schulmail.
Kommt die nicht aufs Diensthandy?

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Sorry,
die Ausgangsfrage bezog sich wohl nur auf SEK I / II und Berufsschule.
Nö. Da steht:
"Was reizt euch z.B. an einer Realschule oder einem Berufskolleg?"
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Könnt ihr die Seite des Schulministeriums gerade erreichen?
Die war gestern schon mal offline. Jetzt wieder. Vorbildlich.
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"Für die Aufsicht der Kinder kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht." So waren ihre Worte. Vor allem bedeutet natürlich, dass es auch anders geregelt werden kann/darf/muss/sollte.
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Und unsere Betreuer (OGS) treten ihren Dienst erst nach 11:30 an...
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Dann werden die Zeugnisse am 29.1. digital überreicht. Mal was anderes.
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Aber wie ich es verstanden habe, kann unser Hausmeister, unsere Sekretärin die Kids betreuen!
Richtig.
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Ich gebe schon auf *hicks*
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