Unklar ist auch, was mit den Schüler:innen der Klasse 2-4 sein soll, wenn der Anspruch nur für Klasse 1 gilt.
Es ist u.a. die Rede davon, dass ältere Kinder - vor allem aus Klasse 4 - keine Plätze in der Nachmittagsbetreuung mehr bekommen können, weil die entsprechenden Erzieher*innen in Klasse 1 und 2 gebraucht werden. Kinder ab 9 Jahre könnten ja eher ein paar Stunden (allein) zu Hause sein, als 5-6jährige. Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt.