Hier ist es, du musst nur den Nikolaus durch den Weihnachtsmann ersetzen... :
Welches Nikolausgedicht?
Beiträge von pepe
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@ Linna: War's das: Schimpfonade ?
...auch hier : -
Bei mir gibt es neben Tafeldienst, Austeildienst usw. auch den "Anführerdienst". Diese Kinder sind immer am Anfang der Reihe und dürfen beim Hineingehen nicht überholt werden... Sie bekommen bei Bedarf auch den Schlüssel für die Klasse oder die Turnhalle und gehen bei Unterrichtsgängen vorn. Das klappt, dieser "Dienst" ist sehr beliebt und die Kinder nehmen ihn ernst.
Gruß,
Peter -
Hallo zusammen,
wir haben demnächst eine ganze Woche lang "Elternsprechtage".
Sprich die Eltern haben die Möglichkeit an verschiedenen Terminen zu erscheinen. Da ich eine erste Klasse habe, würde ich natürlich gern alle Eltern einmal sehen.
Jetzt überlege ich, wie dies zu bewerkstelligen wäre. Elternbriefe mit Rückläufen kann ich vergessen, das klappt leider überhaupt nicht.- Also, wie macht ihr das? Alle anrufen?
Ohne Rücklaufzettel funktioniert das nicht, anrufen fände ich eine Zumutung... Mein Zettel sieht immer so ähnlich aus, das funktioniert recht gut:
[Blockierte Grafik: http://www.grundschulmarkt.com/DL/Einl1.jpg]
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Bisher habe ich noch nichts zu Gaudí gemacht, aber: Gute Idee! Spontan würden mir Mosaike einfallen, vielleicht auch "in 3D"...
Gaudi-Mosaik-Bildersuche -
Tangram ist sehr vielseitig und natürlich auch für Viertklässler interessant, allerdings könnte ich mir die Zeitplanung bei einem Unterrichtsbesuch etwas schwierig vorstellen. Aber auf dieser Seite kannst du nach Anregungen stöbern:
TANGRAM -
Auch gut, dann "amtlich"
Eigentlich müssten aktuelle Exemplare der Regelungen in jeder Schule stehen. Eigentlich... Aber hier kann man es sich herunterladen: http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/rechtschreibung/regelwerk.html (Regeln)
Dann bei §107 E1 nachlesen.Gruß,
Peter -
Die Überarbeitung der überarbeiteten Reform der Rechtschreibreform (oder so) lässt das Abtrennen einzelner Buchstaben nicht mehr zu, und das seit 2006... Also Vorsicht beim Trennen vom Esel. Das geht nämlich nicht!
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Männer brauchen Maschinen...
Wie wäre es mit der "ultimativen"?
http://www.youtube.com/watch?v=cZ34RDn34WsHier gibt es wirklich schöne Ideen.
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Falls du es mit ein wenig "Kunstgeschichte" verbinden willst, bieten sich Bilder von Henry Rousseau an.
Klick Goßflächige Malerei (Unterrichtsbeispiele) (2.) oder Collagen aus buntem Papier sind gute Umsetzungsmöglichkeiten.
Auch Tierbilder von Franz Marc eignen sich gut. -
Anscheinend nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel), ich habe da noch einen aktuelleren Artikel gefunden:
ZitatAuch die Schulministerin und bekennende Katholikin Sylvia Löhrmann (Grüne) will keinen Streit über die Konfessionsschulen. „Wir dürfen es in der Schulpolitik nicht zu einem Riss in der Gesellschaft kommen lassen“, so Löhrmann lapidar. Gegen die Bekenntnisschulen vorzugehen, ist für die rot-grüne Landesregierung damit genauso tabu wie für die CDU.
Interessant, vor allem die hohle Phrase mit dem "Riss in der Gesellschaft"... Die Aussagen der Elternvertretung sind da wesentlich realistischer:
ZitatWir wollen einen guten Schulleiter – ob er oder sie katholisch oder evangelisch ist, ist uns egal.
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80% sinde es auch nicht, aber der landesweite Prozentsatz ist bei etwa 30 und das ist regional unterschiedlich verteilt.
ZitatIm Schuljahr 2010/11 sind von insgesamt 3.173 öffentlichen Grundschulen in NRW 985 katholische Bekenntnisschulen, lediglich 101 sind evangelisch. (Quelle s.o.)
Und die "Bekenntnisschulen" sind angewiesen, bei ihren schulscharfen Stellenausschreibungen die Glaubensrichtung als Bewerbungsvoraussetzung mit anzugeben. Die dürfen (zumindest vom Regierungsbezirk Köln weiß ich es genau...) gar nicht anders ausschreiben. Natürlich ist das in gewissen Gegenden diskriminierend. Eine Änderung könnte tatsächlich nur "von oben" herbei geführt werden, aber trotz Regierungswechsel ist das wohl nicht in Sicht.
Schulgesetz NRW:
Zitat(6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen.
(7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.Und was die Schulleitung betrifft..., ein tolles Beispiel wird in diesem Artikel beschrieben.
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Hä?
Ist eigentlich wirklich für Lehrer aus 14 Bundesländern nicht zu verstehen... Diesen überflüssigen Quatsch gibt es nur in NRW und Niedersachsen: Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft
ZitatDie Institution der Konfessionsschule steht in der Kritik, unter dem Vorwand der Religionszugehörigkeit als ein Mittel zur sozialen Ausgrenzung missbraucht zu werden. Eltern erhofften sich durch die gezielte Anmeldung ihrer Kinder an einer Konfessionsschule ein migrantenfreies, sozial bessergestelltes Umfeld.
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass nichtkatholische Grundschullehrkräfte in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen landesweit schlechtere Berufschancen haben als katholische, weil es dort einen hohen Anteil katholischer Bekenntnisschulen an den öffentlichen Schulen gibt und an ihnen katholische Bewerber um eine Lehrer- oder Schulleiterstelle bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden.Wikipedia
In sehr katholischen Gegenden kommen diese Zustände schon fast einem Berufsverbot gleich. Es müsste eigentlich ein wichtiges Thema für die Bildungsgewerkschaften sein. -
Onlinesucht

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Ich kenn's von hier: KlassenHits - Die Zugabe - Playback-CD (CD 3 -Lied 22) [Anzeige]
Gruß,
Peter -
In-A-Gadda-Da-Vida
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Den Artikel gibt's auch online!
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Inselkoller
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Zitat
Original von Friesin
als Ehefrau ja, ...Das ist doch vom Einkommen der Ehefrau abhägig. Oder gibt es da wieder unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland? Meine Frau ist jedenfalls nicht beihilfeberechtigt.
Gruß,
Peter
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