Beiträge von lolle

    Noroviren am Tafelschwamm?
    Habt ihr Universalschwämme, mit denen neben Tafeln auch Toiletten, Kinderpopos und die eigenen Zähne geputzt werden?

    Ist meinem Kollegen mal passiert - ein Schüler musste während des Unterrichts spucken. Er ist dann in den Nebenraum um Tücher zu holen und um dem Hausmeister Bescheid zu sagen.
    Als er zurückkam, hatten die Schüler das Unglück schon mit dem Tafelschwamm beseitigt... der dann seinerseits hoffentlich beseitigt wurde...

    Wenn die Technik mal wieder nicht funktioniert.
    Unterricht vorbereitet mit Bildchen und Filmchen - Fernbedienung vom beamer verschwunden, Kabelbruch oder geht einfach heute nicht...
    kein wlan an der Schule und leider keine Kapazitäten den Koffer mit dem Apple TV auch noch in den dritten Stock zu schleppen.


    ... und die Korrekturen, die nerven mich von Jahr zu Jahr mehr.

    Wir hatten 2 A4 Seiten Verbalbeurteilung in Bayern letztes Jahr. Wirkte wie Textbausteine.


    Zum Halbjahr in 2 das gleiche mit sehr geringen Abweichungen im Text nochmal.

    Ich habe bei beiden Kindern ein Jahr Elternzeit genommen und bin beide Male bei meiner Rückkehr erstmal ein Jahr abgeordnet worden.
    Beide Male musste ich ziemlich kämpfen, dass ich nicht sofort versetzt werde, sie hätten mich liebend gerne vom Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule oder Berufsschule geschickt. Das konnte ich mit Hilfe des Hauptpersonalrats verhindern, gegen die Abordnungen konnte ich mich nicht wehren.


    Insbesondere wenn die Elternzeit mitten im Schuljahr endet, ist es nicht ungewöhnlich, dass man erstmal selbst als Vertretung irgendwo das Schuljahr fertig machen muss, insbesondere wenn sich während der Elternzeit generell der Lehrerbedarf an der eigenen Schule geändert hat.

    Ich kenne jemanden, die ist zweimal durchs erste Staatsexamen durchgefallen. Beim zweiten Versuch war sie schwanger. Sie hat dann einen Härtefallantrag gestellt und hat einen dritten Versuch bekommen, den sie dann glücklich bestanden hat.
    Wenn du „aus familiären Gründen“ durchgefallen bist, besteht da ja vielleicht eine Möglichkeit?

    Ich glaube, ich halbiere das nicht. Zu anderen Zeiten des Schuljahres habe ich Abikorrektur oder Klassenfahrt etc., die meine durchschnittliche Arbeitszeit in die Höhe treiben würden und die der vierwöchige Erfassungszeitraum nicht erfasst.
    Auf der Hinfahrt haben wir die Einkaufswünsche unserer Kollegen sortiert und das Fachschaftsprotokoll durchgesprochen, auf der Rückfahrt in den neuen Büchern gestöbert. Da wir uns auch über privates unterhalten haben, setze ich dafür die halbe Zeit an.

    Ja, ich habe mich ungenau ausgedrückt - es handelt sich um die Arbeitszeitstudie des Philologenverbandes. Dort soll für 4 Wochen ein Arbeitszeitprotokoll geführt werden, wo die Zeiten nach verschiedenen Arbeitsbereichen aufgeschlüsselt genau aufgeschrieben werden sollen - also wieviel Zeit man als Lehrer tatsächlich in seinen Job investiert, deshalb meine Frage bezüglich des Didacta-Besuchs und auch der Fahrtzeit.

    Zur Zeit nehme ich an der Arbeitszeiterfassung teil.
    Heute war ich auf der Didacta - insgesamt 4h Zugfahrt, 7h auf der Messe. Ich habe für die Fachschaft eingekauft, aber natürlich auch für meinen persönlichen Materialfundus. Würdet ihr das aufschreiben und wenn ja, wie viele Stunden?


    Grüße
    Lolle

    Nein, du bekommst weiter deine Ref-Bezüge. Elterngeld würdest du nur bekommen, wenn du keine Bezüge bekommst oder wenn dein Einkommen geringer als das dir zustehende Elterngeld wären.

    Je nachdem welche Stelle mein Mann zu der Zeit hat, könnte er ja noch die restlichen Monate Elternzeit nehmen. Denn wenn ich zur gleichen Zeit (eben 1 Jahr später) wieder einsteigen möchte, dann habe ich ja im Prinzip nur 8,5 Monate Elternzeit genommen. 3,5 Monate sind ja Mutterschutz. Dann stünden meinem Mann noch fast 6 Monate Elternzeit zu.

    Elternzeit kann er nehmen, aber Elterngeld bekommt ihr maximal bis zum 14. Lebensmonat, wobei die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt da mit reingerechnet werden - sprich die Lohnfortzahlung im Muschu wird auf das Elterngeld angerechnet.


    ... ok... falsch gelesen, du willst 1 Jahr nach Beginn des MuSchu wieder einsteigen...

    Dein Mann ist nur dann beihilfeberechtigt, wenn er selbst nicht krankenversicherungspflichtig ist und er nicht mehr als 18.000 Euro (?) im Jahr verdient. Du bist während der Elternzeit weiter beihilfeberechtigt, dein Mann ebenso. Allerdings musst du deine Beiträge zur PKV, sowie die deines Mannes und des Kindes weiterhin bezahlen.Das ist ein ganz schöner Batzen...
    Du bekommst 65% plus Kindergeld, wirst also insgesamt auf knapp unter 1000 Euro kommen, wenn du bereits 12 Monate gearbeitet hast.


    Keine Ahnung, ob man damit über die Runden kommen kann, insbesondere, wenn dein Mann auch nicht voll verdient. Ein Kind ist teuer...


    Außerdem würd ich mir überlegen, ob das Ref der geeignete Zeitpunkt für ein Baby ist - eine unserer Referendarinnen hat das (ungeplant) gemacht und das war schon eine Riesenbelastung.

    Wir haben hier einen Austausch mit Australien und der Aufenthalt ist natürlich nicht billig, ist aber ein rieisiges Erlebnis für die Schüler.


    Dadurch, dass der Austausch regelmäßig stattfindet, sparen hier viele Schüler über Jahre auf diese Reise hin, lassen sich von Eltern und Großeltern ab der Mittelstufe Geld schenken oder machen Ferienjobs und fahren dann schließlich in der Oberstufe mit. Selbst wenn sie dann nicht viel Taschengeld mitnehmen können (brauchen sie theoretisch auch nicht, da Vollverpflegung), genießen sie die Zeit dann sehr, weil sie sich selbst diesen Traum erfüllen konnten und so lange dafür gearbeitet und gespart haben.
    Wahrscheinlich nehmen sie mehr mit als die Kinder der Gutbetuchten, die den Kids einfach mal so die 4 Wochen Austausch finanzieren, obwohl diese eigentlich gar kein richtiges Interesse hatten.


    Austausche sind ja generell freiwillig, insofern finde ich das vertretbar. Sozial schwache Schüler bekommen hier problemlos Schullandheime und Studienfahrten vom Amt finanziert, es ist also nicht so, dass sie generell außen vor sind.

    Das dachte ich in BW eigentlich auch - bis mich die Dame vom RP am Telefon eines besseren belehrte. Auch aus diesem Grund wollte ich schon nach 11 Monaten zurück kommen - ging auch nicht, denn das wäre zu kurz vor den Ferien gewesen. Pech gehabt... mein Chef fordert mich zwar an und Bedarf sollte auch sein, aber wenn es doof läuft, dann muss ich ab nächstem Jahr 60km einfach fahren und das mit einjährigem Kind in der KiTa.

    Ich hab alle Lehrwerks-CDs auf einem ipod und eine kleine, tragbare, aber dennoch leistungsstarke Box. Alles kommt in einem kleinen Beutel unter, der problemlos auch noch in eine fast volle Tasche passt.


    Klar, ich musste das privat anschaffen, aber wenn ich mir überlege, wie oft ich die entsprechende CD nicht dabei hatte (bei Greenline gab es neben den Hörverstehens Cds ja auch noch die Schülerbuch Cds - und derer in der Regel 2-3) oder wie oft der schuleigene CD-Player die CD nicht schluckte (so denn überhaupt ein Gerät zur Verfügung stand), dann hat diese Anschaffung doch bisher meine Nerven ordentlich geschont, denn ich habe immer alle CDs dabei und ein funktionierendes Abspielgerät.


    Wäre da nicht das Urheberrechtsproblem, würde ich für alle Fremdsprachkollegen günstige mp3-player anschaffen und alle CDs draufspielen, dann würde die Ausleihaktion am Anfang des Schuljahres endlich wegfallen. Unsere CD-Player haben nämlich einen mp3-Eingang, man könnte die Geräte problemlos anschließen.

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