Babypause im Ref - Finanzen?

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich mache nach dem SS 12 endlich mein 1. Staatsexamen und möchte dann zum 1. Feb 2013 hier in Ba-Wü ins Ref starten.
    Mein Mann und ich wünschen uns sehnlichst ein Kind und planen dies während meinem Ref zu bekommen.


    Allerdings beschäftigen uns noch so ein paar Fragen.


    Während meinem Ref bin ich ja "Beamtin auf Widerruf" und mein Mann hat demnach über mich Anspruch auf Beihilfe. Bin ich während der Elternzeit weiterhin beihilfeberechtigt?? Und somit mein Mann weiterhin über mich versichert? ?(


    Während der Elternzeit habe ich ja Anspruch auf 65% meines Einkommens der letzten 12 Monate in Form von Elterngeld, plus Kindergeld.


    Falls ihr noch andere hilfreiche Tipps für uns habt: Immer her damit!!! :thumbup:

  • Dein Mann ist nur dann beihilfeberechtigt, wenn er selbst nicht krankenversicherungspflichtig ist und er nicht mehr als 18.000 Euro (?) im Jahr verdient. Du bist während der Elternzeit weiter beihilfeberechtigt, dein Mann ebenso. Allerdings musst du deine Beiträge zur PKV, sowie die deines Mannes und des Kindes weiterhin bezahlen.Das ist ein ganz schöner Batzen...
    Du bekommst 65% plus Kindergeld, wirst also insgesamt auf knapp unter 1000 Euro kommen, wenn du bereits 12 Monate gearbeitet hast.


    Keine Ahnung, ob man damit über die Runden kommen kann, insbesondere, wenn dein Mann auch nicht voll verdient. Ein Kind ist teuer...


    Außerdem würd ich mir überlegen, ob das Ref der geeignete Zeitpunkt für ein Baby ist - eine unserer Referendarinnen hat das (ungeplant) gemacht und das war schon eine Riesenbelastung.

  • Ist man als Ehemann tatsächlich nur beihilfeberechtigt, wenn man nicht mehr als 18.000 € im Jahr verdient?? Muss ich mal meine Schwiegerleute fragen.
    Ich arbeite jetzt schon neben meinem Studium auf 800€ Basis und werde das nach meinem 1.Staatsexamen auf ne volle Stelle ausbauen. Werden also um die 1300€ netto werden vor dem Ref. Außerdem ist mein Mann ja berufstätig. Also verhungern werden wir gewiss nicht. ^^

  • Bin ich während der Elternzeit weiterhin beihilfeberechtigt??


    Ja.


    Und somit mein Mann weiterhin über mich versichert?


    Über dich versichert kann er nciht sein, höchstens über dich beihilfeberechtigt.


    Während der Elternzeit habe ich ja Anspruch auf 65% meines Einkommens der letzten 12 Monate in Form von Elterngeld


    65-100% Je nach Durchshcnittseinkommen.

  • Überlege dir das gut. Es ist zu schaffen, aber für das Baby ist es die Hölle, wenn die Mama so schnell wieder arbeiten geht.
    Ich habe das hinter mir und bin traurig, dass ich das meiner älteren Tochter antun musste :(

  • Es ist zu schaffen, aber für das Baby ist es die Hölle, wenn die Mama so schnell wieder arbeiten geht.
    Ich habe das hinter mir und bin traurig, dass ich das meiner älteren Tochter antun musste


    Das weißt du, weil du dich daran erinnern kannst, dass deine Mutter wieder so schnell arbeiten gegangen ist? Oder weil du in dein Kind reingucken konntest oder warum?
    Entschuldige, aber ich finde solche Ausagen einfach nur daneben.
    Für das Baby muss es die Hölle sein, wenn die Mutter entgegen ihrer Gefühle zuhause auf dem Sofa rumgammeln muss!


    Achso und außerdem, was ist denn so schnell? Hier ist doch von mindestens einem Jahr Pause die Rede, oder nicht?!?

  • Ich möchte auf jeden Fall ein Jahr Elternzeit nehmen. Wenn ich nach dem Ref erstmal KV machen darf, kann ich mir ein Jahr Elternzeit nicht mehr so einfach leisten. DAS finde ich traurig. Demnach möchte ich die Gunst der Stunde nutzen. Wenn ich nach ca. 2/3 des Refs in Mutterschutz gehe, habe ich ja die meisten Hürden schon gemeistert.


    pipoca: Warum war es denn die Hölle für deine Tochter?? Außerdem hat das Kind ja auch einen Vater!

  • Ich möchte auf keinen Fall mein 2. Stex schwanger machen. D.h. wir würden erst danach anfangen zu basteln. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich als KV nicht über das Gehalt im Ref komme, bekomme ich aus 2 Gründen deutlich weniger Elterngeld, als während meine Ref.
    1. Ich habe in zwei von den 12 Monaten vor Geburt kein Einkommen erzielt.
    2. Ich werde vor meinem Ref deutlich mehr verdienen, als während dem Ref und dementsprechend Elterngeld bekommen.


    Außerdem, wie bescheiden ist das denn, wenn man das Glück hat nach dem Ref ne feste Stelle zu bekommen und dann direkt in den Mutterschutz geht. Das würde dann bedeuten, dass wir wieder erstmal noch warten würden. Da wir aber nicht nur 1 oder 2 Kinder wollen, wünschen wir uns zumind. das erste Kind mit Mitte 20.


    Wie mans macht ist es doch nichts, denn ein Kind passt NIE perfekt rein. Doch so wie wir uns das vorstellen, scheint im Ref der perfekte Zeitpunkt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Mit einer halben Stelle stehst du schon mit Steuerprogression beim Ref-Gehalt, oder?
    Ganz ernsthaft: wenn du eine feste Stelle ergatterst: es soll dir doch egal sein, wenn du nach einem Jahr in den Mutterschutz gehst. Ist nunmal so. dann sorgst du auch dafür, dass es neue Vertretungsstellen gibt ;)


    Du hast ja noch ganz viel Zeit zum Rechnen, aber ich glaube, deine Annahmen sind zu vereinfacht.


    Chili

  • dass ich als KV nicht über das Gehalt im Ref komme, bekomme ich aus 2 Gründen deutlich weniger Elterngeld, als während meine Ref.


    Aber, du müsstest während des Elterngeldes auch keine KK-Beiträge zahlen, denn du wärst ja vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit pflichtversichert und damit in Elternzeit beitragsfrei!

  • Liebe Erdbeerfee,


    ich finde es super wie du dir Gedanken machst um deine Zukunft, dass du Kind und Arbeit vereinbaren kannst. Trotzdem hab ich da noch eine Frage: Woher weißt du, dass du auch genau nach 2/3 von deinem Ref schwanger bist? Leider spielt die Natur in unseren Planungen nicht immer mit. Mein Mann und ich hatten deshalb damals beschlossen erst Kinder zu bekommen, wenn ich eine feste Stelle habe. Mit 30 beim ersten Kind ist man ja auch noch nicht zu alt. Ich hatte die feste Stelle dann sogar schon mit 26 und dann fing mein Mann an zu studieren, also haben wir unsere Planungen erst mal auf nach dem Studium verlegt ... Du siehst, wir hatten uns auch alles so schön ausgedacht und dann kam es doch anders.
    Dir wünsche ich, dass alles so klappt wie du es dir denkst. :)

  • Liebe Erdbeerfee,


    ich finde es super wie du dir Gedanken machst um deine Zukunft, dass du Kind und Arbeit vereinbaren kannst. Trotzdem hab ich da noch eine Frage: Woher weißt du, dass du auch genau nach 2/3 von deinem Ref schwanger bist? Leider spielt die Natur in unseren Planungen nicht immer mit. Mein Mann und ich hatten deshalb damals beschlossen erst Kinder zu bekommen, wenn ich eine feste Stelle habe. Mit 30 beim ersten Kind ist man ja auch noch nicht zu alt. Ich hatte die feste Stelle dann sogar schon mit 26 und dann fing mein Mann an zu studieren, also haben wir unsere Planungen erst mal auf nach dem Studium verlegt ... Du siehst, wir hatten uns auch alles so schön ausgedacht und dann kam es doch anders.
    Dir wünsche ich, dass alles so klappt wie du es dir denkst. :)


    Klar, man weiß nie wie es läuft. Wer weiß, vielleicht müssen wir lange üben, bevor es klappt. Ehrlichgesagt ist mir 30 zu spät fürs erste Kind. Wir möchten nicht nur 1 Kind und ich will keine 3 Kinder im Abstand von 2 Jahren bekommen. Ich will ja schließlich zwischendurch noch arbeiten.
    Das Problem ist, dass es wohl sehr schwer ist in Ba-Wü ne feste Stelle direkt nach dem Ref zu bekommen. Deshalb finde ich es relativ geschickt schon während dem Ref ein Kind zu bekommen, ganz davon abgesehen, dass unser KiWu schon seeehr groß ist. Je nachdem welche Stelle mein Mann zu der Zeit hat, könnte er ja noch die restlichen Monate Elternzeit nehmen. Denn wenn ich zur gleichen Zeit (eben 1 Jahr später) wieder einsteigen möchte, dann habe ich ja im Prinzip nur 8,5 Monate Elternzeit genommen. 3,5 Monate sind ja Mutterschutz. Dann stünden meinem Mann noch fast 6 Monate Elternzeit zu.


    Das ist natürlich unsere Idealvorstellung. Wie es im Endeffekt wird, werden wir ja dann sehen. :)

  • Je nachdem welche Stelle mein Mann zu der Zeit hat, könnte er ja noch die restlichen Monate Elternzeit nehmen. Denn wenn ich zur gleichen Zeit (eben 1 Jahr später) wieder einsteigen möchte, dann habe ich ja im Prinzip nur 8,5 Monate Elternzeit genommen. 3,5 Monate sind ja Mutterschutz. Dann stünden meinem Mann noch fast 6 Monate Elternzeit zu.

    Elternzeit kann er nehmen, aber Elterngeld bekommt ihr maximal bis zum 14. Lebensmonat, wobei die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt da mit reingerechnet werden - sprich die Lohnfortzahlung im Muschu wird auf das Elterngeld angerechnet.


    ... ok... falsch gelesen, du willst 1 Jahr nach Beginn des MuSchu wieder einsteigen...

  • Denn wenn ich zur gleichen Zeit (eben 1 Jahr später) wieder einsteigen möchte, dann habe ich ja im Prinzip nur 8,5 Monate Elternzeit genommen. 3,5 Monate sind ja Mutterschutz. Dann stünden meinem Mann noch fast 6 Monate Elternzeit zu.


    Nein, das ist komplett falsch. Dir und deinem Mann stehen jedem 3 Jahre Elternzeit zu.
    Nach der Geburt gibts aber nur bis maximal zum Ende des 14. LM ELterngeld. Sprich, bleibst du nach dem Mutterschutz noch 8,5 Monate zuhause, ist das Kind bereits 11 Monate (es wäre jedenfalls sinnvoll, zum Lebensmoant wieder anzufangen, sonst sind zwei Monate weg), auch 11 Monate Elterngeld verbraucht und somit hat dein Mann nur noch 3 Monate Elterngeld übrig.

  • Ich dachte das Elterngeld steht einem erst nach dem Mutterschutz zu...


    Danke für eure Verbesserung!


    Jein. Es steht einem gleichzeitig zu, aber es wird nur der höhere Betrag gezahlt. Ist das Eltrngeld höher als die Ref-Bezüge, die ja während des Mutterschutzes weiter gezahlt werden, gibts das höhere oben drauf.


    Verbraucht ist das Elterngeld aber in dem FAlle eh schon, egal, was höher ist.
    Es gibt einfach nur 12 Monate Lohnersatz nach der Geburt. Wobei einngie budnesländer Landeserziehugnsgeld zahlen im 2. Jahr.

  • Nein, du bekommst weiter deine Ref-Bezüge. Elterngeld würdest du nur bekommen, wenn du keine Bezüge bekommst oder wenn dein Einkommen geringer als das dir zustehende Elterngeld wären.

  • Das heißt ich bekomme im Mutterschutz die Ref-Bezüge plus Elterngeld? ?(


    Wenn dein Ref-Gehalt weniger ist, als das Elterngeld, bekommst du dieses und einen Aufstockungsbetrag, so dass du als Summe das höhere Elterngeld hättest. DAs Gehalt wird dann natürlich angerechent

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