Beiträge von Nenenra

    In der Infoveranstaltung eine Woche vorher hat der Chef des QA-Teams gesagt, dass er mal an einer Schule gewesen sei, die zeimlich schlecht abgeschnitten habe, bei einem zweiten BEsuch ca. ein halbes Jahr später aber viel besser. Ich weiß nicht, ob die Schule das Team nochmal angefordert hat.

    Stellt die QA erhebliche Mängel fest hat die Schule ein Jahr Zeit diese anhand des Berichtes der Qualitätsanalyse zu beheben. Ein Jahr später wird dann geschaut, ob die Schule es geschafft hat das zu Beanstandete zu beheben.


    Ich hab während des Refs eine QA an meiner Ausbildungsschule (Grundschule) beobachten können. Im Vorfeld wurde dem Kollegium viel Arbeit aufgehalst, weil viele Konzepte/Arbeitspläne etc., die die QA sehen wollte, entweder gar nicht, nicht mehr oder zumindest nicht digitalisiert vorhanden waren (traurig, wenn die Schulleitung nach gut drei Jahren immer noch nicht weiß, dass es eine Schulordnung gibt). Dort ging es echt drunter und drüber (nicht wegen der QA, sondern generell ;) ). Das Kollegium hat eigentlich mit dem Schlimmsten gerechnet, dennoch hat die Schule gut bis durchschnittlich abgeschnitten, zum Erstaunen aller (nur die Schulleitung hat wohl gehörig auf den Deckel bekommen, wie man an ihrer Laune die nächsten zwei Tage entnehmen konnte). Scheint also, wenn die Schule bis dato gewissenhaft gearbeitet hat, nicht allzu schwer ein gutes Ergebnis zu bekommen oder das komplette Kollegium hatte eine ziemlich schlechte Selbsteinschätzung. Ich erinnere mich noch, dass der geringe Anteil an Gruppenarbeit im Unterricht bemängelt worden ist, wobei das Kollegium für sich damit nicht ganz einverstanden war, weil die Besuche meist nur am Anfang oder Ende der Schulstunden stattgefunden hätten.


    Ansonsten scheint mir für weitere Infos diese Seite recht um fangreich zu sein: http://www.tresselt.de/schulinspektion.htm

    Wenn die Eltern das zeitlich nicht einrichten können, würde ich doch als Schulleiter ein Gutachten in die Wege leiten, dass das Kind nicht beschulbar ist und es an der Schule ablehnen (ist soetwas möglich?). Ich meine unter dem Kind, wie Du es beschreibst, leidet die Zukunft von 20 anderen Kindern sowie Deine Gesundheit. Du sagst selbst, unterrricht mit dem Kind in der Klassse ist nicht möglich.
    Das Kind müsste dann erstmal in therapeutische Behandlung, bis es wieder beschulbar ist.


    Diesen speziellen Fall jetzt zu erläutern (Famileinsituation, Hintergründe, bisherige Konsequenzen) würde den Rahmen sprengen, aber sagen wir so: Das Kind gehört eigentlich seit dem ersten Schuljahr nicht auf eine Regelschule. Das ganze Kollegium sieht das, aber die Klassenlehrerin hat nie ein AOSF-Verfahren eingeleitet (über die Gründe kann ich nur spekulieren) und schleift das Kind durch (ist ja nur noch ein halbes Jahr). Ich darf ihm keine Fünfen geben (obwohl er keine Leistung bringt), damit er bloß nicht noch ein Jahr länger an der Grundschule bleibt und wir uns weiter mit ihm rumschlagen müssen... Nein, er wird mit Vierern zur weiterführenden Schule durchgereicht, damit "wir" das Problem nicht mehr haben.
    Ich stehe da nicht hinter, aber bin erst seit Februar an der Schule und "nur" Vertretungskraft, hab also eh nichts zu melden. ;) Aber ich muss mich mit dem Jungen rumschlagen und versuchen irgendwie Unterricht zu machen. Mittlerweile ist nicht mehr mein Ziel ihm etwas beizubringen, sondern ihn irgendwie ruhig zu halten: er darf in der Mitte der Unterrichtsstunde den Klassenraum verlassen und 5min Pause machen (was ihm alleine aber keinen Spaß macht, also muss ich ein Kind mitschicken, damit ich wenigstens mal 5min Ruhe vor ihm hab) oder darf am PC arbeiten (was die anderen natürlich ungerecht finden, denn die wollen ja auch gerne an den PC) oder er darf in seinem Heft etwas malen, etc pp.


    Aber ich komme vom Thema ab... Mir ging es nur darum, dass es leider oft nicht mit einem 5min-vor-die-Tür-stellen getan ist, wie du dir das momentan noch vorstellst...

    dann sag mir doch mal, wie ein Schüler, der ständig Stühle wirf und Kaugummis im Haar verteilt in Deinem Unterricht integriert wird. Ich gebe frei zu, mir das nicht lange anzuschauen und ihn in die Ecke zu setzen oder rauszuwerfen.


    Irgendwie sprichst du ständig von Rauswerfen und gehst davon aus, dass die Schüler dem Folge leisten. Mich würde mal interessieren, was du tust, wenn sie den Klassenraum nicht verlassen wollen. Anfassen darfst du sie nicht, solange sie niemanden in Gefahr bringen. Oder was ist, wenn sie draußen auf dem Flur unbeaufsichtigt Blödsinn machen?
    Ich hab so einen Fall in einem vierten Schuljahr: Ihn im Unterricht (Fachunterricht, Randstunden) zu behalten macht für mich vernünftigen Unterricht kaum möglich, worunter die anderen leiden (ja, ich gebe zu, dass ich ihm viel zu lange zu viel Aufmerksamkeit geschenkt habe, weil ich anfangs mit ihm gut klar kam und geglaubt habe, ich könnte das hinbekommen). Schicke ich ihn aber vor die Tür, kann ich 1. froh sein, wenn er dem Folge leistet (und nicht alle 2 Minuten die Tür aufmacht) und 2. wenn er dann nicht draußen irgendwelchen Blödsinn anstellt. In eine andere Klasse oder zur Rektorin kann ich ihn nicht schicken, weil entweder niemand da ist oder er dort nicht ankommt (auch nicht in Begleitung anderer Kinder).

    Wie wäre es stattdessen, wenn die Niveaus so verteilt wären, dass ein 1er Realschüler im Gymnasium lediglich auf einen 4er Schnitt käme und das Abitur nur ganz knapp bestünde?


    Ist diese Frage ernst gemeint? Dann hätte der Verlobte meiner Schwester, u.a. aufgrund seiner nennen wir es mal "späten Entwicklung", wahrscheinlich niemals ein Abitur gemacht, eine Uni von innen gesehen und würde heute kein Jura studieren. So eine Niveauverteilung, wie du sie so salopp nebenbei beschreibst, würde die Aufstiegsmöglichkeiten solcher Schüler unmöglich machen, die aufgrund ihrer Entwicklung "erst einmal" auf z.B. der Hauptschule landen, obwohl sie vielleicht nur 1-2 Jahre länger bräuchten, um an ein ähnliches Niveau heranzukommen wie die, die direkt auf das Gymnasium gehen konnten. Denn so eine Niveauverteilung impliziert doch auch gleichzeitig, dass das Niveau an einer Haupt- oder Realschule künstlich unten gehalten werden müsste, damit der beste Realschüler um Gottes Willen doch bitte nur ein schlechtes Abitur schafft. Willst du so einem Schüler etwa verweigern, durch künstlich niedrig gehaltenes Niveau, das Abitur machen zu können, nur weil er sich später entwickelt?

    Base bietet monatlich kündbare und austauschbare Flatrates an (guckst du hier).
    Der Grundtarif ist 0 EUR, der beinhaltet: 30 Minuten und 30 SMS monatlich zu BASE und E-Plus.
    Wenn du wenig telefonierst, kannst du z.B. die "Allnet Flat 50" für 5 EUR nehmen (habe ich momentan): 50 Minuten pro Monat ins Festnetz und alle Mobilfunknetze.
    Die Internet-Flat kostet 10 EUR im Monat (werde ich mir holen, sobald ich ein Smartphone habe ;) ).
    Dann bist du bei insgesamt 15 EUR im Monat (hinzu kommt alles, was du über 50 Minuten außerhalb von BASE/E-PLUS telefoniert + SMS).


    Smartphones würde ich unabhängig von den Verträgen kaufen, da du so in der Regel günstiger läufst (auch wenns dann etwas mehr Geld auf einmal ist). Bei Tarifen, die ein Smartphone beinhalten, zahlst du für das Smartphone an sich i.d.R. viel mehr, als wenn du es unabhängig von Verträgen kaufst (teilweise über 100 EUR mehr).

    Also laut Bass fallen Schulbücher unter "Lernmittel", die den Schülerinnen und Schülern "zur Erreichung der Lernziele im Sinne der Unterrichtsrichtlinien in die Hand gegeben werden" (s. folgenden Link), und damit unter das "Lernmittelfreiheitsgesetz". Dort wird aber nur festgelegt, dass die Schulkonferenz über die Einführung von Lehrwerken entscheidet (und dass Parallelklassen die gleichen Bücher nutzen sollen). Diese Entscheidung gilt so lange bis die Schulkonferenz einen neuen Beschluss fasst. Allerdings findet dort sich nichts über die Art des Einsatzes und den Umfang der Nutzung dieser Lernmittel.


    Während meines Refs hat meine Mentorin lediglich in Mathe mit einem Schulbuch gearbeitet, ansonsten immer eigene Materialien benutzt (die Parallellehrerin ebenso; Parallelkollegen haben bei uns immer sehr eng zusammengearbeitet).

    In dem vierten Schuljahr, in dem ich als Fachlehrerin tätig bin, dürfen die Schüler momentan 2x in der Woche eine Schülerstunde halten (sprich, sie sind der Lehrer / die Lehrerin). Das Thema dürfen sie sich aussuchen und ich muss sagen, die wissen genau, was sie wollen (nur selten nicht, was aber daran liegt, dass sie sich zwischen ihren Ideen nicht entscheiden können).


    Während des Refs habe ich ebenfalls mit einem vierten Schuljahr eine Reihe zur Plakatgestaltung inklusive Vortrag gemacht. Da haben wir zuvor Themen bzw. Fragestellungen (immer alles als Frage formuliert) in einer Schulstunde gesammelt, so dass wir hinterher eine große Übersicht mit Themen hatten, die die Kinder interessierten (die Vorschläge kamen schließlich von ihnen). Die Kinder haben sich dann ein Thema ausgewählt und dieses bearbeitet. Manchmal kam es vor, dass zwei Kinder unbedingt das gleiche Thema haben wollten, dann haben wir versucht es aufzuteilen, z.B.: Wie lebten die Dinosaurier? --> a.) Wie lebten Dinosaurier an Land? & b.) Wie lebten Dinosaurier im Wasser und in der Luft?

    Während meines Ref bekamen wir auch zweimal Kinder, die kein Wort Deutsch sprachen. Einen Jungen aus Polen, der kein Deutsch sprach ins 3. Schuljahr und ein Mädchen aus Griechenland, das aber nur Spanisch sprach ins 2. Schuljahr.
    Für den polnischen Jungen hatte meine Mentorin damals Zusatzmaterial aus dem DaF/DaZ-Bereich bestellt, ein Arbeitsheft, in dem er halbwegs eigenständig arbeiten konnte. Wie erfolgreich das gewesen wäre, kann ich leider nicht sagen, da die Familie nach wenigen Wochen wieder zurück nach Polen ging (wahrscheinlich hatten sie es sich hier etwas anders vorgestellt).
    Das Spanisch sprechende Mädchen hat zum Großteil normal am Unterricht teilgenommen und bekam 1-2 mal in der Woche eine Stunde Sprachförderung. Im Unterricht hat die Lehrerin sich anfangs natürlich viel um sie kümmern müssen (dazu war die Klasse an sich auch nicht gerade einfach), Begrifflichkeiten immer wiederholt (z.B. ihr Stifte gezeigt, dann das Wort "Stift" mehrmals wiederholt und wiederholen lassen und dann darüber z.B. Farben erklärt, also beim Zeigen auf einen roten Stift dann "rot" gesagt). War oftmals nicht ganz leicht und das Mädchen hat natürlich auch nicht alle Arbeitsaufträge sofort verstanden, aber mit Gesten und immer wieder Begrifflichkeiten wiederholen (dazu ein spanisches Wörterbuch, falls es mal gar nicht ging), hat sie in wenigen Wochen so viel gelernt, dass sie zwar wenig gesprochen, aber letzten Endes schon viel verstanden hatte (und ganz gerne auch mal so tat als würde sie nichts verstehen, wenn ihr was nicht passte, aber diese Situationen erkannte die Lehrerin recht schnell). Ihre Mitschüler haben da auch sehr viel geholfen. Ihnen wurde am Anfang klar gemacht, wie die sprachliche Situation des Mädchens ist, aber dass sie mit Hilfe der Kinder sicher recht schnell Deutsch lernen würde. Die Kinder fanden das recht spannend und waren sehr hilfsbereit. Ihr wurden dann ein oder zwei Paten an sie Hand gegeben und dann lief das.


    Nun ja, letzten Endes hab ich dir leider nicht wirklich Tipps zu bieten, außer, dass du dich nicht verrückt machen solltest, diese Kinder lernen recht gut nebenbei unsere Sprache. ;O)


    Edit: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es dieses Arbeitsheft war: http://www.schroedel.de/shop/a…7-41281-1&via_r=WEDEDAZ04. Meine Mentorin hatte sich oft, während die anderen Kinder arbeiteten, neben ihn gesetzt und mit ihm Sätze aus dem Arbeitsheft gesprochen (wie auf den Seiten unten angegeben).

    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort, die hilft mir schon etwas weiter.
    - Was geschieht, wenn ich innerhalb der im Vertrag angegebenen Maßnahme keinen Platz für eine Weiterbildung bekommen sollte? Bin ich dann sozusagen "den Job los", weil ich meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen bin?
    - Wie sieht es mit Verbeamtung aus? Ist dies erst möglich, wenn ich diese Weiterbildung zum Sonderpädagogen abgeschlossen habe?
    - Weiß jemand an welche Stelle ich mich für diese Infos noch wenden kann? Schulamt? Bezirksregierung?


    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,
    ich krame diesen Thread mal wieder hervor, weil mir momentan genau die gleichen Fragen wie in dem Post über mir durch den Kopf gehen. Ich habe im Ref und auch seit Februar als Vertretunglehrerin viel im Team gearbeitet und im Unterricht gezielt Kinder unterstützt, die hier und da ein paar oder auch größere Schwierigkeiten hatten. Zudem hatte ich bis zu den Herbstferien in allen Jahrgangsstufen die Kleingruppenförderung in Deutsch und Mathe übernommen und auch im Ref Gruppen im Förderband übernommen.
    Nun habe ich mir die letzten Tage weitere Gedanken gemacht und glaube fast, dass diese individuelle Förderung in der Klasse und in Kleingruppen mir eher liegt. Seit gestern sind nun bei LEO viele Stellen für Sonderpädagogik ausgeschrieben, auf die ich mich ja auch bewerben könnte, wenn ich diesen Zusatz berücksichtige: "Voraussetzung ist die vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb einer sonderpädagogischen Sockelqualifikation sowie im Wege der Nachqualifizierung der Erwerb der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (Nr. 2.2.3 des aktuellen Einstellungserlasses)."


    wie sieht so eine "sockelqualifikation" aus?
    wie sieht die nachqualifikation für das lehramt für sonderpädagogik aus?


    Ich wäre für ein paar Erfahrungen, Tipps und Hinweise sehr dankbar!

    Wie wäre es denn mit diesem Absatz aus dem Schulgesetz zur Begriffseläuterung Eltern/Erziehungsberechtigte? Vielleicht hilft dir das weiter:


    Edit:
    Aus der Broschüre "Einfach mitwirken - Elternmitwirkung in der Schule" des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW:

    Zitat

    Eltern sind die für die Person des Kindes Sogerberechtigten und jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den bzw. der oder dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen. Personensorgeberechtigte können z.B. auch die Großeltern, Pflegeeltern oder Heimeltern sein.

    Meine Mentorin hatte bei ihrem Abschied in die Babypause (auch drittes Schuljahr) den Kindern eine Blanko-Streichholzschachtel eine Seite mit dem letzten Klassenfoto im Mini-Format beklebt und drin war ein kleiner Glücksstein.

    Zitat

    Oder soll man besser keine schlafende Hunde wecken, sondern einfach machen?


    So wirds bei mir gerade gehandhabt. Aufgrund unserer Personalsituation darf/soll/muss ich nun in einem ersten Schuljahr fachfremd kath. Religion unterrichten. Die Meinungen der Kollegen, mit denen ich gesprochen hab, waren geteilt. Die einen sahen da keinerlei Probleme drin, die anderen hielten dies gerade an einer kath. Grundschule für bedenklich. Letzten Endes ist es die Entscheidung meiner Schulleiterin, deren Dienstanweisung ich ja zunächst nachkommen muss und als Vertretungskraft bin ich es gewohnt wenig Mitspracherecht beim Stundenplan zu haben (ich unterrichte nach den Ferien nur fachfremd...). Allerdings versuche ich mich noch gegen die Vorbereitung von Gottesdiensten zu wehren (das traue ich mir wirklich nicht zu), aber dem ist sie bisher ausgewichen. An die große Glocke werd ichs generell nicht hängen...


    Edit: Nach ein wenig Herumgoogeln habe ich zwar gefunden, dass es Möglichkeiten gibt die Vocatio/Missio zu beantragen (allerdings immer mit der Bedingung, dass man in der Kirche Mitglied ist). Bei kath. Religion wäre die Anlaufstelle das jeweilige Bistum, für ev. Religion habe ich leider noch nichts gefunden.


    Edit 2: Dann habe ich im Schulrecht für Schleswig-Holstein noch das gefunden, was du oben schon genannt hast:

    Zitat

    §5 Lehrkräfte
    (1) Der Religionsunterricht wird in der Regel von Lehrkräften erteilt, die eine staatliche Lehrbefähigung mit erforderlicher Zustimmung der jeweiligen Kirche bzw. eine vergleichbare kirchliche Lehrbefähigung besitzen.
    (2) Sollte es die Situation der Schule erforderlich machen, kann der Religionsunterricht auch von Geistlichen oder weiteren kirchlichen Lehrkräften sowie von Lehrkräften, die sich in besonderer Weise in das Fach eingearbeitet haben und die kirchliche Zustimmung besitzen, erteilt werden.

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