Ich schreibe es einfach, sofern möglich, richtig drüber, ansonsten wird falsches einfach durchgestrichen, ggf. wenn er gar nicht verständlich ist, auch mal der ganze Text!
Beiträge von Trantor
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Ich habe das Gefühl, einige hier im Forum wünschen sich diese Zustände: http://www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Kinder…1015586203.html http://www.amnesty.de/2012/10/25/usa…-hinter-gittern
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Gute Entscheidung! Und es steht ja auch nichts entgegen, dass man vielleicht in ein paar Jahren doch nochmal ins Studium geht, die Erfahrungen als Erzieherin können da auch nur hilfreich sein.
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und wenn man "den" Grund kennt? Was dann?
Wichtig fände ich es, nach vorne zu gucken und Lösungen zu finden, wie es mit ihm und den Anderen in der Klasse (!) weitergehen kann.
Auch wenn der Junge "nichts dafür kann", sein Verhalten muss sich ändern. Mit Hilfe. Die aber bestimmt nicht die Klassenlehrerin alleine geben kann.Aber ohne den Grund zu kennen wird jede Lösung immer nur eine Scheinlösung sein.
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Da hülfe nur ausprobieren... musst halt jemanden finden, der Dich beleidigt.
Viele Grüße
FossiIch bin in der BFS in einem sozialen Brennpunkt, da wäre es schwerer, einen Tag zu finden, wo das nicht passiert

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Ja, leider ist das so - und komm´ bloß nicht auf die Idee, eine Klassenfahrt machen zu wollen - das zahlt nämlich dann keiner.

Blödsinn, diese Schüler sind alle BuT-berechtigt. Und gerade unbegleitete Flüchtlinge werden in der Regel gut betreut, die waren mir von Standpunkt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten meistens lieber als Jugendliche, die hier geboren sind, und deren Eltern nie greifbar sind.
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Nee - die Steuerlast ist nicht immer gleich, sonst wäre das ganze System ja völlig unsinnig.
Kann sein, dass das bei euch zutrifft, aber mit I hatte ich definitiv weniger.Doch, abzüglich individueller Absetzungsmöglichkeiten und unter Einbeziehung des Ehegattensplittings (das aber nur wirkt, wenn beider Ehepartner unterschiedlich viel verdienen).
ZitatAlles anzeigen
Tarifzonen
Der Einkommensteuertarif besteht aus fünf Tarifzonen, die die Steuerbetragsfunktion festlegen § 32a Abs. 1 S. 2 EStG. Eine genauere Analyse der mathematischen Formeln im Einkommensteuertarif 2014 liefert Folgendes:
Tarifzone 1 (Nullzone)
Ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) pro Jahr nicht höher als 8.354 €, fällt keine Einkommensteuer an (Grundfreibetrag). Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 16.708 € wegen des Ehegattensplittings.
Tarifzone 2 (Progressionszone 1)
Erst wenn das (abgerundete) zvE 8.354 € (Ledige) bzw. 16.708 € (Verheiratete) übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Im Eingangsbereich der Tarifzone 2 gilt ein Grenzsteuersatz von 14 % (Eingangssteuersatz). Danach steigt der Grenzsteuersatz bis zu einem zvE von 13.469 € linear auf rund 24 % an. Der Grenzsteuersatz steigt somit in dieser Zone je 1.000 € zusätzliches Einkommen um rund 1,95 Prozentpunkte. Bei Verheirateten liegt der Einkommenseckwert bei 26.938 €, weshalb hier der Anstieg des Grenzsteuersatzes nur 0,975 Prozentpunkte je 1000 € Einkommenszuwachs beträgt.
Tarifzone 3 (Progressionszone 2)
Ab einem zvE von 13.470 € (Ledige) bzw. 26.940 € (Verheiratete) bis zu 52.881 € bzw. 105.762 € steigt der Grenzsteuersatz dann ebenfalls linear, aber nicht mehr so steil wie in Tarifzone 2, von 24 % bis auf 42 % an. Der Grenzsteuersatz steigt somit in dieser Zone je 1.000 € zusätzliches Einkommen bei Ledigen um rund 0,46 Prozentpunkte und bei Verheirateten um rund 0,23 Prozentpunkte.
Tarifzone 4 (Proportionalzone 1)
Ab einem zvE von 52.882 € (Ledige) bzw. 105.762 € (Verheiratete) bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %; d. h. von jeweils 1000 Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird eine Steuer von 420 € fällig.Tarifzone 5 (Proportionalzone 2)
Ab einem zvE von 250.731 € (Ledige) bzw. 501.462 € (Verheiratete) beträgt der Grenzsteuersatz 45 % (Spitzensteuersatz), d. h. von jeweils 1000 Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird eine Steuer von 450 € fällig. Diese zweite Proportionalzone wurde ab 2007 hinzugefügt und oft populistisch als Reichensteuer bezeichnet.Um den Unterschiedsbetrag von 3/5 und 4/4 rauszubekommen, musst man natürlich eine Steuererklärung machen. Und in manchen Fällen (wie bei mir) ist auch die getrennte Veranlagung günstiger.
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Du hast natürlich recht - diese verfahrenstechnische Besonderheit führt dann natürlich dazu, dass die Beleidigung eines Amtsträgers mit höherer Wahrscheinlichkeit teuer wird als die Beleidigung irgendeines dahergeloffenen Heinz, z.B. eines Lehrers
.Meines Erachtens ist auch ein Lehrer ein Amtsträger, da er ja hoheitliche Aufgaben erfüllt!
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In Hessen kann dem Antrag auch nach der Frist entsprochen werden, wenn das Schulamt mitspielt.
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Und was die Sache mit dem Kind und dem Schulleiter angeht: Dienstaufsichtsbeschwerde und jede Menge Aktenvermerke mit SL und Schulaufsichtsbehörde als CC, damit es öffentlich wird!
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Befinden wir uns hier gerade in einer typisch deutschen Neiddebatte?
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Warum nur hätte ich bei Dir eher auf eine Flasche Milch getippt? Ich komm einfach nicht drauf...
Viele Grüße
FossiSchottische Hochlandrinder trinken doch nur Scotch

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Man sollte schon ziemlich gute Gründe haben und die Sache gut durchdenken, bevor man sich auf die riesengroße Bewerberhalde auf dem völlig übersättigten Grundschullehrermarkt begibt - vor allem, weil der Abschluss außerhalb des Schulsystems zu kaum was zu gebrauchen ist.
Wobei ich lese, dass der TE wohl männlich ist, und Männer in den Grundschulen doch eher gesucht werden, oder?
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Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein Versetzungsantrag sich auch negativ im Auswahlverfahren auswirken könnte (natürlich nicht im offiziellen Bericht, aber duchaus in den Köpfen der Beteiligten).
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Am besten so normal wie möglich mit dem Kind umgehen und erst einmal beobachten, wie es sich verhält. Ich hatte jahrelang unbegleitete jugendliche Flüchtlinge in meinen Klassen, und die haben sich vor allem Normalität gewünscht. Es dauert dann oft auch einige Zeit, bis sie sich öffnen, und eine "Sonderrolle" in der Klasse ist da meines Erachtens eher schädlich.
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Aus mir spricht da vielleicht zu sehr der berufsbildende Lehrer, aber grundsätzlich würde ich empfehlen, erst mal etwas außerhalb von Schule und Uni zu machen. Ich weiß, man verliert etwas Zeit, aber meiner Meinung nach sollte man auch mal etwas vom wahren Leben sehen, und nicht nur Schule-Uni-Studienseminar-Schule. In so einer Phase wird einem selbst dann aber auch vielleicht klarer, was man im Leben will.
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Ich bringe immer eine Flasche Barolo mit, da liegt man nie falsch

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Für die Hessen: http://www.ukh.de/uploads/media/…_2015_WEB_2.pdf (S. 13)
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