Beiträge von DeadPoet

    Manche Dinge sind in Bayern klar geregelt.

    Anzahl der "mündlichen" Noten (kleine Leistungsnachweise). Es gibt eine gewisse Mindestzahl, die man haben muss, wenn man darüber geht, finde ich, dass man versuchen sollte, von allen SuS ungefähr gleich viele zu haben. Ob die Eltern mehr Noten erwarten oder nicht, muss mich nicht interessieren, solange ich die Mindestzahl im Halbjahr (oder bei Leistungsstandsberichten auch insgesamt im Schuljahr) habe.

    Anderer Gesichtspunkt: zu viele Noten erhöhen (laut Aussage anderer Eltern) den Druck / entwerten bestimmte Noten ...

    Stegreifaufgaben zählen zu den kleinen Leistungsnachweisen und - es sei denn der Lehrer gibt rechtzeitig vorher eine andere Gewichtung bekannt - zählen eben genau so viel, wie Abfragen oder Unterrichtsbeiträge (und wenn man sie anders gewichtet, zählen die meisten Lehrkräfte sie wohl eher mehr).

    Und ja, ich bin eigentlich auch nicht glücklich, dass eine Stegreifaufgabe (schriftlicher Leistungsnachweis) zu den anderen kleinen Leistungsnachweisen (Abfrage, Unterrichtsbeitrag, Referat) zählt - in einer Sprache. Aber es ist halt so, das sagt die Schulordnung und darüber muss man mit der Mutter nicht diskutieren (ich persönlich schreibe in Englisch deshalb immer wenig Stegreifaufgaben - schriftliche Leistungen bekomme ich durch die Schulaufgaben).

    Aber: In einem Punkt aufpassen: Wie häufig sich jemand meldet darf (offiziell) kein Grund für eine bestimmte Note sein. Auch dass ich sie aufrufen muss, soll keinen Einfluss auf die Note haben. Es muss zählen, was das Kind dann tatsächlich abliefert (das ist dann auch oft nicht besser wie eine 3 oder 4, weil man eben nicht weiß, ob das Kind gerade die Antwort parat hat oder nicht, man ruft einfach mal auf ...) Da fällt es dann auch leichter, einer Mutter zu erklären, warum das "nur" eine 3 ist ... mehrfach aufgerufen, in einigen Fällen was gewusst, in anderen nicht ... (ich mach mir in so einem Fall kurze Notizen und kann der Mutter dann eben auch sagen "Am Tag XY habe ich sie gefragt ... Antwort war falsch. In der gleichen Stunde ... Antwort war richtig. Einen Tag später aufgerufen und ... Ergibt dann eben eine "3", was übrigens "befriedigend" bedeutet). Offiziell muss ich bei uns sowieso jede Note mit einem Datum versehen, wann ich sie gegeben habe ...

    Ich sichere solche Noten dann aber auch gerne mit einer ganz klassischen Abfrage (nicht nur Vokabeln) ab. Kann die Schülerin die Vokabeln / die Grammatik / den Inhalt des Textes, habe ich auch kein Problem, ihr eine bessere Note zu geben.

    Zum Thema Handschrift: Bei uns arbeiten immer mehr Lehrkräfte mit Tablet und schreiben gar nix mehr per Hand. Ich persönlich tippe inzwischen deutlich schneller, als ich per Hand schreiben könnte (und verwende trotzdem noch die Tafel ;)).

    Meine Aussage enthält übrigens keine Unwahrheit. Es klappt bei mir durch das private Konto ... UND ich arbeite an der Lösung des Problems im Sinne von "Konto bei der Stadt". Das rede ich mir auch nicht schön - ich habe es oft genug geschrieben.

    Aber halt auf Verhandlungswege und mit Kommunikation und nicht auf dem Weg: dann nutze ich halt auch kein Konto, schauen wir doch mal, wie wir dann Klassenfahrten machen. Dieser Weg ist für mich nicht diskutabel.

    Wenn das andere machen und damit den Klassenfahrtsbetrieb lahmlegen (Was nun einmal so ist, denn ohne Konto keine Klassenfahrt) - sollen sie doch. Das ist ihr gutes Recht - sie sollen dann nur auch dazu stehen. Alles kein Problem.

    Und Du hast schon Verhandlungserfolge erzielt? (echtes Interesse, keine Ironie o.ä.)

    Grundsätzlich sollte man versuchen, Probleme zunächst immer mit Kommunikation und Verhandlungen zu lösen.

    Allein, ich bin mir nicht sicher, dass - solange "alles läuft" (also Fahrten durchgeführt werden weil Kolleginnen und Kollegen freiwilling ihr Privatkonto zur Verfügung stellen) - die übergeordneten Stellen an einer "Verhandlungslösung" sonderlich interessiert sind. Wären sie es, hätte es schon lange eine Änderung geben können.

    "Teile des Betriebs lahmlegen" ist übrigens ein völlig normales Mittel, um Misstände anzuprangern / bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Als Beamter darf ich nicht streiken, aber da, wo es möglich ist, durch "lahmlegen" etwas zu erreichen ... warum nicht? Und ja, das kann man auch anders sehen, aber solange wir uns da nicht einig sind (manche tun's - manche nicht), wird die Stadt / das Ministerium keine Notwendigkeit sehen, etwas zu ändern ... zumindest ist das meine Erfahrung. Natürlich geht das evtl. zu Lasten der Schülerinnen und Schüler (erst einmal), aber aus der Sichtweise heraus, dürften ErzieherInnen / Krankenschwestern etc auch nie streiken ...

    Gerade bei dem markierten Teil ist es zumindest bei uns in Französisch so, dass die Schüler schon bewusst auf gelernte Inhalte im Rahmen der vorangegangenen Unterrichtseinheit aus dem Unterricht zurückgreifen sollen. Ist das bei euch nicht so?

    Du meinst, man hat z.B. das Thema Globalisierung besprochen und in der Karikatur geht es dann um Globalisierung?

    Da hilft aber vorher Gelerntes nur wenig, denn ich muss die Karikatur - die ich vorher nicht kannte - beschreiben (ok, da kann gelernter Spezialwortschatz hilfreich sein) und interpretieren (und da nehme ich jetzt keine Karikatur, bei der ein gelerntes Tafelbild einfach als Interpretation taugen kann).

    Bzgl. Aufsatz: Auch hier können gelernte Inhalte helfen, aber sie sind niemals so ausschlaggebend, dass sich eine Note daruch massiv ändern würde. Evtl. hat man durch Lernen ein paar Ideen, was man schreiben könnte, aber man muss sie immer noch auf das Thema beziehen, schlüssig darlegen, mit eigenen Beispielen illustrieren etc.

    Ich glaube nicht, dass die SuS bei uns auf die Englischklausuren die Inhalte der Stunden pauken (erklärt auch, warum Englisch bei uns so ein beliebtes drittes, schriftliches Abi-Fach ist: Der konkrete Lernaufwand hält sich in Grenzen, man muss "nur" Englisch können - was viele ignorieren).

    Das reduziert mir das Ganze zu sehr auf Lehrkraft und nachschreibende Schülerin. Der Rest des Kurses hat aber auch einen Anspruch auf eine faire Behandlung und das kann man mMn nicht abtun mit "Die wissen es ja nicht und die Schülerin wird schon nichts sagen".

    Davon abgesehen: Für mich spricht einiges dafür, dass die Schülerin den Fehler genutzt hat und damit nicht ganz unschuldig ist.

    Leider muss ich als Lehrer immer mal wieder eine Entscheidung treffen mit dem Risiko, dass ich bei dem einen oder anderen Schüler dann "abgeschrieben" bin. Ich verstehe allerdings, dass in diesem Fall das Ganze für die betroffene Schülerin sehr dumm gelaufen sein kann.

    Insgesamt erscheint es mir dann doch nötig, die SL mit einzubeziehen.

    Falls Englisch-Klausur: Wurde da überhaupt etwas abgeprüft, auf das man "besonders gut" lernen konnte? Unsere Englisch-Klausuren beinhalten meist Fragen zum Text (der Text liegt den SuS vor, sie müssen die richtigen Aspekte im Text finden und mit eigenen Worten formulieren / zusammen fassen), eine Mediation (dt. Text, der auf Englisch zusammen gefasst werden muss) und / oder die Interpretation einer Karikatur bzw. einen kleinen Erörterungsaufsatz. Darauf kann man eigentlich nicht wirklich "lernen".

    Naja, mich wundern hier schon einige Beiträge. Es ist einer Lehrkraft ein Fehler passiert. Der Fehler dergestalt, dass eine faire Prüfung nicht gewährleistet ist (hat evtl. nicht bemerkt, hat evtl. mal gelernt). Das alleine reicht mMn schon, um die Prüfung wiederholen zu lassen. Gehen wir wirklich so mit Fehlern um? Unter den Teppich fallen lassen und hoffen, dass es keiner merkt?

    Falls die Schülerin den EWH tatsächlich nicht bemerkt hat und wirklich gelernt hat, ist das natürlich richtig blöd für sie und die Lehrkraft muss es aushalten. Bei der Schülerin entschuldigen und trotzdem nochmal schreiben. Möglichkeit: Vor Herausgabe der Klausur einige Fragen stellen, die die Schülerin, wenn sie wirklich gut gelernt hat, locker beantworten kann. Wenn sie sie aber nicht beantworten kann, hat sie wohl mit dem EWH gearbeitet.

    Falls die gute Leistung wirklich auf Lernen zurückgeht, wird die Schülerin auch in einer neuen Klausur mit gleichem Stoffgebiet besser abschneiden können.

    Ich würde mich auch definitiv nicht darauf verlassen wollen, dass die Schülerin es nicht doch mal rumerzählt (falls es ihr aufgefallen ist, und darauf deutet ja doch einiges hin, wenn auch nicht restlos beweisbar).

    Klar kann man Oberstufenkoordinator oder Schulleitung mit ins Boot holen, ich glaube nur, die werden auf auf dem Gleichheitsgrundsatz bestehen.

    Die Klausur gibst du natürlich mit einer neuen Kopie zurück. Oder schätzt du die Schülerin so blöd ein, dass sie das herauszuplaudert?

    Wie gut ist denn die Klausur im Vergleich zu früher für sie ausgefallen? Gibt ja auch Schüler, denen könnte man das Lösungsblatt dazulegen und sie würden es nicht viel besser hinkriegen als sonst.

    Steht oben: "wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht."

    Neu schreiben lassen erscheint mir die einzige Option. Geht mMn gar nicht anders, da alle anderen Schülerinnen und Schüler sich sonst beschweren könnten und würden. Es geht auch nicht nur darum, ob die anderen das sofort merken. Es wäre auch problematisch, wenn die Schülerin das irgendwann mal erzählt (vor dem Abschluss).

    Und ein ganz klein wenig kann die Schülerin dafür: Man hätte sich melden können und die Aufsicht informieren.

    Das ist für mich aber nun sehr schwer zu beurteilen. Ich mache meinen Schülern Vorgaben, wie sie gewissen Dinge angehen sollen (auch, was sie "zu tun und zu lassen" haben). Dass ein Ausbildungslehrer nun auch gewisse Vorgaben macht, erscheint mir nachvollziehbar. Aber wir wissen halt nicht, wie eng das "Korsett" ist, in das er Dich einschnürt. Nur ... "Kreativität rauslassen" ist halt auch nur ein Teil des Unterrichtens.

    Es gibt bestimmte Dinge, die will / muss ein Ausbildungslehrer von einem Referendar sehen ... wenn der Referendar das nun als Unterdrückung seiner Kreativität / Persönlichkeit sieht und sich nicht so darauf einlässt, wird es schwierig. Natürlich wird es auch schwierig, wenn der Ausbildungslehrer über das wirklich Notwendige hinaus zu enge Vorgaben macht.

    Ich hatte ein halbes Jahr (letzter Ausbildungsabschnitt) einen Betreuungslehrer, der selbst grade mit dem Ref fertig war, selbst noch recht unsicher war und diese Unsicherheit mit "nach unten treten" überspielte. Ich stand kurz davor, das Ref drei Monate vor Ende zu schmeißen, hab mich durchgebissen und das Gutachten dieses Betreuungslehrers hat wohl nicht viel bewirkt, weil es im Gegensatz zu allen anderen Gutachten stand und im Endeffekt der Schulleiter das endgültige Gutachten schreibt. Er muss die anderen Gutachten einbeziehen, aber an welchen Stellen und im welchen Umfang, ist seine Sache. Wenn andere Rückmeldungen positiv sind, fällt diese Diskrepanz sicher auf und bei einem guten Schulleiter ist das wohl ein Grund zur Nachfrage.

    Ein schlechtes Gutachten eines Ausbildungslehrers KANN es Dir versauen, aber das hängt stark am Schulleiter. Wenn der Deinen Ausbildungslehrer schätzt, wird es schwierig. Aber auch mal ernsthaft hinterfragen, ob es wirklich am Ausbildungslehrer liegt ...

    Bei uns war das lange Zeit üblich. Da hatte man einen Zettel im Fach mit der Bitte / Aufforderung zu Zeitpunkt X bei der SL aufzuschlagen ... konnte alles sein, von der Info, dass man einen Referendar zur Betreuung bekommt bis hin zum Gespräch über häufige Krankheiten oder angeblichem Fehlverhalten.

    Inzwischen hat der PR durchgesetzt, dass auf so einem Zettel der Grund genannt wird.

    Ich hab mich kürzlich auch mit ChatGPT unterhalten. Ich hatte als Kind ein Buch gelesen, von dem mir einige Stellen immer noch sehr lebhaft in Erinnerung sind, ich kann mich aber nicht an Titel oder Autor erinnern. Also hab ich die KI befragt.

    Es kamen zunächst einige recht vernünftige Ideen (aber das richtige Buch war meiner Erinnerung nach nicht dabei) ... und letztendlich hat die KI dann sogar Buchtitel und Autoren erfunden ...

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